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(06-04-2016, 12:42)schade16 schrieb: Was sagt Ihr eigentlich zu ihrer Rechnung die kompletten Zinsen der Laufzeit von 20Jahren in den ZA einzurechnen ?
So wirr wie der Rest. Die Dame ist des Wahnsinns fette Beute. Oder ich hab es nicht richtig verstanden. So wie du es schilderst, wäre das so, wie wenn bei der Scheidung die Frau den Daimler bekommt, dessen Wert aber mit nahe Null festgelegt wird, weil er ja schliesslich Treibstoff und Wartung benötigt und das Geld dafür von seinem Wert abgezogen werden müsse.
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06-04-2016, 15:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-04-2016, 15:23 von Theo.)
(05-04-2016, 17:14)schade16 schrieb: Sie ist der Meinung, dass vom ZA die kompletten Zinsen der gesamten Kreditlaufzeit zur Hälfte abgezogen werden müssten.
Da der Kredit erst ca. 3Jahre läuft und über 20 Jahre festgeschrieben ist ist die Zinslast natürlich entsprechend hoch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Berechnung okay ist. Das würde nach meiner Logik doch bedeuten ich zahle ihr theoretisch über die nächsten 17Jahre die Hälfte der Zinsen. Könnte Ihr mir sagen ob Ihre Rechnung plausibel ist ?
Sie macht jetzt eine andere Rechnung auf bezeichnet ihn den "real erworbenen Anteil am Haus".
(D.h. z.B. aufgenommer Kredit 300000 abzgl aktuelle Restschuld 290000=10000€ Auszahlung an mich. Ist das gängige Praxis ???)
Hallo schade16,
bezüglich des Hauswertes sind schon die 400.000 € tatsächlicher Wert anzusetzen (falls dieser Wert tatsächlich realistisch ist; zur Not einen Gutachter beauftragen).
Was die Zinsen betrifft, hat sie schon eher Recht. Ein Kredit mit einer derartig hohen Laufzeit ist tatsächlich ein Risiko und ein Klotz am Bein. Ist derjenige, der das Haus übernimmt, irgendwann in den nächsten Jahren gezwungen, das Haus doch zu verkaufen, wird er einen Riesenberg an Vorfälligkeitsentschädigung zu berappen haben.
Insofern ist da die Forderung nach einem Risikoausgleich nicht ganz überzogen.
Wenn Deine Frau das Haus nämlich nicht übernehmen will und Ihr es deshalb verkaufen müsst, dann träfe Euch die Vorfälligkeitsentschädigung gemeinsam. Fragt doch 'mal bei der Bank nach, wie hoch diese sein würde. Bei den aktuell niedrigen Zinsen läge die Vorfälligkeitsentschädigung in Eurem Fall vermutlich weit im oberen fünfstelligen Bereich.
Ich weiß, wovon ich spreche, und mein Kredit läuft nur noch sechs Jahre.
Von daher würde ich ihr anbieten, etwa ein Drittel der Vorfälligkeitsentschädigung zu übernehmen.
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(06-04-2016, 15:03)Theo schrieb: Was die Zinsen betrifft, hat sie schon eher Recht.
Echt jetzt? Hätte ich nicht so gesehen, gibt es dazu Urteile, oder hast Du diese Erfahrung gemacht? Ich meine, wenn sie es übernimmt und auszahlt, dann ist das doch ihre Entscheidung. Sie übernimmt mit allen Rechten und Pflichten.
Ausserdem profitiert sie ja auch davon, dass der bestehende Vertrag (gedanklich) nicht aufgelöst wird -- sie spart sich ja auch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung zum jetzigen Zeitpunkt.
Umgekehrt würde der ausgezahlte Partner ja auch nicht an einer möglichen Wertsteigerung beteiligt werden. Aber Recht und Rechtsempfinden sind ja zwei Paar Stiefel.
Dennoch: freiwillig würde ich darauf nicht eingehen.
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Mit den "Zinsen" meint sie vermutlich tatsächlich die Vorfälligkeitsentschädigung; allerdings sollte sie erst mal selbst auf die zutreffende Begrifflichkeit und Höhe kommen.
Bis dahin einfach pauschal ablehnen!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-04-2016, 17:56 von Theo.)
(06-04-2016, 17:06)tomtom schrieb: Echt jetzt? Hätte ich nicht so gesehen, gibt es dazu Urteile, oder hast Du diese Erfahrung gemacht? Ich meine, wenn sie es übernimmt und auszahlt, dann ist das doch ihre Entscheidung. Sie übernimmt mit allen Rechten und Pflichten.
Eben. Und kein Gericht kann sie dazu zwingen, die Hütte allein zu übernehmen. Wenn ihr die Pflichten im Verhältnis zu hoch erscheinen, dann wird sie das Haus nicht übernehmen.
Die Sache ist ganz einfach: Die beiden müssen sich entweder darüber einig werden, zu welchen Bedingungen übernommen wird, oder das Haus wird verkauft.
Im letzten Fall zahlt jeder die Hälfte der Vorfälligkeitsentschädigung. Von daher muss sich jeder der beiden überlegen, wieviel es ihm/ihr wert ist, diesen Fall zu vermeiden.
Ich persönlich würde gegenwärtig einen 20-Jahre-Kredit, der auf dem Zinsniveau von vor drei Jahren basiert, nie einfach so alleine übernehmen, weil es wirtschaftlich einfach Schwachsinn ist. Wer so etwas macht, ist a) entweder völlig bescheuert oder b) so reich, dass ihn 50.000 € mehr oder weniger einfach nicht interessieren.
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Das ist doch rein fiktiv und hat mit den Wertzahlen des Zugewinnausgleichs nichts zu tun! Selbst wenn das Haus verkauft wird, heisst das noch lange nicht, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Es kann auch sein, dass der Käufer das Darlehen mit übernimmt, das ist Banken immer noch lieber wie Ärger mit geschiedenen Altbesitzern, der nämlich oft genug zum Zusammenbruch und Ausfall führt. Es kann sein, dass einfach weiter anteilig Tilgung und Zins gezahlt wird, es kann sein dass die Widerrufsbelehung angreifbar ist und gar nix fällig wird... solche Fiktionen werden erst einmal überhaupt nicht eingepreist. Fakt ist zunächst, dass ihr beide da mit drin hängt mit gleichen Kosten und gleichem Risiko. Und es ist eben nicht statthaft, wenn einer die Immobilie übernimmt, aber damit verbundene Risken meint, beim Ex belassen zu können.
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(06-04-2016, 17:56)p__ schrieb: ... solche Fiktionen werden erst einmal überhaupt nicht eingepreist.
Die kann man über den Daumen gepeilt mit einpreisen. Deshalb würde ich mich an schade16s Stelle eben nicht auf hälftige Vorfälligkeitsentschädigung einlassen, sondern z.B. ein Drittel vorschlagen.
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Zugewinn wird im Gerichtsverfahren für den Stichtag berechnet. Aus gutem Grund, wie man sieht.
Was im Trennungsfolgenvertrag steht, könnt Ihr weitgehend unabhängig davon vereinbaren.
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(06-04-2016, 17:54)Theo schrieb: Die Sache ist ganz einfach: Die beiden müssen sich entweder darüber einig werden, zu welchen Bedingungen übernommen wird, oder das Haus wird verkauft.
OK, als Argument für Verhandlungen legitim, ja. Dachte es gehe um eine festgesetzte Regel zur Auszahlung.
Klar ist wohl, dass sie mit Zinsen auf nem falschen Dampfer ist.
Ansonsten: sie hat ja auch ne gute Wohnqualität damit. Wäre auszuloten, was ihr das wert ist. Fakt ist schade16 hat nach Auszahlung nix mehr vom Haus. Wenn sie es dann für 100k mehr verkauft, ist das ihr Vorteil. Als Gegenargument.
Im Übrigen: ich bin weiterhin der Meinung, dass es hier nicht um ZA im rechtlichen Sinne geht, sondern um eine Auszahlung des gemeinsamen Wohneigentums. ZA ist, wenn ich mich recht erinnere, bei den beiden Null. D.h. nach Regelwerk fällt keine Ausgleichszahlung an.
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So bin jetzt zu Hause in meinen (nur) 4 Wänden und kann jetzt auf eure Gedanken eingehen.
Sie meint übrigends wirklich nicht die Vorfälligkeitszinsen, sondern die Kreditzinsen über 20 Jahre. Allerdings macht das kaum einen Unterschied. Die Vorfälligkeitszinsen liegen bei 60000€ !
Der Schätzwert ist auch realistisch lt. zweier Gutachten.
Ich hätte das eigentlich ähnlich wie TomTom gesehen. Sie will das Haus also kann Sie es haben mit allen Risiken aber auch mit der großen Chance auf Wertsteigerung. Die Grundstückspreise haben sich in den letzten 3 Jahren schon verdoppelt ! Wenn Sie in 10 Jahren verkauft lacht sie sich kaputt über den ZA heute. So sind jedenfalls meine Gedanken. Ursprünglich wollte sie mich ja auch auszahlen. Aber nachdem ich ausgezogen bin änderte sich auf einmal alles und sie meint wir müssen ja eventuell doch verkaufen und argumentiert mit den Zinsen um den ZA umgehen zu können !?! Sie will definitiv nicht verkaufen ! Sie will eine 0-Nummer für mich daraus machen.
Wenn ich nicht auf Ihre Forderungen eingehe (VA,ZA,TU) dann lässt sie mich nicht aus der Haftung. Nett oder ?
Habe Ihr auch vorgeschlagen das Haus zu vermieten. Habe ihr auch das gesagt was p_ meint: Der Käufer kann den Kredit übernehmen und wir senken ihm den Kaufpreis um einen gewissen Teil wegen der Vorfälligkeitszinsen. Also winwin.....
Interessiert sie alles nicht ... weil nähmlich eigentlich nicht verkaufen will. Muss Sie auch nicht. Die Raten kann Sie sich bei Ihrem Verdienst gut leisten .... ich aber nicht )-:
Bevor die Hütte mit 60000€ Vorfälligkeitszinsen verkauft wird fällt mir noch etwas anderes ein.
Z.B. eine Männer-WG und auf dem Rasen eine Flagge mit der Aufschrift "NO MAM" ( Al Bundy kennt ihr noch, oder ?)
Die Sache mit der angreifbaren Widerrufsbelehrung ist mir auch bekannt. hab ich aber noch nicht geprüft.
@Karlma...Wenn der ZA später vom Gericht entschieden wird wie sollen wir jetzt eine Trennungsvereinbarung treffen wenn der ZA eine entscheidende Rolle bei der ganzen Sache spielt......ohoh...das wird kompliziert !
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2016, 10:13 von Theo.)
(06-04-2016, 21:07)schade16 schrieb: Die Vorfälligkeitszinsen liegen bei 60000€ !
Der Schätzwert ist auch realistisch lt. zweier Gutachten.
Ich hätte das eigentlich ähnlich wie TomTom gesehen. Sie will das Haus also kann Sie es haben mit allen Risiken aber auch mit der großen Chance auf Wertsteigerung. Die Grundstückspreise haben sich in den letzten 3 Jahren schon verdoppelt ! Wenn Sie in 10 Jahren verkauft lacht sie sich kaputt über den ZA heute. So sind jedenfalls meine Gedanken.
Die sind aber ganauso eigennützig und unrealistisch wie die Deiner Ex.
Der Maßstab muss ja immer sein: Würde ein Dritter zu diesen Konditionen zustimmen?
Und wie Du selbst schreibst, würde ein Dritter diesen Konditionen (Kaufpreis 400.000 + Übernahme des (aus heutiger Sicht) überteuerten Kredits) nicht so einfach zustimmen. Ihr müsstet einen Abschlag einkalkulieren:
(06-04-2016, 21:07)schade16 schrieb: Habe ihr auch das gesagt was p_ meint: Der Käufer kann den Kredit übernehmen und wir senken ihm den Kaufpreis um einen gewissen Teil wegen der Vorfälligkeitszinsen. Also winwin.....
Wenn Dir klar ist, dass gegenüber einem Dritten der Kaufpreis wegen der Vorfälligkeitszinsen gesenkt werden müsste, wieso erwartest Du, dass Deine Ex das Haus zum vollen Kaufpreis übernimmt ohne Abschlag wegen der Vorfälligkeitszinsen?
Deine Ex und Du, Ihr seid jetzt wie zwei Fremde und keiner von Euch beiden hat einen Grund, dem Anderen etwas zu schenken.
(06-04-2016, 21:07)schade16 schrieb: Wenn ich nicht auf Ihre Forderungen eingehe (VA,ZA,TU) dann lässt sie mich nicht aus der Haftung. Nett oder ?
Sie wäre ganz einfach dumm, wenn sie es täte. Niemand, der seinen Verstand beisammen hat, würde Dich zu den Bedingungen (alleinige Übernahme des überteuerten Kredits ohne Kompensation) aus der Haftung herauslassen.
Nochmal zur Erläuterung: Ihr habt zusammen:
a) ein Haus mit einem Marktwert von 400.000 €
b) einen Kredit, der gegenüber einem entsprechenden heutigen Kredit um 60.000 € überteuert ist.
In beidem hängt Ihr zu gleichen Teilen drinnen und beides wollt Ihr auseinanderdividieren. Die sachlich richtige Rechnung lautet:
Ausgleich Haus: (Haus - Schulden):2 = auszugleichende Summe (in dem Fall 50.000 €)
Ausgleich Kredit: Überteuerung des Kredits:2 = auszugleichende Summe (in dem Fall 30.000 €, die von den 50.000 € abzuziehen sind)
Noch etwas zu dem, was p geschrieben hat: Auch bei Bezahlung des Kredits bis zum Ende würden die 60.000 € Mehrbelastung vom Kreditnehmer getragen, in dem Fall eben nicht als Vorfälligkeitsentschädigung, sondern in Form der überhöhten Zinsen.
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07-04-2016, 13:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2016, 13:23 von tomtom.)
Wieso sollte schade16 Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn diese gar nicht und eventuell und wahrscheinlich gar nie eintritt? Wenn sie anfällt, wäre sie zu 50% zu teilen. Tut sie aber erst mal nicht.
Selbst bei einer ZA Rechnung können Vorfälligkeitskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn sie auch tatsächlich anfallen: http://www.justanswer.de/familienrecht/8...-habe.html
Wie ich schon geschrieben habe: wenn beide bis zur Festlegung ZA die Haushälfte jeweils behalten, dann fließt kein Geld, weil der Zugewinn gleich ist. Wenn sie ihn mit 50k auszahlt und den Kredit übernimmt, fließt meiner Meinung immer noch keine Geld, weil der Zugewinn gleich ist und Vorfälligkeitsentschädigung nicht angerechnet werden kann -- da sie real nicht angefallen ist.
Im Prinzip geht es nur darum, unter welchen Konditionen sie ihm die Haushälfte abkaufen möchte. Das hat meiner Meinung nichts mit ZA zu tun. Wenn sie sich nicht einigen können bleibt Zwangsversteigerung, mit anfallender Vorfälligkeitsentschädigung und vermutlich niedrigerem Erlös als beim Straßenwert. Für beide schlecht, aber für schade16 nicht wesentlich schlechter, als das Angebot Ex. Vor allem wäre mal zu testen, wie stark die Dame an einem Verkauf interessiert ist. D.h. in keinem Fall auf das "Angebot" eingehen, die Optionen darstellen und schauen, ob man sich noch einigen kann. Die Zeit arbeitet für schade16.
Sie spricht ja erst mal davon, dass die kompletten Zinsen abgezogen werden sollen. Dieses "Angebot" ist ja ohnehin nicht akzeptabel. Er soll ihr eine um 50% reduzierte Finanzierung ermöglichen, für ein Objekt, dass ihm nicht mehr gehört.
Auch sehe ich erst mal keinen großen Nachteil darin, dass schade16 nicht aus der Kredithaftung genommen wird. Sie bekommt ja Wohnwert angerechnet, was sich auch auf den TU auswirkt. Wenn schade16 in Zahlungsschwierigkeiten kommt, sollte er schauen, dass er pfändungssicher ist und notfalls seinen Kreditteil nicht mehr zahlen. Auch dann läuft es auf Zwangsversteigerung raus oder sie übernimmt. Der Bank ist es egal woher das Geld im Innenverhältnis kommt.
Würde aber auch mal mit dem Anwalt sprechen.
Zur Trennungsvereinbarung (gemeint ist wohl eine Scheidungsfolgenvereinbarung): wenn absehbar ist, dass in der Einigung kein Paket geschnürt werden kann, dann lass doch wie p__ schreibt, den Anwalt machen und erst mal TU und KU für Trennungszeit berechnen.
----
Edit: Im Endeffekt denke ich auch, dass auch schade16 etwas wird bewegen müssen. Aber nicht auf Basis der vollen Vorfälligkeitsentschädigung.
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Der Anwalt hat es gut fomuliert: "Verbindlichkeiten müssen tatsächlich entstanden sein, damit Sie sie beim Endvermögen berücksichtigen können." Ansonsten sind das fiktive Kosten aufgrund späterer Eigentumsumwandlung.
Und so würde ich auch in die Verhandlung gehen.
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Danke für Eure Meinungen !
@ Theo ..Danke das du mich auch mal erdest ! Allerdings muss ich nochmal sagen das madam ursprünglich das Haus komplett inkl. aller Risiken und Chancen + ZA übernehmen wollte. Ihre Meinung änderte sich erst nach meinem Auszug ! Darüber bin ich sauer.
Klar wäre sie dumm wenn sie jetzt nicht versuchen würde so billig wie möglich dabei wegzukommen. Aber das sie erst jetzt anfängt zu rechnen ist auch nicht gerade schlau.
TU und KU - wird demnächst berechnet. Nachweise sind schon gegenseitig über die RA´s angefordert. Aber wir versuchen nochmal gemeinsam auf einen Nenner zu kommen.
Das Verbindlichkeiten erst entstanden sein müssen habe ich Ihr heute schon gesagt und das ihre Rechnung mit den Kreditzinsen falsch ist auch noch einmal. Sie ist felsenfest davon überzeugt das sie auf dem richtigen Weg ist. Wenn Sie ihre Richtung nicht ändert Am bleibt mir nur die Forderung nach TU, VA und ZA-Klärung nach Scheidungsantrag.
Dann werden wir ja sehen ob sie innerhalb des Jahres mit Vorfälligkeitszinsen verkauft....
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Bist du ganz offiziell mit allem Gerödel aus dem Haus ausgezogen?
Es gibt da den par 1361b BGB, demnach kannst Du möglicherweise innerhalb von sechs Monaten wieder einziehen.
... nur mal so als Hinweis für Strategie-Gestaltung. Mancher hier hatte empfohlen, nicht auszuziehen ...
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(07-04-2016, 21:45)schade16 schrieb: Allerdings muss ich nochmal sagen das madam ursprünglich das Haus komplett inkl. aller Risiken und Chancen + ZA übernehmen wollte. Ihre Meinung änderte sich erst nach meinem Auszug ! Darüber bin ich sauer.
Klar wäre sie dumm wenn sie jetzt nicht versuchen würde so billig wie möglich dabei wegzukommen. Aber das sie erst jetzt anfängt zu rechnen ist auch nicht gerade schlau.
...
Dann werden wir ja sehen ob sie innerhalb des Jahres mit Vorfälligkeitszinsen verkauft....
ad1: hilft nix. Das ist so. Worte sind nur Schall und Rauch. Emotionen bringen da nix.
ad2: nochmal, wenn kein Eigentumsübertrag bis Stichtag ZA stattgefunden hat, dann ist auch das Hausproblem damit nicht gelöst. Es bleiben unabhängig vom ZA vier Wege für die Immo: 1. Eigentumsübertrag (durch Klärung im Innenverhältnis) 2. Freihändiger Verkauf 3. Zwangsversteigerung (sie brauch Deine Zustimmung zum Verkauf) 4. Einer (sie?) bleibt im Haus und zahlt Nutzungsentschädigung (Miete, direkt oder indirekt über Unterhalt).
Musst im Endeffekt entscheiden, was für Dich wichtiger ist. Ich würde die genannte Reihenfolge einhalten, mit dem Ziel eine Lösung zu finden, mit der DU leben kannst. Wenn Du Dich auf 0 Geld vom Hausverkauf einstellst, dann hast Du für Dich eine gute Verhandlungsbasis gefunden ;-) Zwangsversteigerung birgt das Risiko, dass Geld nachgeschoben werden muss (bei der hohen Restbelastung) und dauert lange.
Ich denke, dass wichtigste für Dich ist, eine gute Regelung für den TU zu finden. Vielleicht lohnt sich beim Anwalt mal zu fragen, wie das Verhältnis TU (für Dich) gegenüber KU+BU (für Sie) sein würde (auf Basis der aktuellen Zahlen).
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@Tomtom
Es gibt keinen BU (Betreuungsunterhalt). Das Kind ist keine drei mehr.
Und bei den Einkommensrelationen kann sogar der KU weg fallen.
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@ Che
Ja bin mit Sack und Pack raus und immer noch der Meinung das die Entscheidung richtig war.
Das mit der Rückkehrabsich ist schon interessant....würde aber alles wieder von vorne beginnen lassen.
Das Verhältnis zwischen TU und KU sieht sehr gut aus...Deshalb will Sie ja TU und VA ausschließen.
Übrigends ist Sie auch der Meinung ich hätte rein rechnerisch keinen Anspruch auf TU...ohne Worte! ( wie gesagt, Sie verdient das 3-fache)
Ihre Angebote sind nur unmöglich gestaltet. So treibt Sie mich zum äußersten.
Am sonntag versuche ich nochmal mit Ihr zu reden.
Kommt Nutzungsentschädigung überhaupt in Frage wenn Sie ja ab jetzt die vollen Ratenkosten trägt ?
Ich denke mal nicht.
0€ beim hausverkauf kann ich mir nicht vorstellen wie hier schon geschrieben wurde durch Vorfälligkeitszinsen und nicht aktueller Marktzinsen. Zwangsversteigerung schließe ich komplett aus. Ist Wahnsinn bei den Summen.
Mal sehen was der Sonntag bringt !
Aber am Ende ist alles möglich. Ich stehe ja mit dem Rücken zur Wand.
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08-04-2016, 23:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-04-2016, 23:29 von CheGuevara.)
Gas geben!
Einstweilige Anordnung TU!
Druck auf den Kessel!
Nutzungsentschädigung, wenn Zins plus Hälfte der Rate (dein Anteil) niedriger als angemessene Wohnung, vermutlich 100 qm ?
Ansonsten keine Nutzungsentschädigung aber ggf Wohnwert bei TU.
Die Alte muss mal die Kante sehen sonst glaubt sie, es ist nur ne Schlittentour.
Kannst gleich am Sonntag ankündigen ...
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Googel mal nach "OLG Dresden, Beschl. v. 04.12.2015 – 20 UF 875/15"
auf der Seite
https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus...index.aspx
da findest Du Ausführungen dazu, wenn betreuender ein Mehrfaches des Barunterhaltspflichtigen verdient.
Spätestens nach der Scheidung wird der Ex noch ein Wohnwert angerechnet! Dann sollte/könnte es reichen, dass Du raus bist.
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Das mit den 0 € und evtl Zwangsversteigerung meinte ich auch nur als innere Einstellung für die Verhandlungen. Je mehr es Dir egal ist, umso relaxter wirst Du. Solange Madame merkt, dass sie Dich unter Druck setzen kann (anscheinend erfolgreich), umso weniger verhandlungsbereit ist sie. Andersrum: willst Du wegen der Drohung der Ratenzahlung auf VA, TU und ggf. EU verzichten?
(08-04-2016, 21:06)schade16 schrieb: Aber am Ende ist alles möglich. Ich stehe ja mit dem Rücken zur Wand.
Deine Karten stehen gut wie selten für einen Mann in Scheidung / Trennung.
Nutzungsentschädigung: ich meinte nur, falls Deine Befürchtung ist, Deine Rate nicht zahlen zu können und sie dir damit droht, dann steht dem ein Geldfluss ihrerseits entgegen. Damit kannst Du Dir dann vielleicht die Raten leisten?
Wie Che sagt: Fakten schaffen, Gas geben bei TU. Wenn er durch ist, hast Du eine bessere Verhandlungsposition. Danach evtl. Scheidung rauszögern (keine Garantie, dass TU weiter läuft). Auf EU hinarbeiten. KU prüfen lassen (Einkommensverhältnisse). VA bekommst Du auch.
Bin gespannt was beim TU rauskommt, Dein Anwalt ist ja schon aktiv. Berichte uns bitte weiter.
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Wie zu erwarten war hat das Gespräch mit Madame wenig gebracht. Verhandlungsbereichtschaft = 0.
Hab Ihr klargemacht das ich nun alle Register ziehen muss. TU+VA berechnen und ZA wird dann eben bei Scheidung von anderen berechnet.
Ihre und meine Kosten sind nun nicht mehr abschätzbar.
Unter Druck setzen lasse ich mich nicht und schon gar nicht erpressen !
OLG Dresden ist schon interessant. Wohnwert jetzt ca.600. später ...und wenn Sie verkauft erhöht sich TU.
Es lässt sich eben jede Situation auf verschiedene Arten umrechnen.
Müsste aber alles nicht sein, wenn man sich in der Mitte trifft. Ist aber leider nicht so einfach wie auf dem Basar.
Werde jetzt alles mit meinem RA besprechen
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(11-04-2016, 11:29)schade16 schrieb: Hab Ihr klargemacht das ich nun alle Register ziehen muss.
Du hast die faq nicht gelesen - niemals solche Ankündigungen machen! Damit verlierst du immer. Wieso warnst du einen Gegenüber vor, dass und wohin du jetzt zielst? Du setzst dich damit auch nur selber unter unnötigen Druck. Passiert jetzt nichts oder sind deine Register wirkungslos, machst du dich lächerlich und Madame lernt, dass sie sich alles erlauben kann.
Lächelnd und solide verhandeln, sich höflich verabschieden wenn keine Einigung entsteht. Und wenn du danach alle Register ziehst, dann so, dass es für die Ex ganz unangekündigt, unerwartet und heftig kommt. Ein Wumms der sitzt und kalt erwischt, kein Geplapper und Geplänkel mit allerlei Warnung.
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(11-04-2016, 11:29)schade16 schrieb: Müsste aber alles nicht sein, wenn man sich in der Mitte trifft. Ist aber leider nicht so einfach wie auf dem Basar.
Ja, leider. Pragmatismus ist bei den Damen leider selten vertreten. So hätte man sich auch noch Prozesskosten sparen können. Vielleicht hilft ja noch ein einfaches kurzes Angebot für ein Mediationsgespräch. In den Raum gestellt, ohne es aktiv zu treiben -- sonst denkt Madame noch, Du führst was im Schilde. Auf jeden Fall den weg über Anwalt weiter vorantreiben.
Was p__ sagt stimmt grundsätzlich schon. Andererseits finde ich es auch schwierig, wenn Madame es einfach nicht blickt. Wenn dann, aber nur in einem Nebensatz einen kleinen freundlichen unverbindlichen Hinweis fallen lassen, ala "Schade, jetzt weiß ich auch nicht wie es weitergeht und muss mir was überlegen", oder so. Einem Arbeitgeber droht man ja auch nicht mit Kündigung, wenn Forderungen für Gehaltsverhandlungen nicht berücksichtigt werden, sondern zeigt sich "enttäuscht" und muss erst mal "drüber nachdenken" ;-)
Viel Glück.
P.S. ein Anwalt sagte mir mal sinngemäß, seine Erfahrung mit "weiblichen Kollegen" sei leider, dass diese wenig kompromissbereit und wenig pragmatisch sind ;-) Sagt schon alles.
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(11-04-2016, 11:46)tomtom schrieb: Andererseits finde ich es auch schwierig, wenn Madame es einfach nicht blickt.
Wenn einer Einsicht erzeugt, dann ihr eigener Anwalt. Ansonsten bocken Damen mit solchen verkorksten Ansichten grundsätzlich. Ich würde ihr auch keine kostenlose Rechtsberatung schenken über die eigenen Möglichkeiten. Ihr Chance hatte sie und mit wenig Eigenrecherche kennt sie den Fortgang von Scheidungen ohne Einigung. Belehrungen des Ex werden das nicht verbessern.
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