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(02-01-2016, 02:42)kay schrieb: Mainstream ist nun mal das Frauen ein Opferabo haben und Maenner grundsaetzlich Schufte und Schweine sind.
Und Dank Kachelmann müssen einige völlig grenzüberschreitende Blätter dafür nun kräftig zahlen, wie wir in diesem Thread gelernt haben. Es braucht zwar viel Geduld und gute Anwälte, aber dieses eine Mal ging es nicht so locker-flockig wie üblich für die Blätter aus.
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(04-01-2016, 11:58)p__ schrieb: Und Dank Kachelmann müssen einige völlig grenzüberschreitende Blätter dafür nun kräftig zahlen, wie wir in diesem Thread gelernt haben.
ja - das war wirklich gut
leider wird die Wirkung mit der Zeit verblassen und die Presse danach wieder in das Standardmuster zurück verfallen. Denn, wie wir ebenfalls wissen, ist es viel einfacher eine Frau mit Opferabo zu versehen, als etwas zu schreiben, das so völlig wider der Erwartungshaltung ist und damit ggf. noch Auflagen schädigend wirkt.
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Die durch Kachelmann erwirkten Urteile bleiben bestehen und werden zitiert werden, das macht es jedem neuen Geschädigten leichter, sich Schadenersatz einzuklagen. In Standardmuster zu verfallen wird auch in Zukunft teuer.
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Auch im Zivilverfahren gegen die Falschbeschuldigerin gehts voran:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ka...73066.html
Es geht um Schadenersatz, " 13000 Euro für Gutachten, mit denen er sich im Strafprozess gegen ihren Vergewaltigungsvorwurf verteidigt hatte". Die Latte liegt nun deutlich höher: " In dem Verfahren vor dem OLG muss Kachelmann beweisen, dass seine frühere Geliebte bei ihrem Vorwurf die Unwahrheit gesagt hat.". Und dazu hat das Gerticht Marcel Verhoff bestellt, den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin in Frankfurt. Der sagt zu den Verletzungen der Dame: " Es spricht hier aber deutlich mehr für Selbstbeibringungen."
Das ist nun wirklich er erste Fall, in dem der Falschbeschuldigte tatsächlich alle Rechtsmittel durchgeht, die ihm zur Verfügung stehen. Das hat noch kein Falschbeschuldigter durchgezogen. Ich fürchte nur, dass dieses konsequente Vorgehen ein Einzelfall bleibt.
Am 1. März gehts weiter.
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Vor allem muss er erstmal Recht bekommen!
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Alice Schwarzer und der "Emma"-Frauenverlag müssen nach SPIEGEL-Informationen erneut eine Niederlage gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann einstecken. Nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts von Ende Mai dürfen sie auch in Glossen nicht mehr den Eindruck erwecken, Kachelmann sei ein Vergewaltiger. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der ersten Instanz.
Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ol...78151.html
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Ich bin verwirrt: Wurde denn nun doch Revision zugelassen und jetzt ist eine neue Entscheidung ergangen? Wo steht das?
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(02-05-2016, 09:59)p__ schrieb: Ich bin verwirrt: Wurde denn nun doch Revision zugelassen und jetzt ist eine neue Entscheidung ergangen? Wo steht das? Keine Ahnung. Ich vermute jedoch das er mehrere Leute (in unterschiedlichen Verfahren) verklagt hat.
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(02-05-2016, 14:02)Bruno schrieb: (02-05-2016, 09:59)p__ schrieb: Ich bin verwirrt: Wurde denn nun doch Revision zugelassen und jetzt ist eine neue Entscheidung ergangen? Wo steht das? Keine Ahnung. Ich vermute jedoch das er mehrere Leute (in unterschiedlichen Verfahren) verklagt hat.
Ist es denn eine aktuelle Meldung? Auf der Seite wird für eine Spiegelausgabe von 2014 Werbung gemacht.
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Zitat:Nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts von Ende Mai dürfen sie auch in Glossen nicht mehr den Eindruck erwecken, Kachelmann sei ein Vergewaltiger. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der ersten Instanz.
Frau Schwarzer darf nicht, aber Frau Dinkel schon:
Im Fall Fachelmann gab/ gibt es noch weitere Verfahren:
1. Claudia Dinkel darf laut BVerfG Beschluss vom 10. März 2016 ihre Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Wettermoderator auch nach dessen Freispruch öffentlich bekräftigen.
Danke an Susanne Baer :-)
Link zum BVerfG Beschluss
2. Das Schadenersatz-Verfahren gegen Frau Dinkel läuft derzeit noch am OLG in Frankfurt.
Der nächste Gerichtstermin ist im Mai.
Ein Interview mit Jörg Kachelmann dazu im Main-Echo (nur ohne Adblocker lesbar)
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Das sind doch völlig andere Verfahren und keine Revision des Schwarzer-Verfahrens im verlinkten Artikel von 2014.
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Kachelmann erhält in seinem Prozess gegen den Springer Verlag von Gericht knapp 400.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Mit den Kosten für den Rechtsstreit und Zinsen dürfte es etwas über eine
halbe Million werden.
http://www.t-online.de/nachrichten/panor...ahlen.html
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Das ist immer noch ein Nasenwasser, gemessen an dem tatsächlich entstandenen Schaden.
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Gibt's hier Entwicklungen, nachdem das BVerfG das OLG Dings aufgehoben hat? Behauptet die Dinkel jetzt fleißig weiter, dass Kachelmann ein Vergewaltiger ist?
Ist der Springerverlag weitergekommen mit seiner Berufung?
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Endlich:
Zitat:Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat im Schadensersatzprozess gegen seine Ex-Geliebte einen Erfolg errungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte die Frau zur Zahlung von mehr als 7000 Euro.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/jo...14310.html
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Dann hoffe ich mal, dass die Revision zum BGH nicht zugelassen wurde.
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Revision...das vermute ich auch...
Anyway: 7 Tausend Euro sind lächerlich, was soll er sich davon zurückkaufen?
7 Millionen das wäre eine Nummer, alles darunter sind Peanuts und bringen
seine Existenz nicht zurück. Am Ende wird ihn dieser ganze Gerichtszirkus noch
seine (Rest-)Gesundheit kosten.
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Es ging ja nur um die Gutachtenkosten. Die lassen sich genau beziffert nachweisen. Das Problem bei Falschbeschuldigung ist ja, dass ein bezifferbarer Schadenersatz schwer nachzuweisen ist. Zeitaufwand, Lebensqualität, das ist das Privatproblem des Falschbeschuldigten. Könnte Kachelmann für seine Zeit das abrechnen, was die dicken Juristenhintern für ihre Zeit abrechnen, wäre Dinkel bis zu ihrem letzten Atemzug pleite.
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Wie die Differenz von 6.000 zustande kommt, wird man in der Begründung lesen können.
Es ging Kachelmann vor allem um den Nachweis der falschen Verdächtigung, der nun erbracht wurde.
Leider ist die falsche Verdächtigung bereits verjährt.
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Dinkels Vater hat doch beste Beziehungen zum Gericht in Mannheim. Da hat die olle Falschbeschuldigerin wohl nicht viel zu befuerchten.
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Frankfurt ist nicht Mannheim.
Hier die OLG Begründung:
https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de/i...e2389e4818
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Claudia Dinkel beschimpft das Gericht; gute Zusammenfassung der Verhandlung:
http://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/ob...56968.html
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