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Wie kann ein Verfahren verzögert werden?
#1
Liebe Forianer,

unserer ABR-Sorgerechtsverfahren zieht sich nun schon zwei Jahre hin. Die Kinder (10, 14) lebten von Anbeginn im paritätischen Wechselmodell 7/7. Den Hauptwohnsitz haben die Kinder bei mir. Das Kindergeld bekommt die Mutter. Die Mutter behauptet, das Wechselmodell schadet den Kindern. Dieses Betreuungsmodell wäre mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, da die Kinder keinen Ruhepol hätten, dabei haben sie sogar zwei. Schon am Anfang hatte ich bei einer Infoveranstaltung erfahren, dass eine richterliche Entscheidung in solch einem Fall immer falsch sein wird. Durch das Gutachten und den Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin ist auch schon wieder ein Jahr vergangen. Welche Möglichkeiten gibt es, dass ABR-Verfahren künstlich noch mehr in die Länge zu ziehen? Nur vier Jahre, denn dann hat sich das Problem vermutlich gelöst und möglicherweise ist dann die deutsche Justiz etwas schlauer.

Vielen Dank im Voraus.
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#2
Schwierig ...

Eigenen Antrag als Widerantrag stellen?

Missbrauch mit dem Missbrauch?

Mediation vorschlagen?

Autounfall der Alten?

Antrag, dass Beschluss AG nicht vorläufig vollstreckbar? (Keine Ahnung ob das geht?) Dann Beschwerde, neues Gutachten ...

Einen Masterplan der vier Jahre am Stück regelt, gibt es nicht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#3
Vier Jahre wirst Du das nicht hinauszoegern koennen! Ihr muesst Euch da einigen oder Du must Madam irgendwie zur Vernunft bringen. Sowas klappt meistens mit Geld, weil letztendlich geht es den meisten Kindesbesitzerinnen nur darum. Ob Du es nun den Anwaelten in den Rachen wirfst oder der Ollen, ist im Prinzip egal, es ist eh weg.

Ansonsten frag halt einen skurpellosen Anwalt wie man sowas verzoegert, das geht schon ueber einen gewissen Zeitraum. Krankheit, Urlaub etc. sind Moeglichkeiten Termine zu verschieben.

Ich sehe gerade, die Kinder sind 10 und 14 Jahre alt. Was wollen die denn? Ein Gericht wird den Wunsch eines 14 Jaehrigen normalerweise beruecksichtigen und ein 10 Jaehriges Kind kann in Deutschland soweit ich weiss auch angehoert werden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Der Zeitraum von vier Jahren war ironisch gemeint. Ich bin davon überzeugt, dass es bis dahin eine Gesetzesänderung zugunsten des Wechselmodells geben wird und zusätzlich ist das große Kind dann 18 Jahre alt.

Die Kinder möchten, dass es so bleibt, wie es ist. Dies haben sie ebenso in der Anhörung vor Gericht gesagt. Die Mutter meint, auch sie hätte nichts gegen das Wechselmodell, aber wenn es so schädlich für die Kinder sei, dann bräuchten diese eben ein Residenzmodell. Witzig? Die Sachverständige ist der Meinung, dass das ABR die Mutter erhalten solle, da die Kinder nur sagen würden, was der Vater möchte und der Streit um das Wechselmodell zum Loyalitätskonflikt führen könnte. Dies ist Logik.

Das Wechselmodell sehe ich für die Kinder schon als beste Alternative, aber wenn es um meine egoistischen Interessen gehen würde, dann wäre es für die Kinder natürlich günstiger, wenn das ABR der Vater hat, unabhängig davon, ob er ein Wechselmodell anstrebt oder ein Residenzmodell.  Darum ist es so wichtig, dass das Wechselmodell nicht nur als gesetzliche Option eingeführt wird, sondern als Regelfall nach der Trennung.

Da ich das Kindeswohl nicht in Gefahr sehe (aus meiner beschränkten Perspektive) und eine Entscheidung über das ABR aus meiner Sicht keinen Sinn macht, habe ich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt. Ziel soll sein, dass wir mittels Mediation bzw. Elternberatung eine außergerichtliche Lösung finden. Nun lässt die Mutter durch ihren Anwalt schriftlich verkünden, dass eine außergerichtliche Klärung für sie nicht in Frage kommt, was auch ihr blockierendes Verhalten in der Kommunikation über die letzten zwei Jahre erklärt.

Wie einigt man sich, wenn es der Kinderbesitzerin nicht vorrangig um das Geld geht und sie eine Mediation ablehnt?
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#5
Wenn Du nicht in der Lage bist die KM irgendwie zu "ueberzeugen" mit welchen Mitteln auch immer, dann bleibt dir nicht viel anderes als zu versuchen das Gericht zu ueberzeugen eine fuer Dich vorteilhafte Entscheidung zu treffen. Das mit dem Gutachten ist natuerlich extrem schlecht. Wenn Du es nicht schaffst die Gutachterin zu disqualifizieren sieht es nicht gut aus. Koenntest Du ev. (auf eigene Kosten) ein Gegengutachten erstellen lassen?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
"Missbrauch mit dem Missbrauch?" (Chueguevara)
Das darf man auf keinen Fall machen! Im besten Fall wird es ignoriert und im schlechtesten Fall verlieren die Kinder mindestens einen Elternteil und es wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Grundsätzlich scheint die Situation nicht Verfahren zu sein. Dabei sollte man es auch belassen, denn schlimmer werden kann es schnell. Wenn die Kinder mit der Situation glücklich sind und nur die Mama vor Gericht zu schiessen beginnt, dann sollte man das dem Gericht auch schön unter die Nase reiben. Vielleicht hilft der Vorschlag für zeitraubende Therapien für die gemeinsame Betreung, um die mütterlichen Konflikte auszuräumen. Geld für die Mama hilft auch meistens.
https://t.me/GenderFukc
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#7
(20-05-2016, 16:17)Linum schrieb: Welche Möglichkeiten gibt es, dass ABR-Verfahren künstlich noch mehr in die Länge zu ziehen?
Google mal nach "Stufenklage" und "Familienrecht".
Ob das auf deinen Fall anwendbar ist kann ich nicht beurteilen. Wohlmöglich bringt dich das aber auf hilfreiche Gedanken.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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