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Hallo zusammen,
ich habe eine grundsätzliche Frage zu einem konkreten Fall:
Inwieweit darf eine Diagnostik eines Kindes ohne Wissen des anderen sorgeberechtigten Elternteils durchgeführt werden?
Hintergrund ist eine seit fünfeinhalb Jahren hochstrittige Trennung. Unser Sohn ist inzwischen sieben Jahre alt. Die Mutter hat die üblichen Vorwürfe gegen mich erhoben, also Missbrauch, Geisteskrankheiten, Vernachlässigungen, usw. Alle Vorwürfe wurden von Beratungsstellen und Gerichten zurückgewiesen. Der Umgang wird immer wieder boykottiert. Insgesamt gab es an die 20 Gerichtsverfahren, in denen meine Ex den Umgang einschränken und die alleinige Sorge erhalten wollte. Umgang und gemeinsame Sorge wurden durch die Gerichte aber immer wieder bestätigt.
Mehrere Jugendämter und Familiengerichte haben natürlich immer wieder darauf hingewiesen, dass der Elternkonflikt unserem Sohn schadet. Elternberatungen wurden immer wieder gestartet - und jedes mal von der Mutter nach wenigen Terminen abgebrochen. Vor zwei Jahren schlug dann der Kinderarzt Alarm, weil unser Sohn einen immer schlechteren Eindruck macht.
Mit Hilfe von Jugendamt und Gericht wurde daraufhin vor einem Jahr ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, nach dem unser Sohn in eine Diagnostik in einer psychiatrischen Klinik kommt. Die Diagnostik lief aber nicht wirklich an, weil die Mutter sich weigerte, mit mir zusammen einen gemeinsamen Untersuchungsauftrag zu formulieren.
Vor einem halben Jahr wurde dann -wieder mit Hilfe von Jugendamt und Gericht- ein weiterer gerichtlicher Vergleich geschlossen, nach dem die Mutter und ich in eine Elternberatung gehen - und die Mutter die Beratung diesmal nicht abbrechen wird.
Das Jugendamt hatte andernfalls die Anwendung des 1666 angekündigt.
Vor drei Monaten war dann das Abschlussgespräch der psychiatrischen Diagnostik. Der Arzt erklärte, dass er das Problem auf der Elternebene sieht. Er sprach die klare Empfehlung aus, dass nicht unser Sohn in Therapie soll und es auch keinen Sinn macht, weitere Kinderdiagnostik durchzuführen. Sondern, dass dies nur verlorene Zeit bedeuten würde - und anstelle dessen wir Eltern dringend in eine Elternberatung müssen. Und zwar in die, die auch gerichtilich festgelegt worden war.
Soweit so gut. Allerdings läuft auch die Elternberatung nur sehr schleppend an. Weil die Mutter sich auch dort sperrt. Die Beratungsstelle war mehrmals kurz davor, das Jugendamt zu informieren. Da die Mutter dann aber doch Kooperationsbereitschaft zeigte, ist das noch nicht passiert.
Gestern kam dann eine E-Mail der Mutter, dass unser Sohn bei einer anderen Erziehungsberatungsstelle bei einer Kinderpsychologin "in der Diagnostik" gewesen wäre. Und ich nun dort einen Termin für ein "Abschlussgespräch" machen solle.
Ich war einerseits ziemlich überrascht, dass die Mutter sich wieder solche Eskapaden erlaubt. Andererseits war ich auch nicht überrascht. Auch das OLG hatte in einem Termin den Eindruck erklärt, dass die Mutter so lange die Berater wechselt, bis sie jemanden findet, der sagt was sie hören will.
Wie nun die gerichtlich vereinbarte Beratungsstelle und das Jugendamt - und möglicherweise auch das Gericht- reagieren werden, ist noch offen.
Meine momentane Frage ist, inwieweit eine Kinderpsychologin überhaupt eine Diagnostik durchführen darf, ohne dass sie den anderen sorgeberechtigten Elternteil einbezieht. Ich möchte mich gegenüber der von der Mutter eingeschalteten Beratungsstelle präziser positionieren können.
Nach meinem Wissen dürfen aus rechtlicher Sicht Diagnostiken auch von einem Elternteil alleine veranlasst werden. Für Therapien müssen allerdings beide Eltern zustimmen.
Aus fachlicher Sicht spricht allerdings vieles dagegen, Diagnostiken ohne Einbezug des anderen Elternteils anzufertigen.
Liege ich da richtig?
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Zu Ärzten zu laufen und Diagnosen einzuholen ist nicht Gegenstand des Sorgerechts. Nur wichtige Behandlungen. Das bedeutet, jeder sorgeberechtigte Elternteil kann das Kind zum Arzt zerren.
Somit kannst du das nur blockieren, wenn du wegen der Ärztetrips eine Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst und darüber einen entsprechende Beschluss des Familiengerichts erwirkst. Dafür ist die Schwelle naturgemäss hoch, es dürfte nicht einfach sein, das zu schaffen.
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Ums Blockieren gehts mir nicht. Sondern um die Frage, inwieweit eine Diagnostik ohne Wissen des anderen Elternteils rechtlich erlaubt und fachlich sinnvoll ist.
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Was
a) Unterhalb der Schwelle sorgerechtlich relevanter Entscheidungen oder
b) nicht kindeswohlgefährend
ist, das ist erlaubt. Hinzunehmen sind auch Vorgänge, die fachlich anzuzweifeln sind. Das liegt innerhalb des Spielraums der elterlichen "Macht". Vielleicht erledigt sich das auch von selbst, wenn die Mutter alle Anlaufstellen in der Nähe verbrannt hat, so wie beim Arzt der psychiatrischen Diagnostik. Dort wird nicht nicht mehr auftauchen können.
Klar ist, dass die Ex so wie sehr viele Exen nun über die Psychoschiene versucht, dich zu entsorgen, nachdem ihre anderen Anstrengungen nichts gebracht haben. Das klappte früher öfter, aber heute läuft das nicht mehr so einfach. Lass sie ihre Doktor-Touren machen, das läuft sich tot. Dazu gibt es zu viele ernst psychisch Kranke, Fälle wie die Absichten der Mutti mit Kind werden schnell durchschaut und nerven die Ärzt schnell, weil es ihnen die Zeit stiehlt.
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Dann geht es ggf. darum, die Diagnose zu erfahren.
Fordere Ex auf, Auskunft zu geben bis ... . Andernfalls bittest Du den Arzt um Auskunft. Das nervt die Leute ohne Ende und irgendwann kapieren sie auch, dass gemeinsames Sorgerecht besteht.
Du bist dann am Ziel, wenn sie die Ex auffordern, Dich mitzubringen.
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(12-04-2016, 21:06)p__ schrieb: Was
a) Unterhalb der Schwelle sorgerechtlich relevanter Entscheidungen oder
b) nicht kindeswohlgefährend
ist, das ist erlaubt.
Ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
(12-04-2016, 21:50)CheGuevara schrieb: Du bist dann am Ziel, wenn sie die Ex auffordern, Dich mitzubringen.
Inhalt der E-Mail der Mutter war, dass die Kinderpsychologin mit mir sprechen möchte. Irritierend ist für mich, dass die Mutter dabei von einem Abschlussgespräch schreibt. Was bedeuten würde, dass ich als Vater in die Diagnostik nicht einbezogen worden wäre. Was zumindest Fragen aufwerfen würde.
Eben habe ich allerdings erfahren, dass zeitgleich auch der Kinderarzt von der Mutter gebeten wurde, mit der Kinderpsychologin zu sprechen. Das klingt danach, dass die Diagnostik gerade erst beginnen soll.
Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt.
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Kurze Rückmeldung:
Die Beratungsstelle hat heute zurückgerufen - und es hat sich gezeigt, dass die Informationen die ich von der Mutter bekommen hatte, falsch waren:
Weder hat die Kinderpsychologin eine Diagnostik durchgeführt, noch soll es ein Abschlussgespräch geben. Vielmehr gab es bislang nur ein Mutter-Kind-Gespräch und ein Einzelgespräch mit unserem Sohn.
Nachdem ich die Vorgeschichte geschildert hatte, zeigte sich die Kinderpsychologin so besorgt, dass gleich für morgen früh ein persönliches Gespräch vereinbart wurde.
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Was bringt es der Mutter, wenn sie fälschlicherweise behauptet, du sollst zu einem Abschlussgespräch kommen? Ist sie völlig durchgeknallt? Es wird auf jeden Fall interessant, wenn du die Psychologin morgen triffst. Nimm die Mail der Mutter ausgedruckt mit und was sonst noch an Unterlagen hilfreich sein könnte.
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Ich habe nun doch eine konkrete Frage. Aber ich berichte erstmal vom Gespräch:
Angedacht war von der Mutter wohl eine Kindertherapie. Als unser Sohn mit der Therapeutin alleine war, sagte er aber, dass er keine Therapie will. Anstelle dessen wolle er bei mir wohnen.
Er hat dabei einen so deprimierten Eindruck gemacht, dass die Kindertherapeutin von einer Kindeswohlgefährdung ausgeht.
Es wurde dann von verschiedenen Seiten -und auch von mir- das Jugendamt kontaktiert. Heute war ein Fachgespräch zwischen Jugendamt, Kindertherapeutin und Elternberatern.
Die Kindertherapeutin beichtete mir danach kurz, dass die Elternberater keine Lust mehr hätten und das Jugendamt eine Herausnahme als notwendigen Schritt sähe. Sie hätte sich aber bereit erklärt, noch einmal ein Elterngespräch anzubieten, bei dem sie meiner Ex und mir die Ergebnisse des Fachgesprächs mitteilen wolle.
Eine Herausnahme und Unterbringung in einer Pflegefamilie hat vor drei Jahren schon einmal das OLG angedroht. Obwohl der Senat damals sehr deutlich das Problem bei der Mutter sah - und mir gegenüber letztendlich erklärte, dass ich alles richtig gemacht hätte.
Nun stellt sich mir die Frage, was ich tun kann. Seit Jahren wird eine Kindeswohlgefährdung benannt. Und dringend gefordert, dass wir Eltern unsere Kommunikationsfähigkeit verbessern. Dafür sollen wir Elterngespräche führen. Während ich dazu durchgängig gerne bereit bin, weigert meine Ex sich konsequent. Und unserem Sohn geht es zusendend schlechter.
Ist es tatsächlich denkbar, dass unser Sohn in eine Pflegefamilie kommt, wenn er aus der Obhut seiner Mutter genommen wird?
Ich würde natürlich vorschlagen, dass er zu mir kommt. Diese Möglichkeit wurde bislang aber nie diskutiert.
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Dann besprich die Moeglichkeit doch mit den "Entscheidern" und wenn Du Dir deren Unterstuetzung fuer Deinen Vorschlag halbwegs sicher bist, nimm Dir einen guten Anwalt beantrage das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht. Wenn du Glueck hast, rennst Du mit Deinem Vorschlag beim JA offene Tueren ein. Verliere keine Zeit, geh das Thema so schnell wie moeglich an.
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(02-05-2016, 17:28)Fin schrieb: Ist es tatsächlich denkbar, dass unser Sohn in eine Pflegefamilie kommt, wenn er aus der Obhut seiner Mutter genommen wird?
Ich würde natürlich vorschlagen, dass er zu mir kommt. Diese Möglichkeit wurde bislang aber nie diskutiert.
Ja, es ist denkbar und du solltest nicht darauf warten, dass sie diskutiert wird, sondern selbst aktiv schnell beantragen, da kann ich Kay nur voll und ganz zustimmen.
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Die Möglichkeit, dass unser Sohn zu mir kommt, wird auch von der von der Kindertherapeutin bevorzugt. Ich gehe davon aus, dass sie das in dem gestrigen Fachgespräch dem Jugendamt bereits vorgeschlagen hat.
Um gegenüber dem Jugendamt argumentieren zu können, brauche ich Informationen. Kennt jemand hier dazu passende Gerichtsbeschlüsse oder fachliche Artikel?
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Nun mach es doch nicht so kompliziert, nuetzt Dir eh alles nichts wenn das JA den Wechsel nicht will. Sprich einfach mit denen und zwar lieber gestern als heute. Wenn die dem ganzen wohlwollend gegenueber stehen, nimm Dir einen guten Anwalt und beantrage es. Auch das lieber gestern als heute.
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In den letzten Jahren hab ich knapp zwei Dutzend Verfahren geführt. Wenn die eins waren, dann kompliziert. Und jedesmal brauchte es eine Menge guter Argumente, um das Ganze in eine gute Richtung zu lenken.
Hätte ich mich an dem orientiert, was Jugendämter in den ersten Gesprächen wollten, dann hätte die Mutter seit Jahren die alleinige Sorge und der Umgang wär deutlich knapper bemessen.
Darum meine Frage nach Beschlüssen und Artikeln.
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03-05-2016, 11:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2016, 11:49 von karlma.)
Ich würde mir erst mal ansehen, wie die damit umgehen. Wenn Du Dich allzu doll darauf stürzt, dass Du jetzt das Kind zu Dir nimmst, kommt leicht der Schluss auf, dass Du darauf aus warst, der Mutter zu schaden. Das wäre zu vermeiden, denn es soll darum gehen, wie es mit dem Kind am Besten weitergeht.
Sollte es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass das Kind fremdbetreut wird, würde ich dann aber auch massiv den grundgesetzlichen Schutz der Familie geltend machen.
Fremde Urteile helfen dabei eher nicht. Die sind mit dem Hinweis "Einzelfälle" schnell vom Tisch gewischt. Es hat um Dein Kind zu gehen und sonst nichts.
Auf Diskussionen darüber, wie ich das dann machen will als Alleinerziehender habe ich stets nur geantwortet "wie alle anderen auch": ich guck mir an, wieviel ich zu Hause gebraucht werde und dann entscheide ich, in welchem Maß ich arbeiten gehen kann. Da war Gleichberechtigung das Stichwort. Kinder sind bei mir nicht schlechter versorgt als bei der Mutter. Auf der Grundlage war ich einmal für 3 Kinder und jetzt für ein Kind "Alleinerziehender".
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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(03-05-2016, 11:37)Fin schrieb: Darum meine Frage nach Beschlüssen und Artikeln.
Es gibt etwa eine Million Beschlüsse über Alleinsorge. Mit einem Gerichtsbeschluss eines anderen Falls zu wedeln bringt aber nichts oder sogar Nachteile. Damit bringt du das Jugendamt und den Richter nicht auf die richtige Seite, solche Belehrungen bewirken sogar oft das Gegenteil. Recht haben und auf andere Fälle verweisen nehmen all diese selbsterhöhten Superexperten der Helferindustrie säuerlich auf. Du brauchst Argumente für deinen ganz speziellen, höchstpersönlichen Fall, dass es für das Kindeswohl unumgänglich ist, wenn das Kind zu dir wechseln.
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Stand der Dinge ist jetzt Folgender:
Es gab ein Fachgespräch zwischen Jugendamt, Therapeutin und Elternberatern. Über das Ergebnis hat uns Eltern dann die Therapeutin informiert:
- Jugendamt ist sauer auf die Elternberater, weil es trotz dahingehender gerichtlicher Vereinbarung seit einem halben Jahr keine Elterngespräche gab. Elternberater sagen, sie können nichts machen, weil "die Eltern keine Elterngespräche wollen". Darum schlagen sie eine ambulante Diagnostik vor.
- Therapeutin schlägt Wechselmodell oder Lebensmittelpunkt beim Vater vor. Weil das Kind sich das wünscht und sich die Situation verbessern könnte.
- Jugendamt sagt: Beide Eltern haben sich als betreuende Elternteile disquaifiziert. Als nächster Schritt soll durch einen Teilentzug der Sorge eine Heimunterbringung durchgesetzt werden.
- Therapeutin weist darauf hin, dass es noch keine saubere fachliche Einschätzung dazu gibt, was das Kind braucht. Hierdurch wendet sich angeblich das Blatt. Jugendamt sagt nun: Wenn wir als Eltern umgehend einer stationären Diagnostik des Kindes zustimmen, dann wäre dies der nächste Schritt. Da die Diagnostik ergebnisoffen wäre, könnte möglicherweise die Heimunterbringung abgewendet werden.
Soweit die Schilderung der Therapeutin.
Da ich seit der Trennung durchgehend Elterngepsräche angeboten habe, und meine Ex durchgehend blockiert hat, habe ich nachgefragt, was es bedeutet, dass "die Eltern keine Elterngespräche wollen." Gleichzeitig habe ich gefragt, wodurch ich mich als Elternteil disqualifiziert haben soll.
Antwort der Therapeutin: "Ach, als das Jugendamt das erklärt hat, das war so umfangreich - da habe ich nicht zugehört. Müssen Sie das Jugendamt fragen."
Ich habe nun beim Jugendamt Akteneinsicht beantragt und eine Zusage durch den Leiter der Aussenstelle bekommen.
Danach werde ich ein klärendes Gespräch mit dem Jugendamt vorschlagen, und dazu einen Beistand mitnehmen.
Nachdem ich die letzten fünf Jahre ergebnislos auf Kooperation gesetzt und alle strittigen Fragen zurückgestellt habe, scheint mir nun aktiveres Vorgehen nötig.
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Wenn der Satz der Therapeutin so gesagt wurde, solltest du diese Person massiv angehen mit dem Ziel, dass sie auszuwechselt wird.
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Wieso, sie empfiehlt doch Wechselmodell oder Lebensmittelpunkt beim Vater......
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Ich hatte heute Akteneinsicht beim Jugendamt.
Es war aufschlussreich zu lesen, wie die Therapeutin über mich schreibt, wenn sie nicht an mich schreibt. Und auch, wie die Mutter immer wieder gegen mich Stimmung macht.
Das Jungendamt schreibt tatsächlich nur davon, dass "die Eltern" streiten. Das alle Anträge der Mutter darauf abziehlten, den Umgang auszusetzen und die alleinige Sorge zu erhalten - während ich nur dann vor Gericht gegangen bin, wenn der Umgang über längere Zeit boykottiert wurde, bleibt aussen vor. Als Lösung soll beiden Eltern die Sorge entzogen werden.
Mein Eindruck, dass es an der Zeit ist, aktiver zu werden, hat sich bestätigt.
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24-05-2016, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2016, 10:59 von karlma.)
(24-05-2016, 01:51)Fin schrieb: Das Jungendamt schreibt tatsächlich nur davon, dass "die Eltern" streiten.
Haben sie damals auch bei uns so gemacht. Das ist die Schublade, in der Du bei denen steckst.
Wir hatten damals, als das mal hochkochte, gerade 12 Verfahren laufen. Beim Durchzählen der Verfahren, für die die Verursachung immer mir zugeschoben wurde, stellten wir fest, dass von den 12 genau 9 Verfahren durch die Mutter beantragt worden waren. Ein Richter hat mich wiederholt unzutreffend als Kläger oder Antragsteller bezeichnet und nicht die Mutter, wie es richtig gewesen wäre. So war es aber im Kopf verankert.
Auch danach tauchte dann in einem Schreiben des Jugendamtes die Aussage auf, dass ich keine Einsicht gezeigt hätte. Darauf habe ich ihr einen längeren Brief geschickt mit der Aufdröselung, was ich unter Einsicht wirklich verstehe und der Frage, wie sie darauf kommt, dass sie in unsere Angelegenheiten Einsicht hätte und wir selbst nicht. Anschließend war dann eine andere Kollegin zuständig.
Über "der Vater soll zusehen, dass es der Mutter gut geht und dann geht es auch dem Kind gut" kommen die selten hinaus - und wenn, dann fühlen sie sich auch nicht mehr wohl. Die Haltung des Jugendamtes wurde damals im Wesentlichen durch die Umgangspflegerin geändert und das war eine Verwaltungskraft. Sie erlebte die Unterschiede bei den Eltern bei der Übergabe vor und nach dem Umgang. Und ich hatte das Glück, dass sie nicht die Klappe gehalten hat.
Die Drohung, das Kind ins Heim zu bringen, haben sie bei uns auch gebracht. Als ich das sehr begrüßte, weil das Kind dann schon mal aus den Fingern der Mutter heraus sei und ich im zweiten Schritt dafür sorgen werde, dass das Kind zu mir kommt, kam dazu nichts mehr.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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