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Kindesunterhalt
#51
Update:
Ich bekomme 1530€ ALG1
Das heißt, wenn meine Tochter nach 3 Monaten wieder zur Ex zurück muss, bleiben mir 880€ Selbstbehalt, weil arbeitslos.
Meine Ex könnte, durch die 2 Titel, sogar mehr verlangen, dann müßte ich Aufstocker werden, richtig?
Meine Töchter sind im August 10/12 Jahre jung. Meine Titel sind immer noch auf Stufe 4 der DT.

Wie sieht die Situation aus, fals meine Tochter nach den 3 Monaten nicht zurück will.....gibt es Möglichkeiten das zu verhindern?
Nur zur Klarstellung, ich werde meine Tochter nicht beeinflussen bei mir zu bleiben, werde sie ganz normal weiter erziehen und behandeln.

Danke an alle für die super Ratschläge und Tipps

Bitas
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#52
Wenn die Tochter nicht zurück will, hat ihre Meinung mit ihren 12 Jahren schon ein deutliches Gewicht. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird der Richter nicht mehr so leicht über die hinweg entscheiden können.
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#53
Danke für die Antwort.
Zu mir kommt die jüngere Tichter, 10 Jahre.
Ich konkretisiere meine Frage noch etwas.
Ausgemacht, durch E-Mail ist, das Sie 3 Monate zu mir kommt und dann wieder zurück muss, um eine Entscheidung zu treffen. Wann sie dann wieder zu mir kommen darf, falls sie das möchte, steht in den Sternen, wahrscheinlich so lange bis meine Ex ne neue Wohnung gefunden hat, das kann dauern. Ohne meinen Unterhalt, meint sie, könne sie die Wohnung nicht zahlen.
Was ist aber wenn sie nicht mehr zurück will, mache ich mich strafbar (Kindesentführung) wenn ich sie weiter bei mir wohnen lasse?
Gemeldet ist sie bei der Mutter.
Halbe Sorgerecht habe ich, aufenthaltsbestmmungsrecht hat meine Ex.

Soll ich das am besten mit meinen Anwalt besprechen?
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#54
Am Ende des Tages entscheidet ABR.

Wenn Tochter nach zwei Monaten erklärt, dass Sie bei dir bleiben möchte, ABR beantragen und Kind nicht mehr dauerhaft zurück lassen.

Ansonsten halbe halbe mit Tochter vereinbaren und Wechselmodell beantragen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#55
Danke!
Wie gesagt, Wechselmodell geht gar nicht. 
Bei wem müßte ich das beantragen? Familiengericht? Mit Anwalt?
Geht das wirklich so einfach?
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#56
Wenn Frauen Fakten schaffen (egal ob das nun rechtlich o.k. ist oder nicht), ist das IMMER zu ihrem Vorteil. Ob das bei einem Elternteil 2. Klasse (Vater) genauso ist, kann ich nicht sagen. An Deiner Stelle wuerde ich es aber auf jeden Fall versuchen. Sprich wenn Deine Tochter ganz sicher nicht mehr zurueck will, wuerde ich sie nicht dazu zwingen sondern SOFORT einen Atrag auf ABR beim Familiengericht einreichen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#57
@Bitas

Üblicherweise wird hierzu der "Dreisprung" empfohlen.

1. (schriftliche) Aufforderung an KM
2. Bitte and Jugendamt um Vermittlung
3. Antrag ans Gericht

Nach zwei Monaten hast Du nicht mehr die Zeit, das so zu durchlaufen.

Insofern würde ich nur Antrag bei Gericht stellen und darauf hinweisen, dass besondere Eilbedürftigkeit vorhanden ist.

Es gilt bei Antrag auf ABR kein Anwaltszwang aber da Jugendamt und Anwalt der Ex mitmischen, sollte man zumindest beim ersten Mal nicht unbedarft rein laufen.

Gegenstandswert in Kindschaftssachen sind EUR 3000, d.h. Anwaltskosten einfach Va 700 EUR (geschätzt).
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(Donovan)
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#58
Vielen Dank noch mal.
Jetzt blicke ich besser durch....mal schauen was wird.
Die Anwaltskosten würde ich locker in Kauf nehmen, 700€ muss ich ab August monatlich zahlen, wenn meine Tochter wieder zurück möchte.

Ich melde mich wieder!

Danke!
Wie gesagt, Wechselmodell geht gar nicht. 
Bei wem müßte ich das beantragen? Familiengericht? Mit Anwalt?
Geht das wirklich so einfach?
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#59
Familiengericht und ja, das geht "so einfach". Hiermit beantrage ich....... Begruendung.......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#60
Nochmal:

Ja, Familiengericht;
@kai hat's geschrieben

... und Du würdest (theoretisch) nicht einmal einen Anwalt benötigen!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#61
Ich brauche noch mal eure Hilfe!

Ich bekomme 1531€ ALG1.
Ab August muss ich 687€ KUH bezahlen.
Es bleiben mir 844€.
Miete inkl. Heizung 416€
428€ zum leben

Lohnt es einen Antrag auf Wohngeld zu stellen oder versuchen aufzustocken?

Wie immer ein herzliches Danke für jegliche Hilfe.
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#62
(27-04-2016, 08:14)Bitas schrieb: Ab August muss ich 687€ KUH bezahlen.

Die frage ist ob du wirklich bezahlen musst, oder du eher freiwillig bezahlen willst.
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#63
Ich habe, wie gesagt, 2 Titel zu bedienen deshalb sehe ich es so das ich "muss".

Habe mich verschrieben.
Warmiete 428€
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#64
(27-04-2016, 10:02)Bitas schrieb: Ich habe, wie gesagt, 2 Titel zu bedienen deshalb sehe ich es so das ich "muss".

Habe mich verschrieben.
Warmiete 428€

1531 € Einkommen
-Freibetrag pauschal 30 Euro für Versicherungen (Beiträge zu Riesterrente, Pflichtbeiträge zur KFZ-Haftpflicht usw. können ggf. zusätzlich berücksichtigt werden).

=1501 €

Absetzung Unterhaltsbeträge:

-687 €

Bereinigtes Einkommen

=814 €

Abzgl. Wohnkosten

428 €

= 386 € einzusetzendes Einkommen

Möglicher ALGII Anspruch: 18 Euro ALG II (Regelsatz 404 Euro für alleinst. Person)
+ gesparte Rundfunkbeiträge (Befreiuung auf Antrag).

Einfache Rechnung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Darf gerne ergänzt oder korrigiert werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#65
(27-04-2016, 08:14)Bitas schrieb: Lohnt es einen Antrag auf Wohngeld zu stellen oder versuchen aufzustocken?

Anträge rauszuhauen lohnt sich immer, vor allem für Wohngeld ist das leicht und risikolos.
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#66
Ich würde dann erst mal Wohngeld versuchen.

Noch was:
Ich habe genau 1530,90€ ALG1
Minus 30€ Pauschal
=1500,90€
Da ich meine Titel noch ändern lassen möchte, stellt sich mir nun die Frage ob ich durch die 0,90€ in die Stufe 2 der DT falle?
Wäre echt super ärgerlich.
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#67
(27-04-2016, 10:28)Bitas schrieb: =1500,90€
Da ich meine Titel noch ändern lassen möchte, stellt sich mir nun die Frage ob ich durch die 0,90€ in die Stufe 2 der DT falle?
Bei korrekter Anwendung des Bedarfskontrollbetrags: Nein.

Nach Abzug des zu zahlenden KU liegst Du unterhalb der Spalte ganz rechts, weshalb herabzustufen wäre.

Beachte: Einige OLGs wenden den Bedarfskontrollbetrag nicht an (z.B. Naumburg).
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#68
Danke!
Ich wohne in Aschaffenburg
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#69
Also für Aschaffenburg ist wohl das OLG Bamberg zuständig und die richten sich, so wie ich es verstanden habe, nach dem Bedarfskontrollbetrag. 

Dann könnte ich jetzt meinen Anwalt beauftragen, meine Titel auf 100% zu titulieren, Richtig?
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#70
Update:

Schneller als gedacht, meine Tochter möchte nach den 3 Monaten wieder bei Ihrer Mutter leben. Laut Ihrer Aussage vermisst Sie Ihre Schwester, was ich voll nachvollziehen kann.
Das heißt ich stehe wieder da wo ich vorher war.

Meine Jobsuche ist weiterhin ohne Erfolg.
Arbeitslosengeld bekomme ich bis April 2017, 1530,90€.
Ich werde jetzt ab August 644€ überweisen (DT Spalte 1), Kinder 10 und 12 Jahre.
Mir bleiben dann noch 886€, meine warm Miete beläuft sich auf 428€.

Kann mir jemand einen Anwalt im Kreis Aschaffenburg empfehlen?
Meinen Anwalt kenne ich auch Privat gut, ist ein Freund von einem meiner Brüder. Das Problem ist das er normalerweise nur betuchte Klienten in Frankfurt/Main aufnimmt und mit Bedarfskontrollbetrag, Einkommen unterhalb 1500€, Harz4 usw., keine Erfahrungen hat.
Ich möchte jetzt erst mal meine Titel von Stufe 3 auf Stufe 1 ändern lassen.
Was denkt ihr, habe ich da eine Chance? Oder soll ich abwarten bis ich 6 Monate ALG1 bekommen habe?
Wann soll ich den Wohngeldantrag stellen?

Wie immer bin ich für alle Tipps dankbar!
Gruß Bitas
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#71
Vielleicht ist nach den drei Monaten auch auf der Gegenseite mehr Verständnis eingekehrt und der Titel lässt sich durch Zustimmung abändern statt durch Gerichtsverfahren. Probiere es doch einfach mal und frage danach.

Beim Wohngeldantrag dachte ich, das hättest du schon gemacht. Es bringt nichts, damit zu warten.
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#72
(30-05-2016, 10:17)p__ schrieb: Beim Wohngeldantrag dachte ich, das hättest du schon gemacht. Es bringt nichts, damit zu warten.

Vor allem, weil der hinterher auch noch in einen ALGII-Antrag umgedeutet werden kann, wenn es kein Wohngeld gibt.
So aber läuft auch dafür der Antrag dafür genau wie der Wohngeldantrag erst ab einem späteren Zeitpunkt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#73
Auf eine gütige Einigung den Titel zu ändern geht die Ex bis jetzt nicht ein. Sie fordert aber auch nicht Stufe 3.
Den Antrag auf Wohngeld habe ich noch nicht gestellt, weil ich bis gestern nicht wußte ob meine Tochter bei mir bleibt oder nicht. Werde den Antrag heute noch ausfüllen.
Mit dem Jobcenter habe ich "noch" nichts zu tun, bis April 2017 bekomme ich ALG1 von der AfA.

Was ich noch nicht verstanden habe: ab wann ist es sinnvoll zu versuchen die Titel zu ändern?
Nachdem ich 6 Monate ALG1 bekommen habe oder schon früher?
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#74
Auch hier gilt: Einfach probieren. Es ist nicht so, dass Anträge unter sechs Monaten nach Einkommensverringerung immer abgelehnt werden und ab sechs Monaten gehen sie durch. Die Chancen steigen etwas, mehr nicht, alles überlagert von anderen Faktoren. Aber wenn du Verfahrenkostenhilfe für eine Abänderung beantragst, wird der Sachverhalt einer juristischen Vorprüfung unterzogen und du bekommst kostenfrei eine Begründung, wie die Aktien für eine Abänderung stehen. Du kannst problemlos danach noch einen Antrag stellen, du verlierst nichts.
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#75
(30-05-2016, 16:11)raid schrieb:  Nochmal. Mach jetzt keine Sinnlosaktionen wie den Unterhalt abändern lassen bzw. darauf alles zu setzen in der Hoffnung, dann irgendwann bisschen weniger bezahlen zu müssen.

Vorsicht. Zuviel Demut ist auch nicht so gut. Wer sich nicht gegen einen nicht mehr zeitgemässen Titel zur Wehr setzt, weil sich die Verhältnisse geändert haben, der zeigt auch, das ihn das nicht juckt (er sich das leisten kann). Damit zementiert er aber diese Beträge als Mindestlatte für weitere willkürliche Unterhaltsfestsetzungen. Auf die Mitwirkung des JC als Streithelfer würde ich mich nicht verlassen. Aufstockung und Unterhaltsabänderung beantragen schließt sich nicht gegenseitig aus. Er kann sowohl das eine als auch das andere beantragen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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