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Mann klagt: " Kein Baby von der toten Frau. Witwer verliert Streit um Eizellen": http://www.n-tv.de/ratgeber/Witwer-verli...71291.html
OLG Karlsruhe lehnt es in Az.: 14 U 165/15 ab, dann an einen Witwer die von ihm befruchteten Eizellen seiner gestorbenen Frau herausgegeben werden.
Frau klagt: " Für die 29-jährige Ines S. geht ein Wunsch in Erfüllung. Die Ostdeutsche kann Mutter werden, endlich ein Baby bekommen - auch wenn der Vater des Kindes seit zwei Jahren tot ist." http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesell...y/12163924
" Doch bevor Ines S. schwanger wurde, starb ihr Mann bei einem Motorradunfall. Übrig blieben die Eizellen und Spermien, eingelagert im Gefrierfach der Babyklinik in Neubrandenburg. Als die Witwe ihren Kinderwunsch trotz allem umsetzen wollte, stellten sich die Ärzte quer, weigerten sich, die Zellen herauszugeben. Das Argument: Laut dem deutschen «Embryonenschutzgesetz» dürfen Samen eines Toten nicht für eine Befruchtung benutzt werden. Die Klinik fürchtete, sich strafbar zu machen."
Urteil Oberlandesgericht Rostock: Sie darf. " Die Öffentlichkeit wusste Ines S. stets auf ihrer Seite. In einer Online-Umfrage waren fast 90 Prozent der Meinung, die Witwe habe ein Recht darauf, von ihrem toten Mann schwanger zu werden.". Mal sehen, ob sie auch dem Mann in Karlsruhe gratulieren, dass er kein Vater mit seiner toten Frau werden darf.
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17-06-2016, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-06-2016, 14:23 von Theo.)
(17-06-2016, 12:48)p__ schrieb: Mal sehen, ob sie auch dem Mann in Karlsruhe gratulieren, dass er kein Vater mit seiner toten Frau werden darf.
Das Problem ist ja, dass er allein mit seiner toten Frau kein Vater werden kann (im Gegensatz dazu kann die Witwe allein mit ihrem toten Mann sehr wohl Mutter warden).
Die Sachverhalte sind eben grundverschieden, auch wenn sie bei oberflächlicher Betrachtung ähnlich erscheinen:
Im ersten Fall (Klage des Witwers) gibt es ein eindeutiges gesetzliches Verbot (keine Weitergabe befruchteter Eizellen an Dritte).
Im zweiten Fall (Klage der Witwe) war eine Auslegung zu entscheiden (ab welchem Zeitpunkt findet eine Befruchtung statt).
Daraus schon wieder eine Diskriminierung ableiten zu wollen, ist einfach albern und erinnert mich an das "Leben des Brian":
- Warum redest du nur pausenlos über Frauen, Stan?
- Weil ich eine sein möchte...
- WAS?
- Ich möchte eine Frau sein. Ich möchte, das ihr... das ihr mich von jetzt an Loretta nennt.
-Was?
-Das ist mein Recht als Mann.
-Ja aber warum möchtest du Loretta sein Stan?
-Weil ich Babys haben möchte.
-Was möchtest du haben? Babys?
-Jeder Mann hat das Recht, Babys zu haben, wenn er sie haben will.
-Aber, aber du kannst keine Babys haben.
-Unterdrücke mich bitte nicht.
-Ich untedrücke dich überhaupt nicht, Stan. Aber du hast keine Mumu. Eine Gebärmutter hast du auch nicht. Wie soll das denn funktionieren? Willst du es in ner Zigarrenkiste aufheben?
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(17-06-2016, 14:15)Theo schrieb: Im ersten Fall (Klage des Witwers) gibt es ein eindeutiges gesetzliches Verbot (keine Weitergabe befruchteter Eizellen an Dritte).
Eben! Das ist es exakt, was ich meine: Bei männlichen Keimzellen nicht, bei weiblichen schon. Und um gleich die nächste Falschansicht zu widerlegen, die wie üblich ohne Sachkenntnis geäussert wird: Das gilt auch für unbefruchtete Eizellen. Schon die Spende ist illegal (gleich in §1 Embryonenschutzgesetz)
Sperma als herumschiebbare Handelware für Frauen mit Kinderwunsch, Eizellen als heilige Kuh, nicht für Männer mit Kinderwunsch. Sogar postmoral.
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17-06-2016, 15:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-06-2016, 16:02 von Theo.)
(17-06-2016, 15:35)p__ schrieb: Eben! Das ist es exakt, was ich meine: Bei männlichen Keimzellen nicht, bei weiblichen schon.
Wie kommst Du darauf? Ein Blick in das Gesetz (hier Embryonenschutzgesetz) erleichtert -wie stets- die Rechtsfindung ungemein:
§ 4 Eigenmächtige Befruchtung, eigenmächtige Embryoübertragung und künstliche Befruchtung nach dem Tode
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
3.
wissentlich eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode künstlich befruchtet.
Nochmal zum besseren Verständnis: Es geht in beiden Fällen eben nicht um männliche oder weibliche Keimzellen, es geht um befruchtete Eizellen, mithin also um eine untrennbare Einheit aus beiden. Diese befruchteten Eizellen dürfen nicht Dritten eingesetzt werden. Im Fall des Witwers ware es nicht ohne eine Dritte gegangen, im Fall der Witwe eben schon.
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Sag mal, hast du den Artikel überhaupt gelesen? Genau um diesen Punkt hat sich das OLG Rostock mit typischer Juristenrabulistik herumgetrickst. Sie haben das Vorkernstadium (also noch keine Embyronen) zum Embryo erklärt, um sich damit aus §4 zu mogeln. Nebenbei, auch die Verwendung von Embryonen toter Eltern widerspricht dem Schema des Embryonenschutzgesetzes.
Wenn das also laut OLG Rostock ein Embryo war und somit erlaubt: Beim OLK Karlsruhe war der eindeutige Embryo (denn da steht "befruchtete Eizellen") verboten. Es geht also um exakt dieselbe Sache: Einen Embryo. Witwer will ihn: Verboten. Witwe will ihn: Erlaubt.
Aber was red ich. Du liest offenbar lieber uralte Parodien wie das, worauf sich der Thread bezieht.
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17-06-2016, 20:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-06-2016, 20:33 von Theo.)
Zu (17-06-2016, 16:28)p__ schrieb: Aber was red ich. Du liest offenbar lieber uralte Parodien wie das, worauf sich der Thread bezieht.
Sagen wir es so, ich informere mich lieber auf der Basis der Entscheidungen selbst als
durch irgendwelche Boulevardblättchen. Von daher kann ich den Sachverhalt anhand der tatsächLichen Gegebenheiten beurteilen und mir bleiben peinliche Falschaussagen wie diejenige, wonach es sich "beim Oberlandesgericht Karlsruhe" um einen "eindeutigen Embryo" gehandelt haben soll, erspart.
Es sei Dir dringend empfohlen, Dich ebenfalls auf soliderer Basis zu informieren, andernfalls ist eine Diskussion sowieso sinnlos.
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Und ich empfehle dir, die Postings zu lesen. Ich habe absichtlich auch das Aktenzeichen angegeben, nicht nur Links auf Medienbeiträge. Die führt z.B. auf https://www.juris.de/jportal/portal/page...hricht.jsp
Vom OLG Rostock gibts sogar den Volltext: http://www.mv-justiz.de/dokumente/GVP/7u0679ua.pdf
Zitat:Es sei Dir dringend empfohlen, Dich ebenfalls auf soliderer Basis zu informieren, andernfalls ist eine Diskussion sowieso sinnlos.
Bitte überdenke deine ständige Provokation ohne Grundlage. Ich habe hier Aktenzeichen, Links und Embryonenschutzgesetz vorgelegt, du hast das offenbar nicht einmal gelesen. Diskreditiere dich doch nicht derart, indem du das einfach umdrehst und auf Polemik einer uralten Satire ausweichst. Es geht hier um tatsächlich existierendes menschliches Leben, Embryonen, da helfen flache Rabulistiken meiner Ansicht nach überhaupt nicht weiter. Ich lerne gerne dazu und höre immer gerne Argumente. Könntest du vielleicht Argumente nennen, wieso Embronen im exakt identischen Stadium ("Vorkernstadium") an Witwer nicht ausgehändigt werden, aber an Witwen?
Ich stelle mir das sehr traurig und ergreifend vor. Der Witwer muss zusehen wie sein von ihm gezeugter Nachwuchs, die Embronen in den Brennofen wandert, er kann nicht das Geringste daran ändern. Eine Fortsetzung der totalen Entrechtung, die auch stattfindet wenn gezeugte Kinder ohne Information oder gar Einwilligung des männlichen Elternteils abgetrieben werden.
Die beiden Artikel über Witwe und Witwer ergänzen sich gut. Die emotionale Ergriffenheit gilt nur der Witwe. Für den Witwer bleibt nur der Schlusssatz: " Sanders und seine neue Frau werden sich ihren Kinderwunsch nicht erfüllen können. Die Eizellen, die für sie wie ein Baby sind, wollen sie beerdigen. Im Grab bei Sanders erster Frau."
Das finde ich sehr traurig für den Mann, alte Scherze helfen darüber leider überhaupt nicht hinweg. So etwas sachlich zu diskutieren werde ich und hoffentlich auch andere Männer sich nicht aus der Hand nehmen lassen. Weder von Richtern noch von Politikern - und eben auch nicht von anderen Vätern.
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