Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
EU Ausland - verhaftet worden
#1
Enige kennen meine Geschichte noch aus 2007 - bin Grade in Amsterdam verhaftet worden - grun EU SIS StGB 170 - Antrag mich nach Deutschland zu überstehen ...

Die Holländer sind nett nicht in ner Zelle, darf rauchen und bekomme Getränke und muss morgen wohl nen public prosecutor sehen und bekommen morgen auch Rechtsbeistand ... 

Ich habe seitdem 2 pässe angenommen und auch meinen deutschen Pass auslaufen lassen - eigentlich sollte das positiv helfhelfen? 

Wie ihr seht ich kann selbst ins Internet und hier fragen wie ich mich verhalten soll - hätte gedacht wäre Ruhe aber SIS wurde erst im September 2015 eingestellt ...

Laut den Holländern das erste mal dass sie das wohl enforcen und der prosecutor gesagt hat festnehmen ...

Jeder guter Rat wäre hilfreich.

Geschockter
Malko
gruß
malko 
Zitieren
#2
In der Situation kannst Du nicht viel machen. Der Rest der Reise geht auf Staatskosten.

Sich der Auslieferung entgegen zu stellen ist da auch nicht sinnvoll, weil das nur noch mehr Lebenszeit kostet.

Lass es über Dich ergehen und überlege Dir schon mal, warum der STGB 170 gerade im Deinem Fall nicht zutrifft - da gibt es immer zwei Möglichkeiten:
1. der Lebensbedarf des Kindes ist nicht gefährdet, weil Mama mehr als genug verdient oder das Kind im Heim untergebracht wurde oder das Kind über Vermögen verfügt oder Unterhalt gezahlt wurde
2. oder Du bist selbst nicht leistungs- und erwerbsfähig, weil Du inzwischen so weit unten angekommen bist, dass Du krank bist, mit ärztlichem Attest nicht arbeiten kannst und Dir nicht mal mehr regelmäßig Dein Mittagsmahl leisten kannst

Am besten sind Vorträge, die eine Mitverantwortung und Schuld der Behörden zur Konsequenz haben - zB. wenn das Kind zwangsweise durch das Jugendamt in einer Familie untergebracht wurde, obwohl bekannt war, dass es dort Lebensbedarf gefährdet sein wird - Formulierung für den Anwalt: "Wenn das JA mein Kind bei XY untergebracht hat, kann der Lebensbedarf dort nicht gefährdet sein"

Und vergiss nicht, bei Prozessbeginn (nicht im Auslieferungsverfahren sondern bei der Strafsache) einen Pflichtverteidiger zu bestellen und mit dem dann zu besprechen, ob Widerstand beim Landgericht überhaupt Sinn macht oder man die Karten erst beim OLG auf den Tisch legt.

hier noch ein wenig Vorgeschmack:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid159982
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid117518
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid81084
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...9#pid71189
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...0#pid47580
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...8#pid56688
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...3&pid57553
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#3
Du kannst die Auslieferung nur hinauszoegern, sie wird stattfinden wenn es einen europ. Haftbefehl gibt. Das bringt nur was, wenn Du waehrend der Wartezeit aus dem Knast kommst. Ansonsten stimme der Auslieferung zu und dann bist du innerhalb von ein paar Tagen in DE und da lassen sie Dich hoechstwahrscheinlich recht schnell mit Auflagen wieder aus dem Knast.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#4
@ malko

Du sagst, du hast inzwischen 2 Pässe angenommen - bist du mittlerweile Staatsbürger eines anderen Landes?

Falls ja - weiss der Botschafter von deiner Festnahme?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
@Austriake: Macht bei einem EU HB Keinerlei Unterschiede, die Person MUSS ausgeliefert werden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#6
Um was gehts eigentlich? Eine Aufenthaltsermittlung im Vorfeld einer Anklage nicht, offenbar bist du bereits verurteilt worden.
Zitieren
#7
Das war nicht ersichtlich - Verurteilung in Abwesenheit war nicht daher hat die Richterin hier entschieden das Gesuch abzulehnen und mich wieder auf freien fuss gesetzt ... knappe Geschichte und vielleicht nun an der Zeit das ganze rechtlich anzugehen da die kosten bereits voll ersichtlich sind da durch Gerichte bestätigt - dem kann man sich stellen ...

Gruß malko
gruß
malko 
Zitieren
#8
Dann gab es auch keinen EU Haftbefehl. Das letzte verstehe ich allerdings nicht "da die kosten bereits voll ersichtlich sind da durch Gerichte bestätigt - dem kann man sich stellen"
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#9
Den gibt es und er ist auch noch aktiv - ich habe ja nen schreiben in der Tasche dass sagt das Holland dem nicht Folge leistet - ich soll alle Automaten meiden da diese mich stoppen werden - werde wenn ich daheim bin eventuell geschwärzt einstellen ...


Zu deinem Punkt - die Richterin sagte, die bisher aufgelaufenen kosten sind tituliert - diese sind jedoch extrem kleiner als was ich ursprünglich hätte zahlen sollen - das einzige was jetzt unbestimmt ist werden eventuelle Unterhaltskosten sein von jetzt an - diese würden ja nach Ddorfer Tabelle neu berechnet werden - aber die bisherigen angelaufenen sind laut Richterin jetzt fix egal wieviel verdient wurde in der zeit - war zwar auch nix aber dennoch ...
gruß
malko 
Zitieren
#10
Hast du Probleme mit dem Tippen wegen den Coffeeshops da drüben oder reden die alle so'n Deutsch? Bist du jetzt frei? Weil eine Richterin auf den § 170 pfeift?

Also wird man ausgeliefert oder nicht?
Zitieren
#11
Ich hab kein Problem mit dem tippen, schreibe nur von mobiltelefon ... zum thema Auslieferung,  es verhält sich in der tat so, dass das Land das um Auslieferung gebeten wird prüfen muss ob es der Sachverhalt im haftbefehl auch in diesem einen strafbestand erfüllt ... dem ist soweit wie ich das jetzt recherchiert habe ausser in Deutschland jedoch nirgends der Fall. Nennt sich 'Double criminality' - was auch der Hauptgrund für ihre Entscheidung war. 

Ich bin auf freiem Fuß und wieder daheim, also nicht in Deutschland - durch den Grenzbeamten in Holland habe ich erfahren, daß ich in Holland nur noch zur addressfeststellung ausgeschrieben bin - sprich die würden nur immer wieder die aktuelle Adresse ermitteln und diese nach Deutschland weiter leiten.

Anders stellt sich jedoch die Situation Grad dar - habe mir nen Anwalt genommen der mich vertreten soll - aber mir scheint fast dass ich vor Ort sein muss für die Verhandlung - was natürlich totaler Unsinn wäre 1) könnten sie mich in Haft nehmen 2) könnten sie mich zu Haft verurteilen 3) warum sollte ich das Risiko eingehen ....

Ich muss jetzt mal sehen was für den Staatsanwalt überhaupt möglich ist - also gibt es irgendwelche Möglichkeiten an mich heran zu treten oder aufgrund von dauerhafter Abwesenheit eben nicht - sollte sich keine rechtliche Grundlage finden lassen denke ich sollte der StaatsAnwalt  mit sich pfeilschen lassen.

Ich bin mir aber noch nicht sicher wie das aussieht, solch eine Situation gibt es wohl nicht so häufig ... finde im Netz auch nix ...

Im Grunde sehe ich es so: wenn ich für die nicht greifbar bin und aufgrund fehlender 'Double crimiality'  wohl keine Auslieferung droht - müsste sich doch irgenein kuhhandel vereinbaren lassen - lieber die taube in der Hand als den Spatzen auf dem Dach ....

Aber wie gesagt kein Plan muss ich mit Anwalt klären - muss auch hier mit ne Anwalt sprechen noch wie die bedrohungslage hier aussieht.

Getrieben wird es jedoch von der Mutter und nicht vom Jugendamt das Vorleistungen erbracht hat - die Mutter hat mehrfach die weiterverfolgung der sache beantragt wohl - war wohl bereits eingestellt vom Staatsanwalt ...

Sowe it erstmal wieder nene update - falls jemand was weiss Bitte gerne Posten ...

(19-01-2016, 09:14)kay schrieb: Du kannst die Auslieferung nur hinauszoegern, sie wird stattfinden wenn es einen europ. Haftbefehl gibt. Das bringt nur was, wenn Du waehrend der Wartezeit aus dem Knast kommst. Ansonsten stimme der Auslieferung zu und dann bist du innerhalb von ein paar Tagen in DE und da lassen sie Dich hoechstwahrscheinlich recht schnell mit Auflagen wieder aus dem Knast.

Ganz im Gegenteil - laut Richterin und Anwalt in Holland sollte man immer versuchen der Auslieferung zu wiedersprechen - wenn du ausgeliefert wirst besteht für den anderen Staat Fluchtgefahr - bei Fluchtgefahr bleibst du eingesperrt - in Deutschland hätte das bedeutet min 3 Monate bis zur Verhandlung ... darüber bin ich nämlich aufgeklärt worden - Auslieferung schnelle Abhandlung mit Zustimmung ungefähr 5-10 Tage in Holland bis zur überstellung ... danach je nachdem wie lange die Ermittlungen dauern bis zur Verhandlung aber da hat dann keiner eile ....
gruß
malko 
Zitieren
#12
Könnte es nicht ggf. so sein, dass (ausnahmsweise) von Rechts wegen nicht erwartet werden kann, dass Du in D vor Gericht erscheinst,
weil Du eben Strafverfolgung befürchten musst? 
Ich meine es gibt so ein Gesetz (StPO?), dass sinngemäß besagt, dass von Dir, als einer Straftat Beschuldigter, nichts erwartet/verlangt werden darf, was Deine Position im Strafverfahren verschlechtern würde.

FamFG [font=Arial]§ 128 (3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert…, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.[/font]

[font=Arial]Sowas in der Art. Aussage per Telefon. Aussage bei der Botschaft/Konsulat (wobei ich nicht weiß, ob Du die theoretisch in Haft genommen werden könntest, weil völkerrechtlich Botschaften/Konsulate Territorium des jeweiligen Staates sind, oder so).[/font]
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
Zitieren
#13
Warum und wozu irgendwelche Risiken eingehen?

Unbemerkt nach Deutschland zu kommen ist nicht schwierig; man erledigt hier was zu erledigen ist und geht wieder.

Ich halte es für ausgesprochen blöde, sich der Willkür der hiesigen Robenständer auszuliefern......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#14
(26-02-2016, 02:17)ecila schrieb: Könnte es nicht ggf. so sein, dass (ausnahmsweise) von Rechts wegen nicht erwartet werden kann, dass Du in D vor Gericht erscheinst,
weil Du eben Strafverfolgung befürchten musst? 
Ich meine es gibt so ein Gesetz (StPO?), dass sinngemäß besagt, dass von Dir, als einer Straftat Beschuldigter, nichts erwartet/verlangt werden darf, was Deine Position im Strafverfahren verschlechtern würde.

FamFG [font=Arial]§ 128 (3) Ist ein Ehegatte am Erscheinen verhindert…, kann die Anhörung oder Vernehmung durch einen ersuchten Richter erfolgen.[/font]

[font=Arial]Sowas in der Art. Aussage per Telefon. Aussage bei der Botschaft/Konsulat (wobei ich nicht weiß, ob Du die theoretisch in Haft genommen werden könntest, weil völkerrechtlich Botschaften/Konsulate Territorium des jeweiligen Staates sind, oder so).[/font]

so in der art hab ich das auch gemeint, das kommt denen aber nicht zu gute - da man eben nicht greifbar ist - ich denke der staatsanwalt weiss sehr gut, dass aussergerichtlich sich bestimmt mehr erreichen laesst, da ich ja bereits im ausland bin - sprich nr wenn ich nen fuss dahin setze koennen sie mir was ... mal sehen, vielleicht kommt man ja doch zu einer einigung

(26-02-2016, 08:38)Austriake schrieb: Warum und wozu irgendwelche Risiken eingehen?

Unbemerkt nach Deutschland zu kommen ist nicht schwierig; man erledigt hier was zu erledigen ist und geht wieder.

Ich halte es für ausgesprochen blöde, sich der Willkür der hiesigen Robenständer auszuliefern......

das meine ich auch - zudem ich nicht nach deutschland muss - ueberhaupt nicht - somit stellt sich die frage auch nicht also fuer mich - aber angeblich muss man fuer ein strafverfahren anwesend sein - bringt ja auch sonst nix - wirst zu haft verurteilt, kann aber nicht ausgefuehrt werden - laut meinem anwalt kann man eigentlich auch nicht in abwesenheit verurteilt werden, das verfahren muss ruhen bis man eben greifbar ist ....

ich warte jetzt erstmal ab was sich tut ...
gruß
malko 
Zitieren
#15
so Termin ist nun fix - mir kommt mehr und mehr die Frage ob ich mich der Situation stellen soll, Anwalt wurde gegen Pflichtverteidiger getauscht aber an dessen Kompetenz Zweifel ich doch sehr - stellt er mir doch Fragen worauf ich mein Verständnis stütze zB Beweispflicht des Gerichtes über Zeiträume und Zahlen die das Gericht selbst berechnen und begründen muss ...

Falls jemand hier wegen §170 angeklagt wurde, würde es mich freuen wenn man mir ein paar tips per PN geben würde wie die Verteidigung angegangen wurde - vor allem in Bezug auf Mitwirkung bei der Beweisführung etc ... ich bin ja im Ausland wohnhaft, somit besteht war eine "Auskunftspflicht" diese ist aber von .DE mehr oder weniger nicht durchsetzbar, da man meinen Arbeitgeber eben nicht problemlos anschreiben kann - dazu müsste ein lokaler Weg gesucht werden etc ...

Ferner stellt sich wirklich die Frage, wie weit will ich das ganze treiben, vorm Amtsgericht oder so kann ich mir schon ausmalen dass es wieder nach Schema F verfahren wird und ich sowieso Rechtsmittel beantragen werde, zumindest wenn ich bisherige Urteile lese die generell an ein OLG abgegeben werden und dann eben festgestellt wird, dass eben nicht "richtig" gearbeitet wurde ... zudem auch da der Richter meinem Pflichtverteidiger mehrfach angeboten hat, wenn es um die Auflagen ginge im potenziellen Strafbefehl, also Kosten, monatliche Zahlungen etc dass er gesprächsbereit wäre - irgendwie erkenne ich darin dass es auf deren Seite wohl nicht so rosig aussieht mit der Beweisführung ...

Austriake meinte, warum überhaupt antreten und im moment stelle ich mir genau diese Frage ... bin irgendwie unsicher im moment ... das Ergebnis des Nichterscheinens kenne ich bereits aus der Ermittlungsakte, da der Staatsanwalt schon reingeschrieben hatte, wenn ich mich nicht stelle, erneut per EU Haftbefehl ausschreiben ...

jegliche tipps sind willkommen ...
gruß
malko 
Zitieren
#16
Grüß Gott
Wie wäre es damit, reinen Tisch machen.
Sich mit den Instituionen einigen und einsehen das das Kind ein Anrecht auf Unterhalt hat. Genauso einsehen das das Kind versucht sein Recht durchzusetzen, sowie du versuchst dieses zu verwehren. Würde es sich nicht erheblich besser leben wenn man "in Ruhe" einschlafen und zur Arbeit gehen kann? Sich nicht immer umdrehen muss um u gucken ob einer hinter einem her ist? In Ruhe den Briefkasten aufmachen zu können, ohne die Angst im Rücken zu haben das da wieder Post drin liegt die man nicht haben möchte?
Ich weiß, manche sehen ihren Lebensinhalt darin sich mit Ämtern, Richtern oder exen rumzuärgern. Mein Ding wäre es nicht. Und deswegen gehe ich jjetzt in Ruhe arbeiten.
Zitieren
#17
Auch wenn der Anwalt keine Ahnung hat, so ist es doch in Verfahrensfragen hilfreich. Er soll zusehen, dass korrekt protokolliert ist. Die Inhalte deiner Verteidigung vor Gericht sind immer dieselben: Gehe die Checkliste aus der faq durch, frage nach, sieh ebenfalls zu dass die Punkte und ihre Antworten ins Protokoll kommen.

(23-06-2016, 07:07)Micha aus Bayern schrieb: Wie wäre es damit, reinen Tisch machen.

Das Verfahren geht um Zeiträume der Vergangenheit. Die angebliche Tat ist bereits begangen. Daran ist nichts mehr zu ändern, auch kein Wille nach Tisch abwischen.
Zitieren
#18
(23-06-2016, 07:07)Micha aus Bayern schrieb: Grüß Gott
Wie wäre es damit, reinen Tisch machen.
Sich mit den Instituionen einigen und einsehen das das Kind ein Anrecht auf Unterhalt hat. ...
Ich weiß, manche sehen ihren Lebensinhalt darin sich mit Ämtern, Richtern oder exen rumzuärgern. Mein Ding wäre es nicht. 
...

Wie geht das, wenn der Unterhalt so hoch festgelegt wird, das man nur durch Zahlung von Unterhalt und Steuern bereits ein negatives Nettoeinkommen hat?
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#19
Grüßü Gott,

@p Das ist schon klar. Also sich dem Verfahren stellen und schauen das man da verhältnismäßig gut raus kommt.

@@petrus Normalerweise werden Steuern in der Hauptssache auf Einkünfte erhoben. Das bei einem selbstständigen dieses etwas anders aussieht ist mir klar. Wenn der Unterhalt so hoch berechnet wurde ist da mit Sicherheit was schief gelaufen. Oder hast du dich nicht drum gekümmert? Das ein Selbständiger durchaus für ein Jahr Probleme durch Unterhaltszahlungen bekommen kann weiß ich, aber auch dieses kann man geregelt bekommen. Als normaler Arbeitnehmer würde ich mal sagen kkann so etwas überhaupt nicht passieren.
Zitieren
#20
(23-06-2016, 19:45)Micha aus Bayern schrieb: Als normaler Arbeitnehmer würde ich mal sagen kkann so etwas überhaupt nicht passieren.

Ich bin wohl mit vielen anderen zehntausenden Kandidaten der lebende Beweis dafür, daß so etwas ständig passiert. Wenn ich sowas schon lese...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#21
(23-06-2016, 20:19)Sixteen Tons schrieb:
(23-06-2016, 19:45)Micha aus Bayern schrieb: Als normaler Arbeitnehmer würde ich mal sagen kkann so etwas überhaupt nicht passieren.

Ich bin wohl mit vielen anderen zehntausenden Kandidaten der lebende Beweis dafür, daß so etwas ständig passiert. Wenn ich sowas schon lese...

Quellen bitte! Ich kenne keinen der Unterhalt zahlt und deswegen hungern muss. Ich sehe aber das einige, vor allem hier, mit irgendwelchen Tricks, blöden Briefen und was weiß ich noch, Richter und Ämter gegen sich aufbringt.

Also, eine Quelle her die belegt das zehntausende Unterhaltszahler soviel bezahlen müssen das sie weit unter dem Existensminimum dahindarben.
Wenn ich sowas schon lese
Zitieren
#22
Micha, wenn 2/3 der summe der angeblich 'limitierte' Unterhalt für die Mutter darstellt und lediglich ein drittel der summe der dem minderjährigem bedürftigem zusteht für einen Zeitraum der den der Mutter bei weitem übersteigt - nahezu 4x - dann stellt sich nicht die frage ob man sich dem stellt - sondern ob hier etwas nicht grundsätzlich falsch läuft ...

ich könnte mich mit der Unterstützung des Kindes im angemessenem rahmen 'anfreunden' (ich denke das könnte fast jeder) - diese wäre hier sogar theoretisch problemlos durchsetzbar und eben nur das - weshalb natürlich mir aus der Deutschland der Prozess gemacht wird, da das Ergebnis dort natürlich besser ausfällt und man sich auf die lokalen gesetze berufen kann ...

meine Verständnis ist dass ich a) in dem Zeitraum eben nicht leistungsfähig war und b) ab einem Zeitraum später entsprechend in der Lage gewesen wäre die Unterstützung für das kind aufzubringen ... sollte sich das so vor Gericht bestätigen und eben auch zur urteilen kommen, hab ich kein problem das kind zu unterstützen ... ich denke jedoch das ist mehr als unrealistisch - somit zurück zu Anfang ...

zu deiner quellen frage: ich habe Kenntnis aus der Ermittlungsakte, dass der Vater des 2ten Kindes keinen Unterhalt bezahlt hat, da bei ihm nichts zu holen ist und einen verminderten betrag für sein kind ca. 1/4 was man von mir will ...

somit für mich vollkommen unverständlich - da ich vorher sehr gut steuern gezahlt habe, die bereits seine finanzielle situation aufstockte (er bekam sozialzuschläge), ihren ALG oder wie auch immer das heisst bei auch etc ...

es gibt Länder wo unterhalt zwischenparteilich geregelt wird ohne gerichte, Anwälte etc oder ein genereller betrag dem kind zusteht - was in meinen Augen ein richtigerer Ansatz ist ...
gruß
malko 
Zitieren
#23
(23-06-2016, 21:05)Micha aus Bayern schrieb:
(23-06-2016, 20:19)Sixteen Tons schrieb:
(23-06-2016, 19:45)Micha aus Bayern schrieb: Als normaler Arbeitnehmer würde ich mal sagen kkann so etwas überhaupt nicht passieren.

Ich bin wohl mit vielen anderen zehntausenden Kandidaten der lebende Beweis dafür, daß so etwas ständig passiert. Wenn ich sowas schon lese...

Quellen bitte! 

Eine steht doch direkt drüber. Eine kann ich hinzufügen. 
2 Jahre auf weniger als Sozialhilfeniveau gepfändet worden. Einstweilige Anordnung, die gültig blieb, bis das Amtsrichterlein eine Entscheidung traf und ich dann damit endlich zum OLG konnte. Da war der Unterhalt dann fast 1000,-- € niedriger. 
Ich bin Gehaltsempfänger, von dem Du meinst, dass es dem nicht passieren kann.

Unterhaltsverpflichtung ist auch nicht gottgegeben sondern lokal verschieden. In Nachbarländern gibt es Unterhalt zwischen erwachsenen Menschen nicht. Wozu auch? 
Und warum ist der Unterhalt für ein Kind erheblich höher, wenn ich ihn zahlen soll und viel niedriger, wenn der Staat ihn berechnet, z. B. bei der VKH Berechnung?

Ich kann einen Kampf gegen dieses Unwesen gut verstehen. Du wohl nicht, ist aber auch nicht so schlimm.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#24
Vor Gericht wird es um andere Fragen gehen. Lass dich nicht in etwas hineintricksen. Da gibt es viele Taktiken, ob und wenn ja, welche Taktiken dein Richter anwendet, kann niemand wissen. Das mit der Beweislastumkehr ist auch so ein Trick. Natürlich wissen die beteiligten Volljuristen ganz genau, wer hier was zu beweisen hat. Trotzdem wirst du in eine Position hineingequasselt, in der dir suggeriert wird, du solltest deine Unschuld beweisen. Ziel dabei ist nur, dass du ins reden kommst und einige Angeklagte plappern sich dann in der Tat um Kopf und Kragen.

Spiele das Spiel nicht mit. Antworte auf nichts, gehe nur deine Punkteliste durch. Frage nach den ermittelten Tatsachen, mit denen der Umfang der Unterhaltspflicht festgestellt wurde, frage nach der exakten Höhe des Unterhalts. Frage nach dem kausalen Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit.
Zitieren
#25
(23-06-2016, 21:05)Micha aus Bayern schrieb: Quellen bitte! Ich kenne keinen der Unterhalt zahlt und deswegen hungern muss. Ich sehe aber das einige, vor allem hier, mit irgendwelchen Tricks, blöden Briefen und was weiß ich noch, Richter und Ämter gegen sich aufbringt.

Anscheinend waren es genug betroffene Unterhaltszahler, so daß sich die Unterhaltskommission des DTFG im Jahr 2013 noch damit auseinandergesetzt hat.

Zitat:Die starre Anwendung der Düsseldorfer Tabelle führt, insbesondere bei niedrigen Einkommen, in vielen Fällen zu fragwürdigen Ergebnissen. Die Folge ist oftmals ein Vermeidungsverhalten bei der Zahlung von Kindesunterhalt.

Zitat: Der Gesetzgeber wird aufgefordert, den notwendigen Selbstbehalt zum Schutz des materiellen Existenzminimums des Unterhaltsschuldners gesetzlich zu regeln.


Anscheinend ist die aktuelle gesetzliche Regelung hierzu nicht ausreichend.

Zitat:Beim Kindesunterhalt orientiert sich dieser Betrag an dem Einkommen, welches einem Empfänger von Sozialleistungen zumindest zur Verfügung steht (notwendiger Unterhalt). Der Unterhaltspflichtige darf durch die Unterhaltszahlung nicht selbst auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sein.

Warum muß diese Prämisse bei der Unterhaltsfestsetzung in der Richterschaft überhaupt erwähnt werden, wo wir doch den §1603 BGB haben?

Aus den Empfehlungen des deutschen Familiengerichtstages 2015:

Zitat:5.
Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt

a)Werden  ein  Wohnvorteil  oder  ein  Sachbezug  (Dienstwagen)  als  Einkommenspositionen angesetzt, müssen dem Pflichtigen mindestens die nach dem SGB II gewährten Barbeträge als liquide Mittel verbleiben.

Wieso habe ich als Dienstwagenfahrer trotzdem immer noch Ansprüche auf SGBII-Leistungen? OK, ich ahne es. Den Anspruch können ja nicht mal die sonst zuständigen Behörden fehlerfrei beziffern...


Die meisten Betroffenen, die ich persönlich kenne, sprechen nicht öffentlich darüber, so wie ich es tue. Sie leiden still und heimlich. Und doch werden hier und da mal Ross und Reiter genannt:

Unterhalt wichtiger als Kindeswohl. Ein Urteil vom OLG Koblenz

https://www.fischundfleisch.com/thomas-f...lenz-16876

Als Indikator kannst du schon mal den Verschuldungsreport des IFF nehmen. Zumindest in 2011 wurde auf diesen Punkt schon eingegangen.
Sogar der Dachverband der deutschen Arbeitgeber hat sich mal zu einer Stellungnahme hinreissen lassen, das die gesetzlichen Unterhaltspflichten zu hoch sind:

Zitat:Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zieht andere Schlüsse. Nicht niedrige Löhne, sondern Unterhaltsverpflichtungen begründeten einen Anspruch auf Aufstockung. So müsse ein in Berlin lebender verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern einen Stundenlohn von mehr als 15 Euro erzielen, um seinen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld vollständig zu verlieren. "Daran würde auch ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn nichts ändern", erklärte ein Sprecher.

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politi...ocken.html

Und es ist mir unverständlich, das du hier von blöden Tricks erzählst, selber aber ungeniert zugibst, Agreements mit deinem Arbeitgeber zu haben, von denen scheinbar weder der Fiskus noch die Unterhaltsberechtigten wissen. Oder wie soll man diesen Beitrag verstehen? Was ist denn dann die Geltendmachung von Kosten, die du tatsächlich gar nicht hast?

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid165415
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste