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@Micha
Mach einfach weiter den Christlich Sozialen Untertan und glaube an die Gerechtigkeit.
Es gibt (insbesondere berufliche) Konstellationen, da hast du (fast) keine Chance, mit heiler Haut raus zu kommen.
Wenn dann die Ex außerdem nicht mit sich reden lässt, dann ist es vorbei! ... oder Mann geht den konfrontativen Weg und ignoriert gefühlte Ansprüche der Ex.
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(23-06-2016, 19:45)Micha aus Bayern schrieb: Grüßü Gott,
...
@@petrus Normalerweise werden Steuern in der Hauptssache auf Einkünfte erhoben. Das bei einem selbstständigen dieses etwas anders aussieht ist mir klar. Wenn der Unterhalt so hoch berechnet wurde ist da mit Sicherheit was schief gelaufen. Oder hast du dich nicht drum gekümmert? Das ein Selbständiger durchaus für ein Jahr Probleme durch Unterhaltszahlungen bekommen kann weiß ich, aber auch dieses kann man geregelt bekommen. Als normaler Arbeitnehmer würde ich mal sagen kkann so etwas überhaupt nicht passieren.
Leere Worthülsen - entweder bist Du selbst gar nicht betroffen oder bei Dir ist es mit Glück so glimpflich abgelaufen, dass Dir die Fantasie fehlt, das nach zu vollziehen. Das war in meinem Fall das Ergebnis einer durchgeknallten Anwältin meiner Ex in Kombination mit einer jungen, unverheirateten und völlig unerfahrenen Ersatzrichterin. Wenn das ein öffentliches Verfahren gewesen wäre, hätte sich die Richterin dreimal überlegt, so ein Urteil zu fällen - aber Familienrechtsverfahren sind Geheimverfahren in denen sich niemand für seine Verbrechen rechtfertigen muss. Korrigieren lässt sich da nichts mehr.
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(23-06-2016, 19:45)Micha aus Bayern schrieb: Als normaler Arbeitnehmer würde ich mal sagen kann so etwas überhaupt nicht passieren.
Ach so. Würdest Du mal sagen, so so.
Schon mal den Begriff "Einkommensfiktion" gehört?
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Richtig, meine Scheidung und das Unterhaltsverfahren liefen relativ normal ab. An meinem früheren Wohnort habe ich mich kündigen lassen und bin weiter weg gezogen. Auch um mich "der Kontrolle" der Ex entziehen zu können. Der Richterin habe ich erzählt das ich durch diesen Umzug ja eine neue Arbeitsstelle bekommen habe, welche in meiner alten Heimat nicht möglich wäre. Und somit könnte ich Unterhalt zahlen. Das ich direkt mit meiner Freundin zusammen gezuogen bin und unter Tarif bekam interessierte keinen. Trotz Beschftigung im erlernten Beruf. Ich war ja willig. Und da ich Vollzeit gearbeitet habe und trotzdem nicht die Welt verdiente war es halt so das ich in den Augen der Richterin meiner Erwerbsobliegenheit genüge getan habe. Für drei Kinder zahlte ich somit ca. 300 Euro Unterhalt. Fahrten zu den Kindern, inklusive Übernachtung einmal am Wochenende pro Monat wurden angerechnet. Was ich mit meiner übrigen Zeit anfing interessierte keinen.
Jetzt kommt Ihr mit Sicherheit daher und erzählt wieder was von Einzelfall und sowas. Nein, bin ich nicht. Ich, bzw mein Verfahren, sind die Regel. Das was hier oft erzählt wird sind Einzelfälle. Teilweise bedauerlich, teilweise mit Sicherheit selber schuld und teilweise bestimmt auch ungerecht. Aber ich bleibe dabei, wer immer auf die Barrikaden geht, und den lauten macht, braucht sich nicht zu wundern wenn der Schuss dann bei Gericht nach hinten los geht. Leider sitzen die Ämter und die Richter(innen) am längeren Hebel.
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(24-06-2016, 20:03)Micha aus Bayern schrieb: Ich, bzw mein Verfahren, sind die Regel.
Darf ich dann auch mal nach Quellen fragen? Ist das empirisch belegbar? Nicht die beiden anderen Typen vom Stammtisch. Es gibt gar keine Regel, weil das immer Einzelfallentscheidungen sind. Da fallen oben und unten welche durch das Raster. Dein Fall ist m. E. genausowenig die Regel wie meiner oder die der anderen Foristen, die hier berichten. Deine Meinung lasse ich dir.
(24-06-2016, 20:03)Micha aus Bayern schrieb: Das was hier oft erzählt wird sind Einzelfälle
Das scheint mir ein Widerspruch in sich zu sein. *SCNR*
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@Micha aus Bayern
Entweder erzählst Du den Leuten hier Münchhausen Geschichten oder erfindest etwas oder möchtest nur Aufmerksamkeit oder Du redest nur ein klein wenig einen Stuss heraus. Es ist ja schön für Dich, wenn alles so stimmt, was Du da von Dir Preis gibst, aber die Regel sieht sicherlich nicht so aus!
Ich habe gut 20 Freunde aus meinem Bekanntenkreis heraus, die Alle geschieden sind und Alle gehören laut Deinem Gerede hier von wegen
"Ich, bzw mein Verfahren, sind die Regel (vielleicht heisst Du auch Michaela, wer weiss!)", dann wohl nicht zu der Regel und sind alles Einzelfälle.
Ich jedenfalls kenne es nur so, wie manch Einer von hier, von sich erzählt.
Ich muss meinen Freunden alle mal Deine Nachricht lesen lassen, bin mal gespannt, was die so dazu sagen!
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Ich denke das Micha ein Foren Troll (weiblich) ist und nur provozieren will.......
Ich kenne keinen einzigen Fall von Freunden, Kollegen oder Bekannten, der vor dem Familiengericht behandelt wurde und "Fair" für denn Mann ausging, alle wurden ausgequetscht wie Zitronen.
Die fälle die Fair abgelaufen sind oder noch ablaufen, sind alle außergerichtlich, mit Exen die OK sind...... die gibt es auch, wenn auch nur wenige.
Z.B. meine Ex, muss ich zu ihrem Glück zwingen. Ich habe ihr klar verständlich gemacht das wenn noch ein Brief vom Jugendamt und Co bei mit eintrifft, ich weg bin und Null zahlen werde.
Sie weiß das ich kein Schaumschläger bin und ich alles bisher angedrohte auch wahr gemacht habe.
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(25-06-2016, 07:21)Bitas schrieb: Ich kenne keinen einzigen Fall von Freunden, Kollegen oder Bekannten, der vor dem Familiengericht behandelt wurde und "Fair" für denn Mann ausging, alle wurden ausgequetscht wie Zitronen.
Eben. Das ist der Regelfall - Unterhaltsmaximierung.
Manche Männer haben allerdings die Eier und lassen das nicht mit sich machen, denen gebührt Respekt.
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25-06-2016, 09:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-06-2016, 09:49 von Bruno.)
(25-06-2016, 07:21)Bitas schrieb: Ich denke das Micha ein Foren Troll (weiblich) ist und nur provozieren will....... Was ich bei ihm nicht stimmig finde ist das er keinen einzigsten Faden mit eigenen Problemen auf gemacht hat bei denen er Rat benötigt. Das ist recht ungewöhnlich für ein Forum an das man sich im Normalfall nur wendet wen man entsprechende Probleme hat.
--
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ich schließe mich den vorigen Kommentaren an - insbesondere denen zu den Statistiken
@Micha aus Bayern
Klingt oberflächlich gut. Aber erstens musstest auch Du tricksen, um Deine Ruhe zu bekommen. Und zweitens hast Du unendlich viel Glück gehabt (sofern die Story überhaupt stimmt), denn in der Regel wird der Familienrichter in so einer Konstellation einfach Dein bisheriges Einkommen zugrunde legen - 300€ für drei Kinder deckt noch nicht einmal den für den Lebensbedarf notwendigen Mindestunterhalt ab. Ich kenne mindestens einen Fall, der mit Deinen Umständen vergleichbar wäre, in dem dem Vater deutlich mehr als 3000,-EUR aufgebrummt wurden.
Mit drei Kindern und einem durchschnittlichen Gehalt wird man idR vor dem Familiengericht platt gemacht. Es laufen Schulden auf und, weil das Geld immer mehr in den Vordergrund rückt, steigt der Streitlevel, was am Ende auch noch zum Verlust der Kinder führt.
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(23-06-2016, 22:50)p__ schrieb: Vor Gericht wird es um andere Fragen gehen. Lass dich nicht in etwas hineintricksen. Da gibt es viele Taktiken, ob und wenn ja, welche Taktiken dein Richter anwendet, kann niemand wissen. Das mit der Beweislastumkehr ist auch so ein Trick. [...].
Spiele das Spiel nicht mit. Antworte auf nichts, gehe nur deine Punkteliste durch. Frage nach den ermittelten Tatsachen, mit denen der Umfang der Unterhaltspflicht festgestellt wurde, frage nach der exakten Höhe des Unterhalts. Frage nach dem kausalen Zusammenhang zwischen einer Verletzung der Erwerbsbemühungen und der daraus resultierenden Leistungsunfähigkeit.
so und weiter gehts - @p__ habe ich alles verstanden und soweit auch fast alles vorbereitet nur will mein anwalt gehaltsnachweise bzw steuererklärungen um zu beweisen dass ich nicht lesitungsfähig war - mein gedanke, der staat muss dies beweisen - laut ermittlungsakte hat man lediglich einen soll festgestellt und keine weiteren einküfte - im ausland arbeitslos gewesen, somit kein erwerb und keine dokimentation - mache mir gedanken ob der pflichtverteitiger die richtige position vertritt da er ja offensichtlich gewillt ist hier hilfestellungzu leisten - meine position ist eben hier nur zu sagen wie die situation war und sonst eben nix ...
gruß
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06-07-2016, 14:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-07-2016, 15:00 von malko.)
und da faellt mir noch eine Frage zum 170 stgb ein - sehe ich das richtig, dass lediglich gesetzliche Unterhalte vom 170 betroffen sind? Verstehe ich es also richtig, dass Mutterunterhalt/Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten eigentlich ausscheidet?
gruß
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Die Formulierung ist offen und schliesst alles ein. Theoretisch können also auch Urenkel verurtelt werden, weil sie ihren Urgrosseltern keinen Unterhalt zahlen. In der Praxis wird §170 StGB aber nur bei Kindesunterhalt eingesetzt.
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19-07-2016, 14:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-07-2016, 14:24 von malko.)
Heute veruteilt worden - naja halbe strafe aus dem strafbefehl sowie ein 10tel der summe wurde effektiv für richtig anerkannt ... Eigentlich eher ein erfolg als miserfolg ... Muss jetzt mal abwarten wann das urteil und begründung vorliegt ... Eher annehmbar für mich aber muss halt sehen ob sich aus der begründung was fürs zivilrechtliche verwerten lässt was jetzt die einzige drohung ist ...
gruß
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kurze Frage - wie lange darf es dauern einem das Urteil zuzustellen? ich habe ja eine Einspruchsmoeglichkeit, aber ohne das Urteil im detail inklusive Begruendungen gelesen zu haben gestaltet sich das schwierig zu sagen ob man in die Revision gehen will oder eben nicht ... wie komme ich an das Urteil?
gruß
malko
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Siehe § 275 StPO. Nicht mit der ZPO verwechseln.
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besten dank - das kann also noch einige zeit auf sich warten lassen ... dann weiss ich bescheid ...
gruß
malko
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11-10-2016, 15:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-10-2016, 15:19 von malko.)
entfernt ..
gruß
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