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Ja, dass kann ich nur bestätigen.
Mein großer hat mir mal geschrieben, dass er wenigstens noch einen "GUTEN Elternteil" hat.
Dem ist soweit nichts mehr hinzuzufügen.
Wie der VB zwar richtig bemerkt hat, leide ich darunter, dass ich keinen Kontakt zu meinen Kindern habe. Mein Problem ist halt mittlerweile, dass ich auch das Gesamtbild sehe und weis, was ich für meine damalige Familie getan habe und was nicht. Ich bin auf das JA reingefallen und habe erst mal "ruhe reinbringen wollen und etwas wasser den Bach runterlaufen lassen". Heute sind auch somit Fakten geschaffen worden: Es herrscht absolute Funk-Stille und der Bachlauf ist leer.
Von daher: Begnügt man(n) sich mit dem wenigen, was in Aussicht steht (Zeugnisse, generelle Auskunft..) oder geht man wieder auf Spielchen ein und hat später wieder nichts...???
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(05-07-2016, 08:52)fragender schrieb: Die frage ist für mich halt: Kann / soll / möchte ich ggf. auf sichere Zeugnisse verzichten, ebenso auf Bilder und restliche Auskunft und ziehe die Klage zurück oder...
Wie es Theo schon ganz richtig bemerkte, musst du für Zeugnisse nicht mehr viel machen, die wirst du wahrscheinlich bekommen. Und zähle keine Fehler und kein "hereingefallen" mehr auf. Unser aller Leben ist voller Fehler und Reinfälle, am Ende steht der Tod. Wenn du dir das immer voranstellst, bleibst du in einer Negativspirale, kommst tatsächlich nirgendwo mehr hin ausser den Friedhof.
Wegen Umgang mit den Kindern würde ich die Sache abhaken. Da sind zu viele Hindernisse dazwischen. Sehr mühevoll, die überwinden zu wollen und es reicht, wenn ein Hindernis Erfolg hat, damit alles unmöglich bleibt.
- Die Mutter hat offenbar erstklassige hobbypsychologische und manipulative Fähigkeiten, sie hat dich gekonnt reingelegt, die Kinder perfekt positioniert und bespielt und sicher hat sie sich auch mit den richtigen Beratern umgeben für alle, was sie nicht so gut kann. Das ist und bleibt alles gegen dich gerichtet, gegen den Kontakt der Kinder zu dir. Übrigens Kinder: Nach DER Geschichte hätte ich erst mal einen Vaterschaftstest gemacht.
- Die Kinder haben alles erlebt in einem Alter, in dem eine strittige Trennung immer einen guten und einen bösen Elternteil zerfällt. Der böse ist der, der weg ist. Reiner Selbstschutz. Zusammen mit der Vorgeschichte, dem Verlauf hält sich ein sehr grosser Widerstand gegen den Kontakt zu dir, der löst sich nicht mehr auf. Nicht in dieser Situation.
- Die Mutter hat hat sich bereits eine neue Familie gebacken, als du noch da warst. Flugs ein Kind vom Lover als Kitt. Diese neue Familie hat wieder ein innen und aussen, du bist weit aussen, was du machst sind immer Angriffe von Aussen auf Innen. Deine Existenz hat sogar dafür gesorgt, dass die neue Familie einen starken Panzer nach aussen bekommen hat.
- Die Helferindustrie ist auch gegen Umgang, sieht ihn als unrealistisch an.
Wie ich schon schrieb: Umgang ist durch und wäre nur viel Zappelei von dir für kein Ergebnis. Ich würde tun, was die Verfahrenspflegerin sagt. Antrag auf Auskunft reduzieren. Pause machen. Nach einem halben Jahr beginnen, den Kindern Karten oder kurze Briefe zu besonderen Ereignissen, Geburtstag, Weihnachten, Ferienbeginn zu schicken. Lass dir helfen (siehe psychologische Beratungsstelle), wenn du es nicht schaffst, Weinerlichkeit, Anspielungen, Vergangenheit draussenzuhalten. Sei einfach im Hintergrund da und zeige, dass da noch eine offene Tür ist und bleibt, egal was passiert ist. Mehr ist meiner Ansicht nach mittelfristig nicht sinnvoll.
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Das mit dem Umgang habe ich von vornherein nicht als realistisch angesehen. Lediglich der VB meinte, sie merke, dass mir etwas an meinen Kindern liegt (echt... können Väter so etwas wie Gefühle entwickeln... ???) und hat das mit der Beratungsstelle rein gebracht.
In meinem Ursprünglichen Antrag habe ich lediglich die Auskünfte angefordert.
Es wurde hier im Forum auch schon mal darüber diskutiert, warum bei der Scheidung kein VB vom Gericht bestellt wurde, da meine Ex hier das alleinige Sorgerecht beantragt hatte und ich ohne Anwalt vor Ort war (vermute, dass dies für die Richterin am wenigsten Aufwand verursachte) und nun da ich Zeugnisse angefordert habe ein solcher vom Gericht beauftragt wurde (hier gab es unterschiedliche Meinungen a) das Gericht wollte mich gleich wieder loswerden in der Hoffnung ich steige aus, wenn es um Kosten geht oder b) es soll ein Umgang in die Wege geleitet werden). Zweiteres sieht fast danach aus. doch wie p__ schon richtig schrieb, sehe ich es auch fast als Unmöglich an.
Klar, meine kleine ist erst 11 und da könnte ich gegen Ihren willen einen Umgang durchzwingen mit welchen erfolg, dass meine Kleine zum Psych muss und eine weitere Verhandlung im Raum steht. Somit wäre ich ja dann erneut derjenige, der Theater macht und meine ex wieder die Fürsorgliche...
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(05-07-2016, 10:54)p__ schrieb: Wie ich schon schrieb: Umgang ist durch und wäre nur viel Zappelei von dir für kein Ergebnis. Ich würde tun, was die Verfahrenspflegerin sagt. Antrag auf Auskunft reduzieren.
Ich denke, da liegt ein Missverständnis vor.
Fragender hat ohnehin nur den Antrag auf Auskunft gestellt. Soweit ich verstanden habe, gibt es gar keinen Antrag auf Umgang.
Die Kinder weigern sich offensichtlich, bestimmte Informationen zu geben und berufen sich dabei auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Mit "Druck herausnehmen" und "Antrag zurückziehen" meint die VP, dass er seinen Antrag zurückzieht, einen Psychologen aufsucht und dann versucht, mit den Kindern ohne Druck nochmals Kontakt aufzunehmen.
Fragender steht jetzt vor der Entscheidung, den Antrag auf Auskunft zurückzunehmen, dadurch den Druck von den Kindern zu nehmen und die Chance zu haben, die Beziehung zu den Kindern wieder aufzubauen. Chance: Beziehung zu den Kindern zu kitten; Risiko: am Ende gar nichts zu haben (also nicht mal Informationen), wenn die Kinder trotz Antragsrücknahme nichts mehr mit dem Vater zu tun haben wollen.
Andere Alternative: Antrag wird nicht zurückgenommen; er bekommt die Infos, die Kinder sehen ihn aber wieder als denjenigen an, der mit Gewalt seine Interessen gegen ihren Willen durchdrückt, und die Chance auf Neubeginn wird zerstört.
@Fragender: Eine schwierige Entscheidung. Ich denke, ich würde den Antrag zurückziehen. Mit den Noten an sich kannst Du ohne Sorgerecht ohnehin nichts anfangen. Und wenn die Kinder ab 18 noch Unterhalt von Dir wollen, müssen sie Dir ohnehin eine Schulbescheinigung vorlegen, so dass Du siehst, was sie schulisch/beruflich machen.
Auch wenn die Verbesserung des Verhältnisses zu den Kindern nur eine Chance ohne Gewähr darstellt, ich würde sie ergreifen. Nichts ist nachträglich so bitter wie die Erkenntnis, Möglichkeiten ungenutzt gelassen zu haben.
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Danke Theo, genau DASS ist momentan mein Problem. Sehr richtig erkannt
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(05-07-2016, 12:05)Theo schrieb: Fragender hat ohnehin nur den Antrag auf Auskunft gestellt. Soweit ich verstanden habe, gibt es gar keinen Antrag auf Umgang.
Das schrieb ich: Alles streichen ausser der Auskunft. Was er sonst beantragt hat, ist mir unbekannt, ich habe auch nichts anderes behauptet. Aber wenn, dann weg damit. Wenn nicht: Haken dran.
Umgang als Wunsch und Ziel mache ich nicht an einem Gerichtsantrag hier und heute fest, sondern als Ziel und Wunsch des Vaters. Und genau das würde ich vorerst zurückstellen. Nur vorsichtig indirekt präsent sein, wie beschrieben.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-07-2016, 13:54 von Theo.)
(05-07-2016, 12:27)p__ schrieb: Das schrieb ich: Alles streichen ausser der Auskunft. Was er sonst beantragt hat, ist mir unbekannt, ich habe auch nichts anderes behauptet.
Dein Widerspruch steckte hier drinnen:
(05-07-2016, 10:54)p__ schrieb: Ich würde tun, was die Verfahrenspflegerin sagt. Antrag auf Auskunft reduzieren.
Die Verfahrenspflegerin empfahl ja eben gerade, den Antrag auf Auskunft (der ja der einzige ist) zurückzunehmen.
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Ich dachte, es gehe beim Thema "Auskunft" im Antrag nur noch um den Umfang: Zeugnis kopiert oder Zeugnis retuschiert ohne Schule und Unterschrift. Nun, wenn das Zeugnis freiwillig herausgegeben wird (was ich nicht herausgelesen habe), erübrigt sich ein Antrag selbsverständlich.
War das auch falsch? Aber ich gebe zu, dass der ganze Fall für mich sehr unübersichtlich ist. Überall Informationsstückchen über viele Beiträge verteilt, Indirektes, zweideutige Formulierungen, Schreibfehler die ebenfalls mehrere Deutungen erzeugen...
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05-07-2016, 15:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-07-2016, 15:08 von Theo.)
(05-07-2016, 14:04)p__ schrieb: Ich dachte, es gehe beim Thema "Auskunft" im Antrag nur noch um den Umfang: Zeugnis kopiert oder Zeugnis retuschiert ohne Schule und Unterschrift. Nun, wenn das Zeugnis freiwillig herausgegeben wird (was ich nicht herausgelesen habe), erübrigt sich ein Antrag selbsverständlich.
War das auch falsch?
Es ist tatsächlich schwierig, aus den Informationsfetzen den Sachverhalt herauszulesen, aber es ist wohl so:
Fragender stellte Antrag auf Auskunft bei Gericht; Mutter bzw. Kinder wollen ihm gar keine Zeugnisse zukommen lassen; die Verfahrenspflegerin hat offenbar schon einmal eine erste Stellungnahme bei Gericht abgegeben, wonach sie befürwortete, dass Fragender nur die Noten erfährt (also alle anderen Angaben geschwärzt werden); in ihrer jetzigen, also zweiten Stellungnahme empfiehlt sie dem Richter, dass Fragender zusätzlich Infos über die Schulart erhält, nicht aber die Angabe der konkreten Schule.
Letztendlich empfiehlt sie also, einen "Happen" mehr zu gewähren als in der ersten Stellungnahme.
=> Wenn Fragender jetzt nichts macht, wird der Richter vermutlich nach der Stellungnahme entscheiden und Fragender erhält Auskunft über Noten plus Schulart.
In der Stellungnahme empfiehlt die VP aber auch (und das ist eine reine Empfehlung aus ihrer Sicht an Fragender), dass Fragender seinen Antrag auf Auskunft zurücknimmt und eben Maßnahmen ergreift, um mit den Kindern wieder ins Gespräch zu kommen. D.h. er würde auf die gerichtliche Durchsetzung seines Auskunftsrechts verzichten, um den Druck auf die Kinder abzubauen.
Daraus entsteht die schon von mir geschilderte Zwickmühle, in der ich - wie geschrieben - trotzdem den Verzicht wählen würde.
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05-07-2016, 15:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-07-2016, 15:17 von fragender.
Bearbeitungsgrund: info vergessen einzufügen
)
Sorry, wollte keine Verwirrung stiften.
Stimmt, im Grunde gehört der andere Beitrag ebenfalls mit dazu. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10953
KM rückt KEINE Info raus, bis auf ein retuschierte Zeugniss, welches ich NACH meinem Antrag bei Gericht gestellt habe. Sie nennt es nun Freiwillig; war es aber nicht wirklich.
Ich habe daraufhin meinen Antrag geändert in Unretuschiertes Zeugniss, Bilder und Gesundheitszustand.
Dann war es dem Gericht wohl zu blöd und drohte und bestellte aufgrund meiner Weigerung den VB.
Dieser wollte NACH dem Gespräch mit meiner Ex mir gar nichts geben außer einem Retuschierten Zeugniss, KEINE Info über Gesundheit, Keine Bilder (recht auf Inf. Selbstbestimmung)
Nach dem Gespräch mit mir: ein um die Schule und Unterschrift meiner Ex retuschiertes Zeugniss, jedoch die Schulart noch sichtbar, Keine Info Gesundheit, Keine Bilder (s.o)
jedoch Anmerkung von dem VB: Beratungsstelle in der nähe der Kinder Aufsuchen und darüber Kontakt lernen und versuchen wieder herzustellen.
Was ich jedoch komisch finde, dass wenn ich dies mache und das Verfahren einstelle, ich weder eine Garantie habe, noch die wenigen (mir in der Theorie ) zustehenden Informationen.
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Wie dem auch sei und was tatsächlich passiert ist.
Hier möchte der leibliche Vater Auskunft über seine Kinder erhalten! Ich gehe davon aus, dass er monatl. Unterhalt bezahlt. Auch davon ab.
Steht nicht ganz oben "Die Würde des Menschen ist unantastbar"?
Bin schon lange dabei. Jedoch kann ich es bis heute immer noch sehr sehr schwer akzeptieren und verinnerlichen.
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naja...die km hat es toll geschafft, den vater rauszuschießen. die jahre ohne vater haben die kinder
jetzt geprägt. beim älteren wird nicht mehr viel zu machen sein, da der loyalitätskonflikt verinnerlicht
ist. beim jüngeren kind sehe ich noch möglichkeit.
hat denn der fragende keinen verwandten - benkannten - freund in der nähe der mutter wohnen,
der sich irgendwie mit den kindern anfreunden kann und als brücke dienen kann?
auf der einen seite hat der vater umgangspflicht! keiner kann ihn davon entbinden!
es ist zwar alles juristisch kleingehackt - aber keinem nützts was...nicht mal den kindern, nur km bzw
der austrägerin der kinder.
versuch dich damit abzufinden, daß du ausradiert wurdest! so schwer es fällt! ich gehe davon aus,
daß in 5 - 8 jahren der älteste dich wieder sehen will. bei mir hats fast 18 jahre gedauert...
bleib irgendwie in kontakt, denn wenn der ältere 18 ist, kann die austrägerin dir nix mehr verbieten!
nur meine meinung...
bb
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(05-07-2016, 15:15)fragender schrieb: Was ich jedoch komisch finde, dass wenn ich dies mache und das Verfahren einstelle, ich weder eine Garantie habe, noch die wenigen (mir in der Theorie ) zustehenden Informationen.
Nein, irgendeine Garantie hast Du in diesem Fall nicht. Die Frage ist, was hast Du im anderen Fall wirklich?
Im Prinzip hast Du drei Möglichkeiten:
1. Du wartest den Beschluss ab und nimmst ihn so wie er kommt (vermutlich Recht auf Zeugnisse mit Angabe der Schulart, aber ohne sonstige Informationen).
2. Du wartest den Beschluss ab und gehst in die nächste Instanz in der Hoffnung, dass Dir da mehr Informationen zugestanden warden als unter 1.
3. Du nimmst den Antrag zurück und versuchst mit Hilfe der Beratungsstelle wieder eine Beziehung zu Deinen Kindern aufzubauen.
Meiner Meinung nach ist 1. die schlechteste Möglichkeit. Die bloßen Zeugnisse geben Dir auch kein Bild von der Gesamtentwicklung der Kinder. Das ist lediglich jedesmal ein Stich ins Herz, wenn Du diese Minimalinfos bekommst.
Was 2. betrifft, so ist es an Dir abzuschätzen, wie der Verfahrensbeistand bezüglich der anderen Informationen (Photos, Gesundheitszustand, konkrete Schule) argumentiert hat. Er wird ja nun mehr geschrieben haben als bloß auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu verweisen. Haben die Kinder z.B. argumentiert, aufgrund der bisherigen Vorkommnisse Angst zu haben, dass Du z.B. in der Schule auftauchst und Terz machst?
Nur wenn man weiß, wie stichhaltig diese Begründungen sind, kann man abschätzen, welche Chancen Du vor dem OLG hättest.
Wie gesagt, ich würde 3. präferieren. Es ist die einzige Chance, wieder etwas Echtes in Bezug auf die Kinder aufzubauen. Ohne Gewähr. Ohne Sicherheit. Ohne Recht. Ohne Ansprüche. Aber mit der Option, dass etwas neu entsteht.
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(05-07-2016, 18:32)Theo schrieb: Im Prinzip hast Du drei Möglichkeiten:
1. Du wartest den Beschluss ab und nimmst ihn so wie er kommt (vermutlich Recht auf Zeugnisse mit Angabe der Schulart, aber ohne sonstige Informationen).
2. Du wartest den Beschluss ab und gehst in die nächste Instanz in der Hoffnung, dass Dir da mehr Informationen zugestanden warden als unter 1.
3. Du nimmst den Antrag zurück und versuchst mit Hilfe der Beratungsstelle wieder eine Beziehung zu Deinen Kindern aufzubauen.
So, habe mir folgendes überlegt. Wenn der VB die Bilder ablehnt aufgrund von der "informellen Selbstbestimmung" der Kinder dann stellt Sie somit das Recht der Kinder über das Recht der Eltern. Soweit, so schlecht...
Mir ist klar, dass ich kaum argumentieren kann, so dass dieses Argument nicht an anderer Stelle zerlegt wird.
Meine Frage nun: Wenn ich nun von dem VB eine Stellungsnahme verlange und zwar, was mit den bestehenden Bildern und Videos meiner Kinder geschehen soll, die sich in meinem Privatbesitz befinden.
a) Wenn Sie mir schreibt, dass ich diese Bilder behalten darf und Sie das dem Gericht so mittteilt, dann ist die Frage an das Gericht nun, warum ich keine neuen Bilder erhalten dürfte. Somit ist die "informelle Selbstbestimmung" der Kinder ja für den allerwertesten.
b) Wenn Sie mir schreibt, dass ich diese vernichten soll, dann verlange ich dies über das Gericht und bin mal auf die Urteilsbegründung gespannt.
Was meint Ihr dazu?
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(07-07-2016, 13:04)fragender schrieb: Was meint Ihr dazu?
Das funktioniert nicht. Der Verfahrensbeistand ist weder Deine Sekretärin noch Dein persönlicher Rechtsberater. Du kannst ihn nicht einfach auffordern, zu irgendwas Stellung zu nehmen.
Es geht in dem Verfahren nicht um die Vernichtung von Bildern, die bereits in Deinem Besitz sind. Darum ginge es nur, wenn die Kinder das beantragen würden. Somit sind die bei Dir befindlichen Bilder nicht Gegenstand des Verfahrens.
Wie schon geschrieben: Ob und was ggf. in diesem Verfahren (oder ggf. in der nächsten Instanz) noch von Deiner Seite aus getan werden kann, ist mit den gegebenen Informationen nicht zu beurteilen. Keiner von uns hier besitzt eine Glaskugel.
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Danke euch. Ich werde es dennoch mal einreichen und ggf vor Gericht anbringen...
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Da bin ich völlig bei Dir, Raid. Ich habe "nur die Scheidung damals eingereicht und der Rest sollte von meiner Seite aus bleiben. Wir hatten damals sogar meinen großen soweit mit ins Boot genommen, dass er darüber informiert war, dass es zwischen meiner damaligen Nochfrau und mir nicht funktionert, aber die Kinder nix dafür lönnen und "kaum" veränderungen erfahren sollten, da ja ein Haus da war.
Kaum war ich ausgezogen, hatte ich innerhalb von nicht mal 2 Monaten das Gefühl, dass sich meine Kinder abwenden. Das ich zum JA (wie jeder Mensch nachlesene kann, ist das der "normale" Weg) empfand wohl die angeblich bessere Hälfte als Kampfansage und somit wurde das ganze geschickt focusiert. Meine Kleine hatte ich dann weder zu Gesicht bekommen und durfte nichteinmal mit Ihr telefonieren. Im nachhinein denke ich, dass sie noch nicht richtig gepolt war für meine ex und Sie mich wohl noch vermisste. Der große kam dann schon mit vorwürfen, beleidigungen und der gleichen ums Eck.
Wohl bemerkt, dass dauerte keine 3-6 Monate insgesamt.
Über dem Verfahrensbeistand erfuhr ich in seiner s.g ersten Stellungsnahme, als ich mit meiner Freundin vor kurzen einmal in der Stadt war, wo meine Kinder leben, dass er wohl mir über den Weg gelaufen sei.. Weist Du, was dass schlimmste für mich ist, dass wenn wir tatsächlich aneinander vorbei gelaufen sind, ich Ihn dann vermutlich nicht mehr erkannt habe und dabei ist das jetzt erst 2 1/2 Jahre her.
Aber wie brachte meine Kleine so nett bei dem VB es auf den Punkt (mit mittlerweile 11), warum braucht DER Photos von mir und meinem Bruder? Wir sehen ja aus wie immer.... (An dieser Stelle: Liebes Kind, Du hast keine Ahnung und vorallem, kannst Du Dir nicht im entferntesten vorstellen was es bedeudet von einem Menschen getrennt zu sein, den man als erstes auf der Welt begrüßt hat. Ich wünsche Dir und Deinem Bruder, dass ihr diese Erfahrung NIE machen müsst).
Sorry, dass ich hier etwas melancholisch wurde. Aber ich denke, jeder der hier als Vater drin ist, der versteht mich. Wenn Mütter hier das lesen und sich überlegen, wie man am besten seine Kinder vom Vater entfremdet: ja, es geht ganz schnell aber glaubt ihr wirdklich, dass Ihr nur eurem Ex schadet...? Wenn ich mir heute die Zeugnisse von meine Kindern ansehe, dann vermutlich nicht! Ist es dies Wert. Wenn ja, ...... kein Kommentar, der hier nicht zensiert würde..
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Keine Fotos zu haben hat auch positive Wirkungen. Ich will dir das nicht schönreden, sondern nur um Gedanken ergänzen die du in deinem Schmerz vielleicht nicht so wichtig nimmst.
Fotos machen dich zum Spanner und demonstrieren dir nur deine erzwungene Abwesenheit. Ansehen, aber nicht treffen. Pixel, aber kein Kontakt. Jeder Blick aufs Bild zeigt dir nur, was NICHT da ist und welche riesige Lücke entstanden ist. Kinderverlust bedeutet Trauerarbeit. Man kann sich auch darauf konzentrieren, die entfremdeten Kinder postitiv so im Gedächtnis zu behalten, wie sie beim Abschied waren. Bilder der Abwesenden erschweren das.
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@p...dem ist nix mehr hinzuzufügen....so traurig und wahr es klingt!
bb
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(11-07-2016, 12:02)p__ schrieb: ...die entfremdeten Kinder postitiv so im Gedächtnis zu behalten, wie sie beim Abschied waren.
Diese Chance hatte ich leider nie. Vielleicht fällt es mir deshalb so schwer hier loszulassen... Dennoch Danke
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