08-07-2016, 19:00
Hallo,
ich wohne im Ruhrgebiet und darf wahrscheinlich zukünftig Betreuungsunterhalt zahlen. Da ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin und sie fast alles behalten hat, von der Mietsicherheit bis zum Inventar (obwohl alles komplett von mir finanziert), benötige ich eine komplette Wohnungsausstattung (inklusive Kinderzimmer, damit die Kids sich auch bei aufhalten und ggf. übernachten können --> gemeinsames Sorgerecht).
Weiß hier jemand, was da von Ämtern in der Regel als angemessene Kredithöhe angesehen wird? Ich sehe meinen diesbezüglichen Bedarf bei ca. 2000-3000 Euro, eher 3000 zur Sicherheit, um auf keinen Fall mit dem Kindesunterhalt in die Bredouille zu geraten.
Danke + Gruß aus dem Pott
Wuttke
ich wohne im Ruhrgebiet und darf wahrscheinlich zukünftig Betreuungsunterhalt zahlen. Da ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen bin und sie fast alles behalten hat, von der Mietsicherheit bis zum Inventar (obwohl alles komplett von mir finanziert), benötige ich eine komplette Wohnungsausstattung (inklusive Kinderzimmer, damit die Kids sich auch bei aufhalten und ggf. übernachten können --> gemeinsames Sorgerecht).
Weiß hier jemand, was da von Ämtern in der Regel als angemessene Kredithöhe angesehen wird? Ich sehe meinen diesbezüglichen Bedarf bei ca. 2000-3000 Euro, eher 3000 zur Sicherheit, um auf keinen Fall mit dem Kindesunterhalt in die Bredouille zu geraten.
Danke + Gruß aus dem Pott
Wuttke