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Ich wollte mich mal informieren
Mann Deutsch - Kind Deutsch - Mutter Thai
haben vorher unverheiratet in Deutschland zusammen gewohnt
geheiratet wird August 2016 in Hong Kong
Nach der Heirat wohnhaft in Österreich, Frau bekommt dann Aufenthaltskarte aufgrund EU Freizügigkeit Familienangehörige verheiratet mit einem Deutschen
In Deutschland alle abgemeldet seit April 2016, Status verheiratet wird in Deutschland nicht registriert
Status Familienstand verheiratet wird nur in Thailand registriert, damit gibts dann dort das Jahresvisum als Familienangehöriger
Wie sieht es im Falle einer Scheidung aus, hat man mit Deutschland, Deutschen Gerichten, Jugendat, Unterhalts- und Familienrecht überhaupt noch was zu tun ?
oder gilt österreichisches Recht, hat man da Vorteile aufgrund der EU Freizügigkeit im Falle einer Scheidung ?
wenn ich nur an den § 170 STGB denke, will ich nichts mit DE zu tun haben.
Ist Österreichisches Recht im Falle einer Scheidung genauso streng wie das Deutsche, weiß das jemand ?
Falls der Worst case Fall einer Scheidung eintritt,wo lässt man sich dann am besten scheiden ?
Österreich oder in Thailand wo das in 5 Minuten geht ?
Würde mich über ein paar Informationen freuen
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Die Fragen sind nicht zu beantworten, weil die Antworten von einer unbekannten Zukunft abhängen. So ist die Gerichtsstandfrage bei einer Scheidung eine nichttriviale Angelegenheit. Es überwiegt aber generell der Ort der Ehewohnung, vor allem wenn er mehr als eine halbes Jahr im Land war, in dem die Scheidung begehrt wird. Ist sich der heiratsgeile Bräutigam jetzt schon sicher, wo er in ein paar Jahren wohnt? Und weiss er ganz sicher, dass der Familienstand von seiner Venus aus Issan geheim gehalten wird? Warum ist er so sicher, dass ihr Verhalten und Zusagen einghehalten werden, wenn sie hat was sie wollte?
Es gibt übrigens einen preiswerteren und einfacheren Weg: Nicht heiraten, nicht nach Österreich ziehen.
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Der Familiennachzug des Kindes aus Thailand ist mit der Österreichischen Aufenthaltskarte viel einfacher als in Deutschland.
Keine Verpflichtungserklärung und Einkommensnachweis im Gegensatz zu Deutschland erforderlich
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Bei mir war der letzte gemeinsame Wohnsitz ausschlaggebend für das anzuwendende Recht. Ich war der Meinung, das ich wählen konnte, dem wäre aber nur mit Einverständnis der Frau so gewesen. Man findet im I-Net übern Gockel auch ganz gute Erklärungen.
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10-07-2016, 09:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2016, 10:16 von Bruno.)
(09-07-2016, 20:01)Thailover schrieb: ... geheiratet wird August 2016 in Hong Kong ...
Wenn du unbedingt heiraten willst informiere dich mal ob du per Ehevertrag das auf die Ehe an zu wendende Recht wählen kannst. Der Begriff ist wohl "Rechtswahl". Ich kenne einen Fall in dem das in einem in D nach 1991 erstellten Ehevertrag drin steht welches Recht (welchen Landes) im Falle einer Scheidung angewendet werden soll.
Wenn das nicht geht ergibt sich das anzuwendende Recht wohl aus irgend welchen internationalen Abkommen (Suchbegriff: Internationales Recht)
Quelle:
http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/ht..._ehes.html
Vermutlich kann es nicht schaden in einem Land zu heiraten welches kein Ehegattenunterhalt kennt (China ? und Schweden ?).
In China sollen Scheidungsverfahren wohl recht günstig und zügig sein (wenn chinesisches Recht angewendet wird ?).
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...02535.html
"Zwar müssen Männer nach der Scheidung auch nach chinesischem Recht für Kinder Unterhalt zahlen ..."
Quelle:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...35-p2.html
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(09-07-2016, 20:01)Thailover schrieb: Ich wollte mich mal informieren...
Lese mal das folgende:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Deutsch-...18688.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(China)
http://www.chinas-recht.de/800910.htm
Wie ich zwischenzeitlich gelesen habe gibt es in cn wohl doch einen nachehelichen Unterhalt zwischen den ehemaligen Eheleuten.
Quelle:
http://www.t-online.de/ratgeber/partners...china.html
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Das Problem ist keins, denn die Lösung ist sehr einfach: Die sicherlich gut ausgebildete und arbeitsfreudige Braut erwirtschaftet den grössten Teil des Familieneinkommens, dann ist das Thema Unterhalt erledigt. Wer würde schon einen absehbaren Sozialfall oder eine Mindestlöhnerin ehelichen? Höchstens, wenn man selber nicht mehr erreicht hat, dann ist eh alles egal. Willkommen im Armenhaus. Alternativ selber im Land der Braut leben.
Sollte der Bräutigam sehenden Auges eine Dame mit geringen Erwerbschancen ehelichen, womöglich noch jemand der nur zäh in die Sprache die geplanten Aufenthaltslandes hineinkommt (oder umgekehrt, wenn der Bräutigam eine Sprache lernen muss weil man woanders lebt), dann muss er eben nehmen was kommt und das wird nicht sehr erfreulich werden. Ich habe mittlerweile Null Verständnis für Negativgeschichen, die als Folge davon entstehen. Es gibt manche Leute, die reinfallen weil sie es nicht besser wussten, okay, blind sein kann passieren, aber wer vorher schon genau erfährt, was passieren kann, der liegt genau so, wie er sich mit voller Absicht gebettet hat.
Den Klassiker "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" probiert offenbar jeder, aber Leute: Sparts euch, das klappt nie. Der Bräutigam hofft, die Ehe zu verschweigen. Nett, naiv, immer oft versucht auch von anderen einwandernden Personen, ich nenne es mal die "Flucht in einen falschen Familienstand". Basiert auf der kindlichen Vorstellung, die Herzensdame wäre immer eine Herzensdame und würde auch in Zukunft beim verschweigen mithelfen. Dabei kostet es nur ein bisschen Mitlesen in Importdamenforen, um zu lernen wie man das Ehepapierchen offiziell übersetzen lässt und wo man es hinträgt, um die Ehe nachzuweisen. Extrem einfach: Ab mit der Urkunde zum Standesamt. Und bitte erspart uns den Quark mit "Urkunde verstecken". Der Welt ist sehr, sehr klein, sich einen Registerauszug aus HK-China machen zu lassen war vielleicht noch zu Zeiten Käptn Cook ein Problem, aber heute...