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Hallo,
mal eine Frage für einen Bekannten. Bekannter hat zwei Kinder, Kind A wohnt in X, Kind B wohnt in Y. Vater wohnt in Z. Es existieren dynamische Titel für beide Kinder.
Beistand für Kind A berechnet Unterhalt neu. Beistand für Kind B berechnet zeitgleich den Unterhalt auch neu. Jetzt hat der Vater zwei
unterschiedliche Berechnungen erhalten. Beistand A will mehr als Beistand B und interessiert sich nicht für den Zettel von Beistand A. Welche Berechnung ist richtig? Was soll der Bekannte nun an Kind A überweisen, ohne in Verzug zu geraten?
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20-07-2016, 21:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-07-2016, 21:38 von Tigerfisch.)
Na ja ganz pauschal, ohne die Berechnungen überprüfen zu können würde ich maximal an beide den geringer berechneten Unterhalt zahlen und von beiden Beiständen die Berechnungsgrundlagen anfordern. Niemals die Beistände wissen lassen, daß sie unterschiedlich berechnet haben, führt nur zu einer Gewinnoptimierung zu lasten des Schuldners.
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Geht es um Aufstocker?
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Nein. Kein Aufstocker. Dann würde ich hier nicht fragen. Da kann man dem Kind Gutes tun und die für das Kind günstigere Rechnung nehmen.
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Problematisch wird es beim Mangelfall, wenn die beiden Zahlungen zusammen den Selbstbehalt unterschreiten- dann wird man wohl gegenseitig offenlegen müssen, ansonsten würde ich auch versuchen, beide Berechnungen getrennt zu halten und bis zur Klärung der Frage zunächst nur das bezahlen, was bisher bezahlt wurde, hilfsweise Mindestunterhalt.
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(20-07-2016, 21:33)Sixteen Tons schrieb: Beistand A will mehr als Beistand B und interessiert sich nicht für den Zettel von Beistand A.
Enthält dieser Satz nicht einen Fehler? Müßte es nicht heißen:
Zitat:...und interessiert sich nicht für den Zettel von Beistand B.
?
Ansonsten ist mein Rat der, Beistand A die Berechnung von Beistand B unter die Nase zu reiben (natürlich darf dabei NICHT erwähnt werden, daß die Berechnung von Beistand B stammt!!!!!!!!!!!!!!!!!) und ihm mitzuteilen, daß er, wenn er bei seiner höheren Forderung bleibt, auf diese Erhöhung klagen muß.
Simon II
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(20-07-2016, 21:37)Tigerfisch schrieb: Niemals die Beistände wissen lassen, daß sie unterschiedlich berechnet haben
Schwierig, denn weitere Unterhaltszahlungen muss er belegen. Daran merkt man schnell, dass für das jeweils andere Kind eine andere Tabellenstufe verwendet wurde.
Generell ist der Unterhalt an die beiden Kinder völlig unanbhängig voneinander. Die Beistände können rechnen, wie sie wollen, es braucht keinen zu kümmern, dass der Andere von anderen Zahlen ausgeht. Die Rechnungen sind ja auch nur Vorschläge. Urteilen über die Unterhaltshöhe darf nur der Richter, wenn man sich uneinig bleibt und deshalb jemand klagt.
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(21-07-2016, 10:38)Simon ii schrieb: (20-07-2016, 21:33)Sixteen Tons schrieb: Beistand A will mehr als Beistand B und interessiert sich nicht für den Zettel von Beistand A.
Enthält dieser Satz nicht einen Fehler? Müßte es nicht heißen:
Zitat:...und interessiert sich nicht für den Zettel von Beistand B.
?
Stimmt. Deine Interpretation ist richtig.
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