Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KM "untersagt" mir während des Ferienumgangs in Urlaub zu fahren
#1
Hallo zusammen!

Kurz die Situation: Getrennt seit 2011, gemeinsames Sorgerecht, Standardumgang durch Gericht beschlossen.
Habe im Frühjahr schon, nach Anfragen der Mutter, gesagt dass ich in den dreiwöchigen Sommerferien in denen das Kind bei mir ist, davon paar Tage nach Holland fahre, da wir da ein Ferienhaus haben. Dachte das Thema ist geklärt, auch wenn sie Unbehagen geäussert hatte.
Natürlich nicht, jetzt kam eine Nachricht, dass sie das keinesfalls will, da Kind eine Angststörung hat ("falls was wäre kann NUR ICH es beruhigen"). Ich dürfte ohne ihre Einverständniserklärung nicht ins Ausland fahren, hätte ja auch keinen Pass. Falls ich mich dem widersetze, setzt sie "alle Hebel in Bewegung".
Nach 5 Jahren strittiger Trennung (Jugendamt, Anwälte, Gericht..) habe ich so langsam keine Lust mehr auf das Spiel.
- Was wäre eure Taktik?
- Was könnte im worst case passieren?

EDIT: Aus ihrer Sicht besitzt sie das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ich sehe es anders: Zur Geburt unterschrieb ich ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Danach heirateten wir, ab dem Zeitpunkt haben wir das gemeinsame Sorgerecht (Gem. Sorgerecht wird auch im Scheidungsurteil vom Richter erwähnt). Meines Wissens habe ich damit auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

LG
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren
#2
Alter Grundsatz:

Wer fragt, verliert!

Grenzübertritt mit Kind ohne Ausweis habe ich auch schon hinter mir; Flughafen , Check-in nach Italien und dann wollten die auf einmal Ausweis von Kind sehen ???

Ab zum Bundesgrenzschutz/Polizei, für 14 Tage ein Ersatzdokument ausgestellt und gut war's; Bella Italia - uns hat niemand stoppen können, Aufregung hat ganze 30 Minuten gedauert und irgendwas um die 20 EUR gekostet.

Bleibt noch Frage nach Krankenversicherungskarte; da meldest Du dich bei der Krankenkasse und bittest um eine Duplikat-Karte; das gibt's und lass dich nicht abwimmeln; zur Not erklärst du freundlich, dass Du ansonsten die Kasse wechseln wirst, andere machen es (SBK). Dann noch Auslandskrankenschein organisieren.

Lass Dich vom Muttertier nicht schikanieren, mach dein Ding, ziehe es ohne Ankündigung durch.

Die Alte hat kein Mitspracherecht, wo du mit dem Kind den Urlaub verbringst, solange es kein kritisches Reiseland ist. Wo du die Ferien verbringst, hat auch nichts mit Aufenthaltsbesimmungsrecht zu tun, die Alte überschätzt sich da gerade.

Dein Kind wird dir die unbeschwerten Urlaubstage danken!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#3
(25-07-2016, 19:21)CheGuevara schrieb: Alter Grundsatz:
Wer fragt, verliert!

Habe ich jetzt auch gelernt Undecided  Nächstes Mal bin ich schlauer

(25-07-2016, 19:21)CheGuevara schrieb: Bleibt noch Frage nach Krankenversicherungskarte; da meldest Du dich bei der Krankenkasse und bittest um eine Duplikat-Karte; das gibt's und lass dich nicht abwimmeln; zur Not erklärst du freundlich, dass Du ansonsten die Kasse wechseln wirst, andere machen es (SBK). Dann noch Auslandskrankenschein organisieren.

Sehr guter Tip! Danke!

(25-07-2016, 19:21)CheGuevara schrieb: Lass Dich vom Muttertier nicht schikanieren, mach dein Ding, ziehe es ohne Ankündigung durch.

Die Alte hat kein Mitspracherecht, wo du mit dem Kind den Urlaub verbringst, solange es kein kritisches Reiseland ist. Wo du die Ferien verbringst, hat auch nichts mit Aufenthaltsbesimmungsrecht zu tun, die Alte überschätzt sich da gerade.

Dazu ist es ja leider schon zu spät, sie hat mir ja quasi schon "verboten" in Urlaub zu fahren. Google ist da dummerweise der Meinung, dass beide Elternteile einen Konsens herstellen sollten. Falls ein Elternteil widerspricht, darf der andere nicht fahren, sonst Kindesentführung.
Wobei ich mich da frage, ob ich umgekehrt ihr da auch widersprechen kann? Sie war natürlich zu Pfingsten eine Woche im Ausland mit dem Kind Angry
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren
#4
@l3nnox:

Kindesentführung: kann ich nicht erkennen; die Alte hat bei Holland als Urlaubsziel KEIN Mitbestimmungsrecht.

Verwende mal Tante Google mit folgenden Begriffen:

"zustimmung des anderen elternteils zu auslandsreise"
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#5
(25-07-2016, 19:31)L3NNOX schrieb: Dazu ist es ja leider schon zu spät, sie hat mir ja quasi schon "verboten" in Urlaub zu fahren.

Du musst weder etwas ankündigen noch dich an solche "Verbote" halten. Google ist nicht die tatsächliche Rechtslage. Sonst gäbe es auch Sammelklagen, Beamtenbeleidigung und solche schwachsinnige Dauermärchen in Deutschland.
Zitieren
#6
grüß Gott,

auch wenn ich hier als Weichei titlliert werde, weil ich nicht so auf Krawall gebürstet bin wie viele andere hier, aber das würde ich mir nicht gefallen lassen. Dazu folgendes:

§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

Vor allem die letzten zwei Sätze sind entscheidend. Denn deine Ex fragt dich doch auch nicht ob sie mit eurerem Kind in den Urlaub fahren darf.

Servus
Zitieren
#7
Wer Fakten schafft, ist immer im Vorteil. Fahr einfach, Du brauchst keinen Pass wenn Du mit Auto faehrst. Soll sie doch hinterher rummeckern, wen kuemmert es? Die beruhigt sich auch wieder.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#8
Ich befürchte, dass sie ohne zu zögern zur Polizei geht und Anzeige wegen Kindesentführung stellt. Klingt krass, aber so ist sie drauf und das hat sie ja im Grunde auch schon angekündigt ( "alle Hebel in Bewegung")
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren
#9
Ich hatte kürzlich eine ähnliche Konstellation, ich beziehe mich jedoch auf Schweizer Recht.
Die Person, die die Obhut über die Kinder hat, darf natürlich selber entscheiden "wo" Urlaub gemacht wird. 
Ich empfehle Dir, vom Urlaub eine schöne Dokumentation inkl. Protokoll der täglichen Aktivitäten zu machen.
Zitieren
#10
(26-07-2016, 06:16)L3NNOX schrieb: Ich befürchte, dass sie ohne zu zögern zur Polizei geht und Anzeige wegen Kindesentführung stellt. Klingt krass, aber so ist sie drauf und das hat sie ja im Grunde auch schon angekündigt ( "alle Hebel in Bewegung")

Dann zeig sie an wegen Vortäuschung einer Straftat, §145d StGB.

Sie weiß, dass Du in Urlaub fährst. Sie weiß, wohin Du mit dem Kind in Urlaub fährst. Sie weiß, dass das völlig legal ist. Und sie zeigt Dich trotzdem an?

Man könnte Exe natürlich austricksen. Geh zu der Polizeidienststelle, auf der sie wahrscheinlich zum Zwecke der Anzegenerstattung erscheinen wird, und gib zu Protokoll:

1. Urlaub mit Kind von - bis
2. Urlaubsadresse
3.Telefonnummer am Urlaubsort

Dann lass die Dinge auf dich zukommen.....

Auf keinen Fall, aber wirklich auf gar keinen Fall der Mutter nachgeben und sich von ihr vorschreiben lassen, wie und wo und wie lange etc.pp. Hier in der Gegend gibt es ein Sprichwort: Was man anfängt, muss man betreiben. Soll heißen: lässt du dich einmal schikanieren, dann wird sie dich immer schikanieren. Frauen sind infantil, was man ihnen erlaubt, das machen sie auch - und weil man sie machen lässt, halten sie es für legal und pochen auf "ihrem Recht".
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#11
Mach Dich nicht zum Sklavn, Du bist keinen......fahr einfach wohin Du willst und warte ab was passiert.
Kannst ja vor der Abreise einen Brief ans JA schreiben, das Du nur im Urlaub bist und kein Kindesentführer.
Entweder Du fängst an Dich zu wehren oder Du wirst immer abhängig von der Kindesbesitzerin sein.
Zitieren
#12
Sie wird nicht zum Jugendamt gehen, sondern zu Polizei. Sollte sie wirklich zum Jugendamt gehen, wäre das prima, denn erstens können die nichts machen und zweitens werden die ihr sagen, dass der Vater in seiner Umgangszeit selbstverständlich mit dem Kind in die Niederlande fahren darf.
Zitieren
#13
Zitat:Bleibt noch Frage nach Krankenversicherungskarte; da meldest Du dich bei der Krankenkasse und bittest um eine Duplikat-Karte; das gibt's und lass dich nicht abwimmeln; zur Not erklärst du freundlich, dass Du ansonsten die Kasse wechseln wirst, andere machen es (SBK).

Sorry wenn es offtopic ist und der TE möge mir bitte verzeihen ...

Es gibt tatsächlich Krankenkassenduplikatkarten? Also 2 pro versichertem Kind? Meine GKV (Techniker) verneint das ...

Weiß jmd. wie die Rechtlage ist?
Zitieren
#14
Ich weiss ja nicht wie es bei der betr. Polizeidienststelle laeuft, aber normalerweise haben die auch keine Lust auf unnoeitge Arbeit. Da kommt also eine hysterische Frau rein und will ihren Ex wg. Kindesentfuehrung anzeigen weil er mit der Tochter in den Urlaub gefahren ist. Was werden die hoechstwahrscheinlich machen? 1. Sie darauf hinweisen, dass es keine Kindesentfuehrung ist sondern allerhoechstens eine Kindesentziehung. Aber selbst das ist nicht der Fall, weil Du das Recht hast in Deiner Umgangszeit mit Deinem Kind dort hinzufahren wo Du moechtest 2. Nach Deiner Telefonnummer fragen und Dich anrufen. Die Wahrscheinlichkeit ist recht gross, dass eine derartige "Azeige" ueberhaupt nicht aufgenommen wird und wenn doch, keinerlei Konsequenzen hat.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#15
Vielen Dank für die rege Diskussion bisher!
Ich habe kurzfristig einen Termin bei meinem Anwalt bekommen, werde die Ansätze hier mit einfließen lassen und euch berichten.
Bin sehr gespannt was er dazu sagt, will halt vermeiden eine Anzeige zu bekommen. Habe auch keine Ahnung wie sowas im EU-Ausland umgesetzt werden könnte.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren
#16
(26-07-2016, 10:10)L3NNOX schrieb: Vielen Dank für die rege Diskussion bisher!
Ich habe kurzfristig einen Termin bei meinem Anwalt bekommen, werde die Ansätze hier mit einfließen lassen und euch berichten.
Bin sehr gespannt was er dazu sagt, will halt vermeiden eine Anzeige zu bekommen. Habe auch keine Ahnung wie sowas im EU-Ausland umgesetzt werden könnte.

Eine Anzeige zu bekommen ist keine Schande. Das ist ja fast schon ein Ehrentitel, ein Orden resp. eine Auszeichnung für einen Scheidungsvater......

Im Ernst jetzt: wenn die Polizei vorab weiss, dass du mit dem Kind in Urlaub gefahren bist, und wenn die Polizei das kurzerhand per Telefonanruf (notfalls mit Bild per Whatsapp) nachprüfen kann, dann verpufft die Energie der Ex innerhalb von ein paar Minuten.
Und es bewahrt dich künftig vor ähnlichen Aktionen - ein Mal wird sie es mindestens noch probieren, davon ist auszugehen. Aber dann bist du ja vorbereitet.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#17
Eine Anzeige wäre nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Ex anschliessend wahrscheinlich einen Mordswind macht und an anderer Stelle die Bremsen reinhaut. Wie wir alle wissen, kann es immer passieren, dass solche erziehungsunfähigen Damen auch noch damit durchkommen.

Gegen die Anzeige hilft am Besten ein Nachweis, dass es deine Umgangszeit ist.
Zitieren
#18
Auf der anderen Seite finden solche "Damen" immer irgendeinen Grund Stress zu machen wenn sie denn nur wollen. Und oft wollen sie...... Ich wuerde mich davon wenig beeindrucken lassen wenn die Stimmung eh schon so schlecht ist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#19
Meine Ex macht auch Stress wegen Auslandsaufenthalten. Die haben das irgendwo her... Das ist eine Masche unter den Frauenberatungsstellen.
Zitieren
#20
(26-07-2016, 07:59)Austriake schrieb: Geh zu der Polizeidienststelle, auf der sie wahrscheinlich zum Zwecke der Anzegenerstattung erscheinen wird, und gib zu Protokoll:

1. Urlaub mit Kind von - bis
2. Urlaubsadresse
3.Telefonnummer am Urlaubsort

Dann lass die Dinge auf dich zukommen.....

... Finde ich sehr gut, die Idee !
Keinesfalls den rechtswidrigen Forderungen der Kindesbesitzerin nachgeben !
Zum Grenzübergang nach Holland wirst Du wohl kaum einen Kinderreisepass benötigen ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#21
(25-07-2016, 18:48)L3NNOX schrieb:  da Kind eine Angststörung hat ("falls was wäre kann NUR ICH es beruhigen").

Hast Du Dich mal erkundigt bzw. bist Du informiert, ob und wieviel daran ist?
Gibt es eine Behandlung? Bist Du daran beteiligt? Gibt es Vorkommnisse, die
Bedenken begründen könnten? Gibt es Vorkommnisse, die zeigen, dass das alles heiße Luft ist?

Ich gehe davon aus, dass Du das alles geklärt hast und in Deine Urlaubspläne einbezogen hast.
Aber ganz außen vorlassen sollte man das auch nicht.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#22
So was sage ich der Mutti erst garnicht mehr. Ich fahre einfach los. Solltet Ihr auch machen, erspart viel Ärger und Streß.  Lohnt nicht, die Mutti in Ihrem Ego zu bestärken und zu belohnen indem Ihr ihr sowas vorher ankündigt. Einfach losfahren.
Zitieren
#23
(26-07-2016, 13:06)raid schrieb: Keiner meiner Ordnungsgeldanträge ging durch. Aussage meiner Anwältin, die bereits seit 20 Jahren im Familienrecht tätig ist, war: 'Schlussendlich ist man chancenlos, wenn sich die Kindsmutter stur stellt und den Druck vom Kind nicht wegnimmt. Dann müssen Sie Druck rausnehmen.' Das war nach der Verhandlung, während der das Jugendamt empfahl den Umgang auszuschließen, damit das Kind aus der Schusslinline ist. Nebenbei hat man dann noch erwähnt, dass die arme Mutter ja so viel Angst hat.' Diese Angstnummer zieht nach wie vor hervorragend.

Raid, die Ordnungsgeldnummer ist m.E. zur Dokumentation und nicht zur Durchsetzung. Die wollen als die Gute dastehen und ihre [Unterschreitung des Mindestniveaus] Aktionen sollen dabei unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Das muss man verhindern.
Lennox muss schauen, dass das vermerkt wird. Der Kleine muss sehen, was für ein [Unterschreitung des Mindestniveaus] seine Mutter ist...aber so dass es ihr wirklich peinlich wird. Vielleicht geht es, einen Vermerk bei Gericht zu hinterlassen...oder ein Protokoll...Mutter versucht schöne Ferien zu verhindern. Dann lässt sie das das nächste mal.

Aber das geht wahrscheinlich nicht bei gemeinsamem Sorgerecht.
Zitieren
#24
Wie alt ist das Kind von L3NNOX?

(26-07-2016, 11:23)Gualterius schrieb: Meine Ex macht auch Stress wegen Auslandsaufenthalten. Die haben das irgendwo her... Das ist eine Masche unter den Frauenberatungsstellen.


Da interpretieren halt mal Expertinnen, Sozpäds und sonstiges Gesocks den Begriff des "Aufenthaltsbestimmungsrechts" mal wieder vollkommen verkehrt.

Es bedeutet eben nicht das Recht, dass immer und überall bestimmt werden kann, wo das Kind sich aufhalten muss/darf.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#25
Ich habe auch einiges zu Protokoll nehmen lassen beim JA und vor Gericht - steht nun alles im Gerichtsbeschluß. Die Maus wird es irgendwann mal lesen. Grins.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mutter untersagt Kontaktaufnahme Fin 5 7.484 07-08-2014, 18:27
Letzter Beitrag: VaterMorgana
  alles gegen die Wand fahren Desillusionierter 31 32.259 10-09-2011, 08:37
Letzter Beitrag: vorsichtiger

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste