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Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden?
#26
Ein Privatgutachten kostet so viel wie dein Gutachter verlangt. Es gibt Gutachter deren Zeit teuer ist, es gibt ausgreifende Fragestellungen, es gibt begrenzte Fragestellungen, du zahlst was du bestellst. Und nein, du kannst den Richter nicht zwingen, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ihn dazu anzuregen kannst du in zwei Sätzen selbst formulieren. Auch da gilt, nicht endlos rumzulabern, sonst liest er es nicht. Du regst hiermit ein Gutachten an, weil ....

Was meinst du mit "Jugendamt anregen"? Das Jugendamt wird sowieso gehört, die sind immer mit dabei. So wars ja wohl auch schon bei dir. Willst du vorschlagen, dass das Jugendamt seine Meinung ändern sollte :-) ?

Ein Privatgutachten ist kein Fahrschein, um über den Zustand des Kindes einen Bericht zu bekommen. Keiner ist verpflichtet, dabei mitzumachen. Dann steht dein Gutachter vor verschlossener Tür und alles platzt. Wenn Kenntnis über den kindlichen Entwicklungsstand dein Ziel ist, dann ist ein Privatgutachten der falsche Weg dorthin.
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#27
p__, vielen Dank für die Ratschläge. Letzte Frage: wie soll dieses Gutachten heißen? Medizinisch-psychologisches oder familienpsychologisches oder sonst wie anders?
Es gibt starken Verdacht auf Entwicklungsstörungen und das der Stiefvater mein Kind, vorsichtig gesagt, nicht gut behandelt. Die Mutter toleriert dies und hat anscheinend sonst nicht viel Zeit dafür.
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#28
@FreiHerr
Gutachten ist ja nur ein Mittel. Was ist eigentlich Dein Ziel?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#29
1. Zu erfahren wie es dem Kind geht. Evtl. das Kind etwas glücklicher zu machen
2. Das SR nicht verlieren
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#30
Das sind beides keine Punkte, für die ich ein Gutachten als sinnvollen Weg sehe. Ein Gutachter ist kein Ersatz-Doagnosearzt und Kindglücklichmacher. Ein Gutachten kann genausogut gegen gemeinsames Sorgerecht laufen wie dafür.
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#31
Ein Gutachten macht natürlich das Kind nicht glücklicher. Es kann jedoch das Verhalten der "Eltern" etwas ändern. Hoffe ich zumindest...
Was schlägst du vor? Gleich Strafanzeige erstatten?
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#32
(01-05-2015, 11:51)FreiHerr schrieb: Es gibt starken Verdacht auf Entwicklungsstörungen und das der Stiefvater mein Kind, vorsichtig gesagt, nicht gut behandelt. Die Mutter toleriert dies und hat anscheinend sonst nicht viel Zeit dafür.

Wer hat wann was bei wem festgestellt?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#33
(01-05-2015, 14:14)wackelpudding schrieb:
(01-05-2015, 11:51)FreiHerr schrieb: Es gibt starken Verdacht auf Entwicklungsstörungen und das der Stiefvater mein Kind, vorsichtig gesagt, nicht gut behandelt. Die Mutter toleriert dies und hat anscheinend sonst nicht viel Zeit dafür.

Wer hat wann was bei wem festgestellt?

Ich, als ich noch das Kind sehen dürfte. Der Lehrer bestätigt Probleme, nur mündlich. Eine Freundin der Exe hat mir einiges erzählst und dieses deckt sich mit meinen Eindrücken.
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#34
Du hast nicht dargelegt, was konkret zu welchem Zeitpunkt festgestellt wurde. Wenn der Lehrer deutliche Anhaltspunkte hätte, wäre er im Rahmen seines "regionalen Netzwerkes frühe Hilfen" zur Meldung verpflichtet. Wenn die Freundin der Ex der Auffassung ist, dass es dem Kind nicht gut geht, sollte sie -ggf. anonym- das Jugendamt informieren.

Allein für die Abwehr eines SR-Entzuges macht ein Gutachten nur dann Sinn, wenn gegen Dich erhobene Vorwürfe nicht anders entkräftet werden können.

Wann hattest Du denn das letzte ´mal richtig Umgang mit Deinem Kind?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#35
Ich glaube hier tickt etwas ganz gewaltig in die falsche Richtung.
DU bist weit entfernt vom Kind.
Kind erkennt DICH nicht mehr.
DU tauchst im Leben des Kindes nicht mehr auf.
DU willst das so auch gar nicht ändern (!!!!!!!!!!!!!!!)
Was im Teufels Namen willst du jetzt mit Gutachten und Gericht wegen Sorgerecht ???
Ich unterstelle hier ganz konkret dass du die KM ärgern möchtest....
Es geht dir nicht um Kind.
Falls doch, dann beweise es bitte ...
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#36
Gibt es hierzu Neuigkeiten ?
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#37
Was erwartest du denn? Beweisaufnahme?
Dafür gibt es Gerichte/Jugendämter. Du bist 'ne Nummer zu klein dafür, auch wenn du wie einer von denen zu sein scheinst
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#38
Update zu meinem Fall. 
Das SR habe ich verloren. Die Richterin war der Meinung, dass wenn die Kommunikation nicht klappt (die Mama mag mich nicht), dann sollte sie unnötig gemacht werden, mittels SR-Entzug. Mein Einwand, man könne es so lassen wie es ist (mein SR wird de facto ignoriert und ich habe das SR nur auf dem Papier) hat sie nicht überzeugt. Auch meine Beteuerung ich bin offen für alle Fragen hatte keine Wirkung. 

Die zweite Instanz hat kurz und bündig dieses Urteil bestätigt. Ohne erneute Anhörung. 

Jetzt, nach 2,5 Jahren kommt es evtl. zur zweiten Instanz in dem Strafverfahren nach 170er. In der ersten Instanz gab es 8 Monate, wobei 6 wegen dem Trennungsunterhalt geurteilt wurden. 

Wenn mich mein Anwalt nicht täuscht, hat die Richterin (wieder -IN, sogar im Strafverfahren  Undecided ) angedeutet, dass sie bereit wäre das Verfahren einzustellen, wenn ich die betitelten 120% KU zahlen würde. Ich bin nicht in der Lage dies zu tun. 

Ich zahle seit ca. einem Jahr 195€, davor war es  irgendwas zwischen 250 und 300.  Ich lebe im nicht EU-Ausland (armes osteuropäisches Land) und beabsichtige nicht "ins Reich" zurückzukommen. Familäre Umstände könnte ich als Gründe angeben. 

Da laut dem ersten Urteil der TU  die grössere Sünde zu sein scheint, wollte ich mich  darauf konzentrieren. Paar Fragen dazu:
- kann ich den Beweisantrag stellen, dass die Staatsanwaltschaft das Einkommen der Exe im Tatzeitraum etwas genauer untersucht? 
- kann ich selber etwas machen? Z.B. die Anfragen bei Bundesknappschaft/Rentenkasse/Finanzamt? Wo sonst muss ein 400€ Job angemeldet werden? Sonstige Tipps bzgl. des Nachweises des Einkommens?
- wie kann man erfahren wann jemand den Führerschein gemacht hat?
- kann jemand guten Anwalt im Raum Freiburg/Breisgau empfehlen?
- wo sind die "Internationalen Themen" hin? Gibt es sonst gute Foren zum Thema Ausland/Unterhaltsflucht?

Hier paar Details zu meinem Verfahren aus dem alten Posting.

(25-10-2014, 17:59)FreiHerr schrieb: Die Sache ist etwas weiter, als aus meinem Eingangspost erkennbar ist.
Ich bin in der ersten Instanz zu mehr als 6 Monaten verurteil worden - WEGEN TU!!! Dazu sind noch paar Monate wegen KU gekommen.

Paar Details, lasst es euch an der Zunge zergehen Blush:

- der TU im Tatzeitraum war nicht betitelt. Der Titel ist erst später entstanden, rückwirkend. Ich wurde im Prinzip für die Nicht-Rückzahlung der Schulden bestraft
- die Exe hat mindestens 2/3 des Tatzeitraums mit dem Neuen zusammen gewohnt. Um zu ihm zu ziehen hat sie vor Gericht gelogen um das ABR zu bekommen
- beim Auszug hat die Wohnung beinahe komplett geleert. Der Wert des Hausrates ist vergleichbar mit den TU-Schulden. Die Einrichtung wurde von mir vor der Eheschliessung gekauft, sie hat keinen Cent dazu beigetragen
- mein Sorgerecht wurde im Tatzeitraum komplett missachtet. Das ABR habe ich ja wegen Prozessbetrug verloren
- Umgangsrecht wurde 50% des Tatzeitraumes blockiert - trotz einer gültigen Gerichtsentscheidung. Erst nach dem Wegzug 300km weiter hat es auf einmal funktioniert
- die Exe hat kurz nach der Trennung (Anfang des TZR) einen Uni-Abschluss gemacht, könnte also anfangen zu arbeiten. Sie behauptet aber, sie sieht keine Alternative zu einem Zweitstudium. Sie macht sicher keins, aber erzählt davon bei Gerichten, als Begründung dafür warum sie nicht arbeiten geht
- tatsächlich arbeitet sie beim Mr. Next irgendwo in der Gastronomie, verschweigt aber dies
- die Pfändungen der Steuererstattungen wurden nicht als KU angerechnet (die Höhe des Gepfändeten übersteigt den KU-Vorschuss), sondern für die Tilgung der TU-Schuld. Deswegen bekam ich paar Monate wegen KU
- sie hat im Antrag auf KU-Vorschuss falsche Angaben gemacht, z.B. Pfändungen und andere Geldflüsse verschwiegen
- ich hatte, laut Akte, kein nachgewiesenes Einkommen im Tatzeitraum. Den Richter hat es nicht weiter gestört, in der Begründung steht so etwas wie "hat gut bezahlten Job aufgegeben" und "er hat eine UG gegründet, also müsste er Geld haben".
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#39
Meine unmaßgebliche Meinung hierzu:

wenn man Dich ohnehin nach §170 StGB verfolgt, obwohl du Unterhalt zahlst - dann kannst du es auch lassen. Irgendwann wirst du wieder deutschen Boden betreten, und dann werden sie dich einbuchten, egal ob du 60% oder 80% oder sonstwas bezahlt hast.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#40
(02-08-2016, 20:53)FreiHerr schrieb: - kann ich den Beweisantrag stellen, dass die Staatsanwaltschaft das Einkommen der Exe im Tatzeitraum etwas genauer untersucht? 
- kann ich selber etwas machen? Z.B. die Anfragen bei Bundesknappschaft/Rentenkasse/Finanzamt? Wo sonst muss ein 400€ Job angemeldet werden? Sonstige Tipps bzgl. des Nachweises des Einkommens?
- wie kann man erfahren wann jemand den Führerschein gemacht hat?
- kann jemand guten Anwalt im Raum Freiburg/Breisgau empfehlen?
- wo sind die "Internationalen Themen" hin? Gibt es sonst gute Foren zum Thema Ausland/Unterhaltsflucht?

1. Ja, das Problem ist nicht einen zu stellen, sondern was du tust wenn er abgelehnt wird. Abgelehnt werden kann er wegen Offenkundigkeit, Bedeutungslosigkeit, bereits bewiesen, ungeeignetes Beweismittel, weil er als Prozessverschleppung gewertet wird.... machs einfach und beobachte, was passiert.
2. Einkommen der Ex nachweisen ist für dich praktisch unmöglich. Für die Staatsdiener ein Fingerschnippen. Die fragen bei der Rentenkasse und haben in fünf Sekunden per Knopfdruck Beschäftigungszeiten, Beschäftigungsumfang, Einkommen. Datenschutz bedeutet immer "Bürger darf Null wissen, Staat darf 150% wissen". Das meine ich ernst und ohne Ironie, es ist eine Tatsache. Wenn du etwas erfährst, dann über gemeinsame Bekannte. Das ist aber kein Beweis.
3. Du kannst das nicht. Ob jemand einen hat, kannst du erfahren, indem du vor seinem Haus wartest und guckst, ob er mit dem Auto rausfährt.
4. Ich nicht.
5. Sind wieder eingegliedert in "konkrete Fälle", wie früher. Thema ist zu wenig frequentiert, um ein Unterforum damit zu füllen. Wird woanders auch so sein.
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#41
Danke p__

Zum Beweisantrag: ist es besser diesen vorhin zu stellen oder während der Sitzung? Ich wollte eigentlich letzteres, nach dem die Exe wieder vor Gericht lügt. Aber so wie Du es beschrieben hast, sollte man das vorher machen, um auf die Ablehnung reagieren zu können

Die Richterin will anscheinend diese Sache endlich schliessen und neue (und unpassende) Beweisanträge sind da nicht besonders fördernd.
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#42
Wie der Beweisantrag am besten plaziert wird, sollte dein Anwalt entscheiden. Es kann sein, dass es da fürs "vorher" Grenzen gibt.
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#43
also....irgendwie versteh ich das nicht....meinst du aufenthaltsbestimmungsrecht oder sorgerecht?

für sorgerechtsentzug sind einige schwere hürden zu meistern und massive verfehlungen!

http://www.t-online.de/eltern/familie/id...erden.html

ich bin der meinung, daß dir das ABR entzogen wurde dank deiner ex! lies mal genau nach!

bist du junkie, dieb, terrorist, dealer, alloholiker, arbeitsscheu oder sonst lebensunwert?

selbst dann - wäre es sehr schwer, dir das SR zu entziehen!

bitte setz doch anomüsiert den beschluß des FG hier ins forum, wenn das SR entzogen wurde!

das würde uns brennend interessieren!
bb
netlover
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#44
(04-08-2016, 14:42)netlover schrieb: also....irgendwie versteh ich das nicht....meinst du aufenthaltsbestimmungsrecht oder sorgerecht?
...
ich bin der meinung, daß dir das ABR entzogen wurde dank deiner ex! lies mal genau nach!

Ein typischischer "netlover". Weshalb denkst Du eigentlich hat der Threadopener in seinem Eingangspost Folgendes geschrieben:

Zitat:Hallo,
meine Exe will alleinige Sorgerecht. Das ABR hat sie schon.
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#45
theo....der TO bringt da was durcheinander!

der entzug des SR ist an strenge maßstäbe gebunden. da kann so eine
dahergelaufene richterin sich mit dem argument der fehlenden kommunikation
nicht einfach drüber hinweg setzen...da ist was andres am kochen!

bb
netlover

ja theo...hast recht...hab nochmal das opening gelesen...

da hat papa viele fehler gemacht....ich würd mich mit der ex versuchen zu arrangieren!

irgendwie muß das gehen...

bb
netlover
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#46
Noch ein Update zu meinem Fall, konkret geht us um 170er. Vielleicht einen extra Thread wert...

Also ende letztes Jahres wurde die 2. Instanz durchgezogen. 2,5 Jahre zwischen der ersten und der zweiten

Das Gericht hält mich immer noch für schuldig, vor allem in Sachen (unbetitelten!) TU. Allerdings hat es keine Haftstrafe mehr gegeben, sondern "nur" eine Geldstrafe, ca. 3,5 k€.

In der ersten Instanz ist folgende Argumentation der StA durchgegangen: ich war anwaltlich (in anderen Fragen!) beraten, deswegen war mir meine TU-Pflicht bekannt. Auch wenn es keinen Titel gegeben hat, hätte ich zahlen müssen. Deswegen gibt es 6 Monate Knast, +2 Monate für KU.

In der zweiten Instanz hat mir sehr ein Schreiben von meinem damaligen RA geholfen, in dem er geschrieben hat, dass ich aus seiner Sicht nicht mehr TU-pflichtig bin, da die Exe einen Neuen hat und zu ihm gezogen ist. Somit sollte das Hauptargument der StA etwas entkraftet. Allerdings war das Gericht der Meinung ich bin ins Ausland gegangen, um die TU-Schulden nicht abbauen zu müssen. Generell hat die Richter und die StA sichtlich genervt, das ein qualifizierter  den gutbezahlten Job aufgibt und ins Ausland geht, offensichtlich als Folge deren Familienrecht-Verständnisses.

Das Gericht sehr an die 2 Jahre die nötig sind zu Verfestigung einer Lebensgemeinschaft geklammert und hat vehement alle anderen Verwirkungsgründe nach §1579 BGB abgelehnt, genauer gesagt ignoriert. "Spielt keine Rolle, hier geht es um Unterhalt".  Als ginge es im §1579 nicht um Unterhalt.

Revision wurde abgelehnt, wieder kurz und bündig. Wobei ich vermute, es lag an der schlechten Arbeit meines Anwaltes. Er hat die Revision gar nicht begründet, so wie es aussieht.

Ist die Sache somit abgeschlossen? Oder kann man da noch weitere Instanzen bemühen?
Wie ist es mit der Geldstrafe, wie wird sie vollstreckt? Wie alle anderen Zivilschulden oder gibt es in diesem Fall härtere Methoden?
KU zahle ich noch, 200€ bei einem 120% Titel, das Kind ist 9 Jahre alt. Was passiert wenn ich jetzt die Zahlungen einstelle oder halbiere? Ich lebe im nicht-EU-Ausland, allerdings ist der Justiz meine Adresse hier bekannt.
Werden solche Strafen im Führungszeugnis sichtbar?
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#47
Da sind unheimlich viele offene Fragen, so dass du das weitere Vorgehen am Besten mit einem Anwalt klärst. An welchem Gericht warst du zuletzt überhaupt? An einem Landgericht oder schon Oberlandesgericht?

Nur in paar grundsätzliche Punkte: Strafen kommen alle auch ins Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Register. Da steht aber nicht alles drin. Nicht drin stehen zum Beispiel, obwohl es im Bundeszentralregister sehr wohl drinsteht:

- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze sind
- erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monate
- ein paar Sachen, die mit Betäubungsmittelabhängigkeit zu tun haben
- Jugendendstrafen bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt.

Revision: Muss innerhalb einer Woche eingelegt werden. Ist die schon vorbei, dann schliesse die Akten. Alles gegessen. Bei einer Revision gehts nicht mehr um Tatsachen, es geht nur noch um die rechtliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler.
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#48
Wenn Ex bei jemand anders lebt, dann entsteht dort doch eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft.

Dann ist zwar der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht verwirkt aber der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten ist nicht mehr gefährdet, also kein Fall mehr fürs StGB?

Warum konnte Ex nicht arbeiten und ihren eigenen Lebensbedarf verdienen?

An sich ist mir der 170er bisher nur wegen KU bekannt. Aus dem Wortlaut würde er auch für TU gelten, bist wohl der einzige "Anwendungsfall"!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#49
(25-04-2017, 12:31)CheGuevara schrieb: An sich ist mir der 170er bisher nur wegen KU bekannt. Aus dem Wortlaut würde er auch für TU gelten, bist wohl der einzige "Anwendungsfall"!

Nach dem Wortlaut gilt er für alle Arten von Unterhaltspflicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#50
Der Fall hat viele offene Enden. Erst mal die Entscheidungsgründe genau lesen.
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