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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Bruno ich glaube da wird nichts mehr kommen.

Wie ihr an meinem letzten Beitrag seht, kommen die Gedanken in unregelmäßigen Abständen doch immer mal wieder hoch.

Es wird sicherlich noch einige Zeit dauern.

Eure Gedanken hierzu interessieren mich jedoch trotzdem ungemein. P hatte ja auch explizit nach der Kommunikation gefragt. Leider habt ihr dazu nichts weiter geschrieben.

Die Schuldvorwürfe zerren immer noch sehr an mir. Mache mir nach wie vor große Vorwürfe versagt zu haben. In der Regel gehören meist beide dazu, dass eine Beziehung scheitert.
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(11-07-2016, 14:50)Einszweidrei schrieb: P hatte ja auch explizit nach der Kommunikation gefragt. Leider habt ihr dazu nichts weiter geschrieben.

Ja, mit der Kommunikation hapert es gewaltig bei Euch. Den Eindruck hat man insbesondere, wenn man das liest:

Zitat:Nach der Trennung gab es kein Gespräch mehr, keine Aussprache, Nichts! Es liegt noch so viel zwischen uns, jedoch wird keiner von uns auf den anderen zukommen. Völlig ausgeschlossen.

Die Verhandlung liegt jetzt etwa 5 Monate zurück. Die erste Wut sollte verraucht sein und eigentlich sollte man nun soviel Abstand und Souveränität besitzen, dass man zumindest ein ruhiges Gespräch führen kann (wenn man denn noch etwas klären will, aber genau dieses scheinst Du ja zu wollen).

Du schreibst das "keiner von uns wird auf den anderen zukommen" als würde es sich um ein Naturgesetz handeln. Wenn Du mit ihr noch ein abschließendes Gespräch führen möchtest, was zum Teufel hindert Dich daran, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen?
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Danke erst mal Theo für deine Meinung. Ich muss mir darüber nachdenken.

Noch andere Meinungen?
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Ich kann dazu auch nur anektdotisches wiedergeben. Meine Eltern haben sich in nach der Trennung nie ausgesprochen und stattdessen 15 Jahre lang in einem Rosenkrieg über Anwälte kommunizieren lassen. Wenn mein alter Herr mal richtig einen Intus hatte, hat er bei meiner Mutter angerufen und ihr zugelallt, wie sehr er sie noch lieben würde. Habe ich selber gehört, als ich neben ihr in der Küche saß, sonst hätte ich ihr das nicht geglaubt. Hätte mal einer von beiden Eltern den Anfang gemacht und ein Gespräch gesucht, wäre uns Kindern vielleicht viel erspart geblieben. Aber es hatten beide wohl auch Angst, nach außen unglaubwürdig zu wirken und Schwäche zu zeigen, wenn man sich wieder einvernehmlich gezeigt hätte. Sie hatten beide zuviel Porzellan zerschmissen und überall nach Kräften gegen den anderen geätzt.

Die Verletzung des eigenen Ego wird normalerweise durch die Zeit geheilt. Dauert bei langen Beziehungen auch länger. Bei mir waren es gute 4 Jahre, aber für die Kinder habe ich mich zusammengerissen und es ist mir oft nicht leicht gefallen. Bis jetzt bin ich mit dem Ergebnis meistenteils zufrieden, was daß Verhältnis zu den Kindern angeht. Ich kann da natürlich nur für mich sprechen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(11-07-2016, 17:00)Sixteen Tons schrieb: Sie hatten beide zuviel Porzellan zerschmissen und überall nach Kräften gegen den anderen geätzt.

Mein Eindruck bei vielen Auseinandersetzungen dieser Art, die ich mitbekomme, ist, daß viele nicht abschließen können (oder wollen).

Ich glaube, man muß irgendwann einmal eine bewußte Entscheidung treffen: "Jetzt ist es vorbei!".

Bei meinem jüngsten Kind z.B. habe ich diese Entscheidung (zu der mir Freunde schon wesentlich früher DRINGEND geraten haben; aber der liebe Simon II wollte ja nicht hören) getroffen, nachdem ich den letzten Umgangsprozeß verloren hatte.

Mittlerweile sehe ich das Kind (das bald volljährig wird), aber wieder, weil DAS KIND es will!

Mit der KM des Kindes habe ich absolut keinen Kontakt mehr. Es interessiert mich auch nicht, wie es ihr geht. Ich will einfach nie wieder irgendetwas mit dieser Person zu tun haben - weder im guten noch im bösen!

Der Erfolg ist, daß es mir in Bezug auf dieses Kind einfach jetzt wesentlich besser geht.

Simon II
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Es gibt ein Leben nach den Kindern. Für Eltern, die zusammen sind meist, wenn sie erwachsen sind. Für Trennungsväter oft etwas früher.
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Hallo Forum,

@ Theo

Schwer zu beschreiben. Es ist eine Art Schockstarre, vermute ich. Bei ihr bin ich auch schwarz geschaltet. Du kannst die Person weder emphatisch noch emotional erreichen. Ich bin der Böse, Kind ist ihr Eigentum. An der gescheiterten Beziehung bin ich alleine Schuld und es ist ihre Strafe. Selbst vor Gericht hat sie mir vorgeworfen "Du hast mich rausgeschmissen". Alternativen hatte sie genug. Jegliche Diskussion in dieser Richtung kannst du nur verlieren.
Möglicherweise findet ein Umdenken bei ihr statt. Wird sie erkennen, dass es nicht um ihre Gefühle geht, sondern unser Sohn auch welche hat.  Vielleicht täusche ich mich auch, denn sie hat alles erreicht, wozu ich dienlich war. Also wozu mir entgegen kommen? Sei es nun beziehungstechnisch (damals) oder Vaterschaft (aktuell). Bin da immer noch viel zu gutgläubig. Sie lebt nun über 250km entfernt, hat nun eine Stelle in der die fachliche Weiterbildung umgesetzt wird. Ich werde hier in der Nähe meiner Tochter bleiben. Es gibt kein "Zurück" mehr. Wenn ja, wird es erneut knallen. Ganz ehrlich. Ich habe es mir viel zu lange angeschaut. In der Regel wird es nicht besser. Möglicherweise lag es an den Hormonen während und nach der Schwangerschaft. War ja auch nicht alles schlecht. Es war eine Spirale aus der wir nicht rausgekommen sind. Den Rest hat dann der Schwiegerdrache besorgt. Es war ein Fehler die Mutter einziehen zu lassen. Pension oder Hotel und Nachmittags wieder raus aus der Wohnung. Da hat sie mich richtig spüren lassen, dass ich nicht mehr gebraucht werde.
Auch habe ich genau die gleichen Aussagen wie von der Verblichenen von Lothar M. gehört. Auch seine Ex stellt sich nun hin und behauptet "Ich habe alles alleine geschafft und mir selbst erarbeitet". ist schon krass so etwas hören zu müssen.
Vaterschaft auf die Entfernung? Umgang einklagen? Die Instanzen wieder durchmachen? JA/Elternberatung? Niemals wieder in meinem Leben!

@ Simon/Sixteen Tons

Völlig richtig. Irgendwann ist soviel Porzellan zerschlagen, dass es fast nicht mehr möglich ist dies wieder in Ordnung zu bringen. Spätestens wenn Anwälte ins Spiel kommen, ist es meist "Aus". Bis zum Schluss wollte ich JA/Anwälte aus dem Spiel lassen. Vermutlich war dies jedoch genau der Fehler. Ich hätte gleich kurz nach der Trennung direkt das JA für eine Umgangsregelung bemühen sollen, um wieder mit ihr auf "Augenhöhe" zu kommen. Jedoch gehe ich stark davon aus, dass es noch weiter eskaliert wäre. Und natürlich hat sie meine "Schwäche" ausgenutzt um Fakten zu schaffen. Ganz klar. Sie hat die Kontrolle behalten. Dies war mir jedoch von Anfang an bewusst.
Um Konflikte zu lösen muss Verständnis für die andere Seite aufgebracht werden können. Ich habe Verständnis für sie, nach wie vor, jedoch kein Verständnis dafür, dass sie ihre Belange, über die unseres Sohnes stellt. Ihr war klar was es für ihn bedeutet, sie hat alles mit Tochter damals live miterlebt (Teile davon), auch war ihr klar, dass auf diese Entfernung keine gelebte Vaterschaft möglich ist. Möglicherweise findet sie nun auch in meiner Passivität eine Bestätigung dafür, dass er mir nicht so wichtig war. Totaler Blödsinn. So gerne hätte ich ihm eine Familie gegeben und wäre ihm ein guter Vater. Wir hatten nicht mal die Chance dazu ein Wort miteinander zu wechseln. Die Bindung findet in den ersten Jahren statt. Dies sollte ihr eigentlich bewusst sein. Mein Sohn und ich werden uns vermutlich fremd bleiben. Möglicherweise wird es mal Treffen geben, dann jedoch so laufen wie man hier im Forum zigmal gelesen hat und vermutlich nur auf das Monetäre reduziert werden.

@ p

Kurz und bündig. In der Tat ist damit Vieles gesagt.

Update:

Nach dem Urlaub mit Tochter lag natürlich ein Brief vom JA im Briefkasten, als ob ich es geahnt hätte. Selbst im Urlaub verfolgen dich diese Gedanken. Vermutet hatte ich die Ankündigung der Klage. Jedoch war der Tenor anders. Die SB wies mich darauf hin, dass das JA der Stadt Leipzig keine Vereinnahmung der Unterhaltszahlungen vornimmt und man mich darum bittet die Unterhaltszahlungen direkt an die KM zu tätigen.
Kein Wort über den Titel und die Höhe. Notariell beglaubigt hatte ich Mindestsatz (statisch) und befristet.
Was haltet ihr davon? Hat sie es akzeptiert? Das JA scheinbar schon. Der Titel liegt ihnen nun fast seit 2 Monaten vor.
Ich möchte eigentlich keine Unterhaltszahlungen an die KM direkt leisten. Sie hat die Beistandschaft eingerichtet, soll sie zum Amt und das Geld dort abholen. Oder einfach über dem Ego stehen, den Stolz beiseite schieben und ihr überweisen?

Danke euch
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(02-08-2016, 08:23)Einszweidrei schrieb:  Oder einfach über dem Ego stehen, den Stolz beiseite schieben und ihr überweisen?

Ja, ist am besten und stressfreisten wenn Du wirklich mit ihr abschliessen willst.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(02-08-2016, 08:23)Einszweidrei schrieb: und man mich darum bittet die Unterhaltszahlungen direkt an die KM zu tätigen.

Eigentlich ist es eine Aufgabe der Beistandschaft, das zu übernehmen. Geld auf Jugendamtkonto, von dort zur Ex. Aber vielleicht wird dieser Dienst in manchen Kommunen anders gehandhabt.

Schreibe denen höflich, ob es auch möglich ist, dass deine Zahlungen über ein Jugendamtskonto gehen, das wäre dir lieber, aber wenn es nicht zu umgehen sei würdest du direkt an die Mutter zahlen.
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Kay hat natürlich Recht. Man(n) sollte auch mal über seinen Schatten springen können.

Rein formal ist dem vom P Geschriebenen nichts hin zu zufügen. Vermutlich werde ich es auch so machen, wie P vorgeschlagen hat. Die Geister die sie rief...

So fällt es mir auch leichter mit ihr komplett abzuschließen. Kontaktabbruch total.

Ich stelle heut Abend mal den Brief anonymisiert hier ein, hab den leider vergessen einzustecken.. Jedoch war der Wortlaut so wie von mir beschrieben.
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Grüß Gott
Ich sollte auch mal eine Zeit den Unterhalt an das JU überweisen, und die machen das dann mit der Ex. Allerdings hat man mich darauf hingewiesen das der Unterhalt zum Ende des Monats bei der Kindsmutter sein muss. Deswegen müsste ich die Zahlungen früh genug leisten, da das Ju nicht in Vorkasse geht.
Nach einige Monaten, oder einem Jahr , sollte ich dann wieder an die Mutter beazhlen. Denn so den ihr Argument, bis jetzt hätte ich ja immer bezahlt, und sie wären auch gar nicht dafür da solche Vorgänge durchzuführen. Nur in absoluten Ausnahmefällen. Und ausserdem hätten Sie keine Lust auf die ewigen Diskussionen "ist das Geld früh genug oder überhaupt überwiesen und so. War bei mir nicht der Fall, kommt aber oft genug vor
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So also jetzt nochmal der original Brief:

Sehr geehrter ....,

nachdem die KM in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig verzogen ist, wurden die Aktenunterlagen heute zuständigkeitshalber an das Jugendamt Leipzig, Herrn X abgegeben.

Da das JA der Stadt Leipzig keine Unterhaltszahlungen der Kindesväter vereinnahmt, bitte ich sie die Unterhaltszahlungen zukünftig direkt an die KM zu überweisen. Die Geldabschrift lautet: XXX

Nett der Hinweis " keine Unterhaltszahlungen der Kindesväter". Immer wieder lustig dies zu lesen.

Hmm ich bleibe bei dem von dir Geschriebenen P. Oder?

Danke
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Ich wuede es lassen und mir die Muehe nicht mehr machen. Zahlen musst Du so oder so.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Ist mir noch nicht ganz klar. Liest sich, wie wenn das früher zuständige Jugendamt schreiben würde und nicht das aufgrund der Umzugs jetzt zuständige Jugendamt Leipzig. Ein nicht zuständiges Jugendamt kann sowieso keine Geld-Zwischenstation sein, schon allein weil dort auch keine Beistandschaft mehr besteht.

Wenn das Nicht mehr zuständige JA geschrieben hat: Ich würde mir schon noch vom zuständigen JA Leipzig direkt sagen lassen, wie mit dem Unterhalt zu verfahren ist.
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Hallo,

ich gehe stark davon aus, dass das JA Leipzig dann absehbar auf mich zukommen wird, auch hinsichtlich des Titels.
JA hier vor Ort, weist natürlich die Zuständigkeit von sich. Ich habe die SB um Kontonummer des JA Leipzig gebeten.

Update:

Am Freitag war ein Brief der Staatsanwaltschaft im Briefkasten. Die Staatsanwältin bietet mir an, gegen eine Zahlung von 250€, von einer öffentlichen Anklage abzusehen. Ich dürfte auch Ratenzahlungen vornehmen!
Es widerstrebt mir einfach innerlich dies anzunehmen. Ich habe schon einen Brief vorbereitet, dass ich damit nicht einverstanden bin und es ihr frei steht zu klagen, wollte euch aber nochmals vorher um Rat fragen.
Irgendwie kommt man(n) hier nicht zur Ruhe, in diesem Rechtsstaat...
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(08-08-2016, 10:44)Einszweidrei schrieb: Ich habe schon einen Brief vorbereitet, dass ich damit nicht einverstanden bin und es ihr frei steht zu klagen

Genau das. Du lehnst die Einstellung der Verfahrens (vermutlich gemäss § 153a StPO) ab, akzeptierst keinerlei Auflagen oder Weisungen und stellst es der Staatsanwaltschaft gnädig frei, die Falschbeschuldigung gegen dich weiterzuverfolgen.
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Ja genau, es ist § 153 a Abs 1 Strafprozessordnung.

Es ist doch korrekt, dass wenn ich die Zahlung akzeptiere, dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt?

Edit:

Es geht auch nicht mehr um Körperverletzung, dies konnten sie wohl nicht mehr aufrechterhalten, sondern jetzt nur noch Nötigung. In der Anzeige standen damals noch beide Tatvorwürfe drin.
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Eine Einstellung nach § 153a StPO bedeutet, du einer rechtswidrigen Tat schuldig bist, aber als nicht vorbestraft giltst und eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis unterbleibt.
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Ich bin auch noch hin-und hergerissen, ob ich dem zustimme oder nicht.

Werde es jedoch wahrscheinlich so machen, wie es p gesagt hat. Soll sie klagen und es weiter eskalieren. Dann wird sicherlich auch die KM zur Verhandlung geladen.
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(08-08-2016, 13:51)Einszweidrei schrieb: Ja genau, es ist § 153 a Abs 1 Strafprozessordnung.

Es ist doch korrekt, dass wenn ich die Zahlung akzeptiere, dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt?

Absolut.

Wenn die Staatsanwaltschaft die Sache unbedingt weiter verfolgen will, sollen sie dir auch gleich einen Pflichtverteidiger suchen und beauftragen.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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(08-08-2016, 14:30)raid schrieb: Ergo habe ich eine Auflage von 50 Euro an ein Kinderheim akzeptiert. Jetzt könnte man sich natürlich fragen, warum das Ganze bei dieser Beweislage überhaupt eingestellt wurde. Nun ganz einfach, weil sich die erste Trulla um Kopf und Kragen gelogen hatte - nicht zuletzt auch aufgrund meiner Fragen - und zwar dermaßen auffällig, dass Richter und Staatsanwalt zu lachen anfingen. Also hat man mir diesen Vorschlag gemacht noch bevor die zweite Trulla überhaupt hereinspazieren und zu lügen anfangen durfte. 

Ich kann nicht glauben, was ich da lese. Du lässt die nicht nur ungestraft davon kommen, du schmeisst auch noch dein Geld hinterher?

Kein Wunder, dass die keinerlei Respekt mehr vor dir haben.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Laut ihrer Aussage habe ich sie genötigt keinen Unterhalt mehr für das gemeinsame Kind zu zahlen.

Es gibt zwei Unterhaltszahlungen auf ihr Konto, diese gingen postwendend wieder an mich zurück. Sie wollte kein Geld und die Kontrolle behalten. Die Kontoauszüge liegen der Staatsanwaltschaft vor. Daraufhin habe ich ein Sparbuch angelegt und den Mindestsatz eingezahlt.

Ebenso ein WA Verlauf in dem sie schreibt, dass wenn ich dem Umzug nicht zustimme, sie auch nicht auf die Unterhaltszahlungen verzichten wird. ist ausgedruckt und liegt auch der Staatsanwaltschaft.

Meine Antwort war, dass er das bekommen soll was ihm zusteht. Geld und auch Umgang

Zudem kann sie darauf gar nicht in dem Sinne verzichten. Sie wollte hierdurch einen Vorteil für sich verschaffen. Sprich den Sohn benachteiligen, um es für sich auszunutzen.

Der Rechtspfleger hatte bei dem Gespräch zwei weitere Paragraphen genannt, die auch eine Einstellung nach sich ziehen. Sprich die Staatsanwaltschaft hat auch noch Alternativen, wählt nun aber natürlich den Weg des geringsten Widerstandes.
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Ich sehe nichts, wodurch eine Nötigung beweisbar wäre und auch nichts, das die Glaubwürdigkeit einer entsprechenden Exenaussage heraufsetzt. Wenn du Geld auf ihr Konto überwiesen hast und sie das zurückgewiesen hat, beweist das vielmehr eine Falschbeschuldigung ihrerseits.

Ich würde mich an deiner Stelle sehr freuen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eröffnet. Soll das Juristengesockse aus Staatsanwalt und Richter doch gerne ihre Zeit im Gerichtssaal für so einen Müll verbraten, es ist sicher unterhaltsam dabei zuzusehen wie sie sich um die nachweisbare Tatsache der Unterhaltszahlung herumwinden. Das zieht der behaupteten Nötigung den Boden unter den Füssen weg. Nötigen, aber trotzdem zahlen? Es hallt laut in den Holräumen der Juristenköpfe.
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Leider muss ich stark davon ausgehen, dass irgendwelche abstrusen Telefonate oder Aussagen herangezogen werden, die angeblich stattgefunden hatten.

Bspw. hatte sie mir kurz vor dem Wegzug noch am Telefon gedroht, dass sie den Unterhalt einfordern wird, wenn ich ihr die Erlaubnis zum Wegzug nicht unterschreibe.

Jedoch auch hier hatte ich gesagt, dass er das bekommen solle was ihm zusteht, jedoch natürlich auch den Umgang und es mir egal ist auf welches Konto ich einzahle.

Schriftliches oder wirklich belastbare Beweise gibt es nicht. 

Scheisse. Es kommt dabei wieder alles hoch. Verspüre nur noch Hass auf die Frau. Sie muss mir endlich gleichgültig werden.
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Solange nichts schriftliches oder Aufnahmen oder gute Zeugen exisiteren.......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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