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KM "untersagt" mir während des Ferienumgangs in Urlaub zu fahren
#26
(26-07-2016, 14:00)Tigerfisch schrieb: So was sage ich der Mutti erst garnicht mehr.

Sicher, aber hier weiss es die Ex längst. Noch besser wäre es, grundsätzlich keinerlei Informationen über das zu geben, was der Vater in seiner Zeit macht. Oder erzählt die Ex etwa vorab, was sie in ihrer Zeit macht?
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#27
Das mit der Polizei scheint mir das passenste Mittel. Oder Schutzschrift bei Gericht. Che weiß mehr. So dass es protokolliert wird. Am besten mit Rückruf, wenn die Mutter kommt. Polizisten kennen sich in der Anzeigensache mit Den Haag aus und raten ihr erstmal ab. Das wäre ein Etappensieg. Ich nehme an, dann wird sie aber die Krallen ausfahren...und man muss sich auf ein Dauergefecht gefasst machen. Es wurd Verluste geben. Aber wahrscheinlich weniger, als wie wenn du dich einigen willst. Das ist bei diesen Frauen nicht möglich.

Wir hingegen sollten uns Strategien überlegen, wie die Kinder das besser aushalten. Wie geht's eigentlich wackelpudding?
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#28
Nach Durchsprache der Fakten gestern mit meinem Anwalt riet er dazu, auf die bestehende gerichtlich festgelegte Umgangsregelung hinzuweisen die selbstverständlich auch ein paar Tage Urlaub in NL hergibt. Bei Nichtbeachtung wird mit Ordnungsgeld gedroht. Ferner verdeutlicht er ihr nochmal, dass wir BEIDE das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und sie eben NICHT machen kann was sie will.
Das hilft ihr sicherlich den Gedanken zu verfestigen, dass sie mich zukünftig in Entscheidungen mit einzubinden hat.
Wie die weitere Reaktion sein wird, ist schwer vorraus zu sagen. Könnte von Akzeptanz bis gesteigertem Hass reichen. Wie ich sie kenne eher letzteres.
Fakt ist, mit einer gleichberechtigten Elternbeziehung auf Augenhöhe und zielführender Kommunikation hat sie selbst fünf Jahre nach der Trennung große Schwierigkeiten, weshalb ich ab jetzt keinerlei Kompromisse (Wochenende tauschen, Kind mal etwas früher zurück bringen..) mehr eingehen werde, auch wenn das normal nicht meine Art ist. Da ich nie mit meinem Kind telefonieren darf, wende ich diese Regel nun auch konsequent auch bei ihr an. Anders will es nicht in ihren kleinen Kopf reingehen
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#29
Zur Hilfe nehmen wir mal den Vorgang in umgekehrter Sache:
Vor schon 9 Jahren sollte ich den jeweils hälftigen Ferienumgang bekommen. Nach (!) dieser Regelung kam die Mutter auf die Idee, sie müsse dann nun doch unbedingt die kompletten Osterferien in den Urlaub fahren und dies natürlich mit den Kindern. Also sogar während (!) meiner Umgangszeit.

Am Ende hieß es dann, wie ich böser Vater denn auf die Idee kommen könnte, verhindern zu wollen, dass die Kinder "fremde Kulturen" kennen lernen. In der Folge gab es für mich einen "Ersatztermin" und natürlich immer wieder Streß wegen dieser Dinge. Sie hatte ja schließlich einmal gewonnen. Also schafft man das auch in der Folge.

Schließlich fuhr sie so oft in den Urlaub, dass ich so viele Anfragen, wo denn die Kinder nun wieder seien, gar nicht hätte bewältigen können ;-)

Hier handelt es sich um Deine Umgangszeit und natürlich fährst Du mit Deinem Kind nach Holland!

Dein strategischer Fehler, überhaupt Bescheid zu geben, ist Dir ja nun klar. Das wurde oben beschrieben. Jetzt gibt es eben bißchen Streß, aber den musst Du durchstehen.

Es gibt viele "Meinungen" der Exen, von denen sie überzeugt sind, dass sie "irgendwo im Gesetz" stehen und tatsächlich der Auswurf eines nächtlichen tranigen Alkoholdelirs sind. Aber das haben sie eben dann auch vergessen.

Vielleicht wirst Du auch ein Schreiben der anwaltlichen Gegenseite bekommen. Vielleicht macht es sogar bißchen Angst. Zumindest wird es ärgern. Dann musst Du wissen: Schreiben können die Alles. Auch das morgen der Mond grün zu scheinen hat ...

Läßt Du Dir aber nun den Schneid abkaufen, weiß man, dass man es in Zukunft eben so mit Dir machen kann. Dann bist Du nur noch der Spielball. Du wirst dann jetzt nicht nach Holland fahren und in Zukunft auch nicht mehr.

Ich weiß, dass viele raten, wie man sich bei Gericht und Jugendamt zu verhalten hat. Immer schön freundlich sein, den Konsens suchen und den Bückling machen. Das ist die Erwartungshaltung. Dann kann man Dich nämlich hübsch eintüten. Du bist dann nur noch Beutetier.

Ich habe den Mist auch mitgemacht, weil ich auf diesen Schmarrn rein gefallen bin. Als ich bemerkte, wie das Spiel läuft war es zwar zu spät, aber so ist das eben. Ich habe mich dann selbst eingelesen und alle Anwälte verabschiedet. Komischerweise wurde ich zum ersten Mal ernst genommen. Das es bei mir nichts mehr in Sachen Umgang zu retten gab, war ein anderer Grund. Mein anderes Auftreten war der Grund allerdings nicht.

Konsens kannst du nur finden mit konsensfähigen Personen. Ist das deine Ex? Scheint nicht so.

Das Schreiben Deines Anwaltes sollte nun zur Klärung beitragen. Alle Einwürfe der Gegenseite nimmst Du zur Kenntnis - und fährst trotzdem in den Urlaub.

Musst halt aufpassen, dass sie nicht auf die Idee kommt, die Kinder schlicht bei Ferienbeginn nicht heraus zu geben. Dann kommt bißchen Abeit auf Dich zu. Und dann wird die Sache zu klären sein! Und zwar richtig und konsequent und so trittst Du dann auch auf.
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#30
@Nappo:

Gut geschrieben! Bist ja auch begnadeter Schriftsteller.

Warum ist jetzt überhaupt ein Schreiben an die Gegenseite nötig; das reicht doch, wenn es abgesandt wird, wenn @L3nnox mit dem Kind in Holland ist?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#31
5 Jahre nach der Trennung: da muss sie dem Kleinen noch eine kräftige Gehirnwäsche verpassen, dass Papi Angst macht...sonst will der zu dir.
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#32
Meiner Meinung nach ist das jetzt ganz simpel, sich auf keine Diskussion mit der Kindesbesitzerin einlassen, nach Holland fahren (ob nun mit Pass oder ohne ist voellig egal) und in der Zukunft derartige Dinge ueberhaupt nicht mehr vorher ankuendigen. Saemtliches Geschreibsel oder sonstigen Muell der Exe oder ihrer Anwaelte diesbezueglich ignorieren. Ist fuer die Zukunft eine Flugreise geplant und abzusehen, dass die Kindesbesitzerin den Pass nicht rausrueckt, das ganze fruehzeitig ankuendigen um ev. vor Gericht gehen zu koennen. Oder eben wie oben beschrieben ein Ersatzdokument am Flughafen holen. Ich wuerde es mit Ersatzdokument machen und Gerichte und bloedsinnige Auseinandersetzungen vermeiden.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#33
(27-07-2016, 13:36)kay schrieb: Ich wuerde es mit Ersatzdokument machen und Gerichte und bloedsinnige Auseinandersetzungen vermeiden.

Mal ganz davon abgesehen, dass die Kosten eines solchen Ersatzdokuments erheblich niedriger sind als die Kosten für den Anwalt.....

Ich würde es trotzdem versuchen, einen eigenen (zweiten) Reisepass fürs Kind erstellen zu lassen.
Gibt es eigentlich noch die Möglichkeit, ein minderjähriges Kind in den eigenen Reispass mit eintragen zu lassen?

Früher, als unsere Pässe noch grüne Heftchen waren, ging das. Damals hatten beide Elternteile alle Kinder mit im Pass stehen, somit konnten beide unabhängig voneinander mit den Kindern reisen (aber das war lange vor dem Schengen-Abkommen, da gab es noch richtige Grenzen um Deutschland herum - und auch eine mittendurch..)
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#34
(27-07-2016, 14:57)Austriake schrieb: Gibt es eigentlich noch die Möglichkeit, ein minderjähriges Kind in den eigenen Reispass mit eintragen zu lassen?

Nein das geht nicht mehr und alte Eintraege sind ungueltig. Jedes Kind braucht einen eigenen Pass von Geburt an.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#35
Ich bin mal lang vor der Trennung bei einer grenzüberschreitenden Reise mit den Kindern von der zivilen Grenzkontrolle im Zug um ihren Pass/PA gebeten worden... Ich wusste nicht, dass Schengen trotzdem Passkontrolle im Zug vorsieht... Mein Sohn wunderte sich. Ich sagte im Scherz, die glauben ich bin nicht euer Papa. Der Polizist sagte, die Kinder brauchen einen Ausweis. Das schien mir völlig fremd. Wir sind dann in eine Datenbank eingegeben worden. Erst später verstand ich den Generalverdacht Kindesentzug.
Ich hab aber auch kein Sorgerecht. Und ich darf tatsächlich ohne Pass nicht das Land verlassen. Was mich aber nicht daran hindert, der Mutter jedesmal zu sagen: Pass mitgeben. Falls sie mal nein sagen sollte, dann mach ich das so, dass sie die Spielverderberin ist und es alle erfahren.
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#36
Update:
Der Brief meines Anwalts (siehe Post #30) kam nun an. Er enthält u.a. die Aufforderung, dass KM sich bitte positiv rückmeldet bis spätestens morgen. Bin gespannt wie sie reagiert, vermutlich wird sie erstmal ihren RA kontaktieren.
Ob ich das Kind dann wie geplant am darauffolgenden Montag in Empfang nehmen kann oder ob der Urlaub platzt, steht in den Sternen. Falls sie sich nicht meldet bzw. konkret absagt, bin ich gespannt wie schnell das zuständige Gericht reagiert und vor allem wie.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#37
Macht das Sinn, einen Ordungsgeldantrag beim Gericht zustellen allein durch die Ankündigung der KM begründet, den Urlaub nach NL nicht zu gestatten? Oder sollte man warten ob sie das Kind am Montag übergibt oder nicht?
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#38
Gegen welche Regelung könnte KM verstoßen haben, was einen derartigen Antrag rechtfertigt?

Sehe gerade keinen Verstoß.

Wenn am Montag das Kind nicht übergeben wird, ist auch ein Ordnungsgeldantrag das falsche Instrument.

Dann beantragst Du eine einstweilige Anordnung zum Kindesumgang. Wenn dann gleich die großen Kaliber auspacken und nicht die Luftpistole.

Eine Stunde, nachdem das Kind noch nicht bei Dir ist: Fax von deinem Anwalt an Anwalt der KM plus Anruf von Kollege zu Kollege.

Ein Tag später 10:00 Uhr: raus mit Antrag zu Gericht; die Ferien sind schnell vorbei!

Gericht müsste innerhalb von einer Woche entscheiden. Dann kannst immer noch fahren.
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(Donovan)
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#39
(02-08-2016, 09:09)L3NNOX schrieb: Macht das Sinn, einen Ordungsgeldantrag beim Gericht zustellen allein durch die Ankündigung der KM begründet, den Urlaub nach NL nicht zu gestatten? Oder sollte man warten ob sie das Kind am Montag übergibt oder nicht?
Nein. Ordnungsmittel (so die richtige Bezeichnung) ist ein Mittel zur Vollstreckung eines Gerichtsbeschlusses und auch nur möglich, wenn ein diesbezüglicher Verweis gemäß § 89 FamFG mit im Gerichtsbeschluss vermerkt ist.
Zudem kann ein Antrag auf Ordnungsmittel erst nach dem Verstoß gegen den Beschluss gestellt werden.
Die KM muss gegen einen konkret vorliegenden Gerichtsbeschluss zum Umgang bzw. Herausgabe des Kindes verstoßen haben.

Das nützt Dir also nichts.
Ob ein Antrag auf einstweilige Anordnung vom Gericht schnell genug entschieden wird, um doch noch verreisen zu können, dürfte auch relativ unwahrscheinlich sein.

Was ist mit der Angststörung, dazu hast Du nichts weiter geschrieben.
Eine Behauptung der KM oder ärztlich diagnostiziert ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#40
Was ist mit der Schutzschrift a la Che? Oder zur Polizei mit der Vorwarnung, dass da eine liebe besorgte KM anrufen wird?

Ach so. Du hast den Anwalt eingeschalten.
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#41
Und, was ist denn nun passiert ?
L3NNOX hat sich nicht wieder gemeldet und die Umgangszeit läuft.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#42
Lange Geschichte, nachdem die KM zwar ebenfalls ein Anwaltsschreiben aufsetzen ließ, was aber komischerweise nie angekommen ist, haben wir uns mündlich geeinigt.
Ich bekomme ihn wie geplant drei Wochen. Knackpunkt sind seine Angstzustände, deswegen machen wir es davon abhängig ob er mitfahren möchte, falls nicht bekomme ich ihn ersatzweise in den Herbstferien die ausgefallenenen Tage zusätzlich.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#43
Find ich gut. Sie hat dabei an Terrain etwas abgegeben... Es wird ihr zu blöd, dich noch einmal in etwas zu verwickeln...
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#44
(11-08-2016, 13:04)L3NNOX schrieb: Lange Geschichte, nachdem die KM zwar ebenfalls ein Anwaltsschreiben aufsetzen ließ, was aber komischerweise nie angekommen ist, haben wir uns mündlich geeinigt.
Ich bekomme ihn wie geplant drei Wochen. Knackpunkt sind seine Angstzustände, deswegen machen wir es davon abhängig ob er mitfahren möchte, falls nicht bekomme ich ihn ersatzweise in den Herbstferien die ausgefallenenen Tage zusätzlich.

Grüß Gott

Wie jetzt? Entgegen aller immer wieder hier gepredigten Verhaltensregeln hast du mit deiner Ex gesprochen? Dafür meinen Respekt und meine Anerkennung. Ich bekomme ja hier immer einen auf den Deckel wenn ich sage man sollte immer erstmal versuchen Streitgkeiten so aus dem Weg zu räumen. Mit deiner Ex scheint man ja reden zu können.
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#45
(11-08-2016, 13:38)Micha aus Bayern schrieb: Grüß Gott

Wie jetzt? Entgegen aller immer wieder hier gepredigten Verhaltensregeln hast du mit deiner Ex gesprochen? Dafür meinen Respekt und meine Anerkennung. Ich bekomme ja hier immer einen auf den Deckel wenn ich sage man sollte immer erstmal versuchen Streitgkeiten so aus dem Weg zu räumen. Mit deiner Ex scheint man ja reden zu können.

Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob man mit der Ex noch reden kann. Es kommt darauf an, ob man sich von der Ex vorschreiben lässt

a) ob man mit dem Kind in den Urlaub fährt
b) wann man in den Urlaub fährt
c) wohin man in den Urlaub fährt

Läßt Mann es einmal zu, dass die Ex mitbestimmt, dann hat er beim nächsten Mal freundlichst um Erlaubnis zu fragen. Und das wiederum geht überhaupt nicht. Nicht umsonst sind die rechtlichen Regelungen zum Umgang so, wie sie sind.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#46
(11-08-2016, 13:38)Micha aus Bayern schrieb: Entgegen aller immer wieder hier gepredigten Verhaltensregeln hast du mit deiner Ex gesprochen?

Du hast das Forum verwechselt, offensichtlich bewegst du dich sonst in Hater-Foren. Lass gelogene Unterstellungen, die gegen andere Väter gerichtet sind hier bitte draussen.
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#47
(11-08-2016, 14:08)Austriake schrieb:
(11-08-2016, 13:38)Micha aus Bayern schrieb: Mit deiner Ex scheint man ja reden zu können.
Es kommt darauf an, ob man sich von der Ex vorschreiben lässt

a) ob man mit dem Kind in den Urlaub fährt
b) wann man in den Urlaub fährt
c) wohin man in den Urlaub fährt

Läßt Mann es einmal zu, dass die Ex mitbestimmt, dann hat er beim nächsten Mal freundlichst um Erlaubnis zu fragen.

Genau. Die war nur zu Zugeständnissen bereit, weil sie gesehen hat, dass sie sonst einen Haufen Ärger produziert. Und sie hat beim Pokern falsch geblufft...
Mit Frauen kann man nicht reden. Die kennen nur das Nullsummenspiel. Oder Win - Loose.
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#48
(11-08-2016, 14:24)p__ schrieb: Lass gelogene Unterstellungen, die gegen andere Väter gerichtet sind hier bitte draussen.

Na ja, so falsch ist Michas Aussage ja nun nicht:

(11-08-2016, 16:02)Gualterius schrieb: Mit Frauen kann man nicht reden. Die kennen nur das Nullsummenspiel. Oder Win - Loose.
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#49
Ach, wie werden aus diesem einen Satz "hier immer wieder gepredigte Verhaltensregeln"?
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#50
(11-08-2016, 13:04)L3NNOX schrieb: Knackpunkt sind seine Angstzustände, deswegen machen wir es davon abhängig ob er mitfahren möchte, falls nicht bekomme ich ihn ersatzweise in den Herbstferien die ausgefallenenen Tage zusätzlich.
Es gab schon mehrmals die bislang unbeantwortete Frage:
Was ist mit der Angststörung, dazu hast Du nichts weiter geschrieben.
Eine Behauptung der KM oder ärztlich diagnostiziert ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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