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Auf dieser Homepage steht eine Rubrik "Wenn kein Umgang mit dem Kind stattfindet" und dass man sich "ein scheitern eingestehen sollte" usw.
Meine Meinung dazu: Ein scheitern (und damit meine ich nur, ein juristisches scheitern ) sollte man sich erst dann eingestehen, wenn man alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Dann gibt es allerdings noch die praktischen Möglichkeiten, aller juristischen Widerstände zum Trotz, was aber nicht jedermanns Sache ist. Ich meine damit, "ziviler Ungehorsam".
Liebe Väter, wie gesagt es ist nicht jedermanns Sache, aber wenn eure Kinder schon schulpflichtig sind, dann habt ihr die Möglichkeit den Kontakt zu euren Kindern einigermaßen zu behalten, wenn ihr z.B. die Schulfeste besucht, bei Schulausflügen hinterher reist, eure Kinder nach Unterrichtsende an der Schule abpasst (natürlich die Kindsmutter telefonisch verständigen, dass euer Kind bei euch ist, sie muss nicht wissen wo ihr seid), stunden später euer Kind natürlich wieder zur Kindsmutter nach Hause bringen.
Meine Tochter ist 11 Jahre alt, ich habe sie einige Male schon heimlich getroffen und mit ihr Hausaufgaben in der Kirche gemacht. Ich habe sie bei ihrem Schulausflug in einen Freizeitpark getroffen. Es gibt Möglichkeiten, es kommt nur darauf an, wie weit ihr bereit seid, euch nicht einschüchtern zu lassen. Und jetzt komme ich auf den Titel in der Überschriftszeile zu sprechen.
Die Kindsmutter mißbraucht nun das Gewaltschutzgesetz gegen mich um mich von ihr und meiner Tochter fernzuhalten. Wenn ihr den dämlichen Beschluß lesen würdet, dann würden euch die Zehennägel aufrollen. Da man gegen ein Beschluß des Gewaltschutzgesetzes zunächst keine Rechtsmittel hat, muss man einen mündlichen Verhandlungstermin beantragen. Dies habe ich gemacht. Bei diesem persönlichen Verhandlungstermin bleibt entweder der Beschluß bestehen oder wird aufgehoben. Wenn der Beschluß bestehen bleibt, hat man die Möglichkeit Beschwerde beim OLG einzulegen, was ich ggbf. dann auch tun werde.
In dem Beschluß wird mir Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft angedroht. Ich habe der Richterin eine klare Stellungnahme abgeliefert und ihr geschrieben, "entweder Sie heben den Beschluß auf oder sie sperren mich ein". Ich habe auch klar formuliert, dass ich für meine Tochter auch in den Knast gehen würde, nachdem ich alle Rechtsmittel ausgeschöpft habe. Desweiteren habe ich klar formuliert, dass ich einen evtl. Knasteinzug medienwirksam in Szene setzen werde.
Und das werde ich auch tun, dies sind keine leeren Drohungen von mir. Ich habe mir das genau überlegt. Für meine Tochter wird es allerdings ein böses Erwachen geben, wenn sie irgendwann erfährt dass ihre Mami ihren Papi in den Knast gebracht hat, nur aus dem Grund weil ich Kontakt zu meiner Tochter gesucht habe.
Aber nicht nur die Kindsmutter ist dann dafür verantwortlich, sondern auch die Richterin, die Tussi vom Jugendamt, Tussi Verfahrensbeistand und die Tussi Anwältin Kindsmutter.
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(13-08-2016, 19:47)knastfreiheit schrieb: Auf dieser Homepage steht eine Rubrik "Wenn kein Umgang mit dem Kind stattfindet" und dass man sich "ein scheitern eingestehen sollte" usw. Sprichst du vom TFAQ ?
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Auch wenn ich Deine Meinung teile, bezweifel ich, dass Du mit der "mit dem Kopf durch die Wand" Einstellung Deine Ziele erreichen wirst. "Medienwirksam" in Szene wirst Du den Knasteinzug bestimmt nicht gestalten koennne, es interessiert schlicht und einfach niemanden ob Du Dein Kind sehen kannst oder nicht. Anders ist es, wenn Du den Unterhalt prellen wuerdest, das interessiert die Medien schon eher, siehe Dino. In dem heutigen extrem maenner- und vaeterfeindlichen gesellschaftlichen Klima brauchst Du nicht auf die Unterstuetzung der "Medien" zu hoffen. Auch kommt es nicht gut an wenn manN RichterINNEN droht, sowas laesst manN lieber.
So wie Du schreibst, kann ich mir gut vorstellen, dass Du der Kindesbesitzerin auch mal Deine Meinung entsprechend gegeigt hast. Gibt es dafuer Zeugen oder schriftliche Beweise, sieht das bei der RichterIN, ich betone das nochmals "IN" wahrscheinich nicht gut aus fuer Dich. Da wuerde ich statt Krawall zu machen, lieber eine gutueberlegte Taktik fahren.
Bitte berichte wie es weitergeht. Ich hoffe sehr dass es fuer Dich gut ausgeht und druecke die Daumen.
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@Knastfreiheit
Einem Gewaltschutzantrag geht häufig ein Polizeieinsatz voraus, war das nicht der Fall?
Ganz nebenbei: du klingst noch sehr hoffnungsvoll - wart erst mal ab, wie die [Unterschreitung des Mindestniveaus] vom Jugendamt und die Fledermaus vom Gericht dich niedermachen.
Ich wünsche es Dir nicht aber das sind i.d.R. menschliche Grenzerfahrungen.
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13-08-2016, 22:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-08-2016, 22:14 von knastfreiheit.)
@kay
Das mit den Medien könntest du möglicherweise Recht haben, wobei Medien eigentlich grundsätzlich über alles berichten, auch über Mißstände in der Justiz. Der Kindsmutter habe ich natürlich auch mal meine Meinung gegeigt, aber jetzt ist Schluß. Ich habe alles versucht mich normal mit der Kindsmutter und mit ihrem neuen Ehemann auseinanderzusetzen. Mit kranken Hirnen kann man nicht argumentieren, da könnte ich genausogut jeden Tag die Wände anlabbern.
Die gutüberlegte Taktik habe ich seit drei Jahren gefahren, zum wiederholten Male wollten sie mir und meiner Tochter begleitete Umgänge aufdrücken und zum ersten Mal psychologische Familiengutachten. Dies habe ich beides knallhart abgelehnt. Das wollte ich mir in dieser Form und meiner Tochter ersparen. Heraus kam zunächst ein Umgangsausschluß, woran ich mich nicht gehalten habe, und jetzt ein Beschluß nach dem Gewaltschutzgesetz.
Und was die Drohung anbetrifft. Mir droht man doch mit Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft. Ich habe dies nur bestätigt, dass ich in Haft gehe, falls sie den Beschluß nicht zurück nimmt. Aber womit du natürlich Recht hast, Richter sind eine Spezies, die die meisten Komplexe haben. Wehe, du widersprichst einem Richter, dann werden gleich die Daumenschrauben angelegt. Aber ich ziehe diesen Weg jetzt durch.
Übrigends, habe ich seit drei Jahren diesen Sorgerechts - und Umgangsrechtsstreit. Und wie gesagt, meine Tocher ist 11, in drei Jahren ist dieser juristische Müll sowieso vorbei, dann kann meine Tochter machen was sie will und zu mir kommen wann sie will.
@CheGuevara
Bei mir gabs zuvor keine Polizeieinsätze. Es genügt eine eidesstattliche Vericherung der Kindsmutter, wo sie bestätigt, dass sie Angst vor mir hat und ich das Kind entführen könnte. Das alleine reicht aus um einen Beschluß nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken. Mit so einem Schwachsinn muss ich mich auseinandersetzen. Außerdem hat sie gefälschte Telefonlisten vorgelegt, die beweisen sollen, dass ich bis zu 20 mal pro Minute angerufen haben soll. Diese Fälschungen sind so dilettantisch gemacht, das hätte eigentlich einer hochstudierten Richterin auffallen müssen. Aber nicht in meinem Fall. Die Mutter hat immer Recht, scheißegal was die sagt oder behauptet oder macht.
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@CheGuevara
Damit hast du wohl Recht, Energie ist endlich, zumindest die menschliche Energie. Mit was für einer Verblödungsmaschinerie ich mich und andere Väter auch, herumschlagen müssen, ist ein Wahnsinn.
Und wenn sie mir alles nehmen, die Liebe zum eigenen Kind können sie mir nicht nehmen. Und die können es auch nicht verhindern, dass ich meine Tochter an der Schule abpasse, es sei denn die sperren mich ein, ohne Grund. Aber auch dass ist leider in Deutschland möglich, dass man eingesperrt werden kann, nur weil man den Kontakt zum eigenen Kind sucht. Ich frage mich manchmal, wie die Richter, Jugendamtsmitarbeiter usw. biologisch entstanden sind. Ohne Vater?!
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(13-08-2016, 22:05)knastfreiheit schrieb: @kay
Die gutüberlegte Taktik habe ich seit drei Jahren gefahren, zum wiederholten Male wollten sie mir und meiner Tochter begleitete Umgänge aufdrücken und zum ersten Mal psychologische Familiengutachten. Dies habe ich beides knallhart abgelehnt. Das wollte ich mir in dieser Form und meiner Tochter ersparen. Heraus kam zunächst ein Umgangsausschluß, woran ich mich nicht gehalten habe, und jetzt ein Beschluß nach dem Gewaltschutzgesetz.
Ja meine Guete, begleitete Umgaenge hatte ich auch mal nach Falschbeschuldigungen, na und? Da konnten sie endlich beim JA mal selbst sehen, dass ich zwar nicht perfekt aber ein guter Vater bin. Ergebnis war Umgangsausweiterung und anschliessend Empfehlung dass mir das Sorgerecht uebetragen wird. Wenn manN nichts zu verbergen hat, zieht manN sowas einfach mal durch auch wenn es erniedrigend ist. Gibt schlimmeres im Leben, ich kann nicht nachvollziehen warum sich manche da so gegen straeuben.
Und nein, auch mit 14 darf Deine Tochter Dich nicht beliebig sehen. Einzig und allein wird sie angehoert und ihr Wunsch nach Moeglichkeit beruecksichtigt. Soweit die Theorie. Selbst wenn sie von der Kindesbesitzerin nicht manipuliert wird, heisst das nicht das die Helferindustrie (die Du mit Deinem Verhalten vorher schon ev. komplett gegen Dich aufgebracht hast) da auch drauf eingeht.
Geh Deinen Weg, nur sei Dir bewusst dass Du ev. gegen Betonwaende laeufst. Falls tatsaechlich gefaelschte Beweise vorgelegt wurden, wuerde ich da erstmal ansetzen und ev. Gegenanzeigen stellen. Und glaub mir, die Medien werden das (wenn ueberhaupt) nicht als Misstand der Justiz werten sondern als einen erneuten Fall von maennlicher Gewalt gegen eine doch so "arme, unschuldige, doch nur ihr Kind beschuetzende und hilfsbeduerftige" Frau. Auf die brauchst Du nicht hoffen wenn Du keine 1A Beziehungen hast.
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@kay
Wer bin ich denn, dass ich mich gegenüber dem Jugendamt beweisen soll?! Ich muss mich gegenüber meiner Tochter beweisen, sonst niemandem. Dass man dabei gegen Betonwände anrennt, dessen bin ich mir bewusst! Den Jugendämtern sind Kinder in Wirklichkeit auch scheißegal, wie man aus unzähligen Berichten im Internet lesen kann. Der Begriff "Kindeswohl" ist so ein abgedroschener nichtssagender hirnloser Begriff, wo tatsächlich gar nicht zur Anwendung kommt. Sondern es geht um Macht. Macht über die Eltern, Macht über die Kinder! Und wehe, einer zieht nicht mit. Begleitete Umgänge sind scheiße. Weder ich noch meine Tochter brauchen einen Spion an unserer Seite. Das ist doch schlimmer, als die DDR jemals war.
Und was das Teenageralter anbetrifft. Du sagst selber, "mit 14 darf sie mich nicht sehen, wann sie will, soweit die Theorie". Aber mal im Ernst. Glaubst du, ein Teenager wird sich vom Jugendamt, Gericht usw. vorschreiben lassen, ob und wann es zum Vater gehen soll? Ein Teenager wird machen was es will. Ja, ein Teenager wird machen was es will. Ein Teenager wird sich einen Dreck drum kümmern, was das Jugendamt und das Gericht sagt.
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@kay
Mir ist auch bewusst, dass es beim Jugendamt und Familiengericht in Wirklichkeit gar nicht darum geht, dass ein Kind seinen Vater sehen kann. Sondern darum, dass der Vater sein Maul halten soll, alles brav und dämlich mitmachen soll, was das Jugendamt und Gericht vorschlägt. Wenn man sich dagegen sperrt, ist man unten durch. Das ist mir alles klar. Aber dieses kranke Spielchen mache ich nicht mehr mit und das ist gut so. Ich muss mich befreien aus dieser Fessel aus Zwang und Macht der Justiz. Und dies kann ich nur, wenn ich mit Konsequenzen lebe und seien diese noch so bescheuert. Wie ich in meinem Eingangspost schon erwähnte, würde ich für meine Tochter auch in den Knast gehen, weil ich mich an das Umgangsverbot nicht halte. Dass es nicht förderlich ist, wenn meine Tochter irgendwann erfährt, ihre Mami hat ihren Papi in den Knast gebracht, liegt auf der Hand. Dafür ist dann vor allem auch die Helferindustrie schuld. Aber die Mutter kann dann in ein paar Jahren ihr blaues Wunder erleben. Es rächt sich alles irgendwann wie von selbst. Wäre ja nicht das erste Mal, dass sich ein Kind von der Mutter abwendet.
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(14-08-2016, 09:47)knastfreiheit schrieb: Dass es nicht förderlich ist, wenn meine Tochter irgendwann erfährt, ihre Mami hat ihren Papi in den Knast gebracht, liegt auf der Hand.
Wenn du ins Gefängnis gehst, um damit bei der Tochter das Bild der Mutter zu erschüttern, wird das höchstwahrscheinlich schiefgehen. Deine Chancen sind gut, dass sogar das Gegenteil eintritt.
Darüber könnte man nur nachdenken, wenn du eine äusserst robuste, nicht angreifbare Beziehung deiner Tochter hast. Danach siehts bei dir nicht aus. Es sieht vielmehr danach aus, dass du nach dem gerichtlichen Umgangsausschluss hastige Pausenhof-Besuche machst und sich deine Beziehung lockert.
Berichte doch mal, wie der Umgangsausschluss vom Richter begründet wurde und die Forderung nach begleitetem Umgang. Bevor man Rechtsmittel bis zum äussersten ausschöpft, muss man schliesslich erst untersuchen, welche Gerichtsvorgängen wie gelaufen sind. Was ist also vorher passiert, bevor du dir selbst das Gefängnis ankündigst?
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Ich habe eine robuste, nicht angreifbare Beziehhung zu meiner Tochter ! Und in den Knast würde ich nicht gehen, um das Bild der Mutter bei der Tochter zu erschüttern. Dies war nie mein Ziel. Sondern alleine deshalb, weil ich mich nicht unterdrücken und entrechten lasse.
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Klingt ein bisschen wie der Flötenspieler im Titanic-Orchester :-)
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Ich kann gerne den Umgangsauschluß und Beschluß Gewaltschutzgesetz hier reinstellen. Allerdings muss ich zunächst alle Namen schwärzen, da brauche ich ein bischen Bearbeitungszeit. Was noch wesentlich ist, dass ein minderjähriges Kind, wenn wirklich ernsthaft irgendetwas vorfällt, gar nicht nach dem Gewaltschutzgesetz geschützt werden kann, sondern alleine nach dem § 1666 BGB Kindeswohlgefährdung. Aber da wird das Recht, gerade im Familienrecht auch umgedreht, wie es beliebt.
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Zu viel Mühe. Vielleicht kannst du aber ein paar entscheidende Sätze aus den beiden Beschlüssen zitieren? Wenn der Richter keine lange Argumentationskette aufbaut, müsste das den Vorgang ebenso erhellen.
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Weißt du, letztendlich können Eltern prozessieren bis das Kind 18 ist. Ist das nicht ein wahnsinn? Anträge, Gegenanträge, Stellungnahmen Jugendamt, Verfahrensbeistand, Umganspfleger, begleitete Umgänge, mögicherweise noch familienpsychologische Gutachten und dieser ganze Schwachsinn. Dann OLG usw. Irgendwann Neuanträge, das gleiche Spiel von vorne usw. Das ist unser beschissenes Familienrecht. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt ! Und dazu gehört auch, das ich mich im extremfall einsperren lasse. Ordnungsgeld werde ich nicht zahlen, also dann bliebe nur Knast. Oder hast du eine bessere Lösung? Es gibt juristisch kein Weg der zum vernünftigen Ziel führt. Mit der Kindsmutter gibt es keine Kommunikation mehr. Die Frau ist so verblendet. Die hat sich doch fast freiwillig entmündigen lassen und merkt es nicht, wenn man nicht befähigt sein will, alltägliche Entscheidungen des gemeinsames Kindes zusammen mit dem Kindsvater zu regeln. Ohne Jugendamt und ohne Justiz.
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@raid
Gegen den Gewaltschutzgesetzbeschluß gehe ich auch juristisch vor, unabhängig davon, ob ich mich dran halte. Begleitete Umgänge kommen für mich nicht in Frage, dies habe ich abgelehnt. Wenn es für dich kein Problem darstellt unter Überwachung kurze Zeit mit deinem Kind zu verbringen, so ist das deine Sache. Ich habe keine Lust, dass dabei jedes Wort mitgeschrieben wird und auf die Goldwaage gelegt wird, wogegen ich dann auch wieder ankämpfen müsste. Außerdem will ich die Zeit allein mit meiner Tochter verbringen ohne fremde Person. Dies ist ein Menschenrecht, dies sagt mir mein Gewissen. Außerdem ist es doch wohl selbstverständlich dass ein Vater den ganzen Tag oder ein ganzes Wochenende mit seinem Kind verbringen will. Kennst du begleitete Umgänge, die ein ganzes Wochenende dauern? Nein? Na, also. Maximal 2 Stunden kommt nicht in Frage, meine Tochter ist 11, kein Kleinkind mehr. Waren das genügend logisch nachvollziehbare Argumente?
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@raid
Das von dir beschriebene Urteil kenne ich. Daran kannst du eigentlich schon erkennen, das die Gerichte nicht mehr alle Latten am Zaun haben, wenn du Dinge logisch hinterfragst. Trotz eines festgelegten Umganges muss es dem Kindsvater möglich sein, auch außerhalb davon, sein Kind zu sehen.
Übrigends, ich habe das Gefühl, hier im falschen Forum gelandet zu sein. Ich habe keine Probleme damit, mit anderslautenden Meinungen umzugehen. Ich habe allerdings Probleme damit, wenn Menschen die Gesetzgebung, Entscheidungen, Auslegungen und Beschlüße nicht hinterfragen und alles brav mit sich machen lassen, weil ihnen eingeredet wird, "dies sei das beste für das Kind".
Einen Rachefeldzug gegen meine EX mache ich nicht, sondern sie gegen mich. Sie hatte doch dummerweise die Sorgerechtsstreitigkeiten angefangen, die jetzt seit drei Jahren andauern. Und was die Richterin anbetrifft. Also, wenn man als Vater selbstbewusst sich gegen begleitete Umgänge ausspricht und gegen familienpsychologische Gutachten, dann bekommt man als "Belohnung" den Umgangsausschluß. Und später noch den Beschluß nach dem Gewaltschutzgesetz. So sieht es aus. Lasst euch doch von der Justiz und vom Jugendamt nicht verarschen. Denen sind eure Kinder sowas von scheißegal, wie etwas nur scheißegal sein kann. Es geht um Macht, Rechtsbeugung und Geld.
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(14-08-2016, 13:03)knastfreiheit schrieb: Begleitete Umgänge kommen für mich nicht in Frage, dies habe ich abgelehnt. Wenn es für dich kein Problem darstellt unter Überwachung kurze Zeit mit deinem Kind zu verbringen, so ist das deine Sache. Ich habe keine Lust, dass dabei jedes Wort mitgeschrieben wird und auf die Goldwaage gelegt wird, wogegen ich dann auch wieder ankämpfen müsste.
Sorry, aber das ist absolute Dummheit! Wenn manN nichts zu verbergen hat, ertraegt man begleitete Umgaenge fuer einen begrenzten Zeitraum ohne Probleme und nutzt diese zu seinem Vorteil. Egal wie erniedrigend das erstmal ist.
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@raid
Achso, du bist selbst Opfer dieser schwachsinnigen Gerichtsverhandlungen. Strategie wäre gut, wenn es denn eine gäbe. Aber diesen Glauben daran, habe ich begraben. Oder sollte ich vielleicht besser sagen, dass was du "Strategie" nennst, nenne ich "Arschkriecherei". Und das geht mir irgenwie auf den Sack, nicht nur der Kindsmutter sondern auch allen anderen prozessbeteiligten Personen in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu kriechen. Mit der Blöd-Tussi vom Jugendamt gibt es übrigends von meiner Seite aus auch keine Kommunikation mehr. Zwei Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen liegen übrigends mittlerweile beim OLG, wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht und wegen Umgangsausschluß. Ich habe bisher sieben Gerichtsverhandlungen hinter mir, wenn man alles zusammen nimmt. Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung und Umgang. Bei sechs Verhandlungen wurde ich anwaltlich verteten, wobei mein erster Anwalt nach der ersten Verhandlung abgesprungen ist. Bei der zweiten Verhandlung hatte ich eine Anwältin, die mich sehr gut vertreten hat. Allerdings wollte die es irgendwie auch nicht mehr weiter machen, sie hatte mir nie das Mandat gekündigt, aber sie hatte wohl schon damals gemerkt wie endlos das gehen würde. Bei vier Verhandlungen hatte ich eine andere Anwältin, die mich auch sehr gut verteten hat. Trotzdem hatte sie irgendwann aufgegeben. So, und bei der letzten Verhandlung der siebten,habe ich mich selbst verteidigt. Ich verteidige mich jetzt nur noch alleine. Es ist aussichtslos, jetzt noch einen schlagkräftigen Anwalt zu finden, der knallhart auf den Tisch haut. Entweder ich gewinne vor dem OLG oder ja, oder.... ich weiß es nicht.
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Mit Deiner auf Krawall ausgelegten Einstellung ist das ganze aber von vornherein zum Scheitern verurteilt! Leider! Ueberleg doch mal wie Dein Verhalten bei den Institutionen rueberkommt! Allein schon die Ablehnung von begleiteten Umgaengen ergibt den Anschein als ob Du was zu verbergen hast.......
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14-08-2016, 14:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2016, 14:13 von knastfreiheit.)
@kay
Ach Kay, jetzt kommt die "was zu verbergen Nummer". Und warum müssen Mütter keine begleiteten Umgänge durchführen? Erklärung bitte.
@kay
Die "ich habe nichts zu verbergen Nummer" ist wirklich saudämlich. Warum sollen überhaupt begleitete Umgänge durchgeführt werden? Was soll der Schwachsinn? Bei bestehenden Ehen, wo Mutter und Vater zusammen leben, gibts doch auch keine begleitenden Umgänge.
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Warum fuehlst Du Dich jetzt angegriffen wenn ich nur versuche aufzuzeigen wie Deine Haltung bei der Helferindustrie ankommt? Ich persoenlich sehe das aehnlich wie Du!!!! Dieses miese Spiel ist nur leider so wie es eben ist und wenn manN was erreichen will, muss manN es zumindest bis zu einem gewissen Punkt mitspielen. Du laeufst gegen Betonwaende und im Augenblick bist Du dabei lachend in die Kreissaege zu springen was keinem etwas nuetzt ausser der Kindesbesitzerin.
Im uebrigen muessen Muetter bei entsprechendem Verhalten sehr wohl begleitete Umgaenge ertragen, manche sogar ueber Jahre.
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(14-08-2016, 14:44)kay schrieb: Warum fuehlst Du Dich jetzt angegriffen wenn ich nur versuche aufzuzeigen wie Deine Haltung bei der Helferindustrie ankommt? Ich persoenlich sehe das aehnlich wie Du!!!! Dieses miese Spiel ist nur leider so wie es eben ist und wenn manN was erreichen will, muss manN es zumindest bis zu einem gewissen Punkt mitspielen. Du laeufst gegen Betonwaende und im Augenblick bist Du dabei lachend in die Kreissaege zu springen was keinem etwas nuetzt ausser der Kindesbesitzerin.
Im uebrigen muessen Muetter bei entsprechendem Verhalten sehr wohl begleitete Umgaenge ertragen, manche sogar ueber Jahre.
Ich verstehe ja was du mir sagen willst und ich weiß ja wie die Helferindustrie tickt. Nur, ich mache das jetzt schon seit drei Jahren mit. Und wie lange glaubst du, kann man sich auf die Zunge beißen ohne dass man seine Meinung kund tut. Man kann vielleicht jeden Tag auf seiner Arbeit seine Meinung unterdrücken über bestimmte Dinge. Aber in solchen Sorgerechts und Umgangsverfahren ist halt irgendwann Schluß. Du redest von erreichen. Es gibt Väter, die sind still, mucken nicht auf, machen alles was die wollen und erreichen trotzdem nichts und dass über viele Jahre. Man muss doch irgendwann mal knallhart seinen Standpunkt vertreten, sonst ist man irgendwann ein toleranter Trottel. Ich habe bis zu einem gewissen Punkt mitgespielt. Familienpsychologische Gutachten kamen für mich nicht mehr in Frage, dies habe ich auch für meine Tochter abgelehnt. Begleitete Umgänge? Wozu? Was soll der Schmarrn. Ich habe einmal begleitete Umgänge mitgemacht mit 5 Terminen und mit welcher Begründung. "Aufgrund der konfliktbeladenen Situation zwischen den Kindseltern", dies war die einzige Begründung im Beschluß von der Richterin. Begleitete Umgänge von Müttern gibt es auch, aber doch viel seltener, weil die Kinder eben doch meistens bei der Mutter leben.
Grundsätzlich zu begleiteten Umgängen. Da wo es angebracht wäre, würde ich eigentlich aufgrund des gesunden Menschenverstandes keine Elternteile mehr in die Nähe von Kindern lassen. Auch begleitet nicht. Bei Gewalt, Alkoholismus, Drogen, sexueller Mißbrauch. Wie gesagt, ich halte begleitete Umgänge für den größten Scheiß. Die vielen Verbände verdienen sich eine goldene Nase.
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Was war denn nach den 5 Terminen? Was kam denn dabei raus? Und ja, das ist alles besch..... aber mit der Krawalltaktik kommst Du eben meistens erst recht nicht weiter.
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knastfreiheit, du versuchst hier Trennungsväter über die Abartigkeiten von Gerichten und Helfern aufzuklären. Das trägt Eulen nach Athen. Diesen Erfahrungsschatz haben wir selber. Reichlichst.
Darüber herrscht Einigkeit. Wie damit hinsichtlich des eigenen Falls umzugehen ist, darüber gibt es verschiedene Ansichten und Wege. Deren Schilderung und Kritik an deinem Weg musst du aushalten. Das Forum soll dabei helfen, diese verschiedenen Wege darzustellen. Das ist auch in deinem Thread passiert. Gut! Kannst du nutzen oder auch nicht, deswegen ist dir keiner gram. Im Gegenteil, was das Spektrum erweitert, nutzt allen. Egal wie es läuft.
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