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Gewaltschutzgesetz
#26
(14-08-2016, 18:54)kay schrieb: Was war denn nach den 5 Terminen? Was kam denn dabei raus? Und ja, das ist alles besch..... aber mit der Krawalltaktik kommst Du eben meistens erst recht nicht weiter.

Nach den 5 Terminen passierte erst mal gar nichts. weil die damalige Umgangspflegerin nichts gemacht hat bzw. dem Willen der Kindsmutter auf Umgangsboykott gefolgt ist. Die Folge war, dass ich damals, weil nichts passiert ist, ich meine Tochter heimlich nach Unterrichtsende abgepasst habe und mit ihr in der Kirche Hausaufgaben gemacht habe. Die Umgangspflegerin bekam natürlich davon Wind, was wiederrum zur Folge hatte, dass sie einmal meine Tochter in die Kirche begleitet hatte, wo ich auf sie wartete. Diese Frau meinte dann, mir in der Kirche eine Standpauke halten zu müssen. Ich habe nur bei mir gedacht, wohlgemerkt nur gedacht, nicht ausgesprochen, "du verblödete F.o.t.z.e, verpiss dich, du bist blöder als ein dummes Schaf".

Auf jeden Fall hat es nach den begleiteten Umgängen noch drei Monate bis zum nächsten Gerichtstermin gedauert, die damalige Umgangspflegerin hatte hingeschmissen, eine neue Umgangspflegerin wurde beigeordnet und es wurden dann zwei-wöchentliche Wochenends-Umgangstermine festgelegt.

Ich kann hier leider nicht alles schreiben, was in den drei Jahren passiert ist. Das ist alles so umfangreich.
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#27
(14-08-2016, 19:46)p__ schrieb: knastfreiheit, du versuchst hier Trennungsväter über die Abartigkeiten von Gerichten und Helfern aufzuklären. Das trägt Eulen nach Athen. Diesen Erfahrungsschatz haben wir selber. Reichlichst.

Darüber herrscht Einigkeit. Wie damit hinsichtlich des eigenen Falls umzugehen ist, darüber gibt es verschiedene Ansichten und Wege. Deren Schilderung und Kritik an deinem Weg musst du aushalten. Das Forum soll dabei helfen, diese verschiedenen Wege darzustellen. Das ist auch in deinem Thread passiert. Gut! Kannst du nutzen oder auch nicht, deswegen ist dir keiner gram. Im Gegenteil, was das Spektrum erweitert, nutzt allen. Egal wie es läuft.

Ich habe in den drei Jahren sehr viel ausgehalten, mehr als ein gesunder Menschenverstand eigentlich aushalten kann. Aber was der Mißbrauch des Gewaltschutzgesetzes angeht, scheint doch enorm zu sein. Dieses Gesetz wird von den Frauen dazu benutzt um die Männer bzw. Väter von den gemeinsamen Kindern in allen Lebenslagen vom Leib zu halten. Nur ein Beispiel. Das Gewaltschutzgesetz ist so aufgebaut, dass Ex-Frauen und Ex-Männer nicht mehr zum selben Zeitpunkt öffentliche Strassen oder einen Supermarkt besuchen dürfen. Dass ist doch so realitätsfern, wie wenn es in Grönland mal einen Terroranschlag geben sollte.

Und seien wir doch mal ehrlich, die Zahl dass deutsche Frauen von deutschen Männern tatsächlich geschlagen werden, ist doch verschwindend gering. Rassistischer Kommentar wurde entfernt.

Zudem soll das Gewaltschutzgesetz einschüchtern. Oder wie ist es sonst zu erklären, dass ein realitätsfernes Ordnungsgeld von bis zu 250 000.- € angedroht wird bzw. ersatzweise Ordnungshaft. Deshalb, es kann jeder machen wie er will. Natürlich werde ich auch gegen eine Festsetzung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft Beschwerde beim OLG einlegen, falls es soweit kommt. Aber im Extremfall gehe ich in den Knast, moralisch unschuldig. Das Familienrecht ist so aufgebaut, dass die Eltern nach der Pfeife der verfahrensbeteiligten Personen tanzen sollen. Aber dass wisst ihr selber. Mit mir ist das aber nicht mehr zu machen. Ich kann mich nur aus den Zwängen der Justiz befreien, indem ich zivilen Ungehorsam übe. Ewig dieses Bücklings-Spiel mitzumachen schlägt erst recht auf die Gesundheit.

https://www.youtube.com/watch?v=-uRv0M0vsf0
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#28
@kay

Ich wollte dir die Nachricht privat zukommen lassen, aber dein Speicher ist volll.

Ja, ja, ich lass es sein. Ich habe verstanden, ich meine, ich habe verstanden dass das nicht geduldet wird. Über Rassismus an sich könnten wir uns wahrscheinlich ewig streiten, genauso wie über das ewig dämliche Diskriminierungs und Toleranz-Gelabber. Aber jetzt esse ich einen Negerkuss und danach ein Zigeuner-Schnitzel mit Zigeuner-Sosse.
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#29
@knastfreiheit:

"wenn du einen gegener besiegen willst - umarme ihn"
"die höchste form des kampfes ist die - in dem man den kampf nicht führt"

also - meine ultimativen tipps für dich - ich hab den scheiß auch durchlebt....siehe meine forumsbeiträge: ein offener brief an meine tochter von vor ca 3 jahren

1. akzeptiere begleiteten umgang: nimm die begleitung mit - erkläre deinem kind, warum die/der dabei ist - lache mit ihr darüber, so daß es die umgangsbegleitung hört.
2. stelle anträge, daß diese umgänge ohne begleitung nach 5 x mit begleitung stattfinden
3. stelle antnräge, daß der gewaltvorwurf näher untersucht wird
4. wenn anwalt vorhanden, oder gib eur 200 für 2 std. beratung bei einem familienanwalt deines vertrauens aus, lass den
gewaltvorwurf einmal überprüfen - erst danach rechtliche schritte

frage zu deiner situation:

a) verheiratet oder gewesen? kind ehelich?
b) wer hat abr oder SR???
c) wie war umgang nach trennung
d) formuliere mit dem kind einen antrag auf umgang mit name des kindes und seiner unterschrift beim anwalt und
lass diesen zum gericht schicken. ein kind kann auch einen antrag stellen, der anwalt weis wies geht
(das hat meine ex nach der scheidung auch gemacht - nur genützt hats ihr aus verschiedenen gründen nicht)

es ist schwer in deiner situation - aber dein kind und du wirst es überleben. ich hoffe nur nicht, daß es manipuliert wird...arme mama - traurig wenn du nicht da ...blblblblblb....sag deinem kind, wenn mama sowas sagt, daß du dich auf das kind freust, wenn es kommt, damit nimmst du eine menge druck vom kind...

so würd ich vorgehen...in 2 oder 3 jahren, wenns einigermaßen mit euch stabil bleibt,...macht sie sowieso was sie will!

bb
netlover
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#30
@netlover

Danke für die Tipps.

Das habe ich eigentlich alles versucht. Ich habe versucht, an das Gewissen dieser Kindsmutter zu appellieren, mehrfach. Es ist erfolglos, zudem ist sie seit zwei Jahren neu verheiratet und hat einen zwei-jährigen Sohn und eine 7-Monate alte Tochter mit dem Kerl. Er ist auch mein Gegner, ein richtiger Dreckskerl, wo meine Tochter leben muss.

Den Kampf hätte ich liebend gerne nicht geführt, aber die Kindsmutter wollte diesen Kampf. Mir ist in den vergangenen drei Jahren soviel durch den Kopf gegangen. Ja, ich habe sogar an Aufgabe gedacht, den ganzen juristischen Kampf hinschmeissen. Aber das kann ich nicht und will ich nicht meine Tochter aufgeben. Ich muss weiterkämpfen. Der Schauspieler Mathieu Carriere ist in gewisser weiser mein Vorbild, der damals eine Ordnungsstrafe nicht bezahlen wollte und stattdessen in Ordnungshaft ging.

1. Begleiteten Umgang mit 5 Terminen habe ich einmal mitgemacht. Abwertend mit dem eigenen Kind über die Begleitperson lachen, ist so eine Sache. Schließlich weißt du genau, wenn man eine verblödete Überwachungsperson bei sich hat, fällt der Bericht todsicher negativ aus.

2. Es wird mit Sicherheit nicht vorher beschlossen, dass nach 5 begleiteten Terminen die Umgänge in unbegleitet weiterlaufen. Erst wenn die 5 Termine zu Ende sind, wird neu entschieden, da spielen ja auch die Berichte eine gewichtige Rolle.

3. Über meinen Beschluß des Gewaltschutzgesetzes habe ich einen Anhörungstermin beantragt, weil mir das Rechtsmittel der Beschwerde noch verwehrt bleibt. Bei dieser mündlichen Anhörung wird entschieden, ob der Beschluß bestehen bleibt (was logisch und gesetzmäßig gar nicht begründet werden kann), oder ob der Beschluß aufgehoben wird. Bleibt der Beschluß bestehen, so kann ich Beschwerde beim OLG einreichen, was ich dann auch tun werde.

4. Ich verteidige mich selber und habe mich selber in die Gesetzesthematik eingelesen. Ich hatte zwar in sechs Verhandlungen wegen elterlicher Sorge drei verschiedene Anwälte, die sind aber nach und nach abgesprungen. Wenn überhaupt, käme für mich nur so ein Anwalt wie Richter Jürgen Rudolph a.D. in Frage. Jürgen Rudolph war Familienrichter, bekannt ist er geworden aufgrund des "Cochemer Modells". Heute hat er seine Kanzlei in Koblenz, dass ist aber von meinem Wohnsitz mehrere hundert Kilometer entfernt.

a) Ich war verheiratet und meine Tochter ist ehelich geboren.

b) Sorgerecht liegt noch bei uns beiden, obwohl mir das die Kindsmutter auch streitig machen will. ABR hat die Kindsmutter per einstweiliger Anordnung übertragen bekommen, wogegen ich Beschwerde beim OLG eingelegt habe. Genauso wie gegen den Umgangsausschluß der per einstweiliger Anordnung beschieden wurde, auch Beschwerde beim OLG eingelegt habe.

c) Der Umgang nach Trennung erfolgte zunächst ein knappes Jahr in gegenseitiger Absprache, irgendwann scheint sie aber einen Spleen bekommen zu haben, dass sie dachte, irgendetwas juristisch regeln zu müssen, wo ich die Notwendigkeit gar nicht dafür sah.

d) Einen Antrag zusammen mit dem Kind stellen und dessen Unterschrift ist eigentlich eine Super Idee. Nur, muss ich erstmal wieder in die Nähe meiner Tochter kommen. Das geht frühestens wenn die Schule nach den Sommerferien wieder los geht.
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#31
@netlover

Deine bisherigen Beiträge habe ich mal so überflogen. Also, deine Ex-Frau will dass ABR für die gemeinsame 14-jährige Tochter. Also, was sagt dass ABR bei einem Teenager aus?! Rein gar nichts. Eigentlich ist es in dem Alter auch s.c.h.e.i.ß egal, wer das ABR hat. Wobei ich es ihr, trotzdem nicht schenken würde. Ich nehme mal an, ihr wohnt nicht weit auseinander, du und deine Ex, sodass deine Tochter sowohl von dir als auch von ihrer Mutter die Schule erreichen kann. Will deine Tochter denn eher bei dir wohnen, trotz der Schwierigkeiten mit deiner neuen Frau?
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#32
(15-08-2016, 23:05)knastfreiheit schrieb: Dieses Gesetz wird von den Frauen dazu benutzt um die Männer bzw. Väter von den gemeinsamen Kindern in allen Lebenslagen vom Leib zu halten.

Eben sag ichs und du predigst den Fischen das Wasser ohne Pause weiter. Jede Menge Väter hier haben den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes hautnah sehr erlebt (es ist geradezu auf Missbrauch hin konstruiert), die Mechanismen stehen seit Jahren in der faq. Uns brauchst du wirklich nicht zu überzeugen.

Sicher kannst du ins Gefängnis gehen. Vielleicht eine neue Erfahrung. Du weisst aber sicher auch, dass der Weg dorthin gemäss § 890 ZPO gar nicht mal so einfach ist. Du hast nicht die Wahl, ob du lieber Ordnungsgeld zahlst oder in Haft gehst. Erst einmal wird ein Ordnungsgeld vollstreckt, natürlich nicht 250000 EUR sondern ein Betrag der dem Richter angemessen erscheint. Das darf bei dir nicht pfändbar abgreifbar sein. Erst wenn du pleite bist, gehst du in Haft.

Dass du damit irgendeine der erhofften WIrkungen erzielst, das ist der Punkt den ich bezweifle, vor allem nicht vor dem Trennungskind.
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#33
@p-

Rein rechtlich hast du wohl Recht, dass es keine Wahlmöglichkeit gibt. Aber offensichtlich wird einer freien Wahlmöglichkeit doch stattgegeben. Ich erinnere nur an den Schaupieler Mathieu Carriere, der damals zusammen mit seiner Tochter bei einer Zirkusveranstaltung von Pressefotografen fotografiert wurde, und die Kindsmutter der dämlichen Meinung war, er hätte dies verhindern müssen. Die Kindsmutter hatte daraufhin ein Ordnungsgeld von 5000.- Euro gegen den Kindsvater beantragt. Mathieu Carriere wollte den Betrag aber nicht zahlen, was er als Schauspieler aufjeden Fall gekonnt hätte und hatte sich für eine 10-tätige Ordnungshaft entschieden.

Meine Wirkungen sollen in erster Linie auf mich selbst wirken, das heißt, dass ich mich nicht einschüchtern lasse und Konsequenzen in Kauf nehme. Oder wie handeln zivil Ungehorsame Menschen sonst?! Zivil Ungehorsame Menschen nehmen nun mal sämtliche Konsequenzen in Kauf, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Früher gab es die Folter um Menschen zum Tun und lassen zu bewegen, oder zum reden oder zum schweigen zu bringen. Heute gibt es stattdessen Ordnungsgeld, Zwangsgeld, Bußgeld, Ordnungshaft, Zwangshaft, Beugehaft. Und ich glaube, in einem deutschen Gefängnis hält man es für einen sehr begrenzten Zeitraum aus, vor allem weil man weiß, man ist keines Verbrechens schuldig.
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#34
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ordnungsgeld wird nicht im Ausland vollstreckt, kann sein dass Carriere einen Wohnsitz dort hatte und in D nur bei seiner neuen Freundin in Hamburg wohnte. Oder er war wirklich pleite. Schliesslich erklärte er seinen Abstieg vom Schauspieler zum Teilnehmer von "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!", "Let's Dance", "Frauentausch" mit seinen vielen Unterhaltsverpflichtungen. Eine recht gespaltene Person, ich werde nie verstehen wieso er in den Bundestagswahlen "Die Linke" unterstützt, deren Haltung zum Familienrecht und Vätern krass seinen Argumenten in den Aktionen zuwiderläuft. Die Tochter Elena Carriere, um die es damals ging, postet nun fleissig Bilder ohne viel Kleidung von sich selbst und posiert bei "Germany's next Topmodel". Viel Showgeschäft bei den Carrieres.

Dein ziviler Ungehorsam ist ehrbar, die Frage bleibt, was das Ziel ist? Nur eine Ungehorsam-Show für dich selbst oder wirklichen Kontakt zur Tochter herstellen? Ich kann nicht ganz glauben, dass deine Schulhofkontakte dafür ausreichen. Ex und Justiz setzen Demütigung und Shit-Test (dafür passt der PUA-Ausdruck ganz gut) davor. Hab ich auch mitgemacht, auch betreuten Umgang, der ohne wirklichen Grund "verhängt" wurde. Nur, weil die Ex einfach blockierte. Entscheidend war später aber im Positiven wie im Negativen die Kommunikation, die ich mit dem Kind hatte. Entscheidend negativ, wenn es der Ex gelingt, die Kommunikation mit ihrem dicken Hintern zu unterbrechen, entscheidend positiv wenn es dem Vater gelingt, eigene Kanäle aufzubauen. Das geht heute ab einem gewissen Kindesalter leichter wie früher, ab weiterführender Schule sind Smartphones so ziemlich die Regel...
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#35
(16-08-2016, 13:33)knastfreiheit schrieb: Und ich glaube, in einem deutschen Gefängnis hält man es für einen sehr begrenzten Zeitraum aus, vor allem weil man weiß, man ist keines Verbrechens schuldig.
Nicht ganz, bei mir führte das zum Bruch mit alles und allem. Ein Erfahrungsbericht.

Ich ging nach etlichen vorangegangen Gerichtsverfahren bei der Mutter und ihrem neuen Partner mit Megafon protestieren. Ein Gewaltschutzmassnahmeverfahren wurde eröffnet, ich bestätigte im Vergleich 200 Meter Distanz zu halten, wiederholen wollte ich das eeh nicht. Nen Jahr später griff ich zu Papier und Stift und schreibe, komm doch bitte mal mit deinem neuen Partner zu mir und lass uns über unser Kind reden. Jetzt mein weiterer Fehler. Anstatt eine Briefmarke zu nehmen, überbrachte ich die Post selbst. Erneutes Verfahren, die Staatsanwaltschaft meldete sich, wollte mich mal abklopfen. Da ich weder gedroht noch sonst etwas schwer verwerfliches getan habe, tütete die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Mutti wendet sich ans Gericht und erreicht 1.000 € aus den theoretischen 250.000 €, ersatzweise 250,- € Tagessatz. Gerichtsvollzieher taucht auf und will die Knete. Da ich ja eeh überhaupt nichts zahlen werde, wollte er mich auch gleich Hops nehmen. Ich erwiderte, dass das gerade ganz schlecht ist, da ich noch hier da dort, etc. Wir vereinbarten einen Termin für meine Verhaftung am folgenden Montag und er deportierte mich persönlich dann in die JVA. 4 Tage Zivilhaft habe ich dann im Kaffee Viereck ohne Türklinke meditiert. Ich hatte die Präsidentensuite gemeinsam mit 2 Mördern. Aus der Haftanstalt entlassen habe ich mir gesagt, es reicht jetzt. Das Kind ist bei der Mutter besser aufgehoben als bei mir, ich quitte

Moralisch lieber knastfreihet habe ich mir auch nichts zu Schulden kommen lassen. Gewonnen habe ich aber auch nichts, ganz im Gegenteil, ich steh jetzt noch schlechter da als vorher und Mutti konnte sich noch einmal einen abgeiern.
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#36
Moral, Ehre, Standhaft sein etc. ist für den Anschein, nicht fürs eigene Ziele erreichen und Wirkung verursachen. Die Begriffe stammen aus einer Zeit, in der damit Menschen gebunden wurden, damit sie bei der Stange bleiben und sie in ein Verhalten hineinzutricksen, das immer nur Anderen genutzt hat. Pfeif doch auch mal drauf und verfolge stattdessen ein eigenes Ziel, eins das deinem Kind nutzt und ordne deine Mittel ganz undogmatisch dem Ziel unter.

Als ich noch mit den Justizlakaien zu tun hatte, habe ich das auch so gemacht und je nach Situation mal gelächelt, mal höflich gewesen, mal beleidigt, mal ohne mit der Wimper zu zucken rundweg angelogen. Genau so, wie es mir gerade opportun erschien, um ein Ziel zu erreichen. Genutzt hat es letztlich auch nichts, aber es wenigstens unterhaltsam und geschadet hat es mir nicht, dafür einige dieser Lakaien hinterher sehr verärgert :-)
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#37
@derPeter

An so eine Megafon-Aktion habe ich tatsächlich auch mal gedacht, aber leider nie ausgeführt. Was mich im Bezug zu deinem Knastaufenthalt auch noch interessieren würde. Wer bestimmt es, in welchen Knast man eingewiesen wird wegen Ordnungshaft? Die von dir beschriebenen Dinge ist eigentlich das einzige, was mir Sorge bereitet. Nämlich dass du deine Zelle mit 2 anderen Schwerverbrechern teilen musstest. Sind Einzelzellen eigentlich nicht Standard heute? Und desweiteren würde ich keinen Kontakt zu anderen Strafgefangenen haben wollen, ich würde sogar auf meinen Hofgang verzichten. Also, ich sage mal so, Einfachmörder (also Leute, die z.B. im Affekt ihre Ex getötet haben), könnte ich wohl aushalten. Aber keine Mehrfachmörder, Kinderschänder und solchen Abschaum. Bei mir in der Nähe gibt es ein Knast, wo Männer einsitzen die maximal eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten bekommen haben. Wann gibt es maximal 15 Monate?! Ich denke Körperverletzung, einfacher Raub, Diebstahl. Also wie gesagt, Einzelzelle und keinen Kontakt zu den übrigen Strafgefangenen, das wäre das beste.

@p-

Ich verfolge ja ein eigenes Ziel, ob es meiner Tochter nutzt, weiß ich auch nicht. Zum einen, werde ich alle die mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, dass heißt bis zum OLG, weiter gehts nicht, also eine Beschwerde bis zum BGH wird selten zugelassen. Zum anderen werde ich meine Tochter eben weiterhin heimlich treffen nach Unterrichtsende. Dieses Spiel können wir fortführen bis sie 14 ist. Kann ja auch sein, dass sie schon mit 13 bei ihrer Mutter auf den Tisch schlägt. Ich meine, wenn meine Tochter irgendwann selbst vor meiner Türe steht, brauche ich sie auch nicht wegzuschicken, was ich auch nicht tun werde, s.c.h.e.i.ß.egal was ich dann für Rechte habe.

Das du die Justizidioten zum Narren machst, finde ich cool. Ich nehme die Schwachköpfe doch schon lange nicht mehr ernst.
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#38
@raid

Aber wie soll so ein Vergleich aussehen. Tatsache ist, wir sind Eltern und meine Tochter ist noch nicht soweit, dass sie alleine 200 km mit dem Zug zu mir fährt. Also, muss ein absolutes Minimum an Kommunikation zur Kindsmutter bestehen bleiben, wegen Abholung, Übergabe, Verspätungen usw. Ich werde wahrscheinlich darauf bestehen, dass der Beschluß vollständig aufgehoben wird. Das hat ja auch was mit den Gerichtskosten zu tun. Stimme ich einem Vergleich zu, werde ich an den Kosten beteiligt.
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#39
@raid

Ich bin erst vor drei Monaten umgezogen und Ja, ich habe das ein paar Mal gemacht bzw. sie bei ihrem Schulausflug in einem Freizeitpark abgepasst. Ich kann ja auch im Hotel übernachten und sie dann an 2 Tagen hintereinander sehen. Ich meine, bei begleiteten Umgängen müsste ich diese Strecke auch fahren, nur ist in diesem Fall kein Spitzel dabei. Also, was ist besser? So oft kann ich das auch nicht machen. Aber wenn meine Tochter mich dann trotzdem im Monat zweimal sieht, da kann mich die Justiz am A.r.s.c.h lecken.
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#40
Warum suchst Du Dir nicht Verbuendete die Dich zu Deiner Tochter lassen? Das habe ich eine zeitlang auch so gemacht (Kindergarten) als die Exe alles geblockt hatte und das Gericht nicht in die Puschen gekommen ist..... Waere eine einfachere Loesung als immer mit dem Kopf durch die Wand.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#41
(16-08-2016, 19:35)kay schrieb: Warum suchst Du Dir nicht Verbuendete die Dich zu Deiner Tochter lassen? Das habe ich eine zeitlang auch so gemacht (Kindergarten) als die Exe alles geblockt hatte und das Gericht nicht in die Puschen gekommen ist..... Waere eine einfachere Loesung als immer mit dem Kopf durch die Wand.

Eine sehr gute Idee. Bisher war es halt so, dass ich als Vater auf massiven Widerstand gestoßen bin. Schon bei der Lehrerschaft bin ich auf Ablehnung gestoßen. Und was die Eltern von Schulfreundinen meiner Tochter anbetrifft, konnte ich auch nicht mit Unterstützung rechnen. Nach den Sommerferien geht meine Tochter aber auf eine andere Schule, wo sie neue Freunde kennenlernen wird. Vielleicht ist da irgendjemand dabei, wo menschlich und mit Hirn handelt. Ich bräuchte eigentlich eine Familie wo meine Tochter nach der Schule ein und ausgeht, vielleicht öffnen sich dadurch Türen für mich. Sonst blieben ja immer noch Schulfeste, Schulausflüge usw. wo man sein Kind treffen kann. Oder eben die von mir beschriebenen heimlichen Treffen, die dann auch nicht mehr in der Kirche stattfinden müssen, sondern z.B. beim Mittagessen im Restaurant. Kirche war nur deshalb, weil es in dem Kaff keine andere Möglichkeit gab. Ich wollte logischerweise mit ihr nirgendwo anders hinfahren, du weißt schon warum. Mit 14 ist es wurscht, da kann ich zu ihr sagen, wir fahren jetzt da und dorthin. Aber wegen der neuen Schule in einer Kleinstadt gibt es ein bischen mehr Möglichkeiten. Also, die Kindsmutter wird es nicht verhindern können.
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#42
Das solltest Du auf jeden Fall versuchen, aber lass das krawallhafte sein. Hack nicht auf der Exe rum. Zeig lieber Deine Gefuehle wie sehr es schmerzt und Dich verletzt dass Du Deine Tochter nicht sehen darfst etc. Das bewirkt mehr als die Holzhammermethode und das rumhacken auf der Exe und dem System. Du musst immer bedenken, dass die meisten Leute die das nicht selbst erlebt haben, das ganze in KEINSTER Weise nachempfinden koennen. Wie geschrieben, bei mir hat es damals funktioniert. Ich stand auch das erste Mal heulend vor dem Kindergarten.......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#43
@kay

Ja, das hört sich vielleicht krawallhaft an, aber es liegt in der Natur der Sache, dass man auf die Ungerechtigkeit schimpft. Ich habe absolut auch keinen Respekt mehr vor Richtern, und das zeige ich denen auch, ohne zu beleidigen. Aber die sollen ruhig wissen, wen sie vor sich haben. Eine Gefahr besteht immer, Nachteile zu bekommen, dass ist mir klar. Eben, weil Richter die meisten Komplexe haben. Die sitzen mit ihren faulen Hintern auf dem Richterstuhl, beschließen beschissene Beschlüße über andere Menschen, gehen abends nach Hause, drangsalieren ihre eigenen Kinder und kacken zum Abschluß des Tages in die Toilettenschüssel.

Mit Gefühlen braucht man bei denen nicht ankommen, jedenfalls wir Väter nicht. Die Mütter dagegen schon, da hatte schon Hitler damals gesorgt, was die Frau und Mutter für einen Status bekommen hat und dies wird heute 70 Jahre nach Ende des Krieges immer noch beibehalten.

Hast du wenigstens als Vater Zuspruch durch die Erzieherinnen erlebt?
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#44
(16-08-2016, 21:06)knastfreiheit schrieb: Hast du wenigstens als Vater Zuspruch durch die Erzieherinnen erlebt?

Ja, damals als ausgeschlossener Vater und heute als alleinerziehender auch. Ich bin die Sache aber anders angegangen als Du das machst. Auch fuer mich kam aufgeben nicht in Frage aber ich habe das miese Spiel zwangsweise mitgespielt und es ist in meinem Fall recht gut ausgegangen. Bitte habe Versaendnis dass ich hier oeffentlich nicht mehr schreibe, es ist mir gerichtlich untersagt worden.

Jeder Fall und jeder Mensch ist anders, geh Deinen Weg aber schau ruhig auch mal nach links und rechts und habe keine Angst eingeschlagene Wege auch wieder zu korrigieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#45
@raid

Diese Entfernung von 200 km (vorher waren es nur 60 km) habe ich mir aufgebaut, zum Selbstschutz, auch zum Selbstschutz. Ich konnte den Dreckskerl der Kindsmutter nicht mehr ertragen, sonst hätte es noch ein Unglück gegeben. Ja, ich schreibe das ehrlich. Es gibt sowas wie eine gerechte Wut auf Menschen. Bei Nacht und ohne Zeugen hätte mir der Idiot nie begegnen dürfen. Dieser Hundesohn hatte sich in die Belange meiner Tochter immer eingemischt, er wollte selbst meine Tochter von mir fernhalten. Wahrscheinlich deshalb, weil er nicht damit klar kam, dass der Ex-Mann seiner Frau im Hintergrund noch agiert. Und warum habe ich agiert?!
Natürlich wegen meiner Tochter. Es gibt solche Vollpfosten die eine Frau heiraten, die schon ein Kind oder auch mehrere in die Ehe mitbringen und damit nicht klar kommen, dass der EX noch anwesend ist. Meine Tochter mag den Hirni bis heute nicht, sie lebt nur wegen ihrer Mutter dort, von der sie nicht emphatisch behandelt wird. Meine Tochter weiß dass, aber sie kann nicht anders.

Noch ein Wort zum "Stiefvater" meiner Tochter. Ich mag dieses Wort nicht, deshalb nenne ich diesen Mann meistens Ehemann der Kindsmutter. Es gab eine Situation, wo ich auf dem Spielplatz auf meine Tochter gewartet habe. Meine Tochter kam an jenem Tag nicht, eben weil sie zurück gehalten wurde. Stattdessen kam dieser Dreckskerl angeradelt und wollte mich zur Rede stellen. Er fing schon mit den Worten an, "da sitzt ja das kleine A.R.S.C.H.L.O.C.H". Er wollte mir provokativ ein Gespräch aufzwingen, vielleicht wollte er auch provozieren, dass ich ihm eine mitgebe. Ich bin darauf nicht eingegangen, sondern habe den Spielplatz verlassen. Jeder liebende Vater, der in so einer Situation die Fäuste spielen lässt, hat mein vollstes Verständnis. Dass ich ruhig geblieben bin, ist eine enorme innerliche Kraftanstrengung. Deshalb, ich muss mich nicht nur mit der Kindsmutter auseinandersetzen, sondern auch mit diesem Dreckskerl. Aber trotzdem lasse ich juristisch und praktisch nicht locker, auch wenn die Begegnungen zu meiner Tochter nicht so häufig sein werden. Aber das waren sie vorher ja auch nicht. Auf jeden Fall wird die Zeit kommen, wo meine Tochter denen beiden die Hölle heiß machen wird. Die sind so verblödet und kapieren nicht, dass ein Kind älter wird. Und meine Tochter ist glücklicherweise schon 11.
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#46
@kay

Ich bin für Vorschläge offen, allerdings müssen diese Vorschläge Hand und Fuss haben. 2 Beschwerden meinerseits liegen ja beim OLG. Mal schauen, wie die entscheiden bzw. wie dort verhandelt wird. Eine Frage in die Runde habe ich noch. In der Verfügung meiner Eingangsbestätigung vom OLG stand "die Übertragung auf den Einzelrichter kommt in Betracht". Ich habe mich beim Gericht darüber erkundigt. Also, es bleibt mir als Beschwerdeführer überlassen, ob ich einen Einzelrichter akzeptiere oder eine Entscheidung durch den Familiensenat mit drei Richtern herbeiführen möchte. Wie seht ihr dass? Entscheidung durch einen einzelnen Richter oder doch besser mit drei anwesenden Richtern?
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#47
Bemitleide ihn. Die meisten neuen weissen Ritter ereilt dasselbe Schicksal wie das des Vorgängers. Ausser, sie haben Geld ohne Ende. Das kittet bei solchen Damen vieles.
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#48
(17-08-2016, 10:10)knastfreiheit schrieb: Er wollte mir provokativ ein Gespräch aufzwingen, vielleicht wollte er auch provozieren, dass ich ihm eine mitgebe.

Ist es nicht eher so, dass er abends eine liebende Frau im Bett haben wollte und diesen Einsatz und die anderen für einen geeigneten Weg dahin hielt?  

Das Entsorgen des EX wird von mehreren Frauen auf den Neuen übertragen. Ohne diese Aufgabe sind es meist nette Kerls, bei denen man nachvollziehen kann, was die Frau an ihnen findet.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#49
(16-08-2016, 17:41)knastfreiheit schrieb: Wer bestimmt es, in welchen Knast man eingewiesen wird wegen Ordnungshaft?
Nunja, es gibt Reisefreiheit in Deutschland. Prinzipiell kann man sich die Haftanstalt selbst aussuchen. Bei 4 Tagen versetzen die auch keinen Baum in eine andere JVA. Bei mir war der Gerichtsvollzieher einfach auf Zack, vom Typus her ein waschechter Hans Landa.

(16-08-2016, 17:41)knastfreiheit schrieb: Sind Einzelzellen eigentlich nicht Standard heute?
Man hat sogar ein Anrecht drauf. Bei 4 Tagen aber habe ich mir aber gesagt, werde jetzt nicht zur Diva. Bleib ganz unauffällig, mach kein Stress, stelle auch keine Anträge. Die 2 waren ja auch soweit ganz ok, ihre Geschichten hingegen nicht. Solltest du mal rein müssen und Mitinsassen bieten dir an Spiele zu spielen, sag lieber nein. Manche können es nicht ab zu verlieren und es wurde für einen Moment richtig heikel. Jede Zelle hat zwar eine Türklingel, bis das da aber einer kommt, vergeht Zeit.

(16-08-2016, 17:41)knastfreiheit schrieb: Und desweiteren würde ich keinen Kontakt zu anderen Strafgefangenen haben wollen, ich würde sogar auf meinen Hofgang verzichten.
Ach du bist froh, wenn du mal für ne Stunde am Tag raus kommst. Ich fand es irrsinnig witzig, wen man da so alles plötzlich wieder trifft. Leute aus der Nachbarschaft, auch nen Kumpel mit dem ich 2 Wochen vorher noch feiern war. Du auch hier  Angel

Aus heutiger Sicht weiss ich nicht mehr, warum ich bei der Exxe mit Megafon noch protestieren ging. Ich weiss auch nicht, warum ich unbedingt jede Hürde die man mir hingestellt hat, auch noch umnieten musste, anstelle mal drum rum zu laufen. Die Sache ist ja die, Macht hat die Mutter ja nur, weil man in ihrem Sud baden geht. Mutti hört von ganz alleine auf mit ihren Machtspielchen, wenn du nicht mitspielst. Mit dieser Erkenntnis bin ich ein paar Jahre zu spät.

Ich wünsche Dir einen gesunden Mittelweg zu finden.
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#50
@knastfreiheit: siehst....du hast den kampf mit dem next vermieden...schonmal ein +. für dich!

zu deinen fragen:

ja - wir sind geschieden, erst wohne die kleine bei mama gem. unserem vergleich (lebensmittelpunkt), dann zog mama einfach
nach münchen, dh 2 mal im jahr die schule wechseln...? neee...nicht mit papa...also ABR in FS beantragt und bekommen.

klar daß mama sich gewehrt hat, aber das JA in ED hat mir geholfen, die situation aufzulösen. töchterchen ging hier zur schule,
dann auf die WS nach der 6ten...hat viel arbeit und schweiß gekostet...2 anträge von mama abgewehrt...mein kind soll bei mir
in münchen wohnen...

aber: ich lasse die kleine jedes wochenende von fr-so zur mama, in den fertien so lang sie will....gelernt und gequählt bei papa, bei
mama fun...irgendwann sieht sie dann ein, daß ich recht hatte...jetzt muß ich nur noch das komm-problem mit neuer frau irgendwie
hinbekommen....sie wird halt von mama und tochter abgöttisch gehaßt...aber darüber gibts ja genug literatur...

bb
netlover
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