Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsoptimierung Kapitalgesellschaft
#26
@gualterius: Natürlich verfolgt Dino die Diskussionen im trennungsfaq. Vielleicht will er ja noch was lernen für seine vierte Scheidung Smile)))
Scherz beiseite, meine Anfrage zielte nicht auf's "körperliche" Auswandern, sondern nur das "Auswandern" meiner Kohle in ein (Auslands-)Unternehmen.
Zitieren
#27
Man kann es auch einfach machen und ein Konto auf einer Vertrauensperson anlegen aber nur mit einer Karte, so das die Vertrauensperson nicht mal die Möglichkeit hat über das Konto zu verfügen, es sei denn sie geht zur Bank und ändert es persönlich. Kann ja auch die Mutter oh sein.
Jetzt frage ich mich , ob man das Konto nicht sogar auf dem eigenen Kind machen kann, aber die Vollmacht erhält.
Zitieren
#28
(05-09-2016, 10:54)p__ schrieb: Das hat er schon oft geschrieben, auch hier im Forum. Nutzt aber nichts :-)
http://de.wikimannia.org/images/Unterhal...010-06.pdf
Meinst du damit, das das was er zu dem Thema Unterhalt geschrieben hat vom Tenor her stimmt ? Oder nicht ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#29
Mir gings nur um das Thema Auswandern und die Einkommens-Optimierungsversuche, das sogenannte "Schlupflochsuchen". Oft gefragt, oft ellenlang in immergleicher Weise diskutiert. Die Informationen über alles, was möglich ist gibts tonnenweise hier und sonstwo.
Zitieren
#30
(09-09-2016, 14:36)p__ schrieb: ...Oft gefragt, oft ellenlang ... Die Informationen über alles, was möglich ist gibts tonnenweise hier und sonstwo.
Das ist dann sozusagen ein Thema bei dem sich die Suchfunktion an bietet.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#31
Und es ist ein Thema, bei dem schon die Frage das Problem ist. Wer bei sowas fragt, hat schon verloren, sagt Dino in etwa. Denn wer fragen muss, beweist dass ihm genau das fehlt, was eine der Voraussetzung ist, um diesen Weg zu beschreiten. Wer nicht selbständig und fix die vorhandenen Informationen aufnimmt und versteht, sollte Trickversuche und Auswanderungsbestrebungen vergessen. Das muss man wirklich drauf haben, wenn man weg will.
Zitieren
#32
(09-09-2016, 17:04)p__ schrieb: Und es ist ein Thema, bei dem schon die Frage das Problem ist. Wer bei sowas fragt, hat schon verloren, sagt Dino in etwa. Denn wer fragen muss, beweist dass ihm genau das fehlt, was eine der Voraussetzung ist, um diesen Weg zu beschreiten. Wer nicht selbständig und fix die vorhandenen Informationen aufnimmt und versteht, sollte Trickversuche und Auswanderungsbestrebungen vergessen. Das muss man wirklich drauf haben, wenn man weg will.

Kann ich mich nur anschliessen. Wer schon in Deutschland deswegen scheitert, soll bitte besser möglichst ganz viel Unterhalt bezahlen.
Dadurch können Jugendämter auch "Erfolge" kreieren. Der Dumme zahlt.
Zitieren
#33
Kleine Anmerkung: Wenn man in DE auf Harz IV Niveau gesetzt wurde und sein(e) Kind(er) nicht sehen kann und im Ausland (also ein Land außerhalb der Unterhaltsabkommen) einen Job bekommen kann, kann das ruhig probieren. Typische Konsequenzen sind:
1. Endgültiger Verlust vom Kind.´(ich kenne aber Fälle, in denen die Kontaktaufnahme später wieder geklappt hat)
2. Verlust von Rentenpunkten (man kann darüber streiten, wieviel die wert sind)
3. Verlust der Krankenkassendeckung, bis zum Abschluss einer neuen internationalen KK
4. Eventuell Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung
5. Wegen 3. Ausschreibung in Inpol und Festnahme am nächsten Flughafen in Europa
6. Wenn man es schafft, neu errungene persönliche Freiheit (evtl. eingeschränkt durch Inpol-Fahndung),
   keine gelben Briefe oder Pfängungsbeamte mehr.
   Und eine Ex die sich schwarz ärgert, weil sie nun noch schlechter da steht, als zuvor

Schlimmeres als mit hängenden Ohren wieder zurück zu kehren, wird nicht passieren, wenn man die Angelegenheit mit der Strafanzeige nicht eskalieren lässt. Das Verfahren beginnt ohnehin erst dann, wenn man wieder vor Ort ist.

Wer eine geringe Qualifikation hat, kein fließendes Englisch spricht, etwas zu verlieren hat, weil der Unterhalt bezahlbar ist oder die Ex kooperativ ist, oder man eine Immobilie hat, die man nicht liquidieren kann oder man den Eindruck hat, nur vom Dauergeschwafel Dritter dazu verleitet zu werden, sollte nicht einmal darüber nachdenken.

Amokauswandern bringt nur dem etwas, der schon immer psychisch so grenzwertig eingestellt war, dass er Kurzschlusshandlungen begangen hat. Normalerweise bringt Auswandern gar nichts, außer weiteren Problemen. Wenn man auf H4 Niveau degradiert wurde und die Ex jeden Tag in der Eisdiele sieht, liegt der Königsweg in der Reduzierung von Arbeit und Unterhalt - die Kopfschmerzen kommen dann ohnehin von selbst. Die dann eintretenden Pfändungen hören auch irgendwann wieder auf, weil die nämlich ebenfalls einfach nur Geld kosten, wenn nichts zu holen ist. (Wer in der Schweiz unterhaltsverpflichtet wurde, sollte die allerdings verlassen, bevor die Konten leergeräumt sind und die Zwangsarbeit einsetzt)
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#34
Es gibt viele Wege. Die Untauglichkeit einiger dieser Wege für einen bestimmten Fall beweist sich bereits, wenn Fragen drüber gestellt werden.

Die einschneidenderen Sachen sind zudem zeitkritisch und erfordern ungewohnte Aktivität. Das wollen die Meisten nicht leisten, die Fragen sind dann eine Art Verzögerung, Rückversicherung. Solange man fragt, muss man nichts ändern. Aber der Weg funktioniert nur ohne Warten, Netz und doppelten Boden.

Nach meiner Trennung war sogar noch alles relativ entspannt. Trotzdem habe ich sofort einige drastische Veränderungen und Umbauten vorgenommen. Mir war klar, dass die Unterhaltpflicht noch Jahrzehnte dauert und ich mit gutem Zureden oder flachen Tricks nichts erreiche. Ich habe sofort Weichen gestellt, die mein Leben grundsätzlich auf ganz andere Bahnen gebracht haben, mich pfändungs- und unterhaltsfest gemacht haben. Fragen hätten das nur verzögert. Es ist klar, was zu tun ist, man muss es halt auch rücksichtslos duchziehen. Ein halbes Jahr später kam die erste Unterhaltsklage. Zu dem Zeitpunkt war alles schon lange abgeschlossen bei mir. Ich habe brav verhandelt, geredet, so getan als würde ich Kompromisse schliessen. Bei denen mir die Gegenseite erstaunlich weit entgegenkam. Sie hofften, mit einem Kompromiss am leichtesten Geld zu sehen. Freiwillige Vereinbarung sorgt am ehesten für Zahlung und so. Von wegen, ich hatte nie vor, irgendein Kompromissgeschwätz zu befolgen.

Seither zahle ich Unterhalt. Und zwar exakt den Betrag, den ich für angemessen halte. Und der nichts mit der Düsseldorfer Tabelle zu tun hat und nichts mit irgendwelchen Kompromissen. Alle Aktionen und Krakeelerei der Gegenseite belustigen mich nur. Mehr gibts nicht und wird es nie geben.
Zitieren
#35
(09-09-2016, 20:30)Petrus schrieb: ...Und eine Ex die sich schwarz ärgert...
Man kann der Ex, von beliebig wählbaren Punkten der Welt, hin und wieder Urlaubsgrüße zukommen lassen und ihr, nett wie man ist, auch hin und wieder seinen Aufenthaltsort zu kommen lassen. Da freut sie sich sicherlich wenn man, unter Palmen liegend in einer Hüftgymnastikpause, sie am Urlaub Teil haben läßt. Wenn man möchte kann ihr natürlich auch die aktuelle Adresse des Hotels mit teilen damit sie einem auch die eine oder andere nette Zeile zu senden kann.
www.alibi-urlaub.de

Bei allem Urlaub bleibt es natürlich nicht aus das man als Weltenbummler auch mal die Heimat besucht und sich aus dieser meldet. An seiner Heimatverbundenheit kann man seine Ex Teil von jedem beliebigen Punkt der Welt für unter 1 € Teil haben lassen in dem man ihr ein Briefchen mit einer Absendeadresse aus Deutschland zukommen läßt.
www.onlinebrief24.de
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#36
(10-09-2016, 22:23)Bruno schrieb: Man kann der Ex, von beliebig wählbaren Punkten der Welt, hin und wieder Urlaubsgrüße zukommen lassen und ihr, nett wie man ist, auch hin und wieder seinen Aufenthaltsort zu kommen lassen.

Mann kanns aber auch seinlassen!

Ich verstehe nicht, warum Mann sich den "Urlaub" durch Gedanken an eine widerliche KM vergällen lassen soll.

Freunden und guten Bekannten kann/sollte Mann Grüße schicken; aber keiner widerlichen KM.

Simon II
Zitieren
#37
(10-09-2016, 23:43)Simon ii schrieb: Mann kanns aber auch seinlassen!
Ich verstehe nicht, warum Mann sich den "Urlaub" durch Gedanken an eine widerliche KM vergällen lassen soll.
Soweit ich das auf dem Schirm hatte, geht es in dem Faden um Leute die mehrere Jahre lange Urlaube ins Auge fassen und ihre Privatsphäre schätzen.

Nebelkerzen sind in der aktuellen Politik ein üblicher Mittel um das Stimmvieh zu verwirren und es auf falsche Fährten zu locken. Als getreuer Untertan, kann es nur legitim sein, von den Verhaltensweisen unserer weisen und untadeligen Führerschaft zu lernen und es ihnen gleich zu tun.

Erkenne die Möglichkeiten.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
#38
(11-09-2016, 01:41)Bruno schrieb: Soweit ich das auf dem Schirm hatte, geht es in dem Faden um Leute die mehrere Jahre lange Urlaube ins Auge fassen und ihre Privatsphäre schätzen.

Weswegen ich auch den Urlaub in "" gesetzt habe.

(11-09-2016, 01:41)Bruno schrieb: Nebelkerzen sind in der aktuellen Politik ein üblicher Mittel um das Stimmvieh zu verwirren und es auf falsche Fährten zu locken.

OK, da hast Du natürlich recht. Daran habe ich nicht gedacht.

Simon II
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltsoptimierung JohnDoe 22 18.868 13-07-2013, 13:29
Letzter Beitrag: Gekko

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste