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Wieder ein Vater vor dem EGMR:
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/art...er-gericht
"
Seit Jahren kämpft André Czichowski um das Sorgerecht für seine Tochter. Nachdem der gebürtige Hilteraner in allen Instanzen verloren hat, wendet er sich nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte."
Mutter behauptet erst, den Vater nicht zu kennen. Kind gibt sie in Pflegefamilie. Nach Bestätigung der Vaterschaft gibts nur seltenen betreuten Umgang für den Vater, kein Sorgerecht, Kind bleibt in Pflegefamilie. Mit dran beteiligt war ein katastrophales Gutachten.
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Die Hellseher in Karlsruhe haben aus dem Fall Kazim Görgülü (mal danach suchen...) nichts gelernt.
Was nicht in die eigene Rechtsprechungshistorie passt wird solange ignoriert bis besagte Hellseher in goldene Pension gehen.
Was interessiert schon ein Vater und ein Kind, wenn es um die Aufrechterhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung geht.
Dem Mann wird der EUGH MR vermutlich helfen, das Kind wird da dann etwa 16 sein ... .
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Es ist unglaublich was da z. T. in Deutschland abgeht.
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11-09-2016, 14:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-09-2016, 14:32 von Gualterius.)
Ich hab mal mit einem befreundeten Richter (nicht Familienrecht) geredet. Der war erstaunlich informiert über die Zaunegger Sache. Sein Kommentar: ach die Richter in Straßburg, was die meinen! Und dann hat er was von ex nunc und ex tunc gesagt...
Straßburg und Karlsruhe sind 1 Stunde Autofahrt, wenn überhaupt. Die gehen miteinander Mittagessen.
Bei der Caroline Sache haben sie geschachert wegen des Zaunegger Urteils. Das findet man glaub ich nicht im Internet...
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(11-09-2016, 14:32)Gualterius schrieb: Und dann hat er was von ex nunc und ex tunc gesagt...
Da ich der lateinischen Zunge nicht mächtig bin, habe ich eine mich in diesem Punkt erhellende Quelle heraus gesucht:
"Wirkt eine rechtlich erhebliche Handlung zurück, so sagt man, dass die Wirkung ex tunc eintrete.
Wirkt etwas nur vom Zeitpunkt seines Geschehens an, so spricht man von einer Wirkung ex nunc."
Quelle:
http://www.lexexakt.de/glossar/extunc.php
--
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@Gualterius: Und genau diese dümmliche Arroganz ist es, die mich an diesen sogenannten Richtern aufregt. Und um sich den Anschein des Intellektuellen zu geben, fängt man dann an, dem einfachen Bürger gegenüber in Latein etwas vor zu lallen.
Vielen Vätern wird bei dieser Ausdrucksweise, derer ich mich gerade bemächtige, Frust und Wut unterstellt, die eine objektive Betrachtungsweise verhindert. Dabei hatte ich nun nach Jahren eigener privater Erfahrungen und in der Folge teilweise beruflichen Wirkens in dem Zusammenhang, den subjektiven Anteil an den Vorwürfen gegenüber dieser Spzezies, auch objektiv untermauern dürfen.
Die Richter die ich mittlerweile kenne, decken das ganze Spektrum krimineller Machenschaften ab. Da ist die sogenannte Rechtsbeugung noch eine Lachnummer gegen. Bei heimlichen Puffbesuchen eines Familienerichters angefangen und beim Beschäftigen ausländischer Wanderarbeiter in "schwarz" aufgehört.
Leider muss man bei den entscheidenden Dingen und Themen in diesem Lande immer besser die Klappe halten ....