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Unterhaltsvorschusskasse
#26
Ich habe mir gerade die Klageschrift angeschaut. Das Jugendamt arbeitet wieder mit der Lüge. Nur wie finde ich einen guten Anwalt?
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#27
Grüß Gott

Nach der Trennung von meiner Ex bekam sie auch Unterhalsvorschuss. Gleichzeitig rannte sie zum Anwalt und klagte auf Unterhalt, ohne das Jugendamt. Aber anscheinend auf Druck der Unterhaltsvorschusskasse, denn die wollten hinterher wissen ob ich Leistungsfähig bin. Dadurch sind mir Anwaltskosten entstanden.
Zwei Jahre später hatte sie eine Beistanbdschaft eingerichtet die sich dann bei mir gemeldet haben. UV wurde weiterhin gezahlt. Ich musste einen Anwalt einschalten, keine VKH, und hatte jede Menge Kosten am hintern, und musste mehr bezahlen.
Zwei Jahre später kam die Beistandschaft wieder an. Diesmal hätte ich VKH bekommen, konnte mich aber mit der Beistandschaft aussergerchtlich einigen. Kostenfrei
Es geht einfach darum, der Staat hat für dich Unterhaltsvorschuss an die Kinder gezahlt. Ob dieser Vorschuss gerechtfertigt war oder nicht wollen die jetzt, und für die Zukunft, wissen. Denn wenn du es warst holen die sich den Vorschuss zurück. Wenn nicht hast du ja nichts zu verlieren. Aber irgendeine Stelle, ein Gericht, ein Anwalt oder ein Richter muss dieses offenlegen und beschliessen. Einfach auf zuruf das du nicht Leistungsfähig warst is nicht. Du bist schließlich kein Grozkonzern der Geschenke vom Staat zu erwarten hat
Ausserdem, so glaube ich auch, hat die Unterhaltsvorschusskasse dich doch bestimmt zur Offenlegung deiner Einkünfte angeschrieben?
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#28
Grüß Gott

Wie soll er sich denn den Anwalt sparen? Und wenn er ALG II bezieher ist bekommt er VKH. Da die geschichte anscheinend schon bei Gericht ist wird er sich wohl einen Anwalt suchen müssen.

Ich würde grrundsätzlich nur dann in gerichtlichen Verfahren ohne Anwalt aufschlagen wenn ich von der MAterie Ahnung habe, wenn ich mich eingelesen habe und verstanden haben um was es geht. Dazu muss man sich aber auch Zeit nehmen und recherchieren. Ohne alle dem geht es mächtig in die Buchse. Und unter recherchieren meine ich nicht sich nur in einem Forum Rat holen, sonder weitergehende Infos aus anderen Quellen holen.
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#29
Ich weiß, was Raid meint. Wenn man sowieso verliert, kann man sich in der Tat auch den Anwalt sparen und braucht auch nix über VKH abstottern. Man kann zur Verhandlung gehen und sich anhören, was der Richter beschliesst. Wenn man keinen Anwalt dabei hat, ist es so, als wäre man selber gar nicht anwesend und dann beschließt das Gericht i. d. R. antragsgemäß.

Das ist m. E. aber nicht unbedingt in jedem Fall sinnvoll, auf einen Anwalt zu verzichten. Kann man bei der dünnen Informationslage des Themeneröffners nicht einschätzen. Es ist natürlich schwierig, einen guten und engagierten Anwalt zu finden, wenn der auf Basis von Beratungshilfe und VKH arbeiten soll. Dafür reisst sich ein Advokat kein Bein aus. Das Ergebnis kann ihm auch egal sein, sein Honorar bekommt er von der Staatskasse so oder so.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#30
VKH braucht man nur zurück zahlen wenn man innerhalb von fünf Jahren leistungsfähig wäre. Da er aber schon seit Jahren nicht mehr arbeitet, wird er dieses wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren nicht machen. Ist ja auch einer dieser ...Ratschläge hier. Ergo wird er die VKh nicht zurück zahlen müssen
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#31
Es besteht ohnehin Anwaltspflicht.
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#32
(30-07-2016, 21:59)Micha aus Bayern schrieb: VKH braucht man nur zurück zahlen wenn man innerhalb von fünf Jahren leistungsfähig wäre.

Vier Jahre gemäss  § 120a Abs. 1 Satz 3 ZPO.
Verfahrenskostenhilfe sorgt nicht für ein risikoloses Verfahren. Verliert man das Verfahrenskostenhilfe-finanzierte Gerichtsverfahren, muss man der Gegenseite die Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn einem Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist.

Allerdings ist das letztlich in diesem Fall egal, denn wie üblich im Unterhaltsrecht landet man ohnehin im Vollstreckungsrecht. Wer verliert und Unterhalt zahlen soll, was er nicht kann, der kann auch leichten Herzens die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite auf den Schuldenhaufen werfen. Dann können sich die Gläubiger streiten, während man im Liegestuhl den Nachmittag geniesst.
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#33
ich verstehe das nicht, Depressiv ist doch depresssiv, einfach ein Attest vom Nervenarzt schreiben lassen und gut. Dann lassen sie dich auch in Ruhe.
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#34
Die sind hier super penetrant vom Jugendamt. Hab übrigens Hausverbot bekommen. Weil ich bischen Terror auf dem Amt gemacht habe.
Denn hab ich noch nie im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Wer will mich da noch anstellen. Ich finde das auch ziemlich idiotisch.
Weis jemand einen Anwalt, auch bundesweit? Besteht ja keine Anwesenheitspflicht zur Verhandlung.
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#35
achso dann hast du gar keine nachweisbaren Depressionen... naja dann bist du wohl am popo, mit oder ohne Anwalt.
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#36
doch ich war beim facharzt
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#37
dann laß dir doch einen Schrieb ausstellen: seit X.XX.XXX in Behandlung und bis zu einer Therapie arbeitsunfähig, fertig. Warum hast du sowas nicht ?
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#38
Wenn man depressiv ist, kriegt man nicht alles so geregelt wie man es gerne hätte.
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#39
Ausserdem habe ich eine Suchterkrankung.
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#40
Gerichtstermin steht jetzt. Mein Anwalt sagt ich soll ärztliche Bescheide über meinen schlechten Gesundheitszustand beibringen.
Danach werde ich wohl durch einen Arzt/ Gutachter des Gerichtes begutachtet.

Meine Frage, wenn ich jetzt den Depressiv-/ Idiotenschein, vom Gericht bekomme kann das negativen Einfluss auf das Sorgerecht haben? Das JA könnte ja sagen, der ist nicht in der Lage das Kind aufgrund seiner Krankheit zu erziehen.

Kann das andere negative Folgen haben?
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#41
Das muß nicht zwingend negative Folgen haben. Ich glaube, ich habe im Forum nebenan irgendwo mal gelesen, das ein
Richter in seinen Beschluß reingekritzelt hat, daß sich die Kinder die gesundheitliche Verfassung ihrer Eltern nicht aussuchen können. Es gibt kein Recht auf gesunde Eltern.
Da hatte die Gegenseite wohl ganz ähnlich argumentiert, daß der Vater das ja alles nicht mehr auf die Kette bekommen würde.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#42
Einen Teil der gesundheitlichen Themen (die insbesondere der Gegenseite schon bekannt sind) würde ich offen legen.

Ich würde dann auch zum Gutachter gehen und den dann fragen, wie er was dokumentiert. Keine Entbindung von der Verschwiegenheit erteilen und dann mal sehen, wie es läuft.

Beckenbauer würde sagen: "schau mer mal"!

Ich würde es als Demütigung empfinden, wenn von der Gegenseite mit viel Emotion meine Krankheitshistorie zerpflückt wird. Eher würde ich mich einer Begutachtung verweigern.

Vermutlich hängt da vieles vom Fingerspitzengefühl des Richters ab.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#43
Die Sache ist entweder ausjudiziert oder auszujudizieren. Auch ein kranker Mensch hat Recht auf Familie und die Kinder auf den Vater. Das Maß der Kindeswohlgefährdung dürfte der Grad der Vernachlässigung des Kindes sein.
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#44
Depressiv ist ja nicht gleich depressiv! Es kommt immer drauf an. Wenn du extrem selbstmorgefaehrdet bist und die Gefahr besteht, dass Du einen erweiterten Selbstmord begehen koenntest, sieht es mit Umgang oder Sorgerecht schlecht aus. Das gleiche gilt fuer Deine "Suchterkrankung". Bist du gewalttaetiger Schwerstalkoholiker oder Herioin-/Cracksuechtig kommt das sicherlich auch nicht so gut an. Trinkst Du abundzu mal ein paar Bier mehr oder rauchst mal einen Joint spielt das keine grosse Rolle. Normalerweise, kommt halt immer auf den Richter an.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#45
Heute war Gerichtstermin. Es lief sehr gut. Die JA Tussi hat komplett überzogen. Mein Anwalt meinte das hat richtig Spass gemacht. Urteil wird in ein paar Wochen verkündet, ich halte euch auf dem Laufenden.
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#46
Freu dich nicht zu früh, beim Unterhalt folgen Richter auch gerne völlig überzogenen Forderungen.
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#47
Urteil ist da. Hab verloren. Begründung ist ziemlich konstruiert. Ich bin trotz Depressionen gesteigert erwerbspflichtig, weil ich keine Therapie gemacht habe. (das die Krankenkasse keine zahlen wollte spielt keine Rolle)
Ausserdem wurde ein Hausverkauf herangezogen (billige Schrotthütte) das ich Unterhalt zahlen könnte.
Das ich für die Bude einen Kredit aufgenommen habe wird vergessen. usw. Den Rest habe ich nur noch überflogen.
Macht wohl keinen Sinn in Revision zu gehen?
Prozesskostenhilfe wurde sogar gewährt. Daher zumindest keine Gerichts und Anwaltskosten für mich.
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#48
(05-12-2016, 22:07)Depressiv schrieb: das die Krankenkasse keine zahlen wollte spielt keine Rolle

Hast du das vorgebracht? Auch den Kredit fürs Haus? Welcher OLG-Bezirk?
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#49
Nachtrag: und denn hätte ich keine Auskunft erteilt. Hab ich dreimal vorher gemacht.
Der Richter hat natürlich das Urteil nicht unterschrieben.

(05-12-2016, 22:11)p__ schrieb:
(05-12-2016, 22:07)Depressiv schrieb: das die Krankenkasse keine zahlen wollte spielt keine Rolle

Hast du das vorgebracht? Auch den Kredit fürs Haus? Welcher OLG-Bezirk?

Hat ja niemand während des Prozesses nachgefragt. Die hatten halt die Daten und denn etwas reinkonstruiert. Man kann immer alles so drehen, wie es einem gefällt.

Naja ziemliche Verarsche das Ganze. Umsatz mit Gewinn haben die auch vertauscht. Glaube nicht, daß es sich lohnt da noch Energie zu vergeuden.

Und den Unterhaltsvorschuss ziehen sie denn der Mama vom Regelbedarf ab, damit noch mehr Ausländer Geld bekommen können.

Bei den Ausländern spielt das denn keine Rolle, da sind die Geldtröge gefüllt.
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#50
Vor dem OLG kann nur neu verhandelt werden, was im Amtsgericht bereits vorgebracht wurde. Deshalb die Frage, ob die Punkte schon vorgebracht wurden. Was sagt der Anwalt zum Beschluss?
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