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Trennung, EV, Grosselternunterhalt
#26
Also: ich habe nun ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, die gemäß §55,56 Sozialgesetzbuch für das Kind der Beistand/Amtsvormund geworden sind (§§1712-1717, 1791 c BGB)

Was bedeutet das? Hat die KM das Kind dem Amt abgegeben?

Im weiteren Verlauf werde ich bis Donnerstag gebeten mitzueilen ob ich die Vaterschaft anerkenne und zur Beurkundung der Vaterschaft sowie Zahlung für Unterhalt bereit bin. Ich soll zum Jugendamt gehen und das dort "regeln"

Was passiert wenn ich nicht hingehe und dann es zu ner Klage kommt wg Feststellung der Vaterschaft? Die KM hat nen hohen Kilometerstand (Ford Transit, Import-Export Hamburg-Istanbul, Tacho sagt 87.000000 km) und es kann gut sein dass auch jemand anderer in Frage kommt. Kann, muss aber nicht.

Interessant finde ich auch dass der Brief nicht per Einschreiben geschickt wurde, es gibt keinen Strichcode am Umschlag.
Was, Geld willst Du auch noch? Arriba! Arriba! Ándale!
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#27
Das bedeutet, ab jetzt erledigt der Beistand alles zum Kindesunterhalt und zur Vaterschaftsfestellung: Einkommensauskunft erzwingen, geltend machen, eintreiben, pfänden, zu Titel zwingen... Der arbeitet ziemlich exakt so wie ein Anwalt und darf auch dasselbe. Die Ex bekommt diesen Service kostenlos.

Einschreiben ist überflüssig. Das Schreiben gilt als zugestellt und du als offiziell in Kenntnis gesetzt. Wenn du nicht hingehst, wird eine Vaterschaftsfestellung übers Gericht durchgezogen. Geht ziemlich schnell. Dann wirst du zum Vaterschaftstest geladen, notfalls mit Zwangsmitteln. Bist du der Vater, wird es sehr teuer, die Kosten für den Test und das Verfahren bleiben an dir hängen. Als jemand, der eh schon die Vermögensauskunft mehrmals abgegeben hat, dürfte dir das aber egal sein.
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#28
Also: ich habe nun ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, die gemäß §55,56 Sozialgesetzbuch für das Kind der Beistand/Amtsvormund geworden sind (§§1712-1717, 1791 c BGB)

Was bedeutet das? Hat die KM das Kind dem Amt abgegeben?

Im weiteren Verlauf werde ich bis Donnerstag gebeten mitzueilen ob ich die Vaterschaft anerkenne und zur Beurkundung der Vaterschaft sowie Zahlung für Unterhalt bereit bin. Ich soll zum Jugendamt gehen und das dort "regeln"

Was passiert wenn ich nicht hingehe und dann es zu ner Klage kommt wg Feststellung der Vaterschaft? Es kann gut sein dass auch jemand anders als Erzeuger in Frage kommt. Kann, muss aber nicht.

Interessant finde ich auch dass der Brief nicht per Einschreiben geschickt wurde, es gibt keinen Strichcode am Umschlag.
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#29
Du solltest keinesfalls eine Vaterschaftsanerkennung oder Unterhaltsurkunde ohne vorherigen Vaterschaftstest unterschreiben.

Wenn du die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibst bekommst du eine Aufforderung zum Vaterschaftstest zu gehen.
Das ist das beste was dir passieren kann. Ohne diese Aufforderung ist dir das nämlich nicht wirklich in D legal möglich.

Und erst mal unterschriebene Dinge führen zu viel Trödel der sich bei doch nicht bestehender Vaterschaft nicht oder nur mit viel Zeit und Geldaufwand korrigieren läßt.

Also schön auf die Einladung zum Vaterschaftstest warten.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#30
Grundprinzip: ich weiß nix. Ich muss gezwungen werden. Zwang unter Androhung von Zwangsmassnahmen.
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#31
(20-09-2016, 14:47)Bruno schrieb: Wenn du die Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreibst bekommst du eine Aufforderung zum Vaterschaftstest zu gehen.
Das ist etwas was du wahr nehmen solltest. Wenn du erst einmal unterschrieben hast ist es nur noch schwer bis gar nicht zu erreichen legal in D einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen.

Diese Aufforderung ist also die Klage wg Feststellung der Vaterschaft? 

Gerne möchte ich noch hinzufügen:

Ich habe keinerlei Interesse an einem Kontakt zum Kind, nicht weil ich es nicht will sondern weil es mit der vermeintlichen KM schwierig ist und die Gesetzeslage eine Lachnummer ist um Männern eine realistische und aufrichtige Möglichkeit zu geben eine Beziehung zu ihrem Kind aufrecht zu erhalten. Ich habe das bereits im Freundeskreis bei anderen gesehen. Wenn die KM will kann sie Dir alls erschweren. Zum eigenen Selbstschutz habe ich mich also dagegen entschieden, ehe ich irgendwann durchdrehe. 


Wie es zu dem Kind kam ist auch nicht ganz sauber gelaufen aber das ist nochmal ein anderes Thema. Wer weiß ob ich überhaupt der Vater bin und diese vom JA geforderten Tests, woher weiß ich dass das alles ehrlich ist? Ich kann mir gut vorstellen, dass von denen in Auftrag gegebene Labore gut daran verdienen könnten, wenn Ergebnisse zum Gunsten des JA läuft, nämlich dass das JA nicht zahlen muss.
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#32
Eine Aufforderung ist noch keine Klage! Wenn Du der Aufforderung nicht nachkommst, kommt eine Klage. Verwschwoerungstheorien bringen keinem was, also hoer auf mit sowas. Die Labore werden sicherlich keinen Test faelschen, wenn Du nicht der Vater bist, wird das Zepter eben weitergereicht und der naechste darf antanzen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#33
Das Grundprinzip, gezwungen zu werden, erspart dir "freiwillige" Zugeständnisse. Der Staat erspart sich gern die Mühe, als totalitär da zu stehen. Hinterher hast du aber gar keine Regressmöglichkeiten (die du bei momentaner Rechtslage eh nicht hast), weil du alles freiwillig gemacht hast. Es könnte aber sogar sein, dass das Gericht die Restrechte, die du hast, eher wahrt als das Jugendamt.
Den Tipp mit "ich weiß nix" hab ich von Leutnant Dino. Der wäre dir auch bei definitiver Kindesvorenthaltung durch die Mutter als Ratgeber zu empfehlen.
Ich für meinen Teil würde allerdings damit rechnen, dass du dem eigenen Kind nicht widerstehen kannst, wenn du es siehst. Und würde um ein Umgangsminimalrecht (geschickt) kämpfen (ohne zu kämpfen). Auch kann das Kind nichts dafür. Aber erstmal Vaterschaft feststellen lassen.
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#34
(20-09-2016, 15:05)Speedy Gonzales schrieb: Ich habe keinerlei Inter[/size][size=small]esse an einem Kontakt zum Kind...
Für den Fall das du den Dino machen willst, ist sicher überlegenswert diesen vor der Vaterschaftsfeststellung zu machen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#35
Unterschreibe nicht voreilig die Vaterschaft um den Kosten der Vaterschaftsfeststellung auszuweichen. Klarheit schaffen, gerade jetzt geht das noch am leichtesten. Nicht das du nachher 18 Jahre da sitzt und nicht weißt, ob es überhaupt deins ist.
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#36
Themen zu identischem Fall vereinigt.
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#37
Zitat:
Eine weitere Dauerschleife alla 'das Kind will halt nicht zum Vater. Bin ja als Mami so machtlos.' habe ich nicht mehr mitgemacht und bin stattdessen selbstbestimmt ausgestiegen!
/Zitat

Ging mir genauso.
Nach dem Papawochende regelmässig nen Affenzirkus veranstaltet, solange bis die Kids von selber nicht mehr wollten - verständlich.

Stichwort: Konditionierung

Hab jetzt den Kontakt zu den Kids, zu deren Schutz, abgebrochen und werd auch net weiterkämpfen.

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#38
Mal ne Frage, beim guten Dino hat die Kripo doch ne Hausdurchsuchung gemacht, oder? Ist das immer der Fall bei jedem der mit Unterhalt zu tun hat oder war das was besonderes, weil deren Sehnsüchte zu Dino so groß waren? Ich hab nix zu verbergen, will nur verstehen wie das abläuft denn ich finde es unverhältnismäßig einen solchen Aufwand zu betreiben bei jedem der dann Unterhalt zahlen muss eine solche "Prüfung" durchzuführen. Danke.
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#39
Most of all, nein. Aber ein Beispiel. Angenommen du musst zahlen und angenommen du zahlst nicht und mal angenommen du lässt den Gerichtsvollzieher nicht rein und angenommen du wirbst im Internet damit, Kiloweise Scheinchen in deinem Keller zu stapeln. In solch einem Fall kommen die Bullen vorbei und suchen deinen Keller, auch wenn du gar keinen hast. Es ist ein Mischung aus Provokation und Glaubhaftigkeit.
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