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Haben wir wirklich eine Chance?
#26
An die Verwirkung gehen die Gerichte höchst ungern ran. Da bekommt man so Antworten wie: "Sie haben da was aufgeschnappt oder gelesen und meinen jetzt, Unterhalt vermeiden zu können."
Das bedeutet halt Arbeit für den Anwalt, das fundiert vorzutragen. Zum Beispiel vorzutragen, dass da tatsächlich Schaden eingetreten ist und der nachgewiesen wird.

(27-09-2016, 18:43)Gualterius schrieb: Wieso meldet sich dein Partner nicht selber?

Liegt m. E. auf der Hand: er sehr harmoniebedürftig und sie kann und will es sich nicht länger ansehen. Kommt häufig vor.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#27
Hallo Umgangsvereitelung_wasnun,

im Grunde ist schon alles gesagt.
Dein Partner macht leider alle Fehler, die man in seiner Situation überhaupt machen kann.
Bei dieser Art von krimineller Kindesbesitzerin hilft wirklich nur eines - radikal die finanzielle "Hilfe" einstellen, Strafanzeige wegen der Falschpfändung sowie Verleumdung oder falsche Verdächtigung bzw. Vortäuschen einer Straftat stellen.
Straftatbestände liegen offenbar mehrere vor.
Wenn Sie derart unter Druck gesetzt wird, wird sie reagieren - erst dann besteht überhaupt die Chance, juristisch die Wiederherstellung eines stabilen Umgangs bzw. das ABR durchzusetzen.

Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, was eine falsche Beschuldigung bzgl. sexuellem Missbrauchs beim Vater anrichtet.
Offenbar ist er momentan traumatisiert und handlungsunfähig und der Meinung, wenigstens das Geld helfe den Kindern.
Dem ist aber - ganz im Gegenteil - nicht so !
Das Geld verschafft der psychisch gestörten Mutter überhaupt erst den Freiraum und das Selbstbewusstsein so zu agieren wie sie es tut.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#28
Gute Frage. Auf jeden Fall arbeitet er extrem viel. Es ist ein Wunder, dass er trotz der absurden und schlimmen Situation beruflich und gesundheitlich noch positiv dasteht.
Zudem glaube ich, sind es häufig die Männer, die Dinge "mit sich selbst ausmachen". Frauen sind meist mitteilungsbedürftiger...

Aber er hat den Link zum Thread und ich bin sicher, dass er ab und zu reinschauen wird.
Aktuell ist er auf mehreren Projekten gleichzeitig und ich bin eben im Gegensatz dazu zuhause im Home Office...

Wir reden sehr viel miteinander, wenn es die gemeinsame Zeit erlaubt und ich wurde von seiner Ex so sehr mit reingezogen, dass alle Details uns - ihm und mir - genauestens bekannt sind.

Ich hoffe es stört Euch nicht, wenn ich schreibe ...

LG

Zudem erledige ich zur Zeit unsere komplette Post. Es macht mir fast schon nichts mehr aus, wenn die Berge von Anwaltspost und die "gelben" Briefe kommen....

Man gewöhnt sich eben auch an die ganz miesen Dinge.

LG
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#29
oh mann...da hat der blitz direkt im scheißhaus einen sprengsatz getroffen....

also:

1. zahlungen nur in höhe von KU und TU
2. alle anderen zahlungen einstellen
3. alle zuviel geleisteten zahlungen zurückfordern, war ja ein KREDIT....

4. antrag auf ABR würde ich in der situation noch nicht stellen
5. lass die räumungsklage durchgehen!!! auch wenn die kinder momentan drunter leiden! ihr könnt beweisen,
daß dein liebster seine ex unterstützt hat
6. wegen der pfändung: strafanzeige SOFORT! hier liegt titelmißbrauch vor! evtl. gg gerichtsvollzieher amtshaftungsklage
7. mit der bank reden, daß konto wiedereröffnet wird, drohen, daß sich beim ombudsman beschwert wird
8. konto bei anderer bank eröffnen
9. wenn räumungsklage durch - dann abr-antrag stellen

ich kenn den shit von meiner ex...die hat sich auch um nix geschissen - nur kind instrumentalisiert - leider hat ihr das JA, FG und OLG einen
fetten strich durch die falsche kalkulation gemacht....jetzt leider instrumentalisiert sie das kind gg mich und meine neue frau...

bb
netlover
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#30
(27-09-2016, 18:47)karlma schrieb: An die Verwirkung gehen die Gerichte höchst ungern ran. Da bekommt man so Antworten wie: "Sie haben da was aufgeschnappt oder gelesen und meinen jetzt, Unterhalt vermeiden zu können."

Da Anwaltspflicht herrscht, darf das Gericht das dem Anwalt sagen. Und der sollte widerum in der Lage sein, die Gründe für eine Verwirkung geeignet aufzuführen. Und es erfordert einiges an Vorarbeit. Es gibt eine nacheheliche Solidarität, deren Bruch nachweisbar sein muss. Mit einer Verurteilung wegen Betrug am Vater wäre das leichter.
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#31
(27-09-2016, 19:55)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Ich hoffe es stört Euch nicht, wenn ich schreibe ...

Sorry. Ich vergess manchmal, dass es auch anständige Frauen gibt.
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#32
@Gualterius: Danke!

Noch eine Frage zum "finanziellen Absturz" der von manchen so bezeichneten Kindesbesitzerin... Sie hat inzwischen mehrere Verfahren vor Gericht verloren. Die Kosten wurden ihr laut Protokoll oder jeweiligem Urteil zu 100% angelastet.
Wie geht das Gericht hier vor?
Kommt Sie jetzt auch in die Situation (wie leider mein Partner durch Sie!) zu spüren, wie schlimm eine Pfändung oder ähnliche Vollstreckungsmaßnahme sind? Oder passiert hier ebenfalls nichts?
Wisst Ihr, nach so vielen Monaten dieser üblen Schlammschlacht habe ich kein Mitleid mehr mit ihr, wie dies vielleicht noch zu Beginn der Fall war. Viele Ihrer Angriffe waren so tief unter der Gürtellinie und gingen teilweise bis an unsere Existenz ...

LG

@p_: zur Verwirkung werde ich (nach Rücksprache mit meinem Partner) unseren Anwalt nochmals anschreiben. Auch ich habe es anders in manchem Artikel gelesen, als dies unser Anwalt darstellt ...
Danke für den Hinweis!

LG

@netlover:

- die Räumungsklage ist durch! Sie zieht zum 31.10. endlich aus. Somit kommt auch mein Partner raus aus dem ehemaligen gemeinsamen Mietvertrag. Das war ein langer Kampf.
- beim OLG steht aktuell noch eine Verhandlung zum Unterhalt aus, weil die KM natürlich durch alle Instanzen klagt Aber das kennen Viele hier schon zur genüge.
- ebenfalls gibt es die nächste Instanz zur gemeinsam vereinbarten Umgangsregelung (gerichtlich). Diese möchte die KM ebenfalls kippen!
- ein Konto wird mein Partner zunächst noch eine Weile nicht eröffnen. Sollte die KM wieder auf dumme Gedanken kommen, dann verbrennt er sich die nächste Bank! Das möchten wir gerne vermeiden.
- Strafanzeige? Gegen den gegnerischen Anwalt? Wie würdest Du hier vorgehen? Wir haben aus aufgrund der vielen Fehltritte des gegnerischen Anwalts auch schon eine Beschwerde bei der Anwaltskammer überlegt - aber führt sowas überhaupt irgendwohin?

LG
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#33
- Da die KM jetzt ohne festen Wohnsitz ist, sollten die Kinder vorübergehend dem Kindeswohl entsprechend bei euch wohnen
- Da der KV aktuell noch mit der KM verheiratet ist, kann sehr viel passieren. Die KM könnte im Bordell [Unterschreitung des Mindestniveaus] werden und es wäre juristisch sein Kind. Die KM könnte krank werden und der KV wäre zur Zahlung von Krankenunterhalt verpflichtet.
- WARUM arbeitet der KV viel ???? Dämlicher gehts nicht.

--

- Anwalt feuern
- KV sofort weniger arbeiten, ggf. Null
- KV soll mal Hausaufgaben machen, scheinbar ist die KM immer einen Schritt voraus.
- die Strafanzeigen sind vermutlich allesamt langweilig und wertlos
- Ist die KM bereits schwanger ?
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#34
- Strafanzeige? Gegen den gegnerischen Anwalt? Wie würdest Du hier vorgehen? Wir haben aus aufgrund der vielen Fehltritte des gegnerischen Anwalts auch schon eine Beschwerde bei der Anwaltskammer überlegt - aber führt sowas überhaupt irgendwohin?


doch doch....das führt wohin...

hier liegt ein titelmißbrauch vor, dh wenn dein freund nachweisen kann, daß trotz zahlung gepfändet wurde und doppelt
kassiert wurde, ist dies eine straftat!

da würde ich nicht locker lassen!

bb
netlover
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#35
@hans2000:

- sie ist aktuell nicht ohne festen Wohnsitz. Laut ihrer Aussage zieht sie um. Das bedeutet für mich vom Verständnis: sie hat eine neue Wohnung. Ein "alter Freund" bürgt hier für sie. Nichts sexuelles!
- die KM ist das Prüdeste vom Prüden, wenn ich das so sagen darf. Geschlechtsverkehr diente in den letzten Jahren zur Fortpflanzung - ja Du hast Recht. Aber in ein Bordell würde sie auf keinen Fall gehen. Da bin ich mir sicher. Auch nicht in irgendein anderes Etablissement.
Es würde zu weit führen, wenn ich das hier erkläre ...
- er arbeitet soviel, weil es ihm Freude macht, weil er in einem super Unternehmen ist, weil er seine Kollegen und Chefs mag. Sowas gibt es tatsächlich. Er möchte auf keinen Fall - "nur" wegen der KM hieran etwas ändern. Das wäre der falsche Weg! Es geht nicht darum, wenig Einkommen zu zeigen. Er könnte sogar mit dem festgesetzten TU eine Weile leben. Es geht darum, dass sie endlich zufrieden ist. Dass ER auch SEINE Kinder sehen darf. Dass WIR mal etwas Ruhe bekommen.
- Die Strafanzeigen von ihm/uns gegen Sie? Oder welche meinst Du?
Mein Partner hat inzwischen eine einstweilige Verfügung erwirkt mit Strafandrohung gegen sie. Sie hat es seitdem bereits ZWEIMAL (belegbar) geschafft, dagegen zu verstoßen! Ist Sie dumm? Nein, mangelnde Intelligenz ist es wohl eher nicht - aber Sie ist narzisstisch und borderline --> das ist in diesem Fall sehr sehr deutlich sichtbar. Nur: KEINER der wichtig wäre für den Sachverhalt merkt das!
- Sie ist ENDE 40 und wie schon gesagt viel zu sehr mit "anti-sex-Kampagnen" beschäftigt um schwanger zu werden!

Sorry, wenn hier so viele Begründungen drin sind, die gegen Deine aufgeführten Punkte sprechen - aber nochmal: Sie DARF UND SOLL unser Leben nicht steuern! Und das wäre der Fall, wenn mein Partner sein Arbeitsleben auf den Streit mit ihr ausrichtet.

LG

@netlover: Den Sachverhalt "Titelmißbrauch" habe ich soeben per Email an unseren Anwalt gesandt und warte nun auf eine Rückmeldung. Bisher hat er sich immer sehr offenen zu allen Fragen geäußert.
Ich halte Dich gerne auf dem Laufenden, wenn was zurück kommt.

DANKE + LG
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#36
- Die KM steuert bereits euer Leben - sonst wärst du nicht hier im Forum gelandet.
- Sofern KM und KV nocht verheiratet sind und die KM wegen der Ehe einen Eheschaden erlitten hat (Krank wegen Ehe) gibt es hier Probleme. Dann zahlt der KV noch Krankenunterhalt zusätzlich. Möglicherweise bis zum Altenheim ... Da sie psycho ist, sind die Bedingungen hierfür evtl. bereits erfüllt.
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#37
(28-09-2016, 08:11)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: ... Es geht darum, dass sie endlich zufrieden ist. Dass ER auch SEINE Kinder sehen darf. Dass WIR mal etwas Ruhe bekommen.
... aber nochmal: Sie DARF UND SOLL unser Leben nicht steuern!
Das ist schwierig umzusetzen, wenn ihr in fortlaufender Manier ihre Forderungen erfüllt. Was heut ein Allheilsbringer zu sein scheint, ist morgen nur noch ein Tropfen auf dem heissen Stein. Bisweilen hat Sie hat ja nur den Lerneffekt, das sie machen kann wie sie will. Um eine Veränderung zu euren Gunsten zu erreichen geht es weniger darum ihr zwischen die Füsse zu grätschen, aber ihr müsst willens sein endlich mal dosiert auf die Bremse zu treten. Da er bis jetzt seine Kinder nicht zu sehen bekommt, kann das auch kein Fehler sein nun eine andere Strategie zu fahren. Nur Mut.

(28-09-2016, 08:11)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Den Sachverhalt "Titelmißbrauch" habe ich soeben per Email an unseren Anwalt gesandt und warte nun auf eine Rückmeldung. Bisher hat er sich immer sehr offenen zu allen Fragen geäußert.
Sehr gut, leider ist es so, das man häufig auch den Rechtsanwalt noch anleiten muss. Viele Mandanten haben mehr Arbeit mit einem Fall, als der Rechtsanwalt. Und Rechtsanwalt hin oder her, ihr müsst am Ball bleiben.

Für das allgemeine ist es sehr erfreulich zu lesen dass er ein stabiles Arbeitsumfeld hat und eine Partnerin die nicht locker lässt. Einfach Klasse.
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#38
Noch ein Nachtrag zu @p_:
Du hast das hier geschrieben:
Hoffnung gibt es meiner Ansicht nach von zwei Punkten:

1. Was Kay schon angesprochen hat: Die Mutter überreisst es. Günstig wäre es, dass sie eine möglicht harte finanzielle Bruchlandung hinlegt. Sie soll ruhig aus der Wohnung fliegen! Die Kinder werden das überleben, Mutti mit Kind wird ohnehin immer und überall geholfen, ausserdem kassiert sie offenbar auch fett Unterhalt. Aber es wird ein paar Köpfe drehen und ein paar Fragen aufwerfen, die sich vielleicht verwerten lassen. Es war bereits ein Fehler des Vaters, die Miete früher bezahlt zu haben.
Zahlt der Vater Ehegattenunterhalt? Wie viel, wie lange befristet? Die Falschbeschuldigung der Vates könnte den verwirken. Dreht ihr das Geld so weit wie möglich ab. Sie soll ruhig hochdrehen. Das verschleisst. Kippen statt stabilisieren!

Dazu möchte ich noch ergänzen: Er hat die Miete deshalb häufig bezahlt, weil sie ihm ja wieder auf die Füsse fällt! In dem Mietvertrag steckt er mit drin. Bis sie jetzt auszieht und dann einen eigenen Mietvertrag abschliesst. Bzw. dann steckt der Freund der Familie drin, der bereit ist zu bürgen...
Wir sitzen jetzt bereits auf rund 6 TSD Euro Mietrückstand und rund 3.5 TSD Euro Anwalts- und Gerichtskosten gesamtschuldnerisch mit ihr drauf. Aber wer wird das wohl am Ende bezahlen? Mein Partner .. oder nicht?

LG
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#39
Der Verfahrenspfleger könnte in seiner Stellungnahme (etwa 10 Seiten lang, er bekommt dafür 700 Euro pauschal) schreiben dass die KM ungut für die Kinder ist.
Gleichzeitig könnte er dazu schreiben, dass der KV leider aus beruflichen Gründen nur wenig freie Zeit für die Kinder hat.
Dazu könnte er versteckt formuliert vermerken, dass dem KV der Job wichtiger als die Kinder ist.
Über dich könnte er schreiben, dass du eine gute und erfolgreiche Mutter deiner eigenen Kinder bist.

Was soll das Familiengericht jetzt entscheiden ?
Du bist nicht die KM.

Am besten die Kinder weder zu KM noch zu KV.
Also Kinderheim ?

Es gibt hier keine Lösing, solange der KV nicht verfügbar ist.
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#40
@derPeter:

Du hast unter Anderem geschrieben:
Das ist schwierig umzusetzen, wenn ihr in fortlaufender Manier ihre Forderungen erfüllt. Was heut ein Allheilsbringer zu sein scheint, ist morgen nur noch ein Tropfen auf dem heissen Stein. Bisweilen hat Sie hat ja nur den Lerneffekt, das sie machen kann wie sie will. Um eine Veränderung zu euren Gunsten zu erreichen geht es weniger darum ihr zwischen die Füsse zu grätschen, aber ihr müsst willens sein endlich mal dosiert auf die Bremse zu treten. Da er bis jetzt seine Kinder nicht zu sehen bekommt, kann das auch kein Fehler sein nun eine andere Strategie zu fahren. Nur Mut.

Dazu noch etwas von mir:
Ja, wisst Ihr, wir haben uns hier zuhause manchmal gestritten, weil er den "kuschelkurs" gegenüber ihr fährt... und ich (mit Abstand und ohne Kinder mit ihr zu haben!) das nicht als gut betrachte.
Aber das kennt hier vielleicht auch Mancher.
Ganz häufig habe ich zu ihm gesagt: Das EINZIGE, wo wir sie treffen können, ist das Thema GELD und dass wir zusammenhalten.
Mal sehen, vielleicht kommt er auch mehr und mehr auf diesen Trichter ...

LG
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#41
Wie hier schon geschrieben wurde, Dein Partner macht bisher so ziemlich alle Fehler die ein Mann in so einem Fall nur machen kann. Du hast hier gute Ratschlaege bekommen, befolge sie und lies die FAQs. Wenn Ihr jetzt nicht die Reissleine zieht und handelt, werdet Ihr die naechsten Jahre/Jahrzehnte weiter so "behandelt".

Und Nein, zufrieden wird eine Borderlinerin NIEMALS sein und Ruhe gibt sie nur, wenn sie massivst Druck bekommt. Eure Kuscheltour bringt nichts, auch wenn Ihr das nicht hoeren wollt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#42
(28-09-2016, 09:22)hans2000 schrieb: Der Verfahrenspfleger könnte in seiner Stellungnahme (etwa 10 Seiten lang, er bekommt dafür 700 Euro pauschal) schreiben dass die KM ungut für die Kinder ist.
Gleichzeitig könnte er dazu schreiben, dass der KV leider aus beruflichen Gründen nur wenig freie Zeit für die Kinder hat.
Dazu könnte er versteckt formuliert vermerken, dass dem KV der Job wichtiger als die Kinder ist.
Über dich könnte er schreiben, dass du eine gute und erfolgreiche Mutter deiner eigenen Kinder bist.

Was soll das Familiengericht jetzt entscheiden ?
Du bist nicht die KM.

Am besten die Kinder weder zu KM noch zu KV.
Also Kinderheim ?

Es gibt hier keine Lösing, solange der KV nicht verfügbar ist.

@hans2000:
Der KV ist abends immer zuhause. Morgen ebenso.
Im Moment besuchen BEIDE seiner Kinder Ganztagesschulen! Seit vielen Jahren - seit dem Kindergarten schon.
Die gnädige Frau arbeitet dennoch nicht!
Inzwischen wird jedoch ein (geringes!) fiktives Einkommen angesetzt nach dem Trennungsjahr.

Der KV hat zeitlich fast dieselben Möglichkeiten wie die KM! Zudem hat er eines nämlich Bindungstoleranz. Im Gegensatz zu ihr.
Er MÖCHTE ausdrücklich, dass die Kids mit BEIDEN Eltern Kontakt haben....

Was macht das Gericht? Das Ganze ist jetzt beim OLG - und 3 Richterinnen sind involviert. Na dann... wir werden sehen wie das Chaos für uns alle weitergeht.

LG

@kay:

ICH habe es komplett verstanden! Und ich danke Euch dafür!
Wenn ich dürfte, dann würde ich so manche Verzögerungsaktion in Puncto Geld durchführen ... und das wäre der richtige Weg.
Zudem bin ich meist sehr konsequent - und das würde die KM zu spüren bekommen. Legal.

Mein Partner hat hier das letzte Wort! Und er liest mit ... das weiss ich seit gestern Abend.

LG

@ALLE:

Wünsche Euch Allen ebenfalls Alles Gute für Eure eigenen Situationen!
Und DANKE nochmals für Eure guten Ratschläge und die Unterstützung in diesem Thread.

LG
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#43
Nach dem Verfahrenspfleger kann ein Erziehungsfähigkeitsgutachten beauftrgat werden.
Das kostet euch etwa 8000 Euro und ist etwa 100 Seiten lang.
Problem hierbei ist, dass der Psychologe hierfür einige Monate Zeit braucht.

Die KM muss nichts hierfür bezahlen, da sie nicht arbeitet und VKH erhält.
Die KM muss scheinbar gar keine Gerichtskosten bezahlen, da sie nicht arbeitet und VKH bezieht.

Somit hat die KM die besseren Karten, da sie kostenlos durch alle Instanzen über Jahre hinweg klagen kann.
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#44
Grüß Gott,
Jetzt muss ich doch auch mal was schreiben.
Als erstes würde ich mal so Tipps, wie "- KV sofort weniger arbeiten, ggf. Null" ignorieren. Es soll Leute, auch Väter die Unterhalt zahlen müssen, geben, die zum einen gerne arbeiten und zum andern sich nicht durch Unterhaltszahlungen persönlich angegriffen fühlen.
Allerdings würde ich auch nicht so viele Nebenkriegsschauplätze aufmachen. Gucken was für euch das beste ist, und damit los legen. Aber ordentlich. Und dafür muss leider dein Partner aus den Hufen kommen. Warum steht er noch im Mietvertrag? Das hätte längst geregelt werden müssen. Wenn so viele der Meinung sind das die KM die Gute ist, lasst sie auflaufen. Wenn Sie keine Wohnung mehr hat, und dem JU erklären muss warum, dann wendet sich das Blatt. 

So Zeugs wie sich mit dem anderen Anwalt anlegen würde ich lassen. Kümmert euch um den Kindesunterhalt und einen neuen Rechtsanwalt. Dann einfach mal das ABR beantragen und gut ist. Damit habt ihr erstmal genug zu tun. Ständig gegen alles und jeden klagen kann man nur machen wenn man genug Zeit hat. Da ich voll arbeite, hätte ich die nicht, und würde auch nicht dazu raten. Meistens bringt das eh nichts und kostet nur Geld und Zeit.
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#45
(28-09-2016, 09:00)hans2000 schrieb: ........ und die KM wegen der Ehe einen Eheschaden erlitten hat (Krank wegen Ehe) gibt es hier Probleme. Dann zahlt der KV noch Krankenunterhalt zusätzlich. Möglicherweise bis zum Altenheim ... Da sie psycho ist, sind die Bedingungen hierfür evtl. bereits erfüllt.

...und das Schlimme daran ist: ein "ärztliches Attest" stellt jeder Küchenpsychologe aus resp. die Gerichte akzeptieren jeden Freßzettel und verurteilen den Mann zu lebenslänglich. Lebenslanger Unterhaltspflicht, bis zum Grab.
Jeder Mörder in Deutschland bekommt nach Verbüßung von 15 Jahren eine Chance - ein geschiedener Mann nicht.

Ich bin das lebende Beispiel dafür.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#46
(28-09-2016, 11:18)Austriake schrieb: ...und das Schlimme daran ist: ein "ärztliches Attest" stellt jeder Küchenpsychologe aus resp. die Gerichte akzeptieren jeden Freßzettel und verurteilen den Mann zu lebenslänglich. Lebenslanger Unterhaltspflicht, bis zum Grab.

Kann ich bestätigen !
Weibliche Fresszettel werden vom Gericht allzeit akzeptiert, männliche Atteste hingegen immer verworfen
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#47
@Austriake u. hans2000:

Diese Sorgen mache ich mir persönlich auch!
Habe in den letzten Monaten so Vieles gesehen und erlebt, dass es fast nichts mehr gibt, was ich nicht glauben kann --> in Hinsicht auf Behörden und die KM.
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#48
So weit sind wir noch nicht mit lebenslang Unterhalt und es ist noch nicht mal bekannt, ob die Ex überhaupt versucht, lebenslang zu kassieren geschweige denn ihre Argumente. Ich würde mal lieber JETZT machen, was JETZT machbar ist, das ist nämlich schon ziemlich viel. Nach dem Trennungsjahr noch ohne Erwerbstätigkeit - das geht gar nicht.
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#49
Eins nach dem anderen, zuerst mal die Gegenanzeigen machen und die freiwilligen Zahlungen komplett einstellen und zusehen, dass der Trennungsunterhalt wegkommt, bzw. reduziert wird. Darauf wuerde ich mich erstmal was das Finanzielle betrifft konzentrieren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#50
@hans2000:

Du fragtest:
Was sagt der Verfahrensbeistand ? (WICHTIG !!!)

und

Habt ihr euch auf den Besuch vorbereitet ???????


Dazu:
Inzwischen habe ich hier so Manches gelesen zu diesem Thema.
Dennoch nochmals die Frage konkret an Dich:
Was/wie würdest Du noch vorbereiten für den Termin mit dem VB?

Danke + LG
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