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Wie komme ich an Infos über Arztbesuch
#1
Hallo zusammen!
Mein Kind hat mir erzählt, dass es erstmals in psychologischer Behandlung war, weiß aber nicht den Namen des Arztes und die Stadt.
Ferner erzählte es mir, dass der Arzt die KM fragte ob auch der Papa dabei sein könnte, was die KM verneinte Angry ("Im Moment nicht")
Nun will ich natürlich den Arzt kontaktieren können, die KM wird mir wohl keine Auskunft geben, weil es ja einen GRUND gibt, warum sie mich nicht dabei haben möchte. Ich vermute, dass dann etwas unangenehme Sachen aus ihrer Sicht zu Tage kämen.
Frage: Wie komme ich an die Info, bei welchem Arzt mein Kind in Therapie ist?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#2
Du hast gemeinsames Sorgerecht?

Wenn ja, klassischer Dreisprung!

1. Aufforderung KM zur Informationserteilung

2. Jugendamt um Vermittlung bitten

3. Antrag bei Gericht, KM wird verpflichtet Auskunft über Arzt und Motivation der Behandlung.

Das geht alles ohne Anwalt.
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(Donovan)
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#3
Die Krankenkasse müsste auch Auskunft geben können, wenn das Quartal vorbei ist.
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#4
Hat das mal jemand geschafft? Normalerweise verweisen sie auf das Innenverhältnis der Eltern.
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#5
Habe schon befürchtet dass die Krankenkasse sich auf Datenschutz beruft und ich übers Gericht muss..ärgerlich.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#6
(07-10-2016, 21:30)L3NNOX schrieb: ... Krankenkasse ...
Als Patient hat man ein Recht auf Einsicht in die Patientenakten.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630g.html
Quelle: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnos...57995.html

Dieses Recht nimmst für dein Kind in Anspruch. Zu dem Zweck setzt du ein Schreiben auf in dem du um Einsicht in die Patientenakte deines Kindes entsprechend BGB, § 630g bittest. Das Schreiben sendet du an die Krankenkasse bei dem dein Kind versichert ist. Und bittest diese dir die Adresse des Arztes zum Zwecke der Wahrnehmung der Rechte deines Kindes nach obigen Paragraphen mit zu teilen.

Wenn sie dir die Adresse des Arztes nicht mit teilen, bittest du die Krankenkasse, in deinem darauf folgenden Schreiben, einen entsprechenden Brief (von dir) an den behandelnden Arzt weiter zu leiten. Auf diesem Weg wirst du sicherlich nebenbei auch die Kontaktdaten des Arztes erfahren.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#7
(08-10-2016, 02:55)Bruno schrieb: Als Patient hat man ein Recht auf Einsicht in die Patientenakten.
Wenn dir der Einblick in die Krankenakten nicht gewährt wird, kann es durchaus hilfreich sein sich mit einer Bitte um Hilfe, an den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes zu wenden.
Quelle: https://www.datenschutz.hessen.de/_old_c...3/k5p4.htm
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#8
(08-10-2016, 02:55)Bruno schrieb: ... Zu dem Zweck setzt du ein Schreiben auf in dem du um Einsicht in die Patientenakte deines Kindes entsprechend BGB, § 630g bittest.


Das klingt schonmal gut, geht das sofort, oder erst gegen Ende des Quartals?
Hat das bei jemanden schonmal geklappt?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#9
(08-10-2016, 08:17)L3NNOX schrieb: Das klingt schonmal gut, geht das sofort, oder erst gegen Ende des Quartals?
Ich habe das noch nicht probiert und ich kenne auch niemanden der dies schon mal gemacht hat.

Probiere es aus. Auf Grund eines Telefonates oder Emails werden sie dir vermutlich keine personenbezogenen Daten raus rücken. Diesen Versuch würde ich mir klemmen. Per Fax oder Brief (mit Unterschrift) wird das schon eher klappen. Ich versende gerne als erstes immer alles per Fax. Das wird erfahrungsgemäß ernst genommen und kostet mich dank Telefonflat kein Porto. Auch hat man bei der Variante einen Sendebeleg aus dem sogar hervor geht das der Empfänger das Schreiben erhalten hat und was im Schreiben drin stand. Das ist von seiner Belegkraft deutlich oberhalb eines normalen Briefes.

Schicke einfach noch diese WE den Brief an die Mutter mit Bitte um Nennung des Arztes (Auskunftsanspruch) und einen weiteren Brief an die KK (Anspruch auf Einsicht in Patientenunterlagen). Ich sehe keinen Grund warum du der Mutter von dem Brief an die KK berichten solltest.

Ich würde da nicht auf irgend welche Quartalsenden warten.
Wenn du die Daten bekommst ist alles gut. Wenn sie dir mit irgend einer Begründung die Daten nicht geben. Dann hast du eine Handlungsgrundlage um dagegen vor zu gehen. Wenn du dabei Handlungs oder Argumentationsideen benötigst, dann teilst du uns hier mit wie die Ablehnung vom Inhalt her lautete (bitte immer anonymisiert).
--
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#10
Das sind Theorien, die er gerne ausprobieren kann. Sicherer Grund ist dagegen der Auskunftsanspruch an die Mutter, den er umgehend wahrnehmen sollte. Brieflein an die Krankenkasse kann er ja trotzdem schreiben. Aber sich davon keine Sekunde abhalten lassen, sich an die Mutter zu wenden.
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#11
Falls Du das gemeinsame Sorgerecht hast, wurde ich mit dem Sorgerechtsurteil als erstes persoenlich bei der Krankenkasse vorsprechen und um Auskunft bitten. Wenn die kooperieren, kannst Du Dir alles andere sparen. Ansonsten wie oben beschrieben, parallel Mutter und Krankenkasse schriftlich auffordern. Bei Mutter und Jugenamt kurze Fristen, da gibt es keinerlei Grund lange rumzueiern. Wenn da nichts kommt, sofort Klage einreichen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#12
(08-10-2016, 11:24)kay schrieb: Wenn da nichts kommt, sofort Klage einreichen.
Was für Kosten bzw. was für ein Kostenrisiko besteht in etwa für den Jenigen der die Klage ein reicht ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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#13
Ich bin kein Jurist, aber so wie ich das verstanden habe, gibt es eine Auskunftspflicht. Ist die Gesetzeslage derartig eideutig, gibt es keinerlei Kostenrisiko.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
Es ist halt immer wieder dasselbe Problem: Das Sorgerecht hat keinerlei Bindewirkung in anderen Rechtsgebieten, sondern ist fast nur was "für die Eltern". Schule: Allein anmelden kein Problem, obwohl laut Sorgerecht das eine Entscheidung BEIDER Eltern sein muss. Umzug: Dasselbe. Auskunft bei Behörden: Dasselbe. "Wenden sie sich an die Mutter, uns interessiert das nicht".
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#15
Ist das Kind bei Dir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert?
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(Donovan)
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#16
(07-10-2016, 21:12)CheGuevara schrieb: Die Krankenkasse müsste auch Auskunft geben können, wenn das Quartal vorbei ist.

Vorsicht! Mitarbeiter der Krankenkasse unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht.

Ich hatte mich mal bei der Krankenkasse nach der Pflegestufe meiner Schwiegermutter erkundigt (da war ich noch verheiratet, und es war zu der Zeit noch meine Schwiegermutter) - dies führte zu einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen die Mitarbeiterin der Krankenkasse wegen Verletzung der Schweigepflicht. Das Verfahren wurde nur deswegen eingestellt, weil eben noch ein Verwandtschaftsverhältnis bestand und ich zur Auskunft berechtigt war.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
(08-10-2016, 16:01)CheGuevara schrieb: Ist das Kind bei Dir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert?

Ja
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#18
(10-10-2016, 10:38)L3NNOX schrieb: Ja

Dann muß (!) Dir die KK Auskunft geben!

Simon II
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