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23-10-2016, 22:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-10-2016, 22:59 von Atlantis.)
Wie bei uns und im Beschluss des OLG Jena 4 UF678-15 ist in Bezug auf die paritätische Doppelresidenz zu lesen: Grundvoraussetzung funktionierender gemeinsamer Sorge ist sowohl die objektive Kooperationsfähigkeit als auch die subjektive Kooperationsbereitschaft der Eltern.
Könnte mir bitte jemand erklären, was der Unterschied zwischen den beiden Arten der Kooperationsfähigkeit ist und auf was diese sich beziehen bzw. was dies bedeutet?
Wozu braucht es in der paritätischen Doppelresidenz überhaupt Kooperationsfähigkeit, eine normale/minimale Kommunikation (und Kooperationsfähigkeit) in Bezug auf die Belange der Kinder vorausgesetzt (z.B. die Eltern kümmern sich darum, dass die Kinder an beiden Wohnorten ihren Hobby nachgehen können)?
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Die Begriffe Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft sind wieder einmal unbestimmte Rechtsbegriffe, die die Justiz entwickelt, um unliebsame Entwicklungen wie das Wechselmodell einzuschränken.
Dahinter steht ein Gedankenmodell an Kommunikation, bei dem der Informationsfluss ausschließlich über einen Elternteil läuft und der andere Teil keinen eigenständigen Kontakt zum Arzt, Schule, Flötenlehrer oder Sportverein hätte.
So etwas ist natürlich Nonsense, aber für die Schwarzkittel selbstverständlich.
Nebenbei, die akzeptierte Konmunikationsverweigerung durch die Mutter stellt eine Diskriminierung des Vaters dar, damit kannst Du bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte laufen, vorher macht da keiner was!
Siehe meinen letzten Thread bei den Gerichtsurteilen.
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(23-10-2016, 22:39)Atlantis schrieb: Wozu braucht es in der paritätischen Doppelresidenz überhaupt Kooperationsfähigkeit, eine normale/minimale Kommunikation (und Kooperationsfähigkeit) in Bezug auf die Belange der Kinder vorausgesetzt (z.B. die Eltern kümmern sich darum, dass die Kinder an beiden Wohnorten ihren Hobby nachgehen können)?
Ich denke, der Hauptpunkt, der Abstimmung notwendig macht, sind die Finanzen.
Wer bestimmt, welche gemeinsame Anschaffung getätigt wird und welche nicht, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie teuer darf der neue Schulrucksack sein, wie teuer die neue Winterjacke oder darf das Kind mit zur Jugendfreizeit...?
Im Grunde alles Fragen, über die man sich einigen können sollte, aber wenn halt überhaupt keine Kooperationsbereitschaft besteht, dann kann das sehr nervig warden.
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Objektiv und Subjektive Kommunikationsfähigkeit klingt für mich so, wie wenn die Eltern
1. Behaupten müssen, miteinander zu kooperieren und
2. Tatsächlich wirklich miteinander kooperieren.
Also verbales Wollen bei gleichzeitiger tatsächlich gelebter Kommunikation.
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Kooperation sollte man hier definieren als "zusammen auf gemeinsame Interessen hinarbeiten". Wie mein Vorposter schon schrieb, sollte nicht nur der Wille, sondern auch die Umsetzung vorliegen, sodass man von subjektiver und objektiver Kooperation sprechen kann.
LG