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"Recht" auf Auskunft
#76
Hallo,

Zitat:Während die Anordnung eines Ordnungsmittels nach § 89 Abs. 1 FamFG ausdrücklich in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt ist8, steht der Hinweis auf die Möglichkeiten der Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 89 Abs. 2 FamFG nicht im Ermessen des Gerichts.
https://www.rechtslupe.de/familienrecht/...ung-333679
Einem (auch noch nach dem Beschluss eingereichtem) Antrag auf Belehrung gemäß § 89 FamFG muss z.B. auch bei einer familiengerichtlich genehmigten Elternvereinbarung stattgegeben werden, da Verpflichtend.
Nach mehreren Problemen hatte ich noch (mehr als 2 Jahre nach dem eigentlichem Beschluss) einen Antrag auf nachträgliche Belehrung gemäß § 89 FamFG beim OLG gestellt und als Beschluss erwirkt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#77
Bearbeitete das OLG nur die fehlende Belehrung oder gab es noch weitere Begründungen, ans OLG zu gehen?
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#78
Nein, es ging ausschließlich um die fehlende Belehrung.
Die Belehrung ist eigentlich Standart-Pflicht für Richter, die diese allerdings sehr gern "vergessen".
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#79
(28-11-2016, 16:20)Pistachio 00 schrieb: Nein, es ging ausschließlich um die fehlende Belehrung.

Nur dass wir beim richtigen Thema sind. Bei Dir ging es nicht ausschließlich um Umgang, sondern um andere Familienangelegenheiten?
Die Rechtspflegerin meinte, Sie habe es rausgelassen, da Sie keinen Beschluss hätte, wo dies nicht um Umgang ging und wo ein Antragsgegner nach §89 Belehrt worden sei.
Auch ich habe auf dejure.org nichts entsprechendes gefunden oder im Internet.
Nur stelle ich mir die die Frage: Ich habe einen Beschluss, wo meine Ex in meinem Bsp. die Zeugnisse zu einem bestimmten Termin aushändigen MUSS. Wenn im Beschluss keinerlei Belehrung stattfindet, dann müsste ich ja erneut ein Verfahren anleiern.
Wenn ich jedoch den Text nehme:
"Diese Belehrungspflicht ersetzt die nach früherem Recht gemäß § 33 Abs. 3 Satz 6 FGG erst im Vollstreckungsverfahren erforderliche Androhung des Zwangsmittels. Mit der schon in den Tenor der vollstreckbaren Entscheidung aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen den erlassenen Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen kann....
Mit dieser Änderung wollte der Gesetzgeber das Vollstreckungsverfahren beschleunigen und eine Verlagerung des Streits über die Hauptsache in das Vollstreckungsverfahren verhindern4."

Auf der einen Seite wollte der Gesetzgeber die Vollstreckung beschleunigen, aber betrifft das wirklich NUR den Umgang bzw. die Personenherausgabe?

@Pistachio 00: würde es Dir was ausmachen mir, falls Dein Beschluss nicht ausschließlich den Umgang regelt mit via PN eine Mailadresse zu kommen lassen könntest um mir ggf. den Beschluss zu kommen zu lassen?

Ich hab mir mal die ganzen Gesetze nochmal angesehen. ein älteres wurde ja abgelöst und zum Teil durch §89 FamFG ersetzt. Wird aber ggf "nur" auf Umgang beziehbar sein.
Meint Ihr, ich kann, wenn es "nur" um die Ausküfte geht ggf. diesen hier einsetzen? Der sollte gehen:

§ 35
Zwangsmittel

(1) Ist auf Grund einer gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen, kann das Gericht, sofern ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, gegen den Verpflichteten durch Beschluss Zwangsgeld festsetzen. Das Gericht kann für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft anordnen. Verspricht die Anordnung eines Zwangsgeldes keinen Erfolg, soll das Gericht Zwangshaft anordnen.

(2) Die gerichtliche Entscheidung, die die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung anordnet, hat auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Entscheidung hinzuweisen.

(3) Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25 000 Euro nicht übersteigen. Mit der Festsetzung des Zwangsmittels sind dem Verpflichteten zugleich die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen. Für den Vollzug der Haft gelten § 802g Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, die §§ 802h und 802j Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend.
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#80
@fragender

Mein (zunächst unvollständiger) Beschluss betraf ausschließlich Umgang.
Die Belehrung nach §89 FamFG betrifft ja auch nur Umgangssachen.
Welche Möglichkeiten zur Vollstreckung (D)ein Auskunfts-Beschluss bietet, ist mir leider nicht bekannt.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#81
Ich hab jetzt dem Richter heute seine Arbeit abgenommen.
habe sämtliche gedruckten Bilder meiner Kinder genommen und der VB geschickt. Die digitalen Aufnahmen und Videos von 9 bzw. 14 Jahren habe ich schreddern lassen.
Da ich ja in Zukunft keine Bilder bekommen soll, bin ich p__s Meinung, dass ich ja Theoretisch mit den alten Bildern was auch immer machen könnte. Dies will ich natürlich verhindern.
Die Info, über diese Aktion, habe ich meinen Kindern, der VB und dem Gericht geschickt.
Ja, es ist Kindisch, aber ich will einfach mal ein Zeichen zeigen, was solche Bescheid wert sind
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#82
Wenn es dir guttut, war es das Richtige.
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#83
Ja, das tat mir gut. Leider, wenn mann es genau nimmt. Aber ich denke jeder kommt an einen punkt, wo er nach sich schaut und weiter macht.
Es ist klar, dass das die Roben nicht im geringsten interessiert. Vielleicht, kommt denen doch eines Tages der gedanke, dass Väter auch Gefühle haben
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#84
Vaeter und Gefuehle? Moment mal, wir sind doch fuer die ganzen Feministinnen und ihre lila Pudel alle nur (potentielle) Gewalttaeter und Geldautomaten!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#85
(30-11-2016, 23:46)fragender schrieb: Es ist klar, dass das die Roben nicht im geringsten interessiert.

Was die interessiert und was nicht, interessiert mich ebenfalls nicht. Obwohl, ne, das stimmt nicht. Wenn ich denen Ärger machen kann, interessiert mich das schon.

Hake das ab, mach was dir gut tut und lass die gemachten Erfahrungen in dein Leben einfliessen. Teile sie mit, nutze sie, vom Gespräch über den Gartenzaun bis zum Kreuz in der Wahlkabine.
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#86
(25-11-2016, 14:44)Theo schrieb:
(25-11-2016, 14:11)fragender schrieb: OK. Da das Gericht es seit Beginn zu einer "Elterlichen Sorge" gemacht hat würde ich sagen, dass es dann nicht nötig ist und somit sofort Vollstreckbar wäre.

Nein, denn der Auskunftsanspruch ist zwar eine Kindschaftssache, aber keine, die von Amts wegen vollstreckt wird.
Theo, leider kann mir keiner den genauen Paragraphen nennen. Ich finde auch nicht wirklich etwas darüber. Hast Du da ggf einen?
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#87
So, leider sind wir mal wieder genau an dem Punkt, welchen ich vorhergesehen habe; wie ich es hasse recht zu behalten, was Vorahnungen betrifft.

Ich habe vom FamFG einen Beschluss, in dem meine Ex dazu aufgefordert wurde gewisse Unterlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt an mich zu senden. Dieser erste Zeitpunkt ist natürlich verstrichen, ohne dass ich ein "retuschiertes" Zeugnis zu gesicht bekommen habe. In dem Beschluss stand natürlich nichts davon, dass bei nichtlieferung Madame eine Strafe bekommen könnte.... warum den auch?

Nun, was mache ich mit dem Beschluss, bzw. wie komme ich nun an die Zeugnise ran? [für alle, die nicht alles lesen wollen: warum ich mich so verhalte? Es geht mir um das Prinzip.]
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#88
Fordere sie erstmal nachweislich dazu auf und wenn Sie alles ignoriert, bleibt Dir wohl nichts anderes uebrig als wieder vor Gericht zu gehen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#89
(01-03-2017, 13:30)fragender schrieb: [für alle, die nicht alles lesen wollen: warum ich mich so verhalte? Es geht mir um das Prinzip.]

Und was bringt Dir diese Prinzipienreiterei außer Streß und Ärger?

Hast Du eigentlich gemeinsames Sorgerecht?

Simon II
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#90
(01-03-2017, 13:48)kay schrieb: Fordere sie erstmal nachweislich dazu auf ...

Aber mal ganz ehrlich. Wozu habe ich denn diesen blöden Beschluss?
Ich bin ein Jahr lang vors Gericht gezogen und hab davor immer schön "bitte, bitte-machen" müssen.
Es steht doch klipp und klar drin: dieses zum tag X und jedes zum Datum Y..!

Warum soll ich die denn nochmal anschreiben und erneut betteln?

@ Simon II: Was es mir bringt? Nun, dass ich wenigstens Sie dazu zwingen kann wenigstens etwas von "IHREN" Kindern zu erfahren.
Nein,Sorgerecht habe ich seit der Scheidung nicht mehr. das hab ich Ihr bei der Scheidung gegeben, damit Sie voll und ganz Kindesbesitzerin sein kann.
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#91
Ordnungsgeld beantragen. Es reicht, wenn der Beschluss hinreichend konkret war, eines speziellen Hinweises auf Vollstreckbarkeit bedarf es nicht.
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#92
Ich denke, der Beschluss war hinreichend konkret genug. Es stand auf jeden Fall drin, dass bis zum .... eine Kopie des Zeugnis von Kind A und Kind B mir zur Verfügung zu stellen Sei, auf meine Wohnadresse hin.

Also einfach

"Antrag auf Ordnungsgeld

Da die Antragsgegnerin dem Beschluss des FamFG Aktz:.... vom .... durch die nicht Versendung der Zeugnisse der Kinder A und B nicht bis zum .... nachgekommen ist, beantrage ich ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monate."
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#93
@Fragender: Weil es vor Gericht immer besser aussieht!!! Du weisst doch wie das ist, Frauen duerfen immer mal was vergessen oder etwas nicht richtig verstehen, Maenner natuerlich nicht. Also forder Sie erneut mit Frist von einer Woche auf. Kommt dann nichts, Ordnungsgeld beantragen und keiner kann Dir vorwerfen, Du haettest der doch so "armen" Mutti nicht noch eine Chance gegeben ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#94
Sorry, aber mittlerweile schei.... ich drauf.
Sie hat den gleichen Beschluss wie ich. Und wenn Sie nicht lesen kann, dann shit happens
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#95
(01-03-2017, 14:45)fragender schrieb: @ Simon II: Was es mir bringt? Nun, dass ich wenigstens Sie dazu zwingen kann wenigstens etwas von "IHREN" Kindern zu erfahren.

Und was bringt Dir das?

Im ernst: Was bringt es Dir, Dich mit dieser blöden [Selbstzensur] in dieser Form auseinanderzusetzen?

Du willst sie zu etwas zwingen?

Da lachen ja die Hühner!

Die lacht sich scheckig und Du merkst nicht einmal, wie sehr Du ihr auf den Leim gehst.

Glaubst Du ernsthaft, daß Du sie mehr ärgerst als ein Mückenstich?


(01-03-2017, 14:45)fragender schrieb: Nein,Sorgerecht habe ich seit der Scheidung nicht mehr. das hab ich Ihr bei der Scheidung gegeben, damit Sie voll und ganz Kindesbesitzerin sein kann.

(Hervorhebung durch mich)

Sorry, wie kann man nur so blöd sein!!!

Wenn ich so einen Quatsch lese!

Angry

Mit gemeinsamen Sorgerecht könntest Du Dich direkt an die Schule wenden und bräuchtest nicht diesen Unfug mit dem Gericht zu machen.

Selbst schuld!

Simon II

Nachtrag: Statt Dich mit Blödsinn wie irgendwelchen Zeugnissen abzugeben, solltest Du versuchen, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Die Chancen dafür stehen heute wesentlich besser als früher, es tatsächlich auch zu bekommen, auch wenn Dir eine sehr gute Begründung einfallen müßte, warum Du es jetzt doch haben möchtest.
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#96
Na, die Begründung wäre doch recht einfach - die KM ignoriert Gerichtsbeschlüsse, also muss dem Vater die Möglichkeit gegeben werden, selbst zur Schule zu gehen oder zum Arzt und sich die Infomrationen selbst zu holen.

Natürlich bedeutet geteiltes Sorgerecht gewissen Mehraufwand für die Mutter - für jeden Reisepass oder Personalausweis der Kinder oder bei Arztbesuchen etc. pp. wird die KM dann das Einverständnis des Kindsvaters einholen müssen.
Das hätte sie anders haben können, will aber offensichtlich nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#97
Ich finde auch, dass es nichts bringt, einen Auskunftsanspruch zu erwirken, ihn aber dann nicht durchzusetzen. Es gibt keinen Grund, den Ordnungsgeldantrag zu unterlassen und kurz vor der tatsächlichen Durchsetzung aufzugeben.

Tränen über das gemeinsame Sorgerecht bringen auch nichts mehr. Es fällt damit als Mittel zum gewünschten Zweck aus.
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#98
Danke p__. Ich sehe es Ähnlich wie Du.
Problem ist, dass man hier nur einen kleinen Teil Abbilden kann und das wiederum ist auf einen kleinen Teilbereich nochmals focusiert.
Vielleicht für Simon II zum besseren Verständnis: Ich habe damals die Seitensprünge durch Zufall mitbekommen. Es folgten innerer Stress und fassungslosigkeit. Leider habe ich dieses Forum zu diesem Zeitpunkt nicht gekannt und versuchte selber alles "im Guten" zu regeln. Sprich Gespräche mit dem ältesten, Gespräche mit der noch Frau, Planung der Wohnmöglichkeiten und Finanzierung des ganzen. Hätte auch gut gehen können, da ich mit so einer Person nichts mehr zu tun haben wollte; für mich standen die Kinder im Vordergrund.
Nun hat Sie sich selber einen Anwalt genommen, als ich die Scheidung eingereicht habe. Es war mündlich Vereinbart, dass die Kinder und Sie im gemeinsamen Haus leben können und ich meine Firma im Dachgeschoss belasse. Zusätzlich hatte Sie genügend Geld freiwillig für beide Kinder bekommen.
Nun kam der Anwalt von Ihr auf die tolle Idee, dass hier jede Menge Geld durch klagen verdient werden kann. Weiter war Sie so durch die Scheidung gekränkt (Sie ist sehr von sich überzeugt), dass Sie begann die Kinder gegen mich auf zu bringen und Diese zu Impfen wie:"solche Sachen sind privat und was privat ist geht den (also mich) nichts mehr an, da ich nicht mehr zur familie gehöre, da der sich scheiden lässt von uns).
So Simon nun mal die Frage an Dich: Wenn Du völlig im Eimer bist, weil Deine Welt zu diesem Zeitpunkt den Bach runter geht,
Deine Ex die Kinder gegen Dich aufbringt, Diese einfach zu blöd sind und sich erpressen lassen und sich irgentwann denken ich halte mich vom Vater fern dann ist muti glücklich,
Du beim JA voll gegen die Wand läufst weil Du umgang mit einem deiner Kinder willst und Du beim selber beantragten begleiteten Umgang verarscht wirst,
Deine Nochfrau Dich mit Anzeigen klein hält, weil Ihr momentanes Spielzeug ein Polizist ist und Ihr tolle Tips gibt (Anzeige versuchter Mord (Wenn dahin Ermittlungen laufen, dann machst Du als Mann erst mal gar nichts mehr außer Dich bei jedem Streifenwagen umzudrehen, ob diese wegen Dir da sind))
Deine Kinder Dir die Schuld geben, da diese statt 8xx € nur noch 6xx € Unterhalt bekommen, weil der tolle Anwalt leider doch nicht recht hatte und die kleine Wohnung Ihr eigenes Vergnügen ist und die Unterhaltsklage von Ihr nicht so lief wie der Anwalt Ihr versprach....
... Hälst Du dann an Deinem bescheidenen Sorgerecht fest und weist jedoch nach einem halben Jahr, wo Deine Kinder zur Schule gehen, da Nochfrau Umgezogen ist und beim Rathaus die Anzeige mitgenommen hat und Du keinen Zettel in den Händen hälst, dass Du Deine Nochfrau nicht umgebracht hast....
... Ich hatte noch viel mehr Scherben vor mir und das einzig logische war, dass ich mich Schlau mache, da von meiner Ex und von meinen Kindern keinerlei Infos mehr kamen oder kommen werden und das Sorgerecht abgebe und dadurch mich auf §1686 berufen kann.

Auf Deine Argumentation bin ich echt gespannt und sorry, dass iich so deutlich wurde, aber ich lasse mir von keinem mehr sagen "selber Schuld" oder "wie blöd...."
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#99
Die psychischen und finanziellen Folgen der Trennung sind aber ebenfalls nicht Verfahrensgegenstand, so drängend sie sind. Du musst das auf anderer Ebene behandeln, wie im Thread schon oft gesagt.

Hau doch einfach mal den Ordnungsgeldantrag raus. Das kostet dich ein bisschen Formulierarbeit, Kopien, eine Briefmarke. Viel drüber reden bringt nichts. In der Zeit hätte er schon losgeschickt werden können. Machs, fertig. Tu, was du tun kannst und lass bleiben, was sowieso nicht geht.
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(02-03-2017, 11:28)fragender schrieb: ... Hälst Du dann an Deinem bescheidenen Sorgerecht fest ...

Definitiv ja, denn es ist eine rechtliche Verbindung zu dem Kind, die Dir ohne weiteres keiner nehmen kann (die Hürden hierfür sind wirklich hoch - eine der wenigen positiven Entwicklungen in den letzten 20 Jahren!).

Dies FREIWIILLIG aufzugeben ist an Dummheit kaum zu übertreffen!

Und ja, alles, was Du erlebt hast, habe ich in ähnlicher Form auch erlebt!

Ich habe sehr wohl Verständnis für Deine Gefühle, denn durch diese Phasen bin ich auch durchgegangen. Und ich weiß auch, daß das gemeinsame Sorgerecht nicht so wirklich viel wert ist. Aber Deine Situation mit dem Auskunftsersuchen ist ein typisches Beispiel, wo es etwas wert ist!

Aber egal, P hat recht, daß eine Androhung ohne Folge Unfug ist und handle jetzt so, wie P es Dir empfohlen hat.

Je nachdem, was dabei herauskommt, kannst Du nochmal über einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht nachdenken. Austriake hat da meiner Meinung nach sehr gute Begründungsdenkanstöße gegeben.

Simon II
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