Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt im voraus bezahlen
#1
und noch eine Frage von mir.

bin gerade dabei mir verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Und zwar will mein Konto wegen dem Zugewinnausgleich so niedrig wie möglich halten.
Kann ich der Ex theoretisch den KU im voraus überweisen, sprich
jetzt schon für Januar 2017 überweisen?

Dass das dann im Verwendungszweck angegeben werden muss ist klar,
aber macht das so Sinn?
Zitieren
#2
Das bringt doch nichts. Wenn die Abflüsse stören, wird einfach der Stichtag verlegt. Genausogut könntest du halt ein bisschen mehr Bargeld abheben. Für Weihnachten, Geschenke kaufen.
Zitieren
#3
Da fehlen jede mange von Antworten Deinerseits:
Gibt es einen Titel vom JA oder Gericht oder, nur "eine Vereinbarung" zwischen euch?
Seit Ihr geschieden, ward ihr Verheiratet, lebt Ihr offizell in Trennung....?

Das Du Dein Konto "leer räumen" möchtest ist zwar verständlich, aber dazu ist ja die Trennung wichtig, denn ab da gerechnet wird ggf. ein Zugewinnausgleich berechnet
Zitieren
#4
Der Zugewinn wird ausgerechnet und die Forderung wohl Dir gegenüber fällig. Da wird ein "jetzt ausgeben" von Barem nichts helfen.
Zitieren
#5
schade Sad
Zitieren
#6
Schildere deinen Fall doch mal detaillierter, vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  bis wann Unterhalt bezahlen pillepalle 9 7.800 03-12-2016, 06:15
Letzter Beitrag: CheGuevara

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste