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und noch eine Frage von mir.
bin gerade dabei mir verschiedene Szenarien durchzuspielen.
Und zwar will mein Konto wegen dem Zugewinnausgleich so niedrig wie möglich halten.
Kann ich der Ex theoretisch den KU im voraus überweisen, sprich
jetzt schon für Januar 2017 überweisen?
Dass das dann im Verwendungszweck angegeben werden muss ist klar,
aber macht das so Sinn?
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Das bringt doch nichts. Wenn die Abflüsse stören, wird einfach der Stichtag verlegt. Genausogut könntest du halt ein bisschen mehr Bargeld abheben. Für Weihnachten, Geschenke kaufen.
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Da fehlen jede mange von Antworten Deinerseits:
Gibt es einen Titel vom JA oder Gericht oder, nur "eine Vereinbarung" zwischen euch?
Seit Ihr geschieden, ward ihr Verheiratet, lebt Ihr offizell in Trennung....?
Das Du Dein Konto "leer räumen" möchtest ist zwar verständlich, aber dazu ist ja die Trennung wichtig, denn ab da gerechnet wird ggf. ein Zugewinnausgleich berechnet
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01-12-2016, 10:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2016, 10:37 von Nappo.)
Der Zugewinn wird ausgerechnet und die Forderung wohl Dir gegenüber fällig. Da wird ein "jetzt ausgeben" von Barem nichts helfen.
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schade
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Schildere deinen Fall doch mal detaillierter, vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten.