02-12-2016, 14:59
Hallo zusammen,
Mein Kind wurde durch einen noch zu ermittelnden Täter sexuell belästigt. Eine entsprechende Anzeige wurde aufgenommen und die Ermittlungen laufen.
Soweit mir bekannt ist werden im Rahmen einer Akteneinsicht des Täteranwaltes, diesem auch der Name und die Adresse des Opfers mitgeteilt. Nun möchte ich vermeiden das dem Täter durch unseren Justizapparat der Name und die Adresse meines Kindes mit geteilt wird und dieser dann auch noch die Möglichkeit hat meinem Kind gezielt nach zu stellen.
Wo muß ich die Beschränkung der Akteneinsicht übermittelten Daten beauftragen und gibt es da einen Mustertext oder ein Formular ?
Meine versuchte Klärung meiner Frage über Tante google, den Sachbearbeiter des Falls, der Auskunfts und Beratungsstelle der Polizei und der Opferbeauftragten haben bisher zu keiner Klärung geführt.
Eventuell hat einer von euch so etwas schon durch oder hat irgend wo eine Anleitung oder ein Formular in den Weiten des Internets gesehen.
Schönes Wochenende
Mein Kind wurde durch einen noch zu ermittelnden Täter sexuell belästigt. Eine entsprechende Anzeige wurde aufgenommen und die Ermittlungen laufen.
Soweit mir bekannt ist werden im Rahmen einer Akteneinsicht des Täteranwaltes, diesem auch der Name und die Adresse des Opfers mitgeteilt. Nun möchte ich vermeiden das dem Täter durch unseren Justizapparat der Name und die Adresse meines Kindes mit geteilt wird und dieser dann auch noch die Möglichkeit hat meinem Kind gezielt nach zu stellen.
Wo muß ich die Beschränkung der Akteneinsicht übermittelten Daten beauftragen und gibt es da einen Mustertext oder ein Formular ?
Meine versuchte Klärung meiner Frage über Tante google, den Sachbearbeiter des Falls, der Auskunfts und Beratungsstelle der Polizei und der Opferbeauftragten haben bisher zu keiner Klärung geführt.
Eventuell hat einer von euch so etwas schon durch oder hat irgend wo eine Anleitung oder ein Formular in den Weiten des Internets gesehen.
Schönes Wochenende