04-12-2016, 21:44
Hallo,
ich habe vom Jugendamt(Beistandschaft) eine Aufforderung bekommen mein Einkommen offen zu legen(Auskunft – und Ermittlungsbogen).
Nach einer Woche teilte man mir mit, dass Unterhaltsanspruch z.Z bei mir nicht durchsetzen lässt(Selbstbehalt ALG2) .
Jetzt legte man mir noch ein Versäumnisurteil bei und schreibt mir, dass nicht gezahlter Unterhalt mir als Schuld aufläuft.
(Versäumnisurteil)
2. Der Beklagte wir verurteilt, dem Kläger zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters vom Tag der Geburt, dem XXXXXXX, an 100 % des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen gemäß §2 der Regelbeitragsverordnung abzüglich des nach §1612b abs. 5BGB anzurechnenden anteiligen Kindergeldes für ein Kind, derzeit monatlich mithin XXX,XX EURO zu zahlen.
Ich sehe das Versäumnisurteil das erste mal.
Ist dieses Versäumnisurteil wie ein Titel ?
MfG
ich habe vom Jugendamt(Beistandschaft) eine Aufforderung bekommen mein Einkommen offen zu legen(Auskunft – und Ermittlungsbogen).
Nach einer Woche teilte man mir mit, dass Unterhaltsanspruch z.Z bei mir nicht durchsetzen lässt(Selbstbehalt ALG2) .
Jetzt legte man mir noch ein Versäumnisurteil bei und schreibt mir, dass nicht gezahlter Unterhalt mir als Schuld aufläuft.
(Versäumnisurteil)
2. Der Beklagte wir verurteilt, dem Kläger zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters vom Tag der Geburt, dem XXXXXXX, an 100 % des jeweiligen Regelbetrages nach den Altersstufen gemäß §2 der Regelbeitragsverordnung abzüglich des nach §1612b abs. 5BGB anzurechnenden anteiligen Kindergeldes für ein Kind, derzeit monatlich mithin XXX,XX EURO zu zahlen.
Ich sehe das Versäumnisurteil das erste mal.
Ist dieses Versäumnisurteil wie ein Titel ?
MfG