Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
90% titulieren
#1
moin Gemeinde,

hier steht man solle nur 90% des Unterhalts titulieren lassen,
jetzt meinte ein Arbeitskollege dass es erst ab 100% losgeht.

Hat das jemand schon so gemacht?
Die 100% gelten wenn ich das richtig verstanden habe als Mindestunterhalt?

lg
Zitieren
#2
(08-12-2016, 19:12)pillepalle schrieb: Die 100% gelten wenn ich das richtig verstanden habe als Mindestunterhalt?

Du meintest wahrscheinlich:
Zitat:Man sollte generell nur 90% des ausgerechneten Unterhalts titulieren, oft entscheidet sich dann Ex-Partnerin oder Jugendamt, doch nicht zu klagen weil sich die Mühe nicht lohnt. Der Weg über das Gericht ist vor allem bei Mangelfällen angeraten, denn Jugendämter verleugnen fast immer die Realität des Mangelfalls.

Ansonsten sind %-Angaben immer relativ. :-)

Ansonsten gebe ich Dir Recht, dass wenn Du mehr als Stufe 2 der DüTab bedienen kannst, es immer unerklärlicher wird
und es dann meist auf den "Einzellfall" ankommt.

Es kommt vor, dass sich die EintreiberInnen des JAes zufrieden geben, wenn sie 80 ode 90% des Unterhaltes beim Unterhaltsflüchtling eintreiben können.

Die Regel ist das nicht!

Jedoch haben die EintreiberInnen mittlerweile verstanden, dass es meist nicht mehr zu holen ist!

Es kommt immer auf die Sichtweise an. Denn je mehr Stress gemacht wird, umso mehr fällt das
freiwillige Engagement ab, dass sich Eingetriebener sich um einen Job kümmert, der mehr bietet,
als was EintreiberInn erwartet.
Zitieren
#3
(08-12-2016, 19:52)blue schrieb: Ansonsten gebe ich Dir Recht, dass wenn Du mehr als Stufe 2 der DüTab bedienen kannst, es immer unerklärlicher wird
und es dann meist auf den "Einzellfall" ankommt.


zum einen was meinst Du mit StufeII???  105% ?

Zum anderen frage ich mich ernsthaft von was ich noch leben soll wenn der deutsche Staat alles abschröpft?
Das ist eine ernstgemeinte Frage auf die mir bis jetzt noch niemand eine Antwort geben konnte.

Aber trotzdem nochmals zurück zur Frage.
- Kann ich 90% titulieren lassen?
- Hat das schon wer gemacht?
Zitieren
#4
(08-12-2016, 20:07)pillepalle schrieb: Aber trotzdem nochmals zurück zur Frage.
- Kann ich 90% titulieren lassen?
- Hat das schon wer gemacht?
1. Klar kannst Du das.
2. Da ich nach Stufe 6 der DüTab zahle, kommt spätestens dann das Problem des Sonderbedarfs;-)
Zitieren
#5
@pillepalle,

Einige Zahlen den vollen, titulierten Unterhalt und werden dann Aufstocker.
Das heißt bei Dir laufen keine Schulden auf weil Du von Deinem Gehalt den Unterhalt bedienst, wenn Du dann zu wenig Geld für Dich zum Leben hast, kannst Du beim Job Center aufstocken.
Wie viel Dir dann zum Leben bleibt, wissen andere hier besser.

Gruß
Bitas
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt nicht abtretbar titulieren? Maestro 7 5.527 05-06-2018, 17:42
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste