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Gesetzesänderung 1.1.2017
#1
Hallo,

habe in einem älteren Blog (http://stiefmutterblog.com/2015/12/15/ge...ltszahler/) das hier gefunden. Am 1.1.2017 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft:„Das maßgebliche Gesetz, welches Väter zum gläsernen Papa macht, ist §§ 249-260 FamFG, vereinfachtes Verfahren… In dem Gesetz geht es eigentlich um die Durchsetzung von Unterhalt. Die Mutter kann – ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts – einfach ein Formular ausfüllen und damit die Festsetzung des Unterhalts beantragen. Wehrt der Vater sich nicht innerhalb von einem Monat erfolgreich dagegen, wird der Unterhalt wie beantragt festgelegt. Die Mutter kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erzwingen, dass der Vater seine Einkünfte offenlegt. "


Weiter: "Um der willkürlichen Ausbeutung und Ausgrenzung von Unterhaltszahlern zu begegnen, kann man eine Schutzschrift einreichen."

Kann mir das ein kundiger Mitforist erklären? Ist es sinnvoll eine Schutzschrift einzureichen? Gibt es Muster? 

Besten Dank.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#2
https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/...1_2016.pdf
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#3
Was ich mal wieder eine absolute Frechheit finde (aber typisch für dieses (Un)-rechtssystem), dass eine solche Schutzschrift 83€ kostet und die "arme" KM muss nur Ihren Antrag zurückziehen.
Was meinen denn die netten Politiker, wie lange man ein totes Pferd noch reiten kann?
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#4
Danke p__,

habe den Artikel überflogen und lese ihn heute Abend genauer durch. Aber über Vorgehen bzgl. Schutzschrift steht da soweit ich gesehen habe nix drin. Auch nicht über Sinnhaftigkeit derselben.

Für mich dürfte das relativ egal sein, weil Ex bereits Beistandsschaft bestellt hat und diese mich zur Selbstauskunft angeschrieben haben. Obwohl, muss Mann damit rechnen, dass der Beistand den neuen Weg als Abkürzung geht?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#5
Kindergeld und Steuer ID:
Meldungen in den Medien zu Folge kann es ab 01.01.2017 zu Rückforderungen von Kindergeld kommen wenn der Kindergeldstelle die Steuer ID des Kindergeld beziehenden Elternteils nicht vor liegt.

Zur Vermeidung eventueller Überraschungen kann es sinnvoll sein zu prüfen ob die Steuer ID auf dem letzten Kindergeldbescheid bereits drauf steht. Wenn das nicht der Fall sein sollte macht es Sinn der Kindergeldstelle die Steuer ID in einer belegbaren Art mit zu teilen.
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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