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Unterhalt Sohn 19 Jahre alt
#1
Hallo zusammen,
ich bin 48 Jahre alt und geschieden.Aus erster Ehe habe ich einen mittlerweile 19 Jahre alten Sohn.
Vor 6 Jahren habe ich wieder geheireatet und einen 5 Jährigen Sohn.

Mein ältester Sohn wollte nach der Trennung von seiner Mutter keinen Kontakt mehr zu mir haben.
Gezahlt habe ich aber immer das, was ich laut Düsseldorfer Tabelle zahlen musste.
Seid er 18 Jahre alt ist, überweise ich per Dauerauftrag den Unterhalt direkt an Ihn.

Gestern nun kam ein Schreiben von Ihm (nicht seinem Anwalt)
Es geht darum, das er studieren will und zwecks BAföG braucht er meine Einkommenssteuererklärung und Einkommenssteuernachweise aus 2014
Sollte er diese Unterlagen von mir nicht innerhalb 10 Tagen beim Bildungswerk Oldenburg abgeben, wird sein Antrag abgelehnt.

Ich möchte das nun auch nicht meinem Anwalt übergeben.
Meine Frage ist, entstehen mir finanzielle Nachteile, wen ich Ihm diese Unterlagen zukommen lasse.
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#2
Hast du bisher noch nie Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse gegeben, damit der Unterhalt berechnet wird? Dann hätte er doch längst alle Informationen, die du jetzt eben für Bafög nochmal kopierst. Einen Nachteil für dich kann ich darin nicht erkennen. Wenn er kein Bafög bekommt, weil du zu viel verdienst, bleibst du und die Mutter eben unterhaltspflichtig. Die Auskunft jetzt ändert nichts daran.
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#3
Danke für die schnelle Antwort.
Doch, seiner Mutter liegen alle Unterlagen vor..bzw Ihrem Anwalt.

Danach hat sich der zu zahlende Unterhalt gerichtet.
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#4
Dann würdest du jetzt auch nicht mehr oder weniger Informationen wie bereits längst vorhanden liefern. Wenn du Glück hast, bekommt er Bafög, wenn nicht gehts weiter gemäss Volljährigenunterhalt für Studenten.
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#5
Wichtig bei BAFÖG ist, daß Du alle möglichen Posten aufzählst, die von Deinem Netto-Lohn abgezogen werden können.

Dies sind z.B.:

- Unterhaltskosten weitere Kinder
- Arbeitskosten (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit; 30 Cent/km für hin und 30 Cent/km für rück (und nicht nur einfache Entfernung wie beim Steuerrecht))

Informationen findest Du z.B. hier:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Stu...seite=3#p5

und hier vor allem:

BAFöG § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern

Meine Erfahrung ist, daß das BAFÖG-Amt hier gerne zu ungunsten des Vaters rechnet.

Simon II
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#6
(14-12-2016, 21:53)Scheunenfundmodelle schrieb: Doch, seiner Mutter liegen alle Unterlagen vor..bzw Ihrem Anwalt.
Liegen Dir alle Unterlagen bzgl. der Mutter vor?
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