14-12-2016, 21:33
Hallo zusammen,
ich bin 48 Jahre alt und geschieden.Aus erster Ehe habe ich einen mittlerweile 19 Jahre alten Sohn.
Vor 6 Jahren habe ich wieder geheireatet und einen 5 Jährigen Sohn.
Mein ältester Sohn wollte nach der Trennung von seiner Mutter keinen Kontakt mehr zu mir haben.
Gezahlt habe ich aber immer das, was ich laut Düsseldorfer Tabelle zahlen musste.
Seid er 18 Jahre alt ist, überweise ich per Dauerauftrag den Unterhalt direkt an Ihn.
Gestern nun kam ein Schreiben von Ihm (nicht seinem Anwalt)
Es geht darum, das er studieren will und zwecks BAföG braucht er meine Einkommenssteuererklärung und Einkommenssteuernachweise aus 2014
Sollte er diese Unterlagen von mir nicht innerhalb 10 Tagen beim Bildungswerk Oldenburg abgeben, wird sein Antrag abgelehnt.
Ich möchte das nun auch nicht meinem Anwalt übergeben.
Meine Frage ist, entstehen mir finanzielle Nachteile, wen ich Ihm diese Unterlagen zukommen lasse.
ich bin 48 Jahre alt und geschieden.Aus erster Ehe habe ich einen mittlerweile 19 Jahre alten Sohn.
Vor 6 Jahren habe ich wieder geheireatet und einen 5 Jährigen Sohn.
Mein ältester Sohn wollte nach der Trennung von seiner Mutter keinen Kontakt mehr zu mir haben.
Gezahlt habe ich aber immer das, was ich laut Düsseldorfer Tabelle zahlen musste.
Seid er 18 Jahre alt ist, überweise ich per Dauerauftrag den Unterhalt direkt an Ihn.
Gestern nun kam ein Schreiben von Ihm (nicht seinem Anwalt)
Es geht darum, das er studieren will und zwecks BAföG braucht er meine Einkommenssteuererklärung und Einkommenssteuernachweise aus 2014
Sollte er diese Unterlagen von mir nicht innerhalb 10 Tagen beim Bildungswerk Oldenburg abgeben, wird sein Antrag abgelehnt.
Ich möchte das nun auch nicht meinem Anwalt übergeben.
Meine Frage ist, entstehen mir finanzielle Nachteile, wen ich Ihm diese Unterlagen zukommen lasse.