Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Besuch vom GV
Schreiben kostet Zeit und Tinte.
Der Bleistift könnte abnutzen.
Willst du das tatsächlich ?

Besser "zur Niederschrift".
Siehe hier: http://www.juraforum.de/forum/t/widerspr...ft.502921/

Danach hast du dort keine Freunde mehr....
Zitieren
Vielen Dank für die Vorschläge. Sehr lustige Geschichten, mit den eigenen Mitteln zurückschlagen. Es juckt mich ohne Ende jetzt mal richtig bewusst und offiziell in den Oberarschlochmodus zu schalten.
Ich habe jedoch für mich beschlossen, dass mich diese Welt (Gerichte/Scheidung/Kinder/Ex/Anwälte blablabla...) komplett im Bobbo lutschen kann.
Mir ist es mittlerweile wichtiger, dass meine Energie in mein Leben wandert und nicht in das anderer. Die haben selber Energie und sollen gefälligst diese sinnlos verplempern.


Nachdem ich offiziell arm bin und nie mehr einer Erwerbsarbeit mit brauchbarem Einkommen nachgehen kann da ich bis zur Armutsgrenze auf Jahre hinaus gepfändet würde bzw Gerichtskosten etc nachzuzahlen hätte und jegliche Pfändungsgrenze (bis auf KU) über meinem Einkommen liegt und meine Kinder mir vollkommen entfremdet wurden und ich aufgrund dessen gesellschaftlich der letzte Dreck bin, braucht mich keine einzige Drohung vom Amt auf Zahlung mehr kratzen.

Zitieren
Wink 
RATTE braucht wohl Weihnachtsgeld:
   

Lustigerweise deckt sich der erwähnte Betrag mit 2 Gehaltseingängen, vom Jahresanfang 2016, auf dem Konto meiner Frau.
Sieh an, darf der Staat also einfach mal so mirnixdiernix Kontoauszüge meiner Frau anfordern. Interessant...

Zitieren
Was genau bedeutet "Konto deiner Frau"? Ist deine Frau

- Alleininhaberin des Kontos ohne weiter Vollmachten oder
- Ist es ihr Konto und du bist auch als Zeichnungsberechtigter oder mit anderen Vollmachten eingetragen, als Vefügungsberechtigter genannt?
- Ist es ein gemeinsames Konto?

Die Namen der Bevollmächtigten werden im Rahmen des Kontenabrufverfahrens an Behörden weitergegeben.
Zitieren
Zweiteres

Zitieren
Dann könntest Du viel Ärger am Hals haben, wenn man dir nachweisen kann, dass das Geld für dich überwiesen wurde. Kann man? Was kommt raus, wenn die Gegenseite dem Ursprungskonto nachgeht? Das wäre eventuell Kontomißbrauch mit dem Ziel, Zahlungen zu verheimlichen oder Vollstreckungsvereitelung gemäss § 288 StGB. Vollmachten bedeuten, z.B. Abhebungen und Überweisungen zu tätigen, aber nicht Geldeingänge zu deinen Gunsten.
Zitieren
Ich werde keinen Ärger bekommen, weil das nicht mein Geld ist. Also halt ich die Füsse still und lass die RAtte auflaufen.

Ich nehm ganz stark an, dass KM mich zu Weihnachten nochmal ärgern wollte und ist deshalb zur RAtte ist um rumzuheulen wie schlecht es ihr geht und warum ich immer noch nicht im Knast sitze und warum immer noch keine Millionen auf ihrem Konto von mir sind.


Meine Grosse wird am Jahresennde volljährig.
Soweit ich gelesen habe muss dann KM ihr Einkommen/Vermögen offenlegen und ich kann mir den Titel holen.
Wie mache ich das am effektivsten?

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Zitieren
Trotzdem lege dir schon mal die soliden Nachweise bereit, dass das Geld nicht für dich bestimmt war. Im Strafrecht müssen sie dir die Schuld beweisen, aber im Zivilrecht musst du de facto beweisen.
Bei Volljährigkeit ändert sich erst mal gar nichts für dich, wenn sich was ändern soll musst du von selbst aktiv werden. Die Ex muss auch kein Einkommen offenlegen, wenn das Kind nichts fordert. Nur für Berechnung der Haftungsquote ist das wichtig. Ich denke aber, die Ex rechnet ohnehin nicht damit, dass du für die Volljährige was zahlt und vermeidet damit jegliche Auskunfspflicht. Haben sie nicht gerne, die Exen, wenn sie ihre Verhältnisse mal offenlegen sollen. Das von Anderen zu fordern macht denen viel mehr Spass.
Zitieren
(25-12-2016, 13:53)p__ schrieb: Haben sie nicht gerne, die Exen, wenn sie ihre Verhältnisse mal offenlegen sollen. Das von Anderen zu fordern macht denen viel mehr Spass.
You made my day! :-)
Und genau dieser Hinweis sollte beachtet werden, wenn die liebe Ex vorbeikommt und nach Sonderbedarf schreit.
Da kann die Welt plötzlich ganz anders aussehen, wenn Vater die Steuerbescheinigungen der letzten 3 Jahre gerne sehen möchte. ;-)
Zitieren
Weiter gehts im Kasperletheater. Dieser Brief flatterte meinem Exarbeitgeber die letzten Tage ins Haus. Lustig wenn man bedenkt, dass ich seit ca 2013 EU-Rente erhalte.


   

Zitieren
Als ich meine Ex wegen Kindesunterhalt angezeigt habe, hat sie dem Staatsanwalt gesagt dass sie dauerhaft krank sei.
Ein Attest war nicht erforderlich.
Die Richterin war zufrieden.
Verfahren beendet.
Zitieren
(04-01-2017, 17:39)hans2000 schrieb: Als ich meine Ex wegen Kindesunterhalt angezeigt habe, hat sie dem Staatsanwalt gesagt dass sie dauerhaft krank sei.
Ein Attest war nicht erforderlich.
Die Richterin war zufrieden.
Verfahren beendet.

In meinem Fall ganz ähnlich:

Ex behauptet Erwerbsunfähigkeit, Rentenversicherung sieht das nicht so und zahlt keine EU-Rente. Also verknackt der Richter den Ex.Mann (mich) zu lebenslangem nachehelichem Unterhalt.
Attest? Geschenkt, Gefälligkeitspapierchen.
Richter war zufrieden und hat entschieden, OLG hat den Unterhaltsbetrag ein wenig nach unten korrigiert.
Verfahren beendet.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
(14-11-2016, 12:50)Austriake schrieb: Deswegen macht es für geschiedene Männer auch keinen Sinn, durch weiteres fleissiges Einzahlen in die Rentenversicherung den pfändbaren Anteil der Rente zu erhöhen.
Die selbst eingezahlten Beiträge in die staatliche D Rente kann man sich auszahlen lassen wenn man D dauerhaft verläßt.
(Dadurch verliert man die durch den AG gezahlten Beiträge und ein Anrecht auf eine D Rente. Details hierzu gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.  

Für den Fall das irgend wer sowieso nur H4 bekommt spielt das wohl möglich keine Rolle. Mit dem ausgezahlten Geld kann der UH Flüchtling wohl möglich eine Weile sich in einem warmen Land die Sonne auf den Bauch scheinen lassen...
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
Zitieren
(04-01-2017, 17:39)hans2000 schrieb: Als ich meine Ex wegen Kindesunterhalt angezeigt habe, hat sie dem Staatsanwalt gesagt dass sie dauerhaft krank sei.
Ein Attest war nicht erforderlich.
Die Richterin war zufrieden.
Verfahren beendet.

Und sie hat mehr als 1.300 Euro Netto monatlich zur Verfügung. Offiziell, schriftlich
Zitieren
(04-01-2017, 22:52)hans2000 schrieb:
(04-01-2017, 17:39)hans2000 schrieb: Als ich meine Ex wegen Kindesunterhalt angezeigt habe, hat sie dem Staatsanwalt gesagt dass sie dauerhaft krank sei.
Ein Attest war nicht erforderlich.
Die Richterin war zufrieden.
Verfahren beendet.

Und sie hat mehr als 1.300 Euro Netto monatlich zur Verfügung. Offiziell, schriftlich

So einen Fall kenne ich ebenso.
Die Frau hat sich in einen Hartz4 Empfänger verliebt, der viel Zeit für sie hatte.
Mann mußte ständig arbeiten, weil er was aufbauen wollte und hat davon absolut nichts mitbekommen.
Sie trennte sich vom Mann und ließ den mit 2 Kindern zurück.
Da gab es ebenso vor Jahren einen Unterhaltsprozess bei dem raus kam, dass die Frau keinen Cent Unterhalt zahlen mußte, obwohl sie zu dem Zeitpunkt, als Kollegin meiner Frau, vollzeit verdiente.
Also bei Unterhaltsverpflichtung ob Mann oder Frau, werden in der deutschen Justiz signifikant Unterschiede gemacht.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
Die zutiefst sexistische Rechtssprechung ist ein Faktum, was zwar niemals ein Jurist offen zugeben würde (Lügen und Tricksen sind schliesslich tragender Bestandteil ihrer Existenz), aber eben für uns doch eine Tatsache darstellt, an der wir uns wohl oder übel gezwungenermassen orientieren müssen.

Und diese Tatsache ist leider, dass selbst nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit nicht automatisch von Unterhalt freispricht. In dem Schreiben der Staatsanwältin geht es aber erst einmal nicht darum, sondern sie klappert vermutete oder echte Ex-Arbeitgeber ab, um Lohnzahlungen zu finden. Offenbar hat sie viel Zeit, aufgrund ihres direkten Zugriffs zu Bank, Rentenversicherung und Finanzamt könnte sie das sofort beweisen oder ausschliessen. Was sie nicht beweisen kann, ist Schwarzarbeit. Aber wie naiv muss man sein, um jemand zu fragen, ob er dich schwarz beschäftigt hat?

Erfreulich ist, dass die Staatsanwaltschaft ganz eindeutig entgegen aller anderen Verlautbarungen keineswegs überlastet ist, sondern über nahezu unbegrenzte Ressourcen selbst für sinnlose Ermittlungen in kleinsten (vermuteten) Delikten hat.

Da dir das Schreiben vorliegt, hast du wohl einen guten Draht zum Adressaten. Lass ihn eine schöne Antwort schreiben, damit die Akte dicker wird.

Sehr geehrte Frau [Staatsanwältin],

ihre Erkenntnisse über eine Beschäftigung von Herrn Unterhaltspreller in unserem Hause sind postfaktisch: Herr Unterhaltspreller war niemals bei uns beschäftigt. Somit sehen wir uns auch ausserstande, die geforderten Zeiträume aufgrund Ihrer Fiktion anzugeben oder gar Gehaltsnachweise vorzulegen. Sollten Sie auf Gehaltsnachweisen für fiktive Beschäftigte bestehen, müssten Sie gegen sich selbst ermitteln.

gez. Nicht-Arbeitgeber
Zitieren
Es geht weiter:

Vor einigen Tagen hatte meine Frau einen Anruf des Ermittlungsbeamten - auf der Arbeit - bekommen. Sie möchten: dass meine Frau eine Aussage zur 170er-Anzeige macht. Nächste Woche kommen die Beamten bei ihr auf der Arbeit vorbei um die Aussage aufzunehmen.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Zitieren
(27-01-2017, 08:18)Blumentopferde schrieb: Es geht weiter:

Vor einigen Tagen hatte meine Frau einen Anruf des Ermittlungsbeamten - auf der Arbeit - bekommen. Sie möchten: dass meine Frau eine Aussage zur 170er-Anzeige macht. Nächste Woche kommen die Beamten bei ihr auf der Arbeit vorbei um die Aussage aufzunehmen.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Junge Junge, die Staatsanwaltschaft will dich unbedingt hinter Gittern sehen - wenn die jetzt schon Leute (Verwandte ersten Grades) befragen wollen, die gar nichts sagen müssen......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
(04-01-2017, 21:42)Bruno schrieb: Die selbst eingezahlten Beiträge in die staatliche D Rente kann man sich auszahlen lassen wenn man D dauerhaft verläßt.
(Dadurch verliert man die durch den AG gezahlten Beiträge und ein Anrecht auf eine D Rente. Details hierzu gibt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.  Für den Fall das irgend wer sowieso nur H4 bekommt spielt das wohl möglich keine Rolle. Mit dem ausgezahlten Geld kann der UH Flüchtling wohl möglich eine Weile sich in einem warmen Land die Sonne auf den Bauch scheinen lassen...

... geht nur, wenn man die Mindestbeitragsdauer (5 Jahre) noch nicht erreicht hat, und das Zielland kein Anerkennungsabkommen mit Deutschland hat. Die meisten hier duerften mindestens 5 Jahre Beitraege gezahlt haben.

... ist ausserdem kein gute Geschaeft, da die Arbeitgeberanteile verloren gehen.
Zitieren
(27-01-2017, 08:52)Austriake schrieb: Junge Junge, die Staatsanwaltschaft will dich unbedingt hinter Gittern sehen - wenn die jetzt schon Leute (Verwandte ersten Grades) befragen wollen, die gar nichts sagen müssen......


Für was? Wem sollte sowas nützen? Dieser Aufwand. Hexenjagd.

Mir fällt nur EINE ein.

Zitieren
Wenn die Polizei und Staatswaltschaft ihre Ressourcen für sowas verschwenden wollen, bittesehr. Es wird weder das Verfahren voranbringen noch etwas bewirken. Auch Polizisten werden sich ihren Teil denken, wenn sie zur Vernehmung der Ehefrau losgeschickt werden, die gar nichts sagen muss.

Man setzt halt so seine Prioritäten bei der Stäätin. Die fünf Einbrüche in einem Jahr in unserer Strasse sind unaufgeklärt, eine Polizeistreife war nie zu sehen. Da ist es wohl nicht so dringend, jemand rauszuschicken. Ist halt immer die Frage, wessen Geld in Gefahr ist...
Zitieren
Auf Arbeit könnten die mir gestohlen bleiben. Reiner Lästigkeitsfaktor!

Wenn grüne Jungs sich nach dir durchfragen, dann macht das echt Eindruck.

Mir so beim Gewaltschutzantrag passiert. Ab dem Zeitpunkt war ich angezählt!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
Ich hab den Eindruck, als wäre der einzige Schutz vor all diesen Schikanen eine "leck mich am A*sch" Haltung. Oder wie geht ihr mit sowas um?
Zitieren
(27-01-2017, 15:58)Pfanne schrieb: Ich hab den Eindruck, als wäre der einzige Schutz vor all diesen Schikanen eine "leck mich am A*sch" Haltung. Oder wie geht ihr mit sowas um?

Wie Dino es uns vormacht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
(27-01-2017, 15:58)Pfanne schrieb: Ich hab den Eindruck, als wäre der einzige Schutz vor all diesen Schikanen eine "leck mich am A*sch" Haltung. Oder wie geht ihr mit sowas um?
Ich bin seit Monaten am dran arbeiten, dass mir das alles am Bobbo vorbeigehen MUSS weil ich mich so damit schützen kann, und andere auch...

Das ist äußerst hart.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 24 Gast/Gäste