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"Herr [Anwaltsnachname],
herzlichen Dank für Ihre kunstfertige Unterhaltsberechnung für [Kindname]. Wir sind auf der Zielgeraden! Nur noch wenige Lücken sind zu füllen.
1. Das Einkommen von [Kindname] fehlt leider vollständig sowohl in Auflistung als auch den notwendigen Nachweisen. [Kindname] arbeitet nebenher, wir wollen das doch bei der schönen Unterhaltsberechnung nicht regelwidrig aussen vor lassen, oder?
2. Unterhalt wird fällig, solange eine Ausbildung absolviert wird. Leider ist Ihnen der Nachweis dafür verlorengegangen. Deshalb bitte ich höflichst darum, die Schul/Ausbildungsbescheinigung für die Gegenwart nachzureichen.
3. Wir werden alle mal alt. Deshalb haben die weisen Bundesrichter neben der Rentenversicherung Unterhaltspflichtigen auch 4% anrechenbare private Altersvorsorge zugestanden. Die habe ich Ihnen in meinem Schreiben nachgewiesen. Aber irgendwie ist das irgendwo bei Ihnen wundersam vaporisiert worden. Bitte, bitte berücksichtigen!"
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Sehr geehrter P_,
geht genau in die Richtung die ich dem Schreiben geben möchte.
Will halt schon auch zeigen was ich von all dem halte.
Mein Tag ist erstmal gerettet, danke.
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28-12-2016, 12:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-12-2016, 12:31 von Simon ii.)
(27-12-2016, 21:09)mars schrieb: Das Kind arbeitet nebenher wohl noch zumindest zeitweise am Wochenende, ...
Sollte ich dieses Fass aufmachen?
Meiner Meinung nach eher nicht, solange es nicht mehr als eine Art besseres Taschengeld ist.
Ich denke, daß es gut ist, wenn Kinder sich nebenher etwas hinzuverdienen, denn dann lernen sie, daß Geld nicht wie Manna vom Himmel fällt.
Wenn Du diesen wahrscheinlich doch nur relativ kleinen Hinzuverdienst zum Thema machst, erreichst Du genau das Gegenteil: Das Kind legt sich entweder auf die faule Haut oder sucht einen heimlichen Weg des Hinzuverdienstes.
Beides nicht gut!
(27-12-2016, 21:09)mars schrieb: Welche Anrede nutzt ihr für Briefe an solche Leut? Das übliche "geehrter"
hab ich im ersten Schreiben weggelassen, ist mir nicht passend.
Ich schreibe in solchen Fällen immer "sehr geehrte" bzw. "sehr geehrter", lasse aber das "mit freundlichen Grüßen" weg.
Es gibt im Deutschen keine vernünftige Anrede für solche Typen:
"Hallo" einfach so klingt mir zu persönlich; "Hallo A*l*ch" würde zwar der Wahrheit entsprechen, aber mir eine Beleidigungsklage einbringen.
Also nehme ich die Standardanrede.
Simon II
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"Hallo erst mal..."
und
"Mit angemessenen Grüßen"
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(28-12-2016, 12:29)Simon ii schrieb: Ich denke, daß es gut ist, wenn Kinder sich nebenher etwas hinzuverdienen, denn dann lernen sie, daß Geld nicht wie Manna vom Himmel fällt.
Das denke ich auch und bei normalem Benehmen würde ich trotz eigenem Verdienst noch was obendrauf legen.
Aber wenn ich per Anwalt vom eigenen Nachwuchs angegangen werde und der streng nach Rechtsweg vorgeht, dann würde ich auch streng nach Rechtsweg handeln. Dann lernen sie auch was dabei, nämlich die mit dem Rechtsweg einhergehenden Pflichten, Folgen und Kosten.
Es ist noch gar nicht raus, ob das ein besseres Taschengeld ist oder sehr viel mehr. Auch hier gilt: Andere zu Auskünften zu zwingen, aber trotz Verpflichtung selber keine geben - nö. Erst mal vorlegen lassen, dann sehen ob das ein besseres Taschengeld ist. Insbesondere Väter, die man nach allen Regeln der Kunst gnadenlos schurigelt, sollten selber mal konsequent sein. Ich bräuchte zwei Leben, um das an Konsequenz bei anderen anzuwenden, was gegen mich schon angewendet wurde.
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28-12-2016, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-12-2016, 16:10 von mars.)
Nun ja, das Kind kommt mir mit der gleichen Ekelmasche wie seine Mutter.
Hat versucht mich massiv zu täuschen und gelogen dass sich die Balken bogen.
Statt halbwegs vernünftig zu reden oder fragen läuft es zum Mietmaul, zerrt mich am Ende noch vors Gericht.
Ich werde es ganz sicher nicht einen Cent mehr zahlen wie zwangsweise nötig.
Wenn man "nur" 10 Euro/ Stunde an zwei Wochenenden rechnet sind schnell mal
200 Euro bar im Säckel.
Da soll ich dem Kind noch 100 Euro drauflegen? - Nein!
Es kam übrigens mit 900 Euro/Mon auch nicht rum...
Mein zweites Kind verdient in der Ausbildung recht gut.
Obwohl die Treffen und die gemeinsame Zeit knapp sind und auch nicht vor Wärme und Herzlichkeit triefen, gibts häufiger was extra.
Ich geb ja wirklich gerne was ab, so aber nicht.
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Hast Du ihm das mal so kommuniziert? Nicht so krass und in dem Ton wie hier geschrieben doch klar mitgeteilt? Falls nicht, wird es Zeit und dann haengt es vom Kind ab ob sich Euer Verhaeltnis bessert....
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Ja, hab ich schon.
Das erste mal allerdings auf die Mailbox, nachdem ich das Anwaltschreiben in der Hand hatte.
Am 23.12. abends rief es mich an, deutlich alkoholisiert und wollte mit mir über - andres Thema- reden.
Bei der Gelegenheit hab ich ihm meine Sicht der Dinge in ruhigem, sachlichen Ton mitgeteilt und auch das
Gesprächsangebot wiederholt.
Sollte trotz Alk angekommen sein, bisher jedoch kein Mucks.
Mit der Mutter hatte ich nach dem Ausbildungsabbruch im Frühjahr häufiger telefoniert.
Zuletzt nachdem sie per SMS meine Gehaltsnachweise haben wollte, da sie einen Termin beim Anwalt gemacht habe.
Auch ihr habe ich meine Gesprächsbereitschaft (dem Kind gegenüber) mitgeteilt.
Kay, bei meiner Wut, Ekel, Enttäuschung - ich weiß nicht ob das noch zu kitten geht.
Das Kind ist alt genug, nicht blöd, weiß wie ich ticke, hats wirklich in der Hand und ich hoffe wirklich
dass es die Kurve kriegt.
Mercedes_AMG
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Auf Schreiben von Rechtsanwälten reagiere ich schon lange nicht mehr. Nur ein Richter kann das kompetent *hust* beurteilen....
Wer mehr Geld will, muss halt selber mehr bzw. produktiver Arbeiten gehen. Die Geldeimer-Mentaliät ist rein erzieherisch bedingt. Kinder sind da gnadenlos.
Bei mir laufen gerade ähnliche Spielchen. Reine Zeitverschwendung. Es lohnt sich, den Geldfluss auf das Minimum zu reduzieren.
Geldeimer lernen nur auf die harte Tour.
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Das kann man nur machen, wenn man sowieso unpfändbar pleite ist und davon ist Mars ganz offensichtlich weit entfernt.
Ansonsten wird halt verurteilt und gepfändet, fertig. Solange Geld pfändbar ist, sind irgendwelche Wünsche des Vaters kompett egal.
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Ich denke dann hast Du alles getan und solange der Gutste nicht voellig besoffen und stoned war, sollte die Message angekommen sein. Warte es ab und solange da nichts kommt, zieh es durch. Du kannst immer spaeter immer noch grosszuegig sein und Fuenfe gerade sein lassen.
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So, nun gehts munter weiter: heute das Schreiben vom Anwalt im Kasten:
Er rechnet die Ausbildungsvergütung des Kindes mit ein, meine Quote sinkt von 288 auf 160 Euro.
Als Beleg für die Ausbildung und das Einkommen ist eine Bescheinigung von August `16 beigefügt.
Altersvorsorge, Wohnsitz des Kindes, Nebeneinkünfte lässt er unter den Tisch fallen,
verlangt aber eine Zahlung der Differenz zu den von mir gezahlten 250 Euro für Dezember und Januar bis 20.01..
Zahlen werde ich die nicht. Nicht bis er eine korrekte, vollständige so wie auch aktuelle Unterhaltsbescheinigung abgeliefert hat.
Die Schreiben an den Anwalt werfen wir immer persönlich in den Kanzleikasten, nachdem ich dem Umschlag ordungsgemäß eingespeichelt und verschlossen habe.
Im Rahmen dieses, eigens deswegen einberaumten, Stadtrundganges kehren meine wirklich allerliebste und ich gerne mal ein und genießen das Leben.
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Was steht auf der Bescheinigung von 2016 drauf? "Herr Riesling absolviert bei uns eine Ausbildung, die am 1.7.2017 endet"? Steht da eine Information, die belegt dass dein Sohn JETZT in Ausbildung ist? Wenn er betrunken bei dir anruft, besteht schliesslich das nicht unerhebliche Risiko, dass er da längst rausgeflogen ist.
Du hast 250 EUR gezahlt, aber selbst nach der für den Knaben sehr vorteilhaften Anwaltsrechnung wären es nach August 2016 nur 160 EUR gewesen? Dann hat dich das Kind wieder mal angelogen. Ich würde jetzt zwischen Null und 160 EUR zahlen, bis die fehlenden Unterlagen kommen. Die Überzahlung einzurechnen ist schwierig. Da heisst es immer "selber schuld".
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Ich hatte je 125 Eur gezahlt, kam meiner Überschlagsrechnung eher nahe, hat soweit gepasst.
Den Differenzbetrag zur jetzigen Rechnung lass ich bis alles korrekt ist.
Auch eine wirklich aktuelle Schul und Ausbildungsbescheinigung.
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Aktualisierung:
Nach dem letzten Schreiben des Anwalts forderte ich nochmal alle fehlenden Bescheinigungen und Nachweise sowie eine korrekte Berechnung.
Seitdem, ende Januar, habe ich weder vom Anwalt noch von meinem Sohn etwas gehört.
Gezahlt hatte ich im Februar noch 95 Euro seitdem nichts mehr.
Ne ganze Weile hatte ich fest mit einer Einladung zum Tribunal gerechnet, mittlerweile ist die Anspannung raus, die Aufmerksamkeit nicht.
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Wenn bis jetzt nichts gekommen ist, dann ist der Gegenseite klargeworden, dass sie keinen Anspruch mehr hat.
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Oder dieser Anspruch ist nur mit einer gewissen Anstrengung durchzusetzen.
Trägheit spielt in diesem Fall sicher auch eine Rolle...
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