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Auskunft Einkünfte vom kind
#1
Hallo Gemeinde, wenn ein minderjähriges Kind sehr gut im Sport ist und Geld für sein Sport bekommt, zum Beispiel Fußballverein . Mindert dies den unterhaltsanspruch des Kindes ?  Viele Grüße cappuccino
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#2
Möglicherweise. Auf jeden Fall werden nicht die gesamten Einkünfte angerechnet, sondern die Hälfte abzüglich eines Basisbetrages, der immer beim Kind verbleibt.
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#3
Besteht die Möglichkeit bei nicht Auskunft Unterhalt zurück zu halten bis eine gerichtliche Klärung da ist? Ich habe sowas schon Mal gehört . Mfg
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#4
Wenn ein Titel besteht, d.h. ein früheres Urteil, Vergleich, freiwillig unterzeichneter Titel, dann muss bis zu einer Abänderung auf jeden Fall weitergezahlt werden.

Auch bei Minderjährigen besteht eine Pflicht zur Auskunft über die eigenen Einkünfte. Wird die nicht gegeben, ist das sehr verdächtig. Dann ist der der richtige Weg eine Klage. Inwieweit sich das lohnt, solltst du schon vorab ermitteln. Wenn du das Sorgerecht hast, kannst du auch im Verein direkt mal nachfragen, was dein Sohn denn da bekommt. Wegen 100 EUR wird sich nichts ändern. Bei >100 EUR kannst du dir überlegen, ob du etwas machst. Vielleicht ist das Geld ja nur für irgendwelche teure Sportausrüstung, die das Kind kaufen muss. Wenn es mehr wie 400 EUR sind, solltest du auf jeden Fall das auch im Unterhalt berücksichtigen.
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#5
Es gab immer schwierigkeiten mit auskunft. Ich denke diesmal eventuell auch. Allerdings gibt es ein gerichtlichen beschluss , das KM mir auskunft über persönliche verhältnisse des kindes geben muss. Natürlich hat sie mir diese " kleine unwichtige " ,information vorenthalten. Angsetzt ist bei nichteinhaltung ein zwangsgeld und zwangsfaft. Ein sorgerecht habe ich nicht. Das kind lehnt , wie km alles ab .
Mfg
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#6
Dann gibts auch keinen Grund für dich, auf irgendwas Rücksicht zu nehmen.
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#7
Wie kann ich verhindern ,das ich zu viel Unterhalt bis zu Abänderung zahlen muss. Da ich vielleicht keine Auskunft bekomme , weiss ich nichts genaues. Da müsste es doch eine Möglichkeit geben oder?
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#8
Sofort nach der verweigerten Auskunft den Gerichtsantrag unter sofortiger Aussetzung der Vollstreckbarkeit stellen. Das wird dir aber dann auch der Anwalt sagen, der dafür leider vorgeschrieben ist.
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#9
Danke für die Auskunft. Das macht nichts , das ein anwalt das machen muss. Hauptsache ich kann das geld zurückhaten bis zu klärung.
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#10
Das kannst du erst, wenn der Richter dieser beantragten Aussetzung zustimmt. Die Hürden dafür sind hoch, aber es gibt keine andere Möglichkeit, wenn ein Titel besteht.
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