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Ukrainerin schwanger, Beziehung beendet - Fragen zum Unterhalt
#1
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu meinem Fall:

1. Ich habe letztes Jahr im Urlaub eine Ukrainerin kennengelernt. Nach dem ersten Besuch bei ihr in der Ukraine war sie schwanger (obwohl angeblich verhütet), in ein paar Monaten kommt das Kind. 
2. Sie wollte - und will nach wie vor - nicht abtreiben. 
3. Ich habe entgegen meinem Bauchgefühl versucht, eine Beziehung aufzubauen, das ist inzwischen gescheitert und ich habe mich getrennt. 
4. Sie lebt in der Ukraine, hat kein Einkommen, lebt in einer Wohnung die (formal) ihrer Mutter gehört. Ich lebe in Deutschland.
6. Ich lege keinen Wert auf zukünftigen Kontakt zu dem Kind und zur Kindsmutter

Ich gehe davon aus, dass Sie früher oder später von mir Unterhalt (für sie und das Kind) haben will.
Was kann nun rein formal und rechtlich auf mich zukommen?

Fragestellungen sind z.B.
1. Wie läuft das bzgl. der Vaterschaftsfeststellung / Anerkennung des Kindes nach der Geburt?
2. Meine Recherche hat ergeben, dass bzgl. des Unterhalts Ukrainisches Recht gelten würde, sie das also dort einklagen und in Deutschland durchsetzen müsste. Wie läuft das in der Praxis ab und wie sind die "Rahmenbedingungen"?
3. Wir sind nicht verheiratet, haben nie zusammengelebt. Müsste ich auch Unterhalt für Sie zahlen?

Mir geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfahren. Unabhängig davon ist, dass ich grundsätzlich zu einer "informellen" Regelung bereit wäre, solange damit keine formale Anerkennung der Vaterschaft verbunden wäre und nicht nachträglich noch "formal" Unterhalt nachgefordert werden könnte (z.B. in dem Fall, dass sie später doch auf die Idee kommt, formal Unterhalt einzufordern).

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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#2
Ich hoffe Dir ist, klar dass FALLS Du der Vater bist, das Kind Deutsch ist und die Mutter deswegen nach Deutschland ziehen kann. Und dann gilt deutsches Recht!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
Hallo kay,

danke für Deine Antwort.

Ja, das ist mir klar. Für den Fall sind mir auch die Regelungen nach deutschem Recht (jedenfalls die wesentlichen) klar. Den Schritt wird meine ex-Freundin wohl ehr nicht gehen (Sprachbarriere, Verwurzelung in der Ukraine, ...). Aber man weiss es natürlich nie.

Damit der Fall eintritt, wäre es ja die Voraussetzung, dass ich die Vaterschaft anerkannt habe, deshalb meine Fragen zu dem Thema Vaterschaftsanerkennung und wie das abläuft. Dazu habe ich leider bisher nichts erfahren können.
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#4
In der Konstellation wuerde ich ohne Vaterschaftstest garnichts anerkennen! Zu dem kannst Du zur Not gerichtlich (mit den entsprechenden Kosten) auch gezwungen werden. Die beste Loesung wuerde sicherlich sein, dass Du die Mutter in der Ukraine derart unterstuetzt, dass sie dort bleiben kann und keinerlei Sehnsucht nach einem Umzug nach Deutschland bekommt. Ist sie einmal in Deutschland und wird von JA und irgendwelchen Kampfemanzen unterstuetzt, bist Du finanziell erledigt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
1) Wenn du dich weigerst, die Vaterschaft anzuerkennen wird die Sache den üblichen Weg nehmen. Das kann nach deutschem Recht geschehen, denn Kay hat richtig geschrieben, dass deine Staatsbürgerschaft auch das Kind zum Deutschen macht. Schwachsinnige Regelung übrigens, die an eine Blut und Boden - Welt anknüpft.

Es kann aber auch nach ukrainischem Recht geschehen, wodurch sie vermutlich auch in Deutschland rechtsgültig wird. Das ist bei den meisten Staaten der Fall, ich weiss aber nicht 100% ob die Ukraine dazugehört. Soweit solltest du eigentlich schon selbst recherchiert haben.

Nach Deutschland muss sie dafür nicht. Deutsche Auslandvertretungen können auch eine Vaterschaft zur Beurkundung aufnehmen. Sie kann dich auch problemlos in Deutschland verklagen, §100 FamFG eröffnet alle Möglichkeiten. Es folgt ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest. Die Kosten zahlst alle ausnahmslos du, wenn du der Vater bist. Das reicht sie in der Stadt ein, in der du deinen Aufenthalt hast. Es gibt genügend Anwälte in D, die auch einen Auftrag aus der Ukraine annehmen. Gleichzeitig wirst du auf Unterhalt verklagt.

Sie kann auch nach ukrainischem Recht vorgehen, wenn ihr danach ist. Ein ukrainischer und sogar ein russischer Titel könnte auch in D vollstreckt werden.

2) Ist sowieso nicht deine Entscheidung, sie hat die alleinige Macht, darüber zu entscheiden.

3) Du legst dich zu einer Urlaubsbekanntschaft ins Bett, machst mit der ungeschützt rum (was schon allein wegen bösen Krankheiten ein unverantwortliches Risiko ist), da kannst du nicht erwarten dass eine Beziehung einfach so aufpoppt. Spricht wenigstens jemand die Sprache des Anderen, das Minimum? Du hast da die übliche Reihenfolge ein bisschen durcheinandergebracht. Wer sowas bringt, sollte wenigstens seine wahre Identität und Adresse verbergen. Hast du sicher auch ignoriert.

4) Kein Einkommen... da haben wir ja schon den Besten Grund, sich mit Mr. Rich aus dem goldenen Ausland gefällig einzulassen. Ist dir wirklich nie so ein Gedanke gekommen?! Jedenfalls hat sie mit dem Tage der Vaterschaftsanerkennung alle Möglichkeiten an Unterhalt, auch für sich selber zu kommen... vermutlich wartet sie ab, was sich aus deiner finanziellen Entblössung ergibt, die der Vaterschaftsanerkennung zwangsläufig folgt. Gucken, was zu holen ist. Dass sie auch Betreuungsunterhalt für sich selbst kassieren kann, weiss sie sicher längst, Internet gibts auch in der Ukraine.

5. fehlt, 6. Braucht sie auch nicht, dein Geld ist gut genug :-)
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#6
@Kay und p__. Danke Euch Beiden für die Informationen und Eure Einschätzung.

Eine Variante wäre für mich: ohne formale Anerkennung der Vaterschaft zahle ich einen fairen Unterhaltsbeitrag (für Mutter und Kind). Dass ich der Vater bin ist für mich sehr sicher.

Wie sieht es denn in dem Fall aus, wenn meine Ex-Freundin dann später (z.B. wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt), doch formal die Vaterschaftsanerkennung erwirkt? Muss ich dann rückwirkend ggf. Unterhalt nachzahlen? Werden dann bereits geleistete Zahlungen angerechnet?

@p___: zu 3) wir kannten uns schon vorher (nicht aus der Ukraine), es war also keine reine "Urlaubsbekanntschaft" und natürlich können wir uns verständigen und 4) sie hat gearbeitet, bevor sie schwanger wurde und hatte Einkommen (aber alles "schwarz"). Aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs kann sie jetzt nicht mehr Arbeiten gehen.
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#7
Welchen Grund sollte sie haben, auf die Vaterschaftsanerkennung zu verzichten? Die würde ihr im gleichen Moment offizielle, von der Staatsmacht durchsetzbare Unterhaltsrechte geben, viel besser wie eine freiwillige Gnade freiwilliger Zahlungen. Wenn du auch so zahlst, wäre das sogar ein nettes Vorspiel. Damit liesse sich die Vaterschaft um so leichter erzwingen. Jeder Richter wird sich fragen, wieso der Kerl schon zahlt, obwohl er behauptet doch gar nicht der Vater zu sein? Eine Unterschrift, Verfahrendsdauer wenige Woche und du wirst zum Vaterschaftstest vorgeführt.

Normalerweise muss erst ab amtlicher Vaterschaft gezahlt werden. Aber das kann in Fällen mit Auslandsbezug auch umgangen werden, die Mutter kann behaupten sie wäre bisher daran gehindert gewesen, die Vaterschaftsfestelllung zu erzwingen.
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#8
Der Vorteil wird aber sein, falls KU, dann nach ukrainischem Bedarf.
Ich glaube auch nicht, dass jede Frau unbedingt nach D will.

Auch wenn du das jetzt noch nicht so siehst, ich würde zumindest versuchen, Kontakt zum Kind aufzubauen.

Aber letztendlich hängt viel davon, wie "vernünftig" die Frau ist.

@FrankR

Bei IF kennen gelernt ?? ;-)
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#9
Freiwillig kannst Du Dich mit ihr ueber alles einigen und das wuerde ich auch versuchen. Mach halt ein entsprechendes Angebot und wenn sie es annimmt, ist alles gut. Tut sie es nicht, vermeide Anwaelte und Gericht wo es nur geht. Wo es nicht geht, geh zielstrebig und planvoll vor um Kosten zu vermeiden. Ich wuerde z. B. das Kind ohne Vaterschaftstest nicht anerkennen, diesen aber wenn noetig "freiwillig" machen um Gerichtskosten zu vermeiden. Zukuenftige Zahlungen nur dokumentiert vornehmen, d.h. nichts bar ohne Quittung uebergeben. Und auch ich kann Dir nur empfehlen zu versuchen dem Kind ein Vater zu sein. Sich aufgrund der Umstaende ein Standbein in der Ukraine aufzubauen kann ev. sowohl spassig als auch nuetzlich sein. Setze alles dran dass die Mutter in der Ukraine bleibt und sich nicht in den Schoss von deutschen JA, Arge und Kampfemanzen legt.
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#10
@kay

Gut geschrieben, sehe ich auch so.
Ich fahre ja seit mehr als zwei Jahren regelmäßig nach RUS.
Ich sehe das eben so, es ist nicht das Hauptanliegen aller Frauen dort, ihre Heimat zu verlassen.
Meiner Freundin wäre es z.B viel,viel lieber, wenn ich zu ihr komme.
Und ehrlich gesagt, wenn ich hier meine Firma nicht hätte, dann würde ich es auch machen.
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#11
@Zuschauer: IF? kenne ich nicht. Ich habe sie im Urlaub in der Türkei kennengelernt.

Danke für Eure Infos und Ratschläge. Ich bin auch ein Freund von "einvernehmlichen" und fairen Lösungen. Mal schauen, ob sich das realisieren lässt. Auf ein Standbein in der Ukraine lege ich allerdings keinen grossen Wert, da gibt es andere Länder auf der Welt, die für mich interessanter sind ;-)
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#12
@Frank

"Interfriendship" ist eine Website für Ostkontakte.
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#13
(22-01-2017, 12:39)FrankR schrieb: Ich bin auch ein Freund von "einvernehmlichen" und fairen Lösungen. Mal schauen, ob sich das realisieren lässt. 

Auf Fairness würde ich mich nicht verlassen. Oder wieviel Fairness hast du von ihr bisher erlebt?
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#14
(21-01-2017, 16:40)FrankR schrieb: @Kay und p__. Danke Euch Beiden für die Informationen und Eure Einschätzung.

Eine Variante wäre für mich: ohne formale Anerkennung der Vaterschaft zahle ich einen fairen Unterhaltsbeitrag (für Mutter und Kind). Dass ich der Vater bin ist für mich sehr sicher.

Wie sieht es denn in dem Fall aus, wenn meine Ex-Freundin dann später (z.B. wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt), doch formal die Vaterschaftsanerkennung erwirkt? Muss ich dann rückwirkend ggf. Unterhalt nachzahlen? Werden dann bereits geleistete Zahlungen angerechnet?

@p___: zu 3) wir kannten uns schon vorher (nicht aus der Ukraine), es war also keine reine "Urlaubsbekanntschaft" und natürlich können wir uns verständigen und 4) sie hat gearbeitet, bevor sie schwanger wurde und hatte Einkommen (aber alles "schwarz"). Aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs kann sie jetzt nicht mehr Arbeiten gehen.

Es gibt da ein paar Grundsätze, über die Du dir im Klaren sein solltest: mit der Zahlung von Geld, egal auf welcher Basis (Goodwill, "fairer Unterhaltsbetrag" oder was auch immer) - mit dieser Zahlung beweist du zwei Dinge: erstens nimmst Du an, der Vater des Kindes zu sein, sonst würdest du nicht zahlen. Und zweitens beweist Du deine finanzielle Leistungsfähigkeit - wobei das Juristengesocks den freiwillig geleisteten "fairen Unterhaltsbetrag" als die Untergrenze dessen betrachten würde, was man aus dir rausholen könnte.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#15
(23-01-2017, 17:52)Austriake schrieb: Und zweitens beweist Du deine finanzielle Leistungsfähigkeit - wobei das Juristengesocks den freiwillig geleisteten "fairen Unterhaltsbetrag" als die Untergrenze dessen betrachten würde, was man aus dir rausholen könnte.

Austriake hat es hervorragend auf den Punkt gebracht und da die Aussage m.E.n. außerordentlich wichtig ist, habe ich mir erlaubt, die Stelle besonders hervorzuheben!

Simon II
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#16
Simon und Austriake, das ist soweit richtig, nur geht es darum, dass die Dame moeglichst in der Ukraine bleiben soll. Und das wird sie garantiert nicht tun, wenn er ihr nicht entgegenkommt. Allerdings waere fuer mich jegliches Entgegenkommen natuerlich von einem vorherigen Vaterschaftstest abhaengig.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#17
Wenn die Frau checkt, dass der potentielle Kindesalter so rein gar nix von ihr will, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass sie dort bleibt.
Mal schnell nach D zu gehen, der Sprache nicht mächtig, weg aus der Heimat, dem sozialen Umfeld, etc.,...nee, nee, glaub ich so direkt nicht dran.
Das ist sie besser bedient, in der Ukraine zu bleiben und ein paar Euro Unterhalt zu bekommen.
Und 100€ sind in der Ukraine schon nicht ganz wenig Geld.
Aber letztendlich muss der Kollege jetzt einfach mal abwarten, was passiert.
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#18
Danke Euch allen für die guten Hinweise und die Diskussion hier. Ich setze auch darauf, dass die Hürde nach D zu kommen für meine Ex-Freundin sehr hoch ist, und sie lieber in der Ukraine bleiben will. Deshalb noch mal folgende Fragen:

1. Kennt sich jemand aus mit dem Unterhaltsrecht in der Ukraine für den Fall, dass Sie dort irgendwann klagt. Also wie berechnet sich der Unterhalt fürs Kind und gibt es dort auch so etwas wie das Betreuungsgeld?
2. Nach deutschem Recht: gibt es eine rückwirkende Pflicht zu zahlen? Werden dann ggf. freiwillige Zahlungen angerechnet? (unabhängig von der Fragestellung, ob eine freiwillige Zahlung sinnvoll ist oder nicht...)
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#19
@Frank

Genau wissen wird es wohl niemand hier.
Aber meine Freundin aus RUS meinte zu diesem Thema, Klagen sind in RUS und auch in der Ukraine immer so 'ne Sache.
Letztendlich interessiert sich in diesen Ländern niemand für dich und deine Rechte.
Das sie dich in D verklagt, halte ich für unwahrscheinlich.
Und in der Ukraine? Gegen einen Deutschen klagen?
Was nutzt ein ukrainischer Titel?
Die Ukraine wird auf lange Zeit kein EU-Mitglied werden.

Die Berechnung des Unterhaltes in der Ukraine läuft auch auf das Einkommen hinaus.
Da jedoch, wie in RUS und anderen osteuropäischen Ländern usus, vieles ''schwarz'' ausbezahlt wird, ist das Einkommen natürlich sehr gering. Dementsprechend auch der Unterhalt.

Und falls sie es wider Erwarten durchzieht, dich in D zu verklagen, dann wird das Lebensniveau in der Ukraine als Unterhaltsmaßstab angesetzt.
Alles andere wäre ja auch absurd.

Wie sieht denn derzeit der Kontakt zu ihr aus?
Wäre ich an deiner Stelle, würde ich jetzt Folgendes machen...
Abwarten, die Frau bei Laune halten und ihr vermitteln, wie übel es in Deutschland zugeht.
(...Flüchtlingskrise, die Deutschen sind eh' fast alle Nazis, mögen keine Ausländer, Berufsanerkennung sehr kompliziert, deutsche Sprache = schwere Sprache, etc., etc. - eben Horrorgeschichten darstellen).
Hauptsache sie erkennt, dass sie in ihrem bisherigen sozialen Umfeld besser aufgehoben ist, zumal bald alleinerziehend.

Ich weiß ja nicht, wie du finanziell aufgestellt bist.
Falls du es dir aber halbwegs leisten kannst, dann versuche, Kontakt zu dem Kind aufzubauen.
Zahl ein paar Euro im Monat, flieg drei, vier mal im Jahr dort rüber und schau, was die Zukunft bringt.
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#20
Hi Frank,

gibt es dort so ähnlich auch, jedoch wird dies staatlich nicht durchgesetzt. Zuwendungen der Väter sind in Osteuropa freiwilliger Natur.

Ich an deiner Stelle würde sie kommen lassen. Zahlungen nur mit Vaterschaftstest.

Ansonsten: Fragt sich nur, wie lange es die Ukraine noch geben wird? EU hat sich abgewendet (zu Recht) und Putin hat sein Interesse auch verloren.
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#21
@Einszweidrei

...wollte gerade noch auf deine Story verweisen, aber da bist du ja schon selbst hier!
Schon lange nichts mehr im anderen Forum von dir gelesen...gibt's keine Erfolge mehr zu vermelden?? ;-)
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#22
Doch! Jedoch nichts was der breiten Masse zugänglich gemacht werden müsste. Gentleman schweigt und geniess Wink

Ganz ehrlich. Auf was Festes habe ich im Moment irgendwie auch gar keine Lust mehr. Bin im Moment, mit temporären Ablenkungen, alleine mehr als glücklich.

Vielleicht ändert sich dies absehbar auch wieder.

Edit: Wolltest doch mal anrufen!
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#23
(24-01-2017, 14:44)Einszweidrei schrieb: Edit: Wolltest doch mal anrufen!

Mach' ich noch in dieser Woche...;-)
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#24
Okay !
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#25
(24-01-2017, 12:52)FrankR schrieb: Danke Euch allen für die guten Hinweise und die Diskussion hier. Ich setze auch darauf, dass die Hürde nach D zu kommen für meine Ex-Freundin sehr hoch ist, und sie lieber in der Ukraine bleiben will. Deshalb noch mal folgende Fragen:

1. Kennt sich jemand aus mit dem Unterhaltsrecht in der Ukraine für den Fall, dass Sie dort irgendwann klagt. Also wie berechnet sich der Unterhalt fürs Kind und gibt es dort auch so etwas wie das Betreuungsgeld?
2. Nach deutschem Recht: gibt es eine rückwirkende Pflicht zu zahlen? Werden dann ggf. freiwillige Zahlungen angerechnet? (unabhängig von der Fragestellung, ob eine freiwillige Zahlung sinnvoll ist oder nicht...)

Ich kenne mich ein wenig aus mit der Ukraine. Ich würde an Deiner Stelle ein wenig an die KM zahlen und gleichzeitig viel Energie einsetzen um sie nicht nach DE einwandern zu lassen, es wird dann richtig teuer für Dich. Wenn Du kein Interesse am Kind hast. 

In der Ukraine sind die Lebenshaltungskosten und Gehälter sehr niedrig. For allem und seitdem das Land den europäischen Weg eingeschlagen ist  Wink. Mindestlohn liegt bei etwa 120€ und viele verdienen offiziell genau das. Der Rest kommt "in Umschlägen", also schwarz.

Kurz gesagt, mit 30-50€ monatlich bist Du vorbildlicher Zahlvater, für ukrainische Verhältnisse. Ich glaube nicht, dass Du nach deutschem Recht zahlen muss. Rechne aber damit, dass die KM viel Energie einsetzen wird, um nach DE mit dem Kind zu kommen. Betone immer  dass diese Zahlungen freiwillig sind. Die rechtliche Durchsetzung der höheren Ansprüche ist sehr schwierig und teuer, mach es der KM bewusst.

Hier ein aktuelles Artikel zum neuen ukrainischen UH-Recht, vielleicht lässt sich dieser mit Google translator übersetzen

http://kolobok.ua/news/ukraine/alimenty-...-2526.html

Ein € kostet ca. 30 Hrivna zur Zeit
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