Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
#51
Reform gestoppt

http://www.mdr.de/nachrichten/politik/in...h-100.html

100.000 Kinder verbleiben deswegen in Hartz 4.
Manch eine Mutter wird jetzt im Sommer bei der grossen Wahl vielleicht eine andere Partei wählen....
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses ein gutes Ergebnis ist.
Zitieren
#52
Aus denselben Gründen wie die letzten fünf Versuche, den Unterhaltsvorschuss zu verlängern. Das kommt davon, wenn man in seiner Filterblase hockt, ignoriert was bisher schon war und auch noch rotzfrech glaubt, die Kosten für seine Wahngeschenke den Kommunen unterjubeln zu können.
Zitieren
#53
Zitat:Michael Grosse-Brömer hatte am Wochenende der "Bild am Sonntag" erklärt, Schwesig sei nicht in der Lage gewesen, mit den Bundesländern eine faire Finanzierung für die Reform des Unterhaltsvorschusses auszuhandeln. Das bedauere die Union sehr.
Ein schönes Beispiel, wie "grosse Union"nicht funktioniert. Die Einen schieben es auf die Anderen.

Wie sollen die Kommunen all das schaffen, was die ChefIn BundeskanzlerInn ihnen aufgebürdet hat?
Zitieren
#54
(14-12-2016, 18:52)blue schrieb: Ein schönes Beispiel, wie "grosse Union"nicht funktioniert. Die Einen schieben es auf die Anderen.

Naja, das ist zwar nicht ganz verkehrt, aber ich sehe es eher als Beispiel für typisches sozialistisches Denken:

Schwesig will das Geld anderer Leute (der Kommunen in diesem Fall) ausgeben.

Im Gegensatz zu den Zahlvätern haben die Kommunen die Macht, sich zu wehren.

Und so ist das passiert, was früher oder später allen Sozialisten passiert (und weswegen ALLE sozialistischen Experimente ohne Ausnahme scheitern) :

Ihr ist das Geld anderer Leute ausgegangen!

Smile

Gut so!

Simon II
Zitieren
#55
Wahrscheinlich glaubt sie auch an ihre selbstproduzierten Lügen. Ihre Hasskampagne gegen arme Väter, denen der Führerschein zu entziehen sei hat dieselbe Grundlage: Man müsse auf diese Gruppe nur kräftig draufprügeln, egal wie, dann sprudle das Geld schon.

Die Kommunen haben direkten Kontakt zu den Pflichtigen und wissen besser, was zu holen ist und was nicht. Die wissen auch, dass sogar die Verlagerung auf bissige Inkassobüros nichts ausser zusätzliche Kosten gebracht hat.
Zitieren
#56
(14-12-2016, 22:12)p__ schrieb: Die Kommunen haben direkten Kontakt zu den Pflichtigen und wissen besser, was zu holen ist und was nicht. Die wissen auch, dass sogar die Verlagerung auf bissige Inkassobüros nichts ausser zusätzliche Kosten gebracht hat.

So sieht das auch der GF des Gesamtverbands der Paritätischen.

Zitat:Man muss natürlich jetzt sehen, dass das alles verhältnismäßig bleibt, wird da gefahndet, hinterhergegangen, möglicherweise vor Gericht gestritten um jede Unterhaltszahlung, und am Ende sind die sogenannten Entstehungskosten höher als das, was man reinholt. Das kann es dann auch nicht sein.

http://www.deutschlandfunk.de/unterhalts..._id=372787

Jeder, der einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen kann, sieht die Probleme mit den Oppurtunitätskosten. Seltsamerweise aber nicht hochbezahlte politische Funktionäre mit einem ganzen Stab von Beratern.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#57
https://www.merkur.de/politik/bundesfami...chComments
Wenn der Tag mit einem Anschiss anfängt, dann weisst Du das Du nicht alleine bist auf dieser Welt!
P.S.:Grüss Deine Frau und Meine Kinder!
Zitieren
#58
Für die beiden alleinerziehenden Väter hier im Forum sehr hilfreich !

http://www.n-tv.de/politik/Streit-um-Unt...27347.html

(Mütter zahlen nie Kindesunterhalt...)
Zitieren
#59
Hmmm, ist es von mir vielleicht mittlerweile falsch so etwas mal in den Raum zu werfen? Mir kam beim lesen so ein Gedanke, da ich in einiger Zeit mal wieder einen Termin vor dem gelobten FamG habe wegen eine Abänderungsklage.
Zitat:" Die Höhe der bisherigen Leistungen wird durch die Reform nicht beschnitten, betonte Schwesig. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es 150 Euro, bis elf Jahre 201 Euro und für ältere Kinder 268 im Monat."

... Wie möchte die Richterin / der Richter die DDT begründen, da diese so oder so im Grunde keine Rechtsverbindlichkeit hat.

Ich werde diesen Artikel mal mit in den Gerichtssaal nehmen und ganz höflich erwähnen, wenn ich also für ein 12 jährige Kind und für ein 17 jähriges Kind jeweils 268 € im Monat bezahle, dann ist das exakt die Summe, welche der Staat ebenfalls zahlen würde, wenn von mir 0,- € kommt..... Oder liege ich hier falsch?
Zitieren
#60
Du siehst das vollkommen richtig.....das ist ja das perverse daran, es wird mit zweierlei Maß gerechnet/geurteilt.
Zitieren
#61
Väter, nehmt die Kinder zu euch
Und rechnet neu
Zitieren
#62
(24-01-2017, 12:05)Bitas schrieb: Du siehst das vollkommen richtig.....das ist ja das perverse daran, es wird mit zweierlei Maß gerechnet/geurteilt.

Die Absicht dahinter ist wahrscheinlich die: Liebe Mamas, wir als Regierung/Staat geben euch Geld, wenn ihr uns wählt. Mehr Kohle kriegt ihr aber, wenn ihr dem Kindesvater das Leben zur Hölle macht.
Zitieren
#63
@hans,

egal wo die Kinder sind, mich kotzt es an wenn über die DT und Helferindustrie die Unterhaltspflichtigen ausgeblutet werden aber im Gegenzug der Staat meint das ein viel geringeter Unterhalt doch ausreichend ist.
Die Beträge oben, sollten in der DT als Maßstab gelten.
Zitieren
#64
Man redet sich über unterschiedliche Kindergeldanrechnung raus.
Zitieren
#65
die Regelung soll zum 1. Juli in Kraft treten... Heißt das konkret daß alle Mamis deren UHV VOR diesem Tag endet komplett leer ausgehen ? Oder sind da schon irgendwelche "Härtefallregelungen" ausjustiert worden ? Smile
Bei meiner hören alle Zahlungen zum 30. April auf und sie hat schon in heller Panik beim JA angerufen, die Tante meinte, alle Mamis würden am 1.Juli ein Schreiben zu der neuen Rechtslage erhalten und riet ihr, sie solle den UHV wieder neu beantragen.
Zitieren
#66
Die Giesskanne giesst über Alle. Wessen Unterhaltsvorschuss irgendwann früher wegen Überschreiten der Höchstdauer endete, kriegt jetzt wieder welchen. Unter den üblichen sonstigen Voraussetzungen. Also auch reiche Personen, die deshalb gar nicht unterhaltsberechtigt sind.
Zitieren
#67
(25-01-2017, 10:19)p__ schrieb: Also auch reiche Personen, die deshalb gar nicht unterhaltsberechtigt sind.

Ach je; wieviel der Anspruchsberechtigten werden das wohl sein? 0,1 %?

Big Grin

Simon II
Zitieren
#68
Na und? Wird Diebstahl deshalb nicht verboten, weil ja nur 0,1% klauen?
Zitieren
#69
(25-01-2017, 11:24)p__ schrieb: Na und? Wird Diebstahl deshalb nicht verboten, weil ja nur 0,1% klauen?

Falscher Vergleich: Überlege mal, wieviel Aufwand es wäre, die 0,1% herauszufiltern, die Deiner Meinung nach unberechtigt Geld bekommen würden, weil sie "reich" sind, und was für den Staat billiger ist.

Ich behaupte bis zum Beweis des Gegenteils, daß es für den Staat und damit für den Steuerzahler (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) billiger ist, auf das Herausfiltern zu verzichten.

Neid war schon immer ein schlechter Ratgeber und ich werde ihn auch nie verstehen.

Ein großer Teil unserer Bürokratiekosten - gefühlt mindestens 50% - sind Neidkosten. Was würden wir volkswirtschaftlich sparen, wenn wir darauf verzichten würden!

Simon II
Zitieren
#70
Alles als Neiddebatte abzutun mag in einer Zeitung funktionieren, hier bekanntlich nicht. Denn: Wieso herausfiltern? Kein Mensch muss etwas herausfiltern. Die Erkenntnisse sind längst da, man braucht den Unterhaltsvorschuss nur an der Unterhaltsberechtigung festmachen. Wer kein Recht hat, Unterhalt zu kassieren, kann auch keinen Unterhaltsvorschuss kassieren.
Zitieren
#71
(25-01-2017, 11:59)p__ schrieb: Wer kein Recht hat, Unterhalt zu kassieren, kann auch keinen Unterhaltsvorschuss kassieren.

Ich lerne ja gerne dazu:

Wo, bitte schön, steht im Gesetz, daß jemand Unterhaltsvorschuß kassieren kann, wenn er nicht KU-berechtigt ist?

Huh

Simon II
Zitieren
#72
Das ist es ja gerade: Es steht NICHT drin. Keine Schranke. Und so kann es passieren, dass jemand gar keinen zivilrechtlichen Anspruch an Unterhalt hat, aber sehr wohl Unterhaltsvorschuss kassieren kann. Ein Beispiel habe ich bereits genannt.
Zitieren
#73
UHV gilt nicht für "nicht alleinerziehende".
Also nur für allein lebende Väter !

Bei Müttern die nicht alleine leben werden andere Gesetze gelten ....
Zitieren
#74
(25-01-2017, 13:23)Simon ii schrieb:
(25-01-2017, 11:59)p__ schrieb: Wer kein Recht hat, Unterhalt zu kassieren, kann auch keinen Unterhaltsvorschuss kassieren.

Ich lerne ja gerne dazu:

Wo, bitte schön, steht im Gesetz, daß jemand Unterhaltsvorschuß kassieren kann, wenn er nicht KU-berechtigt ist?

Huh

Simon II
Hier bei uns steht es auf der Website vom Rhein-Pfalz Kreis.
https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/...vorschuss/

"Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht."
Zitieren
#75
(25-01-2017, 14:50)JahJahChildren schrieb: "Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht."

Sorry, aber das UVG gibt das nicht her! Zumindest habe ich auf Anhieb nichts dergleichen gefunden:

UVG & 1

Zitat:Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz)

§ 1 Berechtigte

(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer

1.
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

2.
im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und

3.
nicht oder nicht regelmäßig

a)
Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b)
wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.

(2) Ein Elternteil, bei dem das Kind lebt, gilt als dauernd getrennt lebend im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, wenn im Verhältnis zum Ehegatten oder Lebenspartner ein Getrenntleben im Sinne des § 1567 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegt oder wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner wegen Krankheit oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.


Wo steht hier, daß ich UVG bekomme, wenn ich keinen KU-Anspruch habe?

Es mag ja sein, daß ich etwas miß- oder falsch verstehe. Aber welcher Satz wäre das dann?

Simon II
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  "Vertrauliche Geburt" soll eingeführt werden p__ 44 28.165 17-07-2017, 09:04
Letzter Beitrag: Einszweidrei
  Empörung bei Panorama - Philippinische Noch-Ehefrau soll abgeschoben werden Krösus 2 4.033 06-12-2014, 12:22
Letzter Beitrag: pudding
  Volksverhetzung im Internet soll jetzt verfolgt werden Al Bundy 12 14.663 29-07-2011, 21:35
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste