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Unterhaltsvorschuss soll verlängert werden
#76
(25-01-2017, 14:50)JahJahChildren schrieb: Hier bei uns steht es auf der Website vom Rhein-Pfalz Kreis.
https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/...vorschuss/

"Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht."

Aha. Jetzt wird es verwirrend. Eine AE-Mutti beantragt und kassiert Unterhaltsvorschuß, weil kein Unterhaltsanspruch besteht - sei es, weil Mutti den Vater verheimlicht oder aus welchem Grunde auch immer. Insofern schliessen da zwei Parteien (AE-Mutti und Unterhaltsvorschusskasse) miteinander einen Vertrag, auf der Grundlage dieses Gesetzes. Inhalt: Zahliung Unterhaltsvorschuss für 18 Jahre.

Nach 16 Jahren wird plötzlich ein Unterhaltspflichtiger ermittelt. AE-Mutti erinnert sich wieder, mit wem sie in der fraglichen Zeit rumgemacht hat. Darf dann der U-Pflichtige die ganzen 16 Jahre Unterhaltsvorschuss an die Kasse zurückzahlen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#77
@Simon
Den Satz suchst du vergebens. Eben weil dort nicht explizit steht, dass ein Unterhaltsanspruch nach BGB bestehen muss.
Es reicht Alter/Bezugsdauer und die Tatsache, dass kein Geld fliesst (plus getrennt lebend/geschieden/etc....)

Warum kein Unterhalt fliesst, ist egal, solange dieser gar nicht oder nicht regelmäßig fliesst.

Das Kind kann zum Beispiel vermögend sein, weswegen KU durch den UET nicht zu leisten wäre. Oder BET verdient das x fache. Oder Kind hat den Unterhalt verwirk. Wichtig ist nur, der KU fliesst nicht vom UET. Schwupps... gibbet Unterhaltsvorschuss, so die anderen Kriterien greifen.
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#78
Wir haben es schon so oft wiederholt: Der Unterhaltsvorschuss macht sich an der Nichtzahlung von Unterhalt fest und nicht am Bestehen eines Unterhaltsanspruchs.
Ein Beispiel dafür, wieder einmal (ich glaub, das steht schon zehnmal im Forum): Mutti verdient deutlich besser wie Vati. Heute durchaus nicht mehr ungewöhnlich. Gerichtsurteil: Mutti, bei der das 17-jährige Kind bleibt muss Barunterhalt allein tragen oder mittragen. Keine oder nur bis unterhalb Unterhaltsvorschussniveau verminderte Unterhaltspflicht des Vaters. Die gut verdienende Mutti kann trotzdem zum Staat marschieren und sich jetzt mit Unterhaltsvorschuss aus Steuergeldern subventionieren lassen, obwohl es laut Gerichtsurteil glasklar IHRE Pflicht wäre, Unterhalt für das Kind zu bezahlen.
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#79
Ihr verlauft euch hier gerade in "abwegige" Diskussionen.
Was soll das bringen ???

Kinder zum KV und neu rechnen ....
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#80
Immer her mit dem Kind, gerne...
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#81
Ok, JahjahChildren und p,

Ihr habt recht!

Und ich stimme Dir, p, auch zu, daß der UV an eine KU-Berechtigung gebunden werden sollte.

Was ich aber einen interessanten Aspekt an Deinem Beispiel finde:

(25-01-2017, 15:53)p__ schrieb: Die gut verdienende Mutti kann trotzdem zum Staat marschieren und sich jetzt mit Unterhaltsvorschuss aus Steuergeldern subventionieren lassen, obwohl es laut Gerichtsurteil glasklar IHRE Pflicht wäre, Unterhalt für das Kind zu bezahlen.

Der Staat will sich ja den UV wieder zurückholen (deswegen heißt es ja "Unterhaltsvorschuß"); wer aber muß zahlen, wenn der Vater gar nicht zu KU verpflichtet ist?

Insofern würde mich interessieren, wie realistisch Deine Konstruktion ist: Wie häufig gibt es das tatsächlich?

Simon II
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#82
@hans....stell Dir mal selbst die Frage, ob Dein Beitrag nicht noch abwegiger ist!
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#83
(25-01-2017, 16:53)Simon ii schrieb: wer aber muß zahlen, wenn der Vater gar nicht zu KU verpflichtet ist?

Der Steuerzahler. Und das für eine Person, die selbst zum Unterhalt verpflichtet ist und dazu auch in der Lage.

Ich kannte mal jemand, der für sein Kind irgendwelche Anleihen angelegt hat. Ganz legal. Noch zu Zeiten wo die Zinsen höher waren. Die haben auch einiges an Ertrag abgeworfen. Nach der Trennung musste er deswegen kaum Unterhalt zahlen, weil das Kind signifikant selber Einkommen hatte. Der Witz: Das Jugendamt bzw. die klamme Kommune musste noch Unterhaltsvorschuss obendrauflegen!
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#84
(25-01-2017, 19:01)p__ schrieb: Ich kannte mal jemand, der für sein Kind irgendwelche Anleihen angelegt hat. Ganz legal. Noch zu Zeiten wo die Zinsen höher waren. Die haben auch einiges an Ertrag abgeworfen. Nach der Trennung musste er deswegen kaum Unterhalt zahlen, weil das Kind signifikant selber Einkommen hatte. Der Witz: Das Jugendamt bzw. die klamme Kommune musste noch Unterhaltsvorschuss obendrauflegen!

Wenn man schwachsinnige Gesetze verabschiedet, braucht man sich über solche Ergebnisse nicht zu wundern. Die Devise lautet doch: Wer kann den Staat (bzw. dessen Bürger) am besten ausbeuten?
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#85
Ich habe gestern gelesen:
"Kinder, die Unterhaltsvorschuss bekommen, bekommen das Kindergeld in voller Höhe angerechnet."
Ist das tatsächlich der Fall ?

Ich versuche einfach mal festzustellen, wie viel Geld die KM eigentlich vom Staat für das Kind erhält.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#86
P_ hat natürlich recht mit seiner Erklärung.

Wie oft es sowas gibt? Ich vermute sehr häufig.

Grad die Reichen sind am geizigsten.

Und strafbar macht sich dadurch auch keiner.
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#87
(26-01-2017, 14:28)Einszweidrei schrieb: Wie oft es sowas gibt? Ich vermute sehr häufig.

Was verstehst Du unter "häufig"?

Das würde bedeuten, daß entweder es sehr viele KMs gibt, die so wesentlich (!) mehr als der Vater verdienen, oder das Kind soviel eigenes Einkommen hat, daß der Vater deshalb nicht zahlen muß.

Sorry, das ist doch nicht realistisch!

Fazit: Aus meiner Sicht heraus gibt es hier keinen dringenden Handlungsbedarf, obwohl p grundsätzlich mit einer Verbindung des UVs an eine KU-Berechtigung recht hat.

Simon II

Ps.:

(26-01-2017, 14:28)Einszweidrei schrieb: Grad die Reichen sind am geizigsten.

Vielleicht sind sie ja gerade deshalb reich?

Tongue
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#88
(27-01-2017, 14:43)Simon ii schrieb: ...obwohl p grundsätzlich mit einer Verbindung des UVs an eine KU-Berechtigung recht hat.

Die Frage ist, ob er wirklich recht hat?

Folgendes reales Beispiel:

Mutter und Vater sind Studenten und nicht verheiratet und verfügen über kein eigenes Einkommen über den BAFÖG-Satz hinaus.

Vater ist somit nicht leistungsfähig und es besteht deshalb kein KU-Anspruch.

Dann würde die Mutter keinen UV bekommen, obwohl er hier m.E.n. sinnvoll ist.

Simon II
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#89
Ich habe nicht gefordert, Unterhaltsvorschuss nur dann auszuzahlen, wenn einer der Eltern leistungsfähig ist.

Wenn ich hier eine Reform vorschlagen würde, dann würde die ganz anders ausehen. Ich würde den Kinderzuschlag erhöhen und den Unterhaltsvorschuss komplett abschaffen. Der Kinderzuschlag fehlt in dieser ganzen Diskusionen ebenso auffällig wie einige andere Fakten bis hin zur bewussten Lüge über "arme Kinder, die gar nichts bekommen weil der Unterhaltsvorschuss endet".

Unterhaltsvorschuss ist systemwidrig, kontraproduktiv, schon von der Konstruktion her missbrauchsgefährdet, ungerecht.
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#90
Hier mal ein Beispiel mit einigen möglichen Familienkonstellationen

https://www.freitag.de/autoren/candersso...spraemie-1
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#91
(27-01-2017, 15:16)p__ schrieb: Ich habe nicht gefordert, Unterhaltsvorschuss nur dann auszuzahlen, wenn einer der Eltern leistungsfähig ist.

Ok., dann habe ich Dich mißverstanden.

(27-01-2017, 15:16)p__ schrieb: Wenn ich hier eine Reform vorschlagen würde, dann würde die ganz anders ausehen. Ich würde den Kinderzuschlag erhöhen und den Unterhaltsvorschuss komplett abschaffen.

Interessanter Vorschlag, über den ich mal nachdenken muß.

Simon II

(27-01-2017, 15:29)Sixteen Tons schrieb: https://www.freitag.de/autoren/candersso...spraemie-1

Danke für den Link!

Sehr interessant!

Simon II
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#92
Die verrückte Ungleichbehandlung im verlinkten Artikel war genau einer der vielen weiteren kaputten Elemente des Unterhaltsvorschuss, die in der monatelangen Diskussion seitens der Mächtigen nie aufgetaucht ist. Übrigens auch einer, der über den Kinderzuschlag sehr einfach zu lösen ist.

Auch nett, wie permanent über die "Vielfalt der Lebensentwürfe" herumgesäuselt wird. Beim Unterhaltsvorschuss und auch sonst im Familienrecht interessiert das Frau Ministerin und den Rest der Polit-Junta ganz plötzlich einen Scheiss.
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#93
Noch ein Link (von vor der Entscheidung)
https://aufstocker-offensive.jimdo.com/2...tern-kaum/
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#94
"Für die Stadt München bedeutet das neue Bundesrecht aber einen enormen Mehraufwand: 31 neue Mitarbeiter will Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) möglichst schnell einstellen, um der zu erwartenden Antragsflut gerecht zu werden. (...) Nach Berechnungen des Sozialreferats wird die Zahl der Kinder, für die künftig ein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von 4500 auf 13 000 steigen."

Teuer wirds auch bei den Sachkosten: "Weil in den Sozialbürgerhäusern Ramersdorf-Perlach, Schwabing-Freimann und Sendling-Westpark, wo die Anträge bearbeitet werden, und in der Zentrale des Sozialreferats am Orleansplatz kein Platz für mehr als 30 neue Mitarbeiter ist, müssen für sie neue Räume angemietet werden."

Kann man ja billiger machen, die Stadt kann ja im "billigen" München am besten nur das an Miete zahlen, was sie den Unterhaltspflichtigen zugesteht :-)

https://www.ovb-online.de/bayern/unterha...89848.html
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#95
Das ist genau der richtige Weg: Den ohnehin bürokratischen Staatsapparat weiter aufblähen. Und sich dann wundern, dass sich Deutschland "abschafft". Nur sollte die Schuld bitte schön bei den richtigen Leuten gesucht werden.
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#96
Die Verlängerung des UHV wurde zwischenzeitlich heimlich "ganz weit weg" verschoben.
Entsprechende Anträge werden vorschriftsgemäss abgelehnt.
Das stand so bisher nicht richtig in der Presse.
Kinder sind in Deutschland weniger wichtig.
Es zählt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Und da steht nix.
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#97
Zitat:Hinsichtlich des Zeitplans ist bekannt, dass das Gesetz voraussichtlich im 1. Quartal 2017 vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Inkrafttreten soll das Gesetz voraussichtlich zum 1. Juli 2017, wie das Bundesministerium am 23. Januar in einer Pressemitteilung informierte.

Anträge auf Unterhaltsvorschuss für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet oder bereits 72 Monate Leistungen bezogen haben, müssen derzeit abgelehnt werden, da die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Landeshauptstadt Dresden bittet die betreffenden Dresdnerinnen und Dresdner, ihren Antrag erst ab Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu stellen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#98
(20-03-2017, 13:46)Pistachio 00 schrieb:
Zitat:...ist bekannt ... voraussichtlich ... werden soll.... voraussichtlich ... Pressemitteilung ...

Ich habe das mal auf die wesentlichen Begriffe gekürzt.
Ist so besser lesbar.
Unser Jugendamt wird keine neuen Mitarbeiter einstellen, da das Gesetz nicht kommen wird.
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#99
In Rüsselsheim jammert man auch: http://www.main-spitze.de/lokales/ruesse...764050.htm

"Es scheint ein klassischer Fall von „bestellt, aber nicht ganz bezahlt“ zu sein. Weil sich Bund und Länder einig sind, das Unterhaltsvorschussgesetz zu novellieren, kommen auch auf die Kommunen zusätzliche Kosten zu. Bei der Stadtverwaltung Rüsselsheim rechnet man damit, dass der Haushalt noch in diesem Jahr mit mehr als 200 000 Euro zusätzlich belastet wird. Für die Folgejahre, so geht aus einer Magistratsvorlage hervor, rechnet man sogar mit Mehrkosten in Höhe von mehr als 412 000 Euro.

Die zusätzliche Belastung fällt vor allem in zwei Bereichen an. Zum einen erfordert die neue Gesetzeslage, die voraussichtlich ab Juli gilt, dass mehr Personal benötigt wird. „Bei einer geschätzten zusätzlichen Fallzahl von 300 Anträgen auf Unterhaltsvorschuss werden zwei zusätzliche Vollzeitstellen TVÖD8 benötigt“, heißt es in der Beschlussvorlage, hinzu kommen 0,75 Stellenanteile für die Fachkoordination.
"
Und natürlich deutlich mehr Fälle, man geht von einer Verdoppelung aus.
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Kein Problem, einfach die Besteuerung des Sprits hochsetzen auf 80-90%, Mehrwertsteuer hoch auf 30% und und und...
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