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Freundin - Kind - Trennung - Unterhalt - Beistandschaft
#76
Leutz, kommt mal wieder runter! Es so zu versuchen wie Iglu es vorschlaegt, kann bestimmt nicht schaden. Ich finde die Idee ehrlich gesagt richtig gut. Wenn es nicht funzt, sofort auf zu Gericht und gut ist. Ob da nun im ersten Schreiben oder in der ersten Email eine Frist gesetzt wird, ist voellig unwichtig.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#77
(25-05-2015, 00:16)kay schrieb: Leutz, kommt mal wieder runter! Es so zu versuchen wie Iglu es vorschlaegt, kann bestimmt nicht schaden. Ich finde die Idee ehrlich gesagt richtig gut. Wenn es nicht funzt, sofort auf zu Gericht und gut ist. Ob da nun im ersten Schreiben oder in der ersten Email eine Frist gesetzt wird, ist voellig unwichtig.

O`la Kay Big Grin

So sieht das aus!

@Raid, ruf Timo doch mal an und führe ein klärendes Gespräch?

Wer sich persönlich kennt, schreibt anders, sieht die Standpunkte nicht mehr so verbissen, respektiert die gegensätzliche Meinung.

Redliche Väterwiderständler hacken einander nicht die Augen aus, denn wir konzentrieren uns auf die Verursacher im Familienunrecht.
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#78
(25-05-2015, 11:28)raid schrieb:
(25-05-2015, 09:52)Bereschit schrieb: @Raid, ruf Timo doch mal an und führe ein klärendes Gespräch?
Hochgeschätzter Bereschit, warum? Hier ist doch alles roger.

Na, du dann ist ja alles klar.
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#79
Ich konnte mal mit ihr über das gem. Sorgerecht sprechen, sie möchte das jetzt nicht und sieht keinen Sinn darin. Jetzt da wir gerade normal miteinander umgehen und sprechen können, möchte ich nicht mit dem Gericht wieder alles kaputt machen.
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#80
(31-05-2015, 16:16)blackman01 schrieb: Ich konnte mal mit ihr über das gem. Sorgerecht sprechen, sie möchte das jetzt nicht und sieht keinen Sinn darin. Jetzt da wir gerade normal miteinander umgehen und sprechen können, möchte ich nicht mit dem Gericht wieder alles kaputt machen.

Das Gemeinsame Sorgerecht kann gar nichts kaput machen. Dieses steht dir auch zu, insofern es beantragst.

Es gibt eine Regel. Mit Stritige Mütter spricht man nicht. Geschweige davon, Zeit mit ihnen zu verbringen.

Ich selbst mache es so, wenn ich Ihr etwas sagen will, sage ich das zu meinem Sohn, so das Sie es hört.

Wie letztens. Da sagte ich zu meinem Sohn bei der übergabe, in 14 tagen sehen wir uns wieder hier, und dann schläfst wieder 2 nächte bei Papa. So ist die KM informiert.


Umgang mit dein Kind zu pflegen ist sehr wichtig. Weigert Sie sich dir Umgang zu gewähren, Umgangsantrag beim Gericht stellen. Kein anwalt nötig.
Weigert Sie sich für die Gemeinsame Sorge. Antrag bei Gericht stellen.

Wie Anträge formuliert werden, kann dir hier geholfen werden.
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#81
So, bis jetzt konnte ich das JA mit meinen Zeitverträgen hinhalten.
Habe wieder ein Schreiben erhalten:

   

Das Schreiben stimmt so nicht ganz.
- Habe ich alle geforderten Verdienstnachweise der letzten 12 Monate (allerdings dinomäsig geschwärzt) per E-Mail übersandt
- Die kennen meinen Arbeitsgeber mit Sicherheit von meiner Ex. Wie kann die einfach meine Daten herausgeben? Gibt es keinen Datenschutz?
- Der Satz: "... Nachdem die Düsseldorfer Tabelle auf zwei Unterhaltsverpflichtungen ausgelegt ist, Sie aber nur einem Kind zu Unterhalt verpflichtet sind, erfolgt eine Höherstufung in Gruppe 5." - ist das rechtens?
- muss ich die Nachzahlung machen?
- ist die Rechnung korrekt?
- ein Bekannter hat mir geraten bei einem Notar den Titel machen zu lassen, das qürde nur 20eur kosten - kennt sich damit jemand aus?

Letzte Woche habe ich meine Ex wegen gemeinsamer Sorge angesprochen (nachdem sie wegen dem Titel genervt hat) da ist sie ausgeflippt und hat gemeint dass das nicht so wichtig wäre und sie keinen Bock hat wegen jeder Unterschrift mir hinterher zu laufen. Ich trau mich nicht den Sorgerechtsantrag zu stellen nicht dass sie mir den Hahn zum Kind abdreht.

blackman01
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#82
Hallo,

ja so ist das manchmal. Ist man nicht kooperativ, sind es die anderen auch nicht. Bekommen die also nicht die Infos die sie haben wollen, holen die sich die einfach. Auch wenn es einem dann "peinlich" sein kann das irgendjemand beim BOss anruft.

Das mit der Höherstufung ist rechtens
Die NAchzahlung musst du leisten
Einen Titel musst du auch unterschreiben, ist ein Recht des Kindes. Sogar das er dynamisch ist. Was das beim RA kostet weiß ich nciht, beim JU ist es umsonst.

Die Geschichte mit dem gemeinsamen Sorgerecht kann dir die Mutter eigentlich nicht verwehren. Aber da jetzt schon geraume Zeit seit der Geburt vergangen ist wird es schwieriger es zu bekommen.

Auf mich hört ja hier keiner, aber ich habe die Erfahrung gemacht das es besser, und oftmals billiger, sein kann, wenn man sich von anfang an versucht mit der Mutter zu einigen. Denn sie sitz in allen Belangen am längeren Hebel.

Grüße aus Bayern
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#83
(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: - Die kennen meinen Arbeitsgeber mit Sicherheit von meiner Ex. Wie kann die einfach meine Daten herausgeben? Gibt es keinen Datenschutz?

Nein, gibts nicht. Die dürfen völlig beliebig in allem wildern, was greifbar ist. Arbeitgeber, Krankenkasse, KFZ-Meldestelle, Rentenversicherung (wegen Beitragszeiten), Banken. Wer unterhaltspflichtig ist, sollte immer so handeln, als ob er völlig transparent wäre. Denn er ist es. Die Lüge mit den nicht vorgelegten Unterlagen hat meiner Ansicht nach System. Das habe ich jetzt so oft gehört, dass das in einer internen Dienstanweisung im Jugendamt offenbar nahegelegt wird, um einen Anschein von Rechtmässigkeit zu bewahren. Der Nachweis eingereichter Unterlagen ist dem Pflichtigen nämlich selten möglich, eine Briefsendung wird ja nicht quittiert. Deshalb auch hier: Setze immer voraus, dass dort böswillige Lügner sitzen. Unterlagen also per eMail mit der Aufforderung, den Eingang zu quittieren (ansonsten nochmal schicken und nochmal und nochmal) oder per Fax - Protokoll aufbewahren.

(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: - Der Satz: "... Nachdem die Düsseldorfer Tabelle auf zwei Unterhaltsverpflichtungen ausgelegt ist, Sie aber nur einem Kind zu Unterhalt verpflichtet sind, erfolgt eine Höherstufung in Gruppe 5." - ist das rechtens?

Ja, das können sie verlangen. Vielleicht hast du ja Gegenargumente?

(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: - ein Bekannter hat mir geraten bei einem Notar den Titel machen zu lassen, das qürde nur 20eur kosten - kennt sich damit jemand aus?

Ja, das steht in der faq äusserst ausführlich im Kapitel über Titel.

Übers Sorgerecht steht auch was drin: So früh wie möglich beantragen. Je länger man wartet, desto mehr Streitpunkte werden kommen und je stärker wird man dir sagen, das Sorgerecht hätte dich ja lange überhaupt nicht gekümmert. Macht es besser gestern wie heute!

(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: und sie keinen Bock hat wegen jeder Unterschrift mir hinterher zu laufen.

Kein Problem: Soll sie einfach deiner Alleinsorge zustimmen, dann hat sich das mit demn laufen und den Unterschriften erledigt :-)

Inwieweit die JA-Rechnung schlüssig ist, ist nicht feststellbar. Vielleicht kannst du ja höhere berufsbedingte Aufwendungen nachweisen, z.B. Kosten für den Arbeitsweg. Mir liegt auch deine Lohnabrechnung nicht vor, ich weiss nicht ob die im Schreiben behaupteten Zahlen korrekt sind.
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#84
Hallo.
Ich war beim Notar und hab den Entwurf des Titels, ist das ok so?
   

   

Ich habe den Zeitraum auf das Ende meines Arbeitsvertrages setzen lassen, ich will mich ja nicht vorsätzlich ruinieren wenn ich nicht zahlen könnte.
Dieses Spiel wird das JA nicht lange mitmachen. Kann ich einfach 100% bis 18 Jahre titulieren lassen und trotzdem laut DT zahlen? Bekomme ich da Probleme?

Danke schonmal für das drüberschauen.
Blackman01
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#85
Ich finde da drin keine Laufzeitbegrenzung. Es steht immer nur "Unterhalt vom..." aber nicht "bis".
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#86
(02-02-2017, 13:12)p__ schrieb: Ich finde da drin keine Laufzeitbegrenzung. Es steht immer nur "Unterhalt vom..." aber nicht "bis".

Habe ich auch nicht gefunden!

Spätestens mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, muß der Titel enden!

Eine entsprechende Bemerkung muß rein. Das sollte Dein Notar aber eigentlich wissen (oder erwarte ich da zuviel von Notaren?).

Außerdem: Besteht schon ein Titel (ich habe nicht den ganzen Thread gelesen)?

In diesem Fall muß auch eine Bemerkung rein, daß der neue Titel den alten ersetzt und der alte Titel bis zu einem bestimmten Datum an den KU-Pflichtigen herauszugeben ist.

Was meinen die anderen Foristen?

Simon II
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#87
Der ist erstmal begrenzt bis Mitte des Jahres. Hier läuft mein Arbeitsvertrag aus. Gibt es damit Probleme?
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#88
(02-02-2017, 14:02)blackman01 schrieb: Der ist erstmal begrenzt bis Mitte des Jahres. Hier läuft mein Arbeitsvertrag aus. Gibt es damit Probleme?

Kein Wunder, daß die jetzt einen neuen Titel haben wollen. Am besten unbegrenzt, den Du dann nicht mehr wegbekommst.

Weißt Du denn schon, wie es danach weitergehen wird?

ICH würde jetzt keinen neuen Titel unterschreiben! Weder beim JA noch beim Notar.

Simon II
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#89
Eine Frage zur zeitlichen Begrenzung des Titels. Ist folgende beispielhafte Formulierung sinnvoll?

Der Titel ist gültig bis zum 31.12.2018 (z.B.), hilfsweise bis zum 18. Geburtstag. (natürlich juristisch formuliert)
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#90
(02-02-2017, 22:09)Pfanne schrieb: Eine Frage zur zeitlichen Begrenzung des Titels. Ist folgende beispielhafte Formulierung sinnvoll?

Der Titel ist gültig bis zum 31.12.2018 (z.B.), hilfsweise bis zum 18. Geburtstag. (natürlich juristisch formuliert)

Du muß zwei Situationen unterscheiden:

Situation 1: Das Kind wird 18 Jahre alt. DANN ändert sich die Berechnungsgrundlage (KM wird KU-pflichtig) und somit muß ein Titel SPÄTESTENS mit dem Monat des Volljährigwerdens enden. Nix "hilfsweise"!

Situation 2: Kind ist unter 18 und es gibt irgendwelche anderen Änderungen. Das kann z.B. eine absehbare berufliche Änderung Deinerseits oder eine Änderung bei dem Kind wie die Erreichung der nächsten Altersstufe sein. Dann kann es u.U. sinnvoll sein, einen Titel bis zu dem Monat vor der Änderung zu begrenzen.

Die Frage ist, ob Du das durchbekommst.

Simon II
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#91
OK danke. Eine Sache ist mir überhaupt nicht klar.

Man unterschreibt ja diesen Titel für den Kindesunterhalt für eine bestimmte Höhe oder Prozentzahl entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Als Kindesvater die Unterhaltshöhe im Nachhinein zu ändern trotz nachweisbarer Änderungen im Einkommen ist wohl sehr schwierig.

Nun verlangt das Jugendamt aber alle zwei Jahre einen Einkommensnachweis. Was bringt das dem Jugendamt? Kann das Jugendamt eine Änderung (hier: Erhöhung) des Unterhalts einfacher bewirken als der Zahlemann?
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#92
(03-02-2017, 20:21)Pfanne schrieb: Was bringt das dem Jugendamt?

Wenn die Auskunft ergibt, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss, dann werden sie mehr Unterhalt fordern. Weigerst du dich, werden sie dich verklagen.
Wenn die Auskunft ergibt, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss, machen sie gar nichts.
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#93
(03-02-2017, 21:36)p__ schrieb: Wenn die Auskunft ergibt, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss, dann werden sie mehr Unterhalt fordern. Weigerst du dich, werden sie dich verklagen.
Wenn die Auskunft ergibt, dass weniger Unterhalt gezahlt werden muss, machen sie gar nichts.

Wenn das so ist, dann ist es doch allemal sinnvoll den Titel auf zwei Jahre zu begrenzen. Entweder verdient man in zwei Jahren mehr, dann muss man anscheinend ohnehin einen neuen Titel unterschreiben. Oder aber man verdient weniger, dann kann man es selbst anpassen ohne vor Gericht ziehen zu müssen. Habe ich da einen Denkfehler?
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#94
Dein Gedanke ist genau der Grund, wieso man auf zwei Jahre begrenzen sollte. Leider halten Zeitbeschränkungen ohne Extrabegründung oft vor Gericht nicht stand. Man muss da pokern und es probieren.
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#95
Welche Gründe sind da sinnvoll? Die Angabe, dass das Einkommen berufsbedingt sich regelmäßig ändert (z.B. wegen Tarifvertrag)?
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#96
Befristete Arbeitsverträge sind z.B. ein sehr guter Grund. Andere Gründe sollten auch mit dem Einkommen zu tun haben. Such etwas, aus dem sich Einkommensunsicherheiten ableiten lassen.
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#97
Danke, p!
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#98
Mal ein ganz anderer Input: es gibt schlimmere Fälle als den Deinen. Fälle, in denen Widerstand existenziell wird. Ich möchte es nicht runter reden, Du bist definitiv über den Tisch gezogen worden. Aber Du zahlst nur für ein Kind und Umgang scheint ja statt zu finden.

Du verdienst aktuell gut, was spricht dagegen den Unterhalt zu zahlen? In Deinem Fall ist das emotional vielleicht schmerzhaft, aber nicht existenzbedrohend. Im Gegenteil, mit dem Gehalt bleibt Dir immer noch genug, um ein eigenes Leben aufzubauen.

Wenn Du weiterhin Kontakt zum Kind hast und diesen pflegst und das Sorgerecht bekommst, dann kann das auch erfüllend sein. Du kannst Dich weiterhin auf Dein Leben und auf die Beziehung zu Deinem Kind freuen. Den Kontakt zur Kindesmutter kannst Du ja auf das notwendigste beschränken. Und Deine Energie verwendest Du dann für etwas sinnvolles und reibst Dich nicht mit den Unsäglichkeiten des FamG auf.

Ich würde lediglich sicherstellen, dass Deine unsichere Einkommenslage im Titel abgebildet ist, sprich befristet. Das Spiel auf harten Unterhaltspreller zu machen, kannst Du immer noch, wenn die andere Seite blockt und Du Dein Kind gar nicht mehr siehst. Aber auch dann sollte es wohl überlegt sein, denn keine Maßnahme ist nebenwirkungsfrei für das eigene Leben.

Das MM ist zwar eine gute Aufklärung auf boulevardniveau. Mitunter lustig. Aber auch sehr plakativ und suggeriert, dass es nebenwirkungsfreie Lösungen gibt. Es gibt keine Lücken im System. Das System in Form von JA macht weiter, bis sie merken, dass nichts mehr zu holen ist oder bis sie zufrieden sind. Von beidem bist Du meilenweit entfernt. Und nichts mehr zu holen bedeutet, entweder weg aus D oder besitzlos. Und zwar wirklich besitzlos. Ggf Schufa Einträge, keine Kredite, keine Kreditkarte (zumindest nicht auf Deinen Namen). Pfändungen etc pp. In jungen Jahren und mit Ausblick auf gute Verdienstverhältnisse würde ich mir das überlegen.

Vielleicht gibt es für Dich eine zufriedenstellendere Lösung, als sich wegen dreihundert und ein paar zerquetschten Euro aufzureiben.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!
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#99
Hallo Zusammen,

endlich habe ich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Da der befristete Titel nächsten Monat ausläuft muss ich nun einen neuen machen.
Den möchte ich aber bis 18 begrenzen. Soweit kein Problem. Die Höhe bereitet mir noch Kopfschmerzen. Aktuell zahle ich 125% lt DDT.

Frage: Muss ich den neuen begrenzten Titel über 125% machen oder ist es machbar 100% zu titulieren und 125% zu zahlen?

bm
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wenn du sowieso 125 zahlen willst verstehe ich die Frage nicht so ganz, alles Andere bringt doch nur Ärger und wirft den Anwälten wieder Arbeit vor die Füsse !

Und mit einem befristeten Titel warst du auch schon gut dabei. Normalerweise geht das nicht so einfach durch wenn die Gegenseite Druck macht !
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