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KM produziert irre Kosten und Schuldenberge
Anwälte gibts leider wie Sand am Meer und die Ex hat es jedesmal gut geschafft, sie in ihr Wahrnehmungsverzerrungsfeld hineinzuziehen. Kann auch sein, dass gute Anwälte gar nicht erst ihr Mandat übernehmen und nur der nach RVG dürstende Schrott zugreift...
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(07-02-2017, 10:58)p__ schrieb: Da sollte er aufpassen. Es gibt einen Fall, in dem ein prominenter Anwalt zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, der beweisbar gelogen hat, kein Geld erhalten zu haben und dann pfändete. Anwälte unterliegen höheren Sorgfaltspflichten.

<out of topic> 
ja schon, aber idR werden sie auch besser geschützt. Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein Anwalt die Erhöhung bereits gezahlten KU 3 Jahre wirkend gefordert hat. Gleichzeitig hat er eine Lohnpfändung eingeleitet, um den bereits gezahlten Unterhalt nochmals zu pfänden. Und vor Gericht hat er, trotz Hinweis des geschädigten Prozessgegners auf den Vorgang, auch noch Recht bekommen.
https://t.me/GenderFukc
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Bringt in solchen Fällen eine Beschwerde bei der Anwaltskammer etwas oder landen diese Beschwerdeschreiben nur in irgendwelchen Aktenordnern?
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Mein Schreiben an die Anwaltskammer wurde damals sogar beantwortet. Man zeigte sich erfreut, dass der Anwalt anscheinend besonders wirkungsvoll und geschickt seine Mandantin vertritt. Grund, sein Verhalten zu beanstanden fand man nicht.
Der Rest ging dann von mir direkt an die Staatsanwaltschaft. Auf dem Weg erfuhr ich schliesslich, wo mein Kind versteckt wurde.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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Ob und welches Ergebnis dabei rauskommt, kann man natürlich nicht vorhersagen. Da es aber Sachverhalte sind, die ohnehin nur im Nachgang behandelt werden, gibt es kein Risiko für den Vater. Entweder es passiert gar nix, dann steht er so wie vorher da oder die Kammer geht der Sache kritisch nach. Das passiert selten aufgrund einer Beschwerde, aber wenn mehrere Beschwerden kommen sieht man sich schon eher in der Pflicht.
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Es ist für uns auf jeden Fall ein "Nebenkriegsschauplatz" ... und nicht Prio 1
Wobei einfach "steter Tropfen den Stein höhlt ...
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(01-12-2016, 17:13)Petrus schrieb: Am Ende wird abgerechnet.....Wenn absehbar ist, dass die Kosten/Schulden die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit über Jahre hinaus übersteigen, kann man die Strategie ändern, weil man dann sowieso in Grund und Boden gepfändet wird. Wenn das Eintritt, ist es immer gut gewisse Beträge als Vorsorge für den eigenen Unterhalt unpfändbar zur Seite zu legen.

Diesen Part möchte ich nachhaltig unterstreichen. Ich bekomme zwar gut Geld rein, jedoch lief nahezu Alles, 1auf meinen Namen, wenn es z. B. um Kreditlinien, innerhalb der Ehe ging. Natürlich wurden die Schulden nicht geteilt. Das Eigentum e.t.c., gleichwohl schon. Aber das interressiert keine Sau. Der Punkt ist, einen Notgroschen zu haben, von dem wirklich, wirklich, wirklich, niemand etwas weiss.
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(08-02-2017, 15:05)knochenkarl schrieb: Der Punkt ist, einen Notgroschen zu haben, von dem wirklich, wirklich, wirklich, niemand etwas weiss.

Was einem meistens hinterher einfällt.
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... Oder man(n) hier im Forum darauf aufmerksam gemacht wird ... Wir haben viel Gutes gelernt hier. Danke!
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(08-02-2017, 15:11)p__ schrieb:
(08-02-2017, 15:05)knochenkarl schrieb: Der Punkt ist, einen Notgroschen zu haben, von dem wirklich, wirklich, wirklich, niemand etwas weiss.

Was einem meistens hinterher einfällt.

Bei Wiederholungstätern greift das.
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Was gibt es an Neuigkeiten ?
Wie waren die letzten 4 Wochen ?
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Hallo lieber Hans, es ist sehr viel passiert hier.

- Ordnungsgeld gegen KM/BL wegen Verstoß gegen einstweilige Verfügung
- Anwaltswechsel von ihr zu Nr. 9
- erneute Abwehr von versuchten Pfädnungen durch nokids
- weitere Umgangsblockaden trotz Umgangspflegschaft
- weitere Verstöße gegen einstweilige und neuer Antrag Ordnungsgeld
- insgesamt rund 5 Kontopfändungen bei der KM/BL
- Stellungnahme für psychiatrisches Gutachten von profession. 3. erstellt (Auftrag von nokids)
uvm
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(22-03-2017, 09:56)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: - weitere Umgangsblockaden trotz Umgangspflegschaft

Das ist wichtig wegen Kindeswohl.
Schreibe doch bitte hierzu mal mehr.
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Gerne Hans:

Am OLG wurde im Dezember festgelegt, dass ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird. Dies soll bis Juni 2017 geschehen.
Gleichzeitig wurde von der Richterin eine einstweilige Änderung des Umgangs beschlossen - bis das Gutachten fertig ist.
Eines der Kinder (!) sollte jeden 2. Samstag abgeholt werden von einer Umgangspflegerin und dem Vater übergeben. Nach x Stunden dann retour.

Dies ist nun bereits 3 Male verhindert worden durch die KM/BL. Es fand KEIN einziges Mal statt.

Jedes Mal fuhr nokids hin. Die Umgangspflegerin ebenfalls.
Jedes Mal geht ein Protokoll an das OLG, den Gutachter usw.

Diesmal ist der Grund: solange SIE was zu sagen hat, wird es KEINEN unbegleiteten Umgang ihrer Kinder mit dem Vater geben!! Die Kinder seien in Gefahr (pädophil!!!) und sie müsse dem Kindwohl entsprechend ihre Kinder schützen...

Ordnungsgeld zu beantragen haben wir beim Anwalt besprochen.
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An diesem Punkt würde ich dem Kindeswohl entsprechend eine wesentliche härtere Gangart einschlagen.
Umgang ist Kindesrecht.
Ich kann hier aber nur für mich sprechen.
Ich persönlich würde den Gerichtsvollzieher in voller Konsequenz aktivieren.
Einstweilige Anordnung, Haftbefehl, was auch immer das Rechtssystem erlaubt.
Je weiter der Umgang sich verzögert, desto schlechter

Ich kann hier aber nur für mich sprechen.

Die Geldstrafen helfen dem Kind nicht weiter.
Vermutlich wird der KV die Geldstrafen auf Umwegen durch das deutsche Rechtssystem zeitversetzt sogar selbst bezahlen müssen.

Hier die Anleitung für den sofortigen Umgang:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/geri...-1.2930690
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Weisst Du Hans - Du hast aus dieser Sicht vermutlich Recht. Das Thema ist, dass die Mutter beim Kind immer mehr Ängste schürt und das Kind freiwillig garnicht mehr mitgehen möchte - zumindest wird es so dargestellt. Und jetzt? Kommt nokids mit dem Gerichtsvollzieher/der Polizei? Und dann?
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Das ist die absolute Gratwanderung, auf der einen Seite denkt Ihr zurecht wie das fuer die Kinder wirkt, auf der anderen Seite kommt man bei BLs nur mit absoluter Konsequenz und Haerte weiter. Jeglicher Kompromiss wird als Schwaeche ausgelegt und ausgenutzt. Ich wuede das mit der Umgangspflegerin besprechen, es ist immer gut die involvierten "Helfer" in Entscheidungsfindungen einzubinden. So kann der Vater auch beweisen dass ihm wirklich was am Umgang liegt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Der Gutachter könnte derzeit den Eindruck gewinnen, dass die KM richtig handelt und ihr sie nur ärgern wollt.
Begründung: KV nutzt nicht die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten.
Dieses ist jetzt aber nur meine subjektive und fehlerhafte Sichtweise.

Die Idee von KAY ist sicherlich eine sehr gute Idee.
Sofern ihr diese noch heute umsetzt
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Hallo @kay und @hans. Danke für Eure Bemerkungen. Habe dies so mit nokids besprochen. Er wird ganz konkret das Gespräch mit der Umgangspflegerin suchen dazu!
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Und wieder ein neuer Gerichtsbeschluss. Datum gestern.
Erneut wurde die Unterzeichnung der Anlage U durch die KM/BL gerichtlich festgelegt. Für weitere 2 Jahre.
Gerichtskosten trägt die BL...
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Ist das die Anlage U zur Einkommenssteuer-Erklärung?

Meine Exe hat mir seinerzeit auch die Unterschrift unter die Anlage U verweigert. Gerichtsbeschluss hin oder her.

Ich habe bei einem persönlichen Gespräch im Finanzamt erreicht, dass die Anlage U vom Vorjahr einfach fortgeschrieben wird, so lange ich Unterhaltszahlungen leiste.

Ihre Blockadehaltung fiel der Exe dann später auf die Füße - ich hatte den Steuervorteil für die Unterhaltszahlungen, Exe wurde selbst steuerpflichtig. Diese Einkommenssteuer wollte sie dann von mir haben - ich habe verweigert mit dem Hinweis darauf, dass sie die Anlage U (mit der der Pflichtige nämlich die Unterhaltsberechtigte von eben dieser Steuerpflicht freistellt) von ihr nicht unterzeichnet wurde, trotz mehrmaliger Aufforderung. Und somit leider keine Freistellung zugesichert sei und sie nunmehr ihrer Einkommenssteuerverpflichtung selbst nachkommen dürfe.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Ja es ist diese Anlage U. Wobei es EGAL ist, ob sich eine Ex weigert oder nicht! Per se hat der Unterhaltszahler das Recht, den Unterhalt abzuziehen bei seiner Steuer, WENN er schriftlich zusagt, dass er den (Differenz-)Nachteil ausgleicht gegenüber dem Finanzamt der Ex.
Sobald der Beschluss vom Gericht da ist, ersetzt dieser eine Unterschrift der Ex. Leider nur für das beantragte Jahr.
Im Gegensatz dazu GILT die echt unterschriebene Anlage U immer AB dem Jahr der Unterschrift und NICHT NUR FÜR das Jahr der Unterzeichnung.
Das wissen Viele nicht!
LG
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(31-03-2017, 07:56)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Im Gegensatz dazu GILT die echt unterschriebene Anlage U immer AB dem Jahr der Unterschrift und NICHT NUR FÜR das Jahr der Unterzeichnung.
Das wissen Viele nicht!
LG

Das weiß oft nicht mal das Finanzamt selbst. Der Grund damals für das persönliche Gespräch auf dem Finanzamt war ja die Weigerung des Finanzamts, meine Einkommenssteuererklärung zu bearbeiten - Begründung: Anlage U für dieses Jahr nicht unterschrieben von der Ex. Die Anlage U der vorausgegangenen Jahre lag aber vor beim Finanzamt.

Inzwischen zahle ich keine Steuern mehr in Deutschland, jetzt braucht mir die Exe auch keine Papierchen mehr zu unterschreiben.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Ja stimmt. Das wissen auch die manchmal nicht.
Bei uns ist interessant, dass die Ex/BL bereits für 2015 rund 2400 Euro Kosten (Anwalt und Gericht) tragen musste deshalb. UND: der Betrag wurde wie bereits erzählt, von ihrem Konto erfolgreich gepfändet.
Jetzt geht es wieder von Vorne los damit ... Kostenfestsetzung, Mahnung, Pfändung ...
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...so lange die Ex/BL das Geld dafür immer wieder von noKids geliefert bekommt, wird sie so weiter machen. Nichts, wirklich gar nichts ist effektiver als die finanzielle Trockenlegung dieses Sumpfes.
Seit meine Ex von Hartz4 lebt, ist es bedeutend ruhiger geworden in meinem Leben......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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