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EGMR vom 7.2.2017 Kind lehnt Umgang ab
#1
Dienstag, den 7. Februar 2017 Urteil des Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Az.: 28768/12.

"Ein getrennt lebender Vater kann gegen den Willen seines Kindes faktisch keinen Umgang erzwingen. Auch wenn das Kind letztlich nur aus Loyalität gegenüber der Mutter den Kontakt zu seinem Vater ablehnt, ist für Behörden und Gerichte bei der Durchsetzung des Umgangsrechts das Kindeswohl und der Kindeswille entscheidend."

http://www.heilpraxisnet.de/naturheilpra...0207219053

Leider eine Adelung von Kindesentfremdung. Siehe auch Az. 23280/08 und 2334/10, ähnliches Urteil.
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#2
Möglicherweise hats daran gelegen, dass der Vater die festgesetzten Sanktionen nicht durchgesetzt hat und ihm daher ein ( zeitweises ) Desinteresse vorgehalten worden ist ...
Umgemünzt auf deutsche und meine persönlichen Verhältnisse hieße das: Keine Vergünstigungen, keine Geschenke, kein Handy, keine Klamotten etc. kein Taschengeld für Madamchen ... Wie heißt es so schön in der FAQ : Wer Geld hat sieht seine Kinder, wer keins hat nicht. Kohle zieht immer . Leider .
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#3
Da hilft wohl nur von Anfang an möglichst viel Umgang durchsetzen (wenn überhaupt machbar).
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#4
Wenn die Mutter nicht will und die Behörden das stützen geht nichts. Da hilft auch kein regelmäßiger Umgang am Anfang.

Der EUGMR verkommt immer mehr zum politischen Instrument. Es geht primär nicht mehr darum die Menschenrechte zu verifizieren, sondern darum Rechtsfrieden herzustellen, was eigentlich nicht die Aufgabe des EUGMR ist. Vielleicht der der EUGMR ja wieder abgeschafft, wenn die EU zusammen bricht.
https://t.me/GenderFukc
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