16-02-2017, 16:06
Verwirkung von Ehegattenunterhalt wegen Verstoß gegen das sog Wohlverhaltensgebot - Ein jahrelanger, grundloser und ganz bewusst gesetzter massiver Verstoß eines Elternteils gegen die laut § 159 ABGB bestehende Verpflichtung, alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder zum anderen Elternteil beeinträchtigt, oder die Wahrnehmung seiner Aufgaben erschwert, rechtfertigt die Annahme der Verwirkung des Ehegattenunterhalts.
https://ws.news-monitor.at/text/14289/ur...frame=true
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