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In einem gestrigen Artikel der Süddeutschen wird die kommende Entscheidung des BGH übers Wechselmodell angekündigt: http://www.sueddeutsche.de/leben/sorgere...-1.3393655
" An diesem Montag entscheidet der Bundesgerichtshof, ob ein Vater das Wechselmodell einklagen kann. Gegen den Willen der Mutter."
Ansonsten trieft der Artikel von alten Klischees, aber den Frontalangriff gegen das Wechselmodell wagt der Autor nicht mehr. Seit sogar die TAZ das stark kritisiert, wird jedoch ein Aspekt des Unterhaltsrechts gemissbilligt:
" Auf anderen Feldern könnten Gerichte und Gesetzgeber allerdings mehr tun, um Väter und Mütter zur gemeinsamen Kinderbetreuung nach einer Trennung zu motivieren. Das gilt vor allem fürs Geld. Wirklich gerecht ist die Aufteilung der Unterhaltsansprüche bisher noch nicht, zumal in den Fällen, in denen ein Elternteil etwa 30 bis 40 Prozent der Betreuung übernimmt. Die Gerichte gewähren hier zwar Abschläge auf die Zahlungspflichten, die aber die Betreuungsleistungen nicht sonderlich exakt abbilden."
Versäumt wurde die Bemerkung, dass dies zu 100% auf eine wie üblich völlig schwachsinnige BGH-Entscheidung zurückgeht, die mit langen Begründungen überhaupt nichts begründet, ausser dass es nur darum ging, das Prinzip "mir doch egal, Hauptsache maximaler Unterhalt" unserer hochqualifizierten Rechtspflege durchzusetzen.
Derselbe BGH entscheidet nun wieder mal übers Wechselmodell. Es wird ausgehen wie erwartet und es wird sich nicht lohnen, die richterliche Begründung zu lesen. Ausser, man hat historisches Interesse an den Ansichten von Ewigestrigen, wie sie 1950 mal waren.
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Das ist mein Verfahren, es ist seit dem 1.2.2017 bereits entschieden ... nur eben noch nicht veröffentlicht!
[emoji851]
Sache wird an OLG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.
- Wechselmodell kann als Umgangsregelung angeordnet werden
- auch gegen den Willen eines Elternteils!
- Kind ist anzuhören
- Kommunikation und Kooperation ... was immer das sein soll ... sind wichtig
Wir sind damit wohl noch etwas länger beschäftigt!
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(25-02-2017, 11:35)CheGuevara schrieb: - Kommunikation und Kooperation ... was immer das sein soll ... sind wichtig
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass eine gute Kommunikation/Kooperation wichtig seien für ein Wechselmodell. Ich wiederhole: KEINEN. Wie kommen die Richter auf so einen Unsinn?
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Da wird von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit gesprochen... aber eigentlich meinen sie vermutlich -willigkeit.
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(26-02-2017, 01:30)CheGuevara schrieb: Da wird von Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit gesprochen... aber eigentlich meinen sie vermutlich -willigkeit. Habe viele und sehr gute Kontakte nach Belgien. Du solltest Dich an deren Argumente, Erfahrungen und Gesetzgebung halten!
Belgien und Frankreich tun sich da nicht viel. Dort wird deutlich rigoroser gegen Un-Kooperationsfähige Mütter entgegen gegangen.
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26-02-2017, 20:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2017, 20:37 von CheGuevara.)
Die Argumentation ist da eigentlich klar.
Diskriminierung... wie es schon bei der Änderung des 1626a BGB war. Zustimmungspflicht der Mutter ist diskriminierend.
Insofern wird auch die "harte" Zustimmung des anderen Elternteils "abgeschafft" ... um dann das "weiche" Argument "Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit " einzuführen.
Ein klarer Begriff wird durch einen diffusen Begriff ersetzt.
Es lebe die Einzelfallentscheidung!
Die Kurve kann jetzt nur über die Kindeswohl-Prüfung kommen.
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Sieht man sich die Entscheidung an (Franzjörg Krieg hat sie verlinkt, http://doppelresidenz.org/dl660 ), wird Optimismus ziemlich gedämpft. ist dasselbe wie bei der gemeinsame Sorge: Wenn "zu viel" Konflikt und "zu wenig" Kommunikation, dann kein Sorgerecht, kein Wechselmodell. Wer, warum, wieso spielt keine Rolle.
Wortreich werden seitenweise unbestimmte Begriffe gewälzt, um zu dem Schluss zu kommen: Alles ist möglich, alles ist Einzelfall. Ich fürchte, der Beschluss wird vor allem falsche Hoffnungen wecken weil jeder was für sich positives rauslesen kann, aber in der Praxis kein Jota ändern.
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Sehe das mittlerweile auch recht kritisch (war noch nie euphorisch!)
Bin gerade dabei, das zu strukturieren.
In den NICHT pathologischen Fällen, wenn der Umgangselternteil über die notwendigen Ressourcen (Zeit, Geld, Wohnung am richtigen Ort) verfügt, dann wird es klappen.
Sobald Kommunikation und/oder Kooperation fehlen, wird es pathologisch.
Im ersten Schritt wird zu prüfen sein, wer für die Pathologie verantwortlich ist - Alleinerziehende/r oder Besuchselternteil.
Wenn Besuchselternteil für Pathologie verantwortlich ist, dann muss es bei Residenzmodell/Umgangsausschluss bleiben.
Was aber, wenn Alleinerziehende/r durch Kommunikationsverweigerung die Pathologie verursacht?
Dann ist das dasselbe wie bei alter Rechtslage, wenn jemand nicht dem Wechselmodell zustimmt.
Diese Akzeptanz der Nicht-Zustimmung andererseits diskriminiert den Umgangselternteil.
Fazit: BGH hat das nicht zu Ende gedacht und wollte die harte Zustimmung durch wachsweiche Kriterien ersetzen.
Wenn die Gerichte nicht zeitnah klare Kante Pro-Wechselmodell zeigen, driftet noch mehr in den pathologischen Bereich ab.
@p:
Bist Du mit der Argumentationslinie einverstanden... muss ja noch zum OLG ...
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Dem OLG werden Anweisungen gegeben, was es zu tun hat: Kind anhören und die im Beschluss erwähnten weiteren tatrichterlichen Feststellungen. Aber nur deshalb, weil das OLG gar nicht so weit gekommen ist, sondern sich gleich für unfähig erklärt hat, eine Umgangsanordnung gar nicht machen zu können. Mit Argumentation ist da nicht mehr viel, die werden jetzt das Kind anhören und ansonsten feststellen, was sie feststellen wollen: Kommunikation gut genug fürs Wechselmodell oder eben nicht. Mehr als "die ist gut" argumentieren kann da nicht.
Man mag das anders sehen, aber für mich ist ein vordergründig nebensächlicher Aspekt des Beschusses der wahre (aber kleine) Fortschritt. Es ist das um Jahrzehnte verspätete Abrücken des BGH vom Wechselmodell als Fremdkörper, als superspezieller Sonderfall, der nicht abgedeckt ist. Das OLG hat das auch gemacht und genau das wird vom BGH gerügt. Denn der BGH sieht das Wechselmodell an mehreren Stellen des Beschlusses nun als Umgang, bis zu ähnlichen Betreuungszeiten erweiterter Umgang. Damit wird die Linie vom Residenzmodell zum Wechselmodell glatt und gerade. Auch für das unselige Unterhaltsurteil zum Wechselmodell ebenfalls vom BGH ist das ein Stoss, der es noch zum Kippen bringen könnte. In dem wurde ein Trigger definiert. Bis 49% Residenzmodell = Umgang = Voller Unterhalt.
Die Grundprobleme bleiben natürlich unberührt. Ertrotzte Alleinsorge, ertrotztes Residenzmodell durch simple Kommunikationsverweigerung geht nach wie vor völlig problemlos. Wenn man nur den Vater anschweigen muss, um Alleinbeherrscherin des Kindes zu werden, haben wir noch genügend Baustellen vor uns.
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(26-02-2017, 23:22)p__ schrieb: Die Grundprobleme bleiben natürlich unberührt. Und nur das ist entscheidend ...
Ganz sicher wird es nun nicht zu spürbaren Veränderungen in der Rechtssprechung kommen.
Bei aller (mir unverständlicher Euphorie) wird nämlich u.a. überlesen:
Zitat:"Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im Wohlverstandenen Interesse des Kindes."
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Natürlich wird alles wieder auf Einzelfallentscheidungen hinaus laufen.
Die Robenträger hatten nun Gelegenheit etwas nachhaltig zu ändern, haben es jedoch wieder nicht getan.
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Positiv ist, dass der Beschluss eine Welle in den Medien verursacht. Es wird zum Beispiel erklärt, was Wechselodell ist. Dingend nötig in der steinzeitlich-rückständigen Familienwüste Deutschland, in der immer nur "das Kind gehört zur Mutter" als Oase dargestellt wird.
"Wie funktioniert das „Wechselmodell“ und was ist das?" http://www.noz.de/deutschland-welt/polit...as-ist-das
"BGH stärkt Rechte von Eltern" (selten beschissene Überschrift, aber halbwegs neutraler Artikel) http://www.faz.net/aktuell/politik/staat...00938.html
"Getrennte Eltern, geteilte Betreuung" https://www.tagesschau.de/ausland/wechse...l-101.html
Es ist schon ein Fortschritt, wenn mal der Begriff "Wechselmodell" erklärt wird anstatt sofort wieder die miese Märchentour von einem Trick unterhaltsgeiziger Väter abzuspielen oder von der nächsten anrollenden Katastrophe für "unsere" Kinder, weil Männerrechtler wieder Mist fordern würden. Vielleicht kommt das noch und die Journaille tippt schon eifrig an "Meinungsartikeln".
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Grundsätzlich alles richtig!
Was in meinem Fall wohl auch noch wichtig war:
Schon vor und während dem Dreisprung hatte ich der Ex unzählige dokumentierte Gesprächsangebote zukommen lassen, die alle leider nicht angenommen wurden.
Das ist für die Dokumentation der Kommunikationsunwilligkeit nötig.
@p:
Ergänzung tfaq diesbezüglich ?
LG
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Danke für den Hinweis. Das betreffende Kapitel wird überarbeitet.
Gab es eigentlich Presseanfragen an dich, den klagenden Vater?
PS: Und gratuliere, dass du das bis zum BGH durchgehalten hast. Das ist eine echte Leistung. Und auch wenn der Beschluss kritisierbar ist, schlecht ist er nicht, es hätte auch negativ ausgehen können. Mal das Positive aussprechen :-)
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In dem Tagesschau-Artikel heißt es:
Zitat:Das Wechselmodell wird Juristen aber weiterhin beschäftigen. Noch in diesem Jahr will auch das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde eines Vaters entscheiden, dem das Wechselmodell versagt worden war.
Weiß jemand hier mehr dazu ?
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Die Sächsische Zeitung unterliegt offenbar den Propaganda-Märchen des VAMV und zitiert in einem Artikel zum BGH-Beschluss die Bundesgeschäftsführerin Miriam Hoheisel mit den bekannten Floskeln:
Zitat:Hoheisel kann sich allerdings nur schwer vorstellen, wie Eltern, die schon in der Grundfrage uneins sind, sich so weit zusammenraufen sollen, dass sie die komplizierte Umsetzung gut bewältigen können. „Für das Kind ist nicht so sehr entscheidend, dass es mit beiden Elternteilen gleich viel Zeit verbringt“, ist ihre Erfahrung. „Viel wichtiger ist, dass es mit beiden eine gute Zeit hat.“
http://www.sz-online.de/ratgeber/bgh-sti...23681.html
Ich erinnere mich noch gut an die verschwurbelten Phrasen von "quantitativem und qualitativem" Umgang, die die VB-Tante in meinem Umgangsverfahren herbeizauberte ...
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(28-02-2017, 12:42)Pistachio 00 schrieb: Weiß jemand hier mehr dazu ?
Das, was auf den www-Seiten des BVerfG steht:
Erster Senat, 1 BvR 1880/16, "Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer paritätischen Betreuung („Wechselmodell“) aufgrund des entgegenstehenden Willens der Kindesmutter." Vielleicht mal unter den BGH-Entscheidungen recherchieren, welches Verfahren davor lief.
Vor gut einem Jahr hat sich das hohe Gericht ja schon mal damit befasst: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundes...73270.html
Warum wieder ein Fall dazu angenommen wurde, erschliesst sich mir nicht.
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@p:
Presseanfragen von Bild,
die Schotten bleiben aber (zumindest von meiner Seite) dicht.
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(28-02-2017, 15:02)p__ schrieb: Das, was auf den www-Seiten des BVerfG steht: Danke. Ist interessant.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Das grösste Witz überhaupt: Die Pressemitteilung der SPD dazu. Siehe http://www.spdfraktion.de/presse/pressem...hselmodell
Die SPD fordert darin: Nichts. Man will "klarstellen" was der BGH bereits klargestellt hat, "Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten." Und man möchte den Gummibegriff des selbstausgebrüteten Kindeswohls auch gleich reinschreiben, "Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.".
Man achte auf die feine Wortwahl. Es gibt ganz unterschiedliche Schwellen. Dass etwas "dem Kindeswohl entspricht" ist die Höchste, dazu muss man selbst nachweisen dass es ihm entspricht. Schwächer wäre etwa "dass es dem Kindeswohl nicht wiederspricht". Dann wäre es Sache der wechselmodellunwilligen Elternteils, zu zeigen dass es negativ für die Kinder wäre,
Bei der Gelegenheit könnte man die SPD noch an ihre unvergessene und fortbestehende Blockade des gemeinsamen Sorgerechts für alle Eltern erinnern und an die ellenlange Katastrophenliste, die sie den Bürgern (nicht nur) beim Familienrecht schon ins Nest gelegt hat. An die unvergessene Zypries mit ihrer Anwaltspflicht, Abschaffung des Beistands, Verlängerung des Betreuungsunterhalts, an den fortgesetzten Missbrauch des völlig fehlkonstruierten Gewaltschutzgesetzes, an die Wiedereinführung der Lebensstandardgarantie, an die Katastrophe namens Schwesig...
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(01-03-2017, 11:43)p__ schrieb: Bei der Gelegenheit könnte man die SPD noch an ihre unvergessene und fortbestehende Blockade des gemeinsamen Sorgerechts für alle Eltern erinnern und an die ellenlange Katastrophenliste, die sie den Bürgern (nicht nur) beim Familienrecht schon ins Nest gelegt hat. An die unvergessene Zypries mit ihrer Anwaltspflicht, Abschaffung des Beistands, Verlängerung des Betreuungsunterhalts, an den fortgesetzten Missbrauch des völlig fehlkonstruierten Gewaltschutzgesetzes, an die Wiedereinführung der Lebensstandardgarantie, an die Katastrophe namens Schwesig...
Und?
Interessiert das irgendeinen der SPD-Wähler?
Diese Dinge gehen dem aufrechten SPD-Wähler am Allerwertesten vorbei (mit einer einzigen mir bekannten Ausnahme und nein, ich bin es nicht! Für mich war die SPD noch NIE wählbar).
Simon II
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Mir gings weniger um Wähler, mehr um die "alternative Faktenshow", die die SPD hier aufzieht. Immerhin ist der Begriff "Wechselmodell" nun so weit gediehen, dass sogar solche Partien wie die SPD nicht mehr offen dagegen anstänkern. Es verspricht mittlerweile mehr Vorteile, verbal offen zu bleiben. Natürlich bei unvermindeter Verhaltensstarre.
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Gratulation Che! Und danke!
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01-03-2017, 19:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-03-2017, 19:27 von blue.)
Ich schaue natürlich gerne immer bei meinen FreundInnen vorbei, wie sie das so sehen.
https://www.djb.de/Kom-u-AS/K2/pm17-08/
Im Grunde wird das Urteil gerne angenommen:
Zitat:Der BGH bleibt damit bei seiner bisherigen
Rechtsprechung, dass für ein Wechselmodell eine Kommunikations- und
Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung ist. Sie ist nicht erst durch
das Wechselmodell herbeizuführen.
Perfide! Ich weiss. Ein Schuh wird draus, wenn man/frau weiss, wie ein Wechselmodell genau aus diesem Grunde auszuhebeln ist.
Henne-Ei-Problem?
Weiter...
Zitat:In der Vergangenheit haben vor allem Väter die Einrichtung des Wechselmodells
gefordert, wobei sich gelegentlich der Eindruck aufgedrängt hat, dies geschehe
vor allem mit Blick auf - vermeintliche - Entlastungen beim Unterhalt.
Evenso perfide! Also doch der schnöde Mammon dran Schuld, dass Vater und Mutter ihre
Kinder nicht gleichberechtigt erziehen können/sollen/dürfen?
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