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Zitat:Petitionsausschuss/Ausschuss - 08.03.2017 (hib 137/2017)
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2017_03/-/496438
Zitat:Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet...
Man prüft also die gegenwärtigen Unterhaltsregelungen munter weiter und wird vielleicht in einigen Jahren auch zu einem Ergebnis kommen. Zum Beispiel "42".
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Der betreffende Satz von §1606 BGB lautet: "Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes."
Bei richtiger Interpretation ist eine Änderung überflüssig.
1. Das "in der Regel" ist eine Öffnungsklausel, die auch fürs Wechselmodell tauglich ist und immer schon für die Konstellation genutzt wird, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils viel höher ist wie das des anderen Elternteils.
2. Beim Wechselmodell gibt es keinen Elternteil, der ein Kind betreut, sondern zwei. Also erfüllen beide ihre Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen.
Komisch, sonst sindse doch immer kreativ beim Wordverdrehen, die Juristen. Aber eine angemessene Interpretation will nicht gelingen?
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(08-03-2017, 15:05)p__ schrieb: Aber eine angemessene Interpretation will nicht gelingen?
Sie müssten nur erkennen, dass sich ein Monat in 30 Tage teilen läßt
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(08-03-2017, 15:05)p__ schrieb: Bei richtiger Interpretation ist eine Änderung überflüssig.
Dass keine Frage des "Könnens", sondern des "nicht Wollens" ist, ist jedem klar. Ich verstehe aber nicht, warum all die entscheidungsfähigen Männer diesen Mist mitspielen. Ist denen nicht klar, dass sie im Falle einer Scheidung o.ä. selbst Opfer ihrer eigenen Ungerechtigkeiten werden?
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das wird daran liegen, das die wohl genug Verteilmasse haben
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(08-03-2017, 20:33)Pfanne schrieb: Ich verstehe aber nicht, warum all die entscheidungsfähigen Männer diesen Mist mitspielen. Ist denen nicht klar, dass sie im Falle einer Scheidung o.ä. selbst Opfer ihrer eigenen Ungerechtigkeiten werden?
Das wird wohl ein Abwägen der Möglichkeiten sein: Sie wissen, dass sie zwar im Fall der Fälle viel zahlen müssen, aber wissen eben auch, dass sie das durch ihr sehr hohes Gehalt locker abfedern können. Das ist also das kleinere übel.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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So ist es leider. Zudem wird sich in den Politikerkreisen nicht so oft getrennt. Vieles eher Christlich-Sozial orientiert. Da bleibt man eher zusammen. Sowas ändert sich erst mit Generationswechseln in den höheren Ämtern. Bis dahin sind unsere Kinder aber eh alle groß.