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Wohnungseinrichtung zahlen?
#1
Eine kurze Frage die mich beschäftigt, ich aber keine Antwort gefunden habe.
Muss ich meiner Ex bei Auszug eine neue Wohnungseinrichtung zahlen? Nicht verheirtetet. Kind U3 ist aus der Beziehung hervorgegangen.

Dass wohl eine Erstlingsausstattung gezahlt werden muss weiß ich. Hatte ich eh, da wir dann noch zusammen waren.
Die Mutter zog, damals ohne gemeinsames Kind, zu mir in die Wohnung und hat alles bis auf ein paar Schränkchen weggegeben. Wenn sie nun mit Kind geht, braucht sie von der Küche, über Waschmachine bis zum TV alles neu. Zahlt sowas das Amt für sie, oder kommen die dann mit einer netten fünfstelligen Rechnung zu mir?
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#2
Ist nicht dein Problem.
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#3
Sehr gut. War mir unsicher als ich in den Anmerkungen der Düsseldorfer Tabelle nachgelesen habe.
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#4
Wenn das Amt etwas für sie zahlt, dann zahlt es ihr eine Erstausstattung nach Trennung gemäß § 31 SGB XII und § 23 SGB II. Das ist in jeder Stadt etwas anders geregelt vom Umfang her.

Allerdings kommt das Amt auf dich zu hinsichtlich Kindes- und Trennungs-/Ehegattenunterhalt-Ansprüchen nach BGB.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Genau. Wenn Sie eh Sozialleistungen bezieht und ihre Ansprüche an das Amt abtritt, erfahre ich wenigstens sobald sie dann doch mal in Arbeit geht und ich aus dem Betreuungsunterhalt raus bin. So jedenfalls die Theorie im Gegensatz als wenn man kaum Kontakt hat und sie einfach nichts mitteilt.
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