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Unterhaltsrechtform in der Schweiz
#26
Das ist auch die Gewinner-Taktik in Deutschland bei vielen familienrechtlichen Sachverhalten. Sodann wird Stück für Stück, Jahr für Jahr eine "gesicherte Rechtssprechung" geschaffen, die nicht zuletzt aufgrund der sehr ungleich verteilten Ressourcen jeden Spielraum (und der ist riesig!) zugunsten Unterhaltsmaximierung nutzt.

Kennzeichen von Ländern mit wesentlich mehr Rechtsfrieden im Familienrecht sind Systeme, die sehr genau und konkret etwas vorschreiben. Davon abzuweichen, ist im Einzelfall zwar immer noch möglich, muss dann aber gut und solide begründet werden. In der Folge bleibts zu 99% bei den Vorgangen und die teuren Verfahren mit den Robenständern erübrigen sich schon von vornherein.
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#27
Hier sind Berechungsbeispiele und weitere Punkte der schweizer Reform:
http://www.beobachter.ch/familie/konkubi...unterhalt/

"Konkubinat Was ändert sich mit dem Betreuungsunterhalt?". Man beachte das Bild über dem Artikel. Es ist den Schweizern offenbar überhaupt nicht klar, was eigentlich beschlossen wurde, denn es gibt ganz unterschiedliche Ideen, wie denn zu berechnen ist, was nun gilt. Die Beispielrechnung ist komplex, mit Zahlen überhäuft sie sich ständig ändern können. Für mich sieht das nach dem grössten Turbo für Anwaltseinkommen aus, der je beschlossen wurde. So kann man z.B. durch Umzug den Unterhalt ändern, denn die Miete ändert sich und die spielt eine Rolle. Auch bei der pauschalisierten Berechnung, denn da spielen die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle.

Die Beträge sind sehr hoch und die Beispielrechnung mit den Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren lässt vermuten, dass der Betreuungsunterhalt nicht drei Jahre wie in D, sondern sehr viel länger fällig ist.
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#28
Der Betreuungsunterhalt läuft nach bisheriger Regelung bis zum 10ten Lebensjahr des Kindes zu 100% und danach bis zum 16ten Lebensjahr zu 50%.

lustig ist dieser Kommentar: "Zu raten bleibt Heller und ihrem ehemaligen Konkubinatspartner, dass sie die Kinderalimente einvernehmlich ändern ... Auf diese ­Weise sparen sie wenigstens die ­Gerichts- und Anwaltskosten." - Wie hoch könnte die Motivation einer Frau sein, etwas einvernehmlich zu regeln, wenn am Ende der Mann sowieso alles zahlt und sie damit noch Geld verdient.
https://t.me/GenderFukc
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#29
http://www.berechnungsblaetter.ch
http://www.berechnungsblaetter.ch/index.php/test/

Kindesunterhalt nach neuem CH-Recht von 2016 mit einigen guten Querverweisen. Gibt dazu ein Excel mit dem man etwas rumspielen kann.
Interessant ist auch die Tagungsdokumentation.

http://www.brackpartner.ch/documents/new...erhalt.pdf

Hier noch mehr zum Download wenn es um unternehmerische Fragen geht.
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#30
Beim Ewachsenenunterhalt herrscht wie erwartet weiterhin fröhliches oder nicht so fröhliches Chaos in der Schweiz: https://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-them...-ld.571412

Nur eins ist ebenfalls wie erwartet ziemlich klar geworden, nämlich dass das Wechselmodell in der Praxis von den Juristen ignoriert wird. Dazu ein weiterer Artikel, zur Gänze lesenswert: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/stan...y/17666798

"Nur verspürt die Justiz teilweise wenig Lust auf die Modernisierung. Das zeigt ein Leitfaden des Zürcher Obergerichts zum neuen Unterhaltsrecht. Er wurde von Ober- und Bezirksrichtern erarbeitet und an alle Zürcher Gerichte verteilt. Der 25-seitige Leitfaden, der nicht öffentlich zugänglich ist, Tagesanzeiger.ch/Newsnet aber ausgehändigt wurde, handelt die alternierende Obhut auf gerade einmal sieben Zeilen ab. Sie sei auf Antrag zu prüfen, heisst es. «Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht: Das Kindeswohl ist oberste Richtschnur.» Die Botschaft der Verfasser des Leitfadens an die Adresse der Richterkollegen lautet damit: Es hat sich in dieser Hinsicht nichts geändert."

Überrascht sind die, die immer überrascht sind: "Parlamentarier, die am Gesetz mitgewirkt haben, reagieren überrascht. Der Leitfaden erweckt den Eindruck, als wäre der Wunsch nach abwechselnder Betreuung ein Randphänomen."

Ja, warum denn nur? "«Es ist klar, dass viele Frauen diesen Systemwechsel nicht wollen. Denn sie verlieren damit Alimente. Kindergeld ist auch Frauengeld.»". So offen traut sich das in Deutschland noch keiner zu sagen. Tipp fürs nächste Mal: Fragt mal ein paar Väter, wie so ein Gesetz zu formulieren wäre, damit es gilt.
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#31
Schön zu sehen, wenn der Leitfaden, den alle besprochen haben, hinterher ganz anders aussieht - lol. Warum erinnert mich die Schweiz nur immer an Nord Korea oder die alte DDR ...
https://t.me/GenderFukc
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#32
(17-04-2017, 03:12)Petrus schrieb: Warum erinnert mich die Schweiz nur immer an Nord Korea oder die alte DDR ...

Weil Du ganz offensichtlich weder das eine noch das andere kennst.

Simon II
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#33
(17-04-2017, 08:00)Simon ii schrieb:
(17-04-2017, 03:12)Petrus schrieb: Warum erinnert mich die Schweiz nur immer an Nord Korea oder die alte DDR ...

Weil Du ganz offensichtlich weder das eine noch das andere kennst.

Simon II

kenne ich - außer Nord Korea
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#34
Schlechter Vergleich, wenn Kim Jong Un das Wechselmodell befohlen hätte, würde das selbstverständlich vollständig umgesetzt :-) Ausserdem gibts in Nordkorea kaum Scheidungen, da ist alles Friede Freude Eierkuchen:
https://nordkoreainfo.wordpress.com/2010...itargrose/
http://de.peopleandcountries.com/article-3544-1.html
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#35
Sind die Daten glaubhaft oder Alternative Fakten/Fake News?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#36
Keine Ahnung, wie plausibel die Zahlen auf den verlinkten Seiten sind. Wird man so oder so schwer nachprüfen können.
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#37
Die Schweiz belegt laut Unicef-Studie bei Familienfreundlichkeit den letzten (!) Platz

Wer hätte das gedacht bei dieser ersten selbst ernannten Demokratire Europas. Schade nur, dass sie mal wieder Proxy-Probleme in den Vordergrund gerückt haben, wie zB. den nicht vorhandenen Vaterschaftsurlaub. Besser wäre gewesen das Problem beim Namen zu nennen: Die Schweiz ist eine von Logen und Lobbies regierte Autokratie und hängt gesellschaftlich und juristisch mindestens 20 Jahre hinterher. Außerdem ist die Justiz derart verfilzt, dass unabhängige Urteile schlicht nicht möglich sind.

Ist aber schön zu sehen, dass die ab und zu mal die Quittung für ihr Verhalten bekommen. Das bewirkt zwar nicht viel, rückt sie aber ins richtige Licht.
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#38
Die Schweiz hat bald ausgezuckt. Nämlich dann, wenn das EU-Rahmenabkommen Geschichte ist.
Das könnte nämlich auch bedeuten, dass Urteile des LUG-Ü in der Schweiz und umgedreht nicht mehr vollstreckt werden können.
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#39
@Alberto
Interessant - ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Schweiz sich freiwillig ins Aus schiesst. Nach ein bisschen Gejammer, werden sie irgendeiner Lösung zustimmen.
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#40
Das sterbende versteinerte Familienrechtsdeutschland wird nun sogar von der Schweiz zurückgelassen: Dort wird es nun einen Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub nach Geburt des Kindes geben. Bezahlt. Selbstverständlich haben sich die Politheinis dem immer verschlossen. Aber nun wurde das Volk gefragt (in D ebenfalls völlig unmöglich) und das hat mit über 60% Mehrheit "ja, das wird eingeführt" gesagt.

In Deutschland besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Nur Beamte haben in Deutschland gemäß § 21 der Sonderurlaubsverordnung bei Niederkunft der Ehefrau oder der Lebenspartnerin Anspruch auf einen Arbeitstag Sonderurlaub. Unverheiratet nicht.

Fast die ganze EU kennt Vaterschaftsurlaub. Nachdem einzelne Väterhasserländer sich beharrlich widersetzen, hat die EU eine Richtlinie dazu erlassen, die bis zum 2. August 2022 in nationales Recht umzusetzen ist und einen Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Tagen vorsieht.

Es gibt exakt Null Fortschritt in Deutschland. Entweder, etwas wird durch die EU schliesslich und endlich allgemein erzwungen oder in kalten Herz Europas bleibt alles steinern, erstarrt in Ablehnung und Hass gegen jede Reform der katastrophalen Verhältnisse.
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#41
Nicht nur in Europa kennt man Vaterschaftsurlaub, sondern auch in China. Es gibt ca. 15 Tage bezahlten Urlaub. Meistens muss man dies noch nicht einmal beantragen.
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