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04-05-2017, 16:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2017, 16:37 von pillepalle.)
Hallo,
noch eine Frage.
Die Ex hat einen Anwalt genommen, aber bis jetzt die Scheidung noch nicht eingereicht.
Ich vermute dass es Ihr um die Rentenanteile geht, und Sie deshalb die Scheidung hinauszögern möchte.
Meine Frage.
- erhält die Ex für das Trennungsjahr auch Rentenanteile?
wenn ja, würdet Ihr über einen eigenen RA selbst die Scheidung einreichen?
Vorteile, ein Rentenjahr mehr welches einem bleibt, Nachteile die RA-Kosten...
Auf welcher zeitlichen Grundlage werden die Rentenanteile berechnet?
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Maßgebend ist Zustellung des Scheidungsantrages an Gegenseite.
Kann etwa 9 Monate nach Trennung gestellt werden.
Frage ist umfangreicher:
Zahlung Trennungsunterhalt
Verdienst beider
Langjährige Ehe
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Wenn ich da was korrigieren darf-
der Scheidungsantrag kann sofort gestellt werden, die Scheidung wird nur nicht vollzogen werden vor Ablauf des Trennungsjahres.
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@pillepalle:
Für den Versorgungsausgleich = Renten-Ausgleich ist Stichtag Einreichung der Scheidung.
Dabei kommt es bei der Höhe, welche Deiner Ex zusteht auf die genaue Ehezeit an!
Eheschließung bis Einreichung der Scheidung.
Bei uns war es gut! Beziehung ging knapp 28 Jahre ABER Ehe "nur" knapp 15 Jahre... Sie bekommt von IHM "nur" 170 Euro seiner Rente ab ... mehr hat sie in unserem Fall auch wirklich nicht verdient...
In dieser Ehe-Zeit kommt es dann ganz genau auf die Ansprüche BEIDER Ehegatten gegenüber der Rentenversicherung an.
Beispiel:
ER hat in dieser Zeit eine Renten-Anwartschaft in Höhe von 1500 Euro erworben und SIE (durch Zeiten der Kindererziehung usw.) "nur" 300 Euro.
Dann hat SIE einen Anspruch gegen SEINE Rente in Höhe von 750 Euro und ER einen Anspruch gegen IHRE Rente in Höhe von 150 Euro.
Summa summarum erhält SIE 750 Euro Rente + 150 Euro Rente bei Renteneintritt PLUS das, was außerhalb der Ehezeit zusammenkommt und ER erhält 750 Euro Rente + 150 Euro Rente PLUS das, was außerhalb der Ehezeit zusammenkommt. Meist haben die Ehemänner da bereits vor und nach der Ehezeit deutlich mehr einbezahlt!
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wenn die Ex jetzt bis (Beispiel Januar) nächstes Jahr warten würde, würde sie dann die
Rentenanteile für komplett 2018 bekommen, oder wird das monatsgenau berechnet?
danke an Euch.
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Das wird monatsgenau berechnet.
Aber wieso willst du warten, bis sie die Scheidung einreicht?
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(04-05-2017, 18:58)Austriake schrieb: Aber wieso willst du warten, bis sie die Scheidung einreicht?
weil ich mir sonst einen RA nehmen müsste der die Scheidung einreicht.
nur will der ja auch wieder fürs nichtstun einen vierstelligen Beitrag...
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So teuer sind Anwälte nun auch wieder nicht. Und in Familienrechtssachen ist ein Anwalt ohnehin Pflicht, ohne wirst du nicht auskommen.
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um die Scheidung einzureichen reicht einer, sprich wenn die Ex das machen würde,
hätte ich die Kosten dafür gespart...
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Dann sage doch der lieben Ex, wenn sie nicht innerhalb der ersten 10 Monate nach Trennung die Scheidung durch ihren Schwarzkittel einreichen lässt, dann machst Du das mit Deinem Anwalt und Kostenteilung ist nicht!
Kümmere Dich um eine beglaubigte Kopie deiner Heiratsurkunde, dann verlierst Du keine Zeit!
Du weißt ja, wer nicht handelt, wird behandelt!
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(04-05-2017, 19:53)pillepalle schrieb: weil ich mir sonst einen RA nehmen müsste der die Scheidung einreicht.
nur will der ja auch wieder fürs nichtstun einen vierstelligen Beitrag...
Falsche Einstellung: Das Geld, daß Du hier sparen willst, zahlst Du mehrfach (!) drauf!
Suche Dir JETZT einen guten Anwalt, mit dem Du die Scheidung planst und durchziehst.
Wenn er gut ist, spart er Dir wesentlich mehr Geld ein, als er kostet.
Außerdem besteht grundsätzlich die Möglichkeit, erstmal ein Beratungsgespräch beim Anwalt zu machen, um Deine Chancen und Möglichkeiten und die Gefahren auszuloten. Das kostet nicht die Welt (so mit 200 EUR mußt Du rechnen).
Und wie Che schon schrieb:
Wer nicht handelt, wird behandelt!
Und im Familienrecht kann das SEHR teuer werden!
Simon II
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(04-05-2017, 20:05)pillepalle schrieb: um die Scheidung einzureichen reicht einer, sprich wenn die Ex das machen würde,
hätte ich die Kosten dafür gespart...
Bist du Schotte oder Schwabe?
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Demnächst kommen bestimmt auch noch Unterhalt Titel mit ins Spiel, auch darum würde mich vorher kümmern.......
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Rechtzeitig den Anwalt einzuschalten kostet nicht mehr. Die Kosten sind viel stärker von den Streitwerten und dem Verfahrensverlauf bestimmt. Teuer wirds zum Beispiel, wenn Einzelverfahren aus dem Scheidungsverbund herausgelöst werden oder der Versorgungsausgleich.
Man kann auch ohne Anwalt geschieden werden. In dem Fall hat man kein Antragsrecht. Alle Anträge der Gegenseite werden so beschlossen. Kann und sollte man machen, wenn man sowieso alles gegen die Wand fährt. Die Gegenseite im Sieg ersaufen lassen.
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(05-05-2017, 07:51)Austriake schrieb: Bist du Schotte oder Schwabe?
Schwabe
(05-05-2017, 09:32)p__ schrieb: Rechtzeitig den Anwalt einzuschalten kostet nicht mehr...
ich weiß wie Ihr das meint, nur bin ich momentan in einer Situation wo ich auch mit einem Anwalt nicht mehr rausholen kann.
Sprich wir haben uns über (fast) alles geeinigt, und wenn ich einen Anwalt nehmen würde, will der ja auch seinen Obolus...
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Hallo, mein erster Beitrag, hab bisher nur gelesen. Meinen Fall habe ich hier nicht beschrieben, habe im Moment so meine Gründe.
Zur Sache: Ich habe auch vor den Anwalt für die Scheidung zu sparen. Scheidung und Versorgungsausgleich sind unstrittig, letzteres werden die schon korrekt berechnen.
Der Zugewinnausgleich ist allerdings höchst strittig, den werde ich aber nicht im Scheidungsverfahren beantragen, weil ich ein persönliches Interesse habe, ihn hinauszuzögern solange es geht. Ich habe vor ihn entweder von ihr beantragen zu lassen, weil Sie unbedingt das gemeinsame Haus verkaufen möchte oder eben innerhalb der Verjährungsfrist nach der Scheidung, dann natürlich mit Anwalt.
Grüße Marcus
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Du kannst eh nichts beantragen ohne Anwalt. Und auch nichts gegen gegnerische Anträge machen.
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Ich denke, dass ich beides nicht brauche. Wie gesagt, Scheidung und Versorgungsausgleich ist ja unstrittig. Und wenn es in eine ganz blöde Richtung laufen sollte, warum auch immer, werde ich um Vertagung bitten, weil ich mir dann einen Anwalt nehmen möchte. Das wird wohl auch ohne Anwalt möglich sein.
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Wenn es RichterIn durchzieht, was Dir nicht passt, gibt's 2. Runde bei OLG.
Wenn die Sache so klar ist, wie du schreibst, würde Risiko auch überschaubar sein.
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09-05-2017, 13:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-05-2017, 13:31 von Maestro.)
Das Thema Rente dient doch nur dazu, den anderen artig und brav kooperationsbereit bei Stange zu halten.
Ich weiß ja nicht wieviel Jahre es bei Dir noch sind bis zu einem möglichen Renteneintritt, aber wenn es mehr als 10 sind, würde ich die Rente eh abschreiben.
Nach dem Crash (oder auch weiteren Jahrzehnten links-rot-grüner Politik) gibt es für 99% der Bevölkerung ohnehin nur noch Grundsicherung.
... aber die Frage an sich finde ich auch sehr interessant.
Man könnte untertauchen und jemand einen als vermisst melden, dann dürfte es schwer werden für die Exe die Scheidung durchzubringen.
Auch Ummelden an den Wohnort der Exe ist eine Möglichkeit (weiß nur nicht genau, wie da die Ämter/Behörden auf einer betrügerischen Wohnortummeldung reagieren - vermutlich max. mit einem Ordnungsgeld).
Sonst geht natürlich auch noch ständig krank machen bei den "Verhandlung"sterminen oder mal Personalausweis vergessen.
Obercool wäre es, die eigene Gerichtbarkeit ggü. der BRD generell in Frage zu stellen, sodaß das Gericht für einen gar nicht zuständig ist, dazu ist mir aber noch keine geniale Lösung bisher eingefallen.
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Ohne Anwalt lohnt sichs, wenn die Streitwerte geringer sind wie das Honorar. Das trifft auf Scheidungen zu, in denen sowieso nichts zu verteilen ist, auch kein Unterhalt.
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