Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt neu berechnen
#1
Hallo Zusammen,

Nach 2 einhalb Jahren ist es soweit.Meine Ex möchte über ihre Anwältin eine Neuberechnung durchführen lassen.Soll alle Lohnzettel ab Mai 2016 bis April 2017 Einreichen plus Sonstige Relevanten Unterlagen zur Neuberechnung.Muss ich der Rechtsanwältin Auskunft geben oder kann das nur das JA??
Desweiteren verdiene ich ab Mai diesen Jahres 15% weniger Lohn weil unsere Firma schlecht dasteht.Muss das berücksichtigt werden in Zukunft??Sind ja erhebliche Einschnitte oder?
Habe 2 Jungs.Einer 9 und der andere 13.Zahle im Moment 728 Euro für beide.Die Erhöhung vom Januar hab ich noch nicht gezahlt da wir ab 11.16 bis 04.17 in Kurzarbeit standen.Seltsam ist auch die Wahl des Zeitraumes der Berechnung weil in den geforderten 12 Monaten 1 Weihnachtsgeld und aber 2 Mal Urlaubsgeld enthalten ist.Kann das so sein??Schon clever muss ich sagen.Wie würdet ihr am besten vorgehen??Bevor ich es vergesse Titel besteht dynamisch.Alle Erhöhungen ausser vom 01.17 wurden gemacht.Dnake schon Mal für Tips

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
Zitieren
#2
Lies bitte erstmal hier das durch:

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html

Da sind ein Teil Deiner Fragen schon beantwortet.

Ansonsten:

  1. Lohneinbuße: 15% weniger brutto oder weniger netto? Wichtig ist nur das Nettogehalt! Und ja, natürlich muß das berücksichtigt werden. Das Problem ist: Kannst Du das beweisen?
  2. Wenn es Urlaubsgeld nur einmal im Jahr gibt, darf es auch nur einmal berücksichtigt werden.
  3. Nichtzahlung seit Januar: Ganz schlecht! Theoretisch könnte Dich die KM pfänden lassen. Es spricht für sie, wenn sie das nicht macht.
  4. Alles, was die Gegenseite nichts angeht, auf den Unterlagen schwärzen!
Simon II
Zitieren
#3
Natürlich werde ich das beweisen.Mein Arbeitgeber stellt mir was aus dazu.15 % vom Bruttolohn wären das.Bei 30 Stunden Woche statt 35.Zum Teil fehlen da auch noch die Schichtprozente die weg fallen wegen 30 Stunden.Naja spricht für sie.Zahle Aussee der Reihe alles was anfällt hälftig.Schulkurzurlaube 125 Euro überwiesen.Zahle den Vereinsbeitrag für meinen Sohn.Zahle Hälftig auch Fussballkleidung 140 Euro und und und und.Fahre zweimal die Ausserhalb der Umgangszeit meinen Sohn zum Fussbaltraining Einfach 12 km und Kleidung gibt es auch noch oft genug.und jetzt das?

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
Zitieren
#4
(08-05-2017, 10:00)Mongobill schrieb: 15 % vom Bruttolohn wären das.

Das sind ca. 10% netto weniger.

Wie gesagt: Der Nettolohn ist wichtig; nicht der Bruttolohn!

(08-05-2017, 10:00)Mongobill schrieb: Bei 30 Stunden Woche statt 35.

Vorsicht: Eine böswillige KM und ein böswilliger Richter würde dann sagen, daß Du Zeit für einen Zweitjob hast und Dir einen fiktives Gehalt unterstellen.

Die KM scheint nicht böswillig zu sein; aber die Gefahr ist gegeben.

(08-05-2017, 10:00)Mongobill schrieb: Zahle Aussee der Reihe alles was anfällt hälftig.Schulkurzurlaube 125 Euro überwiesen.Zahle den Vereinsbeitrag für meinen Sohn.Zahle Hälftig auch Fussballkleidung 140 Euro und und und und.Fahre zweimal die Ausserhalb der Umgangszeit meinen Sohn zum Fussbaltraining Einfach 12 km und Kleidung gibt es auch noch oft genug.und jetzt das?

Im Moment ist das noch nichts Ungewöhnliches. Warte ab, wie sich das entwickelt. Es kommt jetzt auf die RA an, ob sie eine Scharfmacherin oder eine Vernünftige ist.

Simon II
Zitieren
#5
Dein Problem wird ganz schnell sein, sollte die Anwältin Deiner Ex es auf eine Klage ankommen lassen (und nur damit ist halt Geld verdient), dass Du nur 30 h Arbeitest.
In einer Verhandlung wird Dir das mit Sicherheit um die Ohren fliegen.
Ferner wird man von einem Temporären Einbruch ausgehen. Die Frage hierbei ist, was hast Du davor Verdient und was jetzt. Das Du die hälfte der Aktivitäten von Deinen Kindern zahlst mag zwar nett sein doch sind wir mal ehrlich: zahlst Du nicht, dann bist der Ars.. vor den Kids und zahlst Du freut sich ex und das Gericht stellt fest, dass Du noch genügend Geld wo rumliegen hast, sonst könntest Du dir das ja gar nicht leisten...
Zitieren
#6
Zu den 30 Stunden ist zu ergänzen das ich nach 30 bezahlt werde aber nach Bedarf mehr arbeiten muss.fiese Stunden werden auf ein sonderkonto gebucht.also fällt zweitjob Mal weg da ich real doch mehr wie 30 Stunde arbeite.zu den Sonderzahlungen ist zu sagen da mich die Kindesmutter darum gebeten hat die Hälfte zu übernehmen .denke meinen Kindern ist Wurst ob ich die Hälfte bezahle oder nett.hauptsache es leuft und da weiß ich genau das würde sie alleine tragen.

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk

Vernünftige RA hab ich bisher keine kennen gelernt

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
Zitieren
#7
Du scheinst doch mit der KM reden zu koennen, dann rede doch mit ihr und versuch einen Einigung zu erziehlen ohne Gericht, Anwaelte etc.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#8
(08-05-2017, 12:39)kay schrieb: Du scheinst doch mit der KM reden zu koennen, dann rede doch mit ihr und versuch einen Einigung zu erziehlen ohne Gericht, Anwaelte etc.

Also das wäre jetzt auch mein Tip.

Simon II
Zitieren
#9
Gibt es einen Titel?
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#10
(08-05-2017, 12:54)CheGuevara schrieb: Gibt es einen Titel?

Hat er doch geschrieben, ja, dynamisch.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#11
Sorry überlesen!

Dann kann es nur über die Abänderung eines Titels gehen. Und die nicht bezahlte Erhöhung ist dennoch überfällig.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren
#12
Danke für eure Tipps.natuerlich begleiche ich den zu wenig bezahlten Unterhalt.habe Bliss die Vermutung das die RA nicht zu meinen Gunsten rechnet und somit meine ex aufstachelt.sollte die Berechnung so ausfallen das ich in eine höhere Einstufung kommen würde dann muss aber auch meine ex eine Abänderung des Titels klagen oder??

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
Zitieren
#13
(08-05-2017, 16:21)Mongobill schrieb: sollte die Berechnung so ausfallen das ich in eine höhere Einstufung kommen würde dann muss aber auch meine ex eine Abänderung des Titels klagen oder??

Ja, definitiv!

Die Forderung an sich hat keine rechtliche Wirkung. Fordern kann sie, soviel sie will; solange Du dieser Forderung nicht durch die Unterschrift eines entsprechenden Titels zugestimmt hast, brauchst Du auch keinen höheren Betrag zu zahlen.

Meine Erfahrung ist, daß man es im Zweifelsfall auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen sollte.

Allerdings hoffe ich für Dich, daß Du Dich mit der KM ohne Gericht vernünftig einigen kannst.

Simon II
Zitieren
#14
Vielen dank.noch eine Frage.wer zahlt den die Prozesskosten falls es so kommen würde?

Gesendet von meinem ONEPLUS A3003 mit Tapatalk
Zitieren
#15
Eigentlich wäre der Gegenstandswert das Delta bezahlt-gefordert auf 12 Monate hochgerechnet plus Rückstände. Wenn du Rückstände vorher zahlst entsprechend weniger.

Meine rechtsbeugende Familienrichterin hat erst mal sämtliche Ansprüche in den Gegenstandswert gerechnet - gab dann halt Streitwertbeschwerde.

Gutste ist von vorne bis hinten ein einziges "Versehen".
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo? Schnabelhalter 16 15.871 09-04-2015, 10:32
Letzter Beitrag: Simon ii
  Kindesunterhalt berechnen, aber wo? Dresden 3 5.806 11-03-2011, 08:23
Letzter Beitrag: Telepapi

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste